Kinderrechte – wie genau ergänzen sie die Menschenrechte?

Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?

Warum braucht es überhaupt Kinderrechte, wenn es schon die Menschenrechte gibt?

Zuerst einmal zählen die Kinderrechte zu den Menschenrechten. Menschenrechte sind die Rechte, die dem Menschen gegeben sind, einfach weil er oder sie ein Mensch ist. Darunter fällt beispielsweise, dass die Menschenwürde schlicht gegeben ist und bei jedem Menschen gleich geachtet sein muss. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würden und Rechten geboren sind. Die Menschenrechte lassen sich in verschiedene Arten von Rechten kategorisieren, die den Menschen einerseits die Teilnahme gewähren, den Staat mitzugestalten, sie aber andererseits vor staatlicher Willkür schützen. Individuelle Rechte, die das Recht auf Leben genauso betreffen wie das Recht auf Redefreiheit und so weiter, gehören genauso dazu wie die Rechte auf Gesundheit, auf Arbeit, auf materiell gesicherte Existenz und auf eine intakte Umwelt. Es gibt sogar ein Recht auf Frieden und ein Recht auf Entwicklung. Das Problem: Wann ist ein Mensch ein Mensch und als solcher vollwertig und ernst zu nehmen? Nach Definition der Kinderrechtskonvention der UN ist jeder ein Kind, der das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat. In Deutschland dagegen unterscheidet man: Alle unter 14 Jahren sind Kinder, alle zwischen 14 und 18 Jahren sind Jugendliche. Kinderrechte schützen Kinder und Jugendliche. Und Kindern und Jugendlichen steht ein besonderer Schutz-, Schon- und Lernraum zu. Die Kindheit wird als Vorbereitungsphase auf das Erwachsenenleben gesehen – Kinder sind nicht immer so selbstverständlich als Menschen mit einem Recht auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit wahrgenommen worden. Die Kinderrechte hängen von den Menschenrechten ab und umgekehrt – erst als Ganzes kann das komplexe Konstrukt aus Rechten im Alltag gelebt werden. Kinder galten viele Jahrhunderte an als Besitztümer ihrer Eltern und hatten nicht das Recht, hinsichtlich ihres Lebenswegs (von der Schule über die Ausbildung bis zum Beruf) eigene Entscheidungen zu treffen – die Kinderrechte garantieren ihnen das heute.

Wie werden Kinderrechte im Unterricht in der Schule erklärt?

Wie genau die Kinderrechte in der Schule, im Unterricht und in der Betreuung eingebunden werden, ist den jeweiligen Lehrkräften überlassen. Allerdings ist man sich einig, dass die Kinderrechte im Unterricht thematisiert werden müssen. Denn nur Kinder, die sich ihrer Rechte bewusst sind, können auf schwierige Situationen im Alltag angemessen reagieren. Sie können erkennen, was Ausgrenzung bedeutet und sind in der Lage, ihren Eltern und anderen Betreuungspersonen gegenüber Diskriminierung und andere Benachteiligungen aufzuzeigen. Zudem sollten Kinder ihre Rechte kennen, damit sie aktiv im Alltag Demokratie leben lernen können. Es ist die Aufgabe der Schule, das Wissen und die dafür nötigen Kompetenzen zu vermitteln. Ideensammlungen für den Unterricht gibt es in der Fachliteratur, aber auch online. Von Umfragen über Spiele bis hin zu speziell eingerichteten Räumen und philosophischen Anregungen gibt es da sehr viele Ideen.

Gelten die Kinderrechte nur für Kinder oder auch für Jugendliche?

Wer ist ein Kind, wer ist ein Jugendlicher? Während in Deutschland die Grenze vom Kind zum Jugendlichen bei 14 Jahren festgelegt ist, mag das in anderen Ländern anders aussehen. Die Kinderrechte gelten weltweit für alle Menschen, die jünger als 18 Jahre sind. Damit sind Jugendliche überall eingeschlossen, unabhängig von der genauen Definition des Begriffs.

Wann wurden die Kinderrechte in der Konvention festgelegt?

Die Kinderrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 festgelegt. Sie sind ein Ergebnis eines langen Prozesses. Nach dem Zweiten Weltkrieg löste die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) heftige Diskussionen aus – und die mündeten unter anderem in der Erklärung der Kinderrechte. Übrigens gibt es auch noch das Haager Minderjährigenschutzabkommen, das im internationalen Kontext ebenfalls eine wichtige Bedeutung hat.

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Wer hat die Kinderrechte geschrieben?

Es gibt keinen einzelnen Autoren oder eine einzelne Autorin, der oder die für die Kinderrechtskonvention verantwortlich ist. Die Konvention ist das Ergebnis langer Verhandlungen und Diskussionen und mitgewirkt hat die gesamte Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die verabschiedeten nämlich die UN-Kinderrechtskonvention im November 1989.

Welche Länder haben die Kinderrechte ratifiziert, welche nicht?

Fast alle Staaten weltweit haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, die Kinderrechte sind also allgemein gültig. Auch die Schweiz steht hinter den Kinderrechten. Mit Ausnahme der USA sind seit Oktober 2015 die Kinderrechte in allen Staaten der Welt ratifiziert. Somalia und der Südsudan taten das erst im Oktober 2015.

Welche Rechte räumt die Konvention der Kinderrechte Kindern und Jugendlichen ein?

Die Kinderrechte beinhalten das Recht auf Nichtdiskriminierung (der Staat ist verpflichtet, alle Kinder und Jugendlichen vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen.), den Vorrang des Kindeswohls, das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung, die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in dem Alter und der Reife angemessener Form. Darüber hinaus finden sich noch weitere Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte, die den Kindern und Jugendlichen eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit innerhalb ihres sozialen Umfelds und den dafür erforderlichen Schutz unter voller Integration garantieren sollen.

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