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Für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören:
Neben dem Eidgenössischen Bürgerrecht, das für alle Bewerberinnen und Bewerber in der ganzen Schweiz gleich ist, gilt das Bürgerrecht der Kantone und Gemeinden, das je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich ist und durch die jeweiligen Kantonalparteien bestimmt wird. Hier sind Details wie etwa Sprach- oder Einbürgerungstests geregelt. Informationen zur Einbürgerung bekommst du bei deiner Schweizer Wohngemeinde oder beim Bürgerrechtsdienst des jeweiligen Kantons. Wo du das Gesuch um ordentliche Einbürgerung einreichst, ist in den Kantonen etwas unterschiedlich geregelt. Die zuständige Stelle ist entweder beim Kanton oder bei der jeweiligen Gemeinde angesiedelt. Wenn du das Einbürgerungsgesuch eingereicht hast, wirst du zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und dabei über die weiteren Schritte informiert. Im Detail sieht das Einbürgerungsverfahren in den verschiedenen Kantonen oder Wohngemeinden unterschiedlich aus: Es gibt mündliche oder schriftliche Einbürgerungstest, in manchen Gemeinden muss auch die Gemeindeversammlung der Stimmbürger über die Einbürgerung abstimmen. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Informationen bekommst du bei der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde.
Um in der Schweiz einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können, musst du seit mindestens zwölf Jahren in der Schweiz wohnen. Die Zeit zwischen dem zehnten und dem 20. Altersjahr wird dabei doppelt gerechnet, Kinder haben es also etwas einfacher. Ausserdem musst du in der Schweiz sozial und kulturell integriert sein. Und du musst natürlich die schweizerischen Gesetze beachten und darfst die „innere oder äussere Sicherheit der Schweiz“ nicht gefährden. Durch den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts übernimmst du zahlreiche Rechte und Pflichten, wie vor allem das Stimm- und Wahlrecht (du wirst dann zum „Stimmbürger“), aber auch die Militärdienstpflicht. Bei den Steuern gibt es dagegen keine Änderung, da die Steuerpflicht nicht von der Staatsbürgerschaft abhängt.
Neben der sogenannten "ordentlichen Einbürgerung" gibt es für ausländische Ehepartner bzw. eingetragene Partner von Schweizerbürgern etwas andere Voraussetzungen. Dasselbe gilt für in der Schweiz geborene Kinder, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Für diese Personen gilt die sogenannte "erleichterte Einbürgerung". Voraussetzung dafür ist eine feste Beziehung mit einer Person, die bereits bei der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besessen hat. Ausserdem muss der Partner, der den Antrag stellt, seit mindestens drei Jahren in einer festen Beziehung mit dem schweizerischen Ehepartner leben, davon seit mindestens einem Jahr in der Schweiz, und insgesamt mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Leben die Partner im Ausland, müssen sie sich seit mindestens sechs Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft befinden und mit der Schweiz eng verbunden sein.
Das "Altersjahr" ist schlicht ein spezieller Ausdruck für das Lebensjahr. Viele Gesetze zur Einbürgerung begünstigen Kinder vor dem 18. Altersjahr.
In Zeiten verstärkter Migration wird auch in der Schweiz viel über härtere Einbürgerungen diskutiert. In einigen Kantonen haben sich seitdem die Einbürgerungsvorschriften verschärft. Im Kanton Bern etwa braucht es für eine Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung, den sogenannten C-Ausweis. Früher reichte dort eine Aufenthaltsbewilligung, der B-Ausweis. Auch in anderen Kantonen könnte es in Zukunft härtere Einbürgerungen geben.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die relativ viel Selbstständigkeit besitzen. Dadurch können die jeweiligen Kantonalparteien auch Details des Einbürgerungsverfahrens regeln. Diese Details fallen daher in der Schweiz recht unterschiedlich aus.
Nein, anders als etwa in den USA oder Australien erhält ein Kind, das in der Schweiz geboren wird, nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft. Das ist nur dann der Fall, wenn die Eltern verheiratet sind und mindestens einer den beiden Eltern Schweizer ist. Bei unverheirateten Eltern erhält das Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter Schweizerin ist oder wenn der Vater Schweizer ist und die Vaterschaft anerkennt, bevor das Kind das 18. Altersjahr erreicht. Für andere in der Schweiz geborene Kinder gilt das einfachere Verfahren der "erleichterten Einbürgerung". Ein Kind kann aber auch durch Adoption eingebürgert werden, wenn mindestens einer der Adoptiveltern Schweizerbürger ist und die Adoption noch vor dem 18. Altersjahr erfolgt.
Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.
Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.
Die unerwartete Kündigung des Arbeitgebers, der Streit mit dem Nachbarn über ein aufgestelltes Gartenhaus oder die plötzliche Trennung vom Ehegatten, im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl an möglichen Situationen, in denen du einen professionellen rechtlichen Rat gut gebrauchen kannst. Vor allem dann, wenn du die rechtliche Grundlage nicht kennst, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt bietet dir seine fachlich-kompetente Hilfe an und steht dir als Ratgeber zur Seite. In der Schweiz gibt es alternativ zudem das Angebot einer unentgeltlichen Rechtsauskunft. Alle wichtigen Informationen, die du über die Rechtsberatung wissen solltest, kannst du hier nachlesen.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Ein Erbe wird aus den verschiedensten Gründen ausgeschlagen. Sehr oft sind die finanziellen Verhältnisse dafür verantwortlich. Wer nur Schulden erben würde, tut etwa gut daran, das Erbe auszuschlagen. Aber auch persönliche Gründe, etwa Streitigkeiten in der Vergangenheit, können der Anlass dafür sein, auf ein Erbe zu verzichten. Wie du herausfinden kannst, ob du ein Vermögen oder nur Schulden erben sollst, was du bei einer Ausschlagung des Erbes beachten musst, welche Folgen eine solche Erbausschlagung hat und worauf du bei einer allfälligen Anwaltssuche achten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Vereinbarungen werden in vielen Bereichen getroffen. Auch der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, die auf schriftlichem Weg alle wichtigen Punkte und die Willenserklärung beider Parteien beinhaltet. Die Vereinbarung gilt für den Entstehungstatbestand eines Rechtssatzes und ist im Privatrecht und im öffentlichen Recht mit rechtsetzender Wirkung gültig.