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Einbürgerungsrecht Schweiz – alles rund um das Thema

Einbürgerungsrecht Schweiz – alles rund um das Thema

Die Schweiz ist ein attraktives Land, und viele Menschen möchten dort leben. Der Erwerb einer schweizerischen Staatsbürgerschaft ist aber nicht ganz einfach. Dabei gibt es die sogenannten "ordentlichen Einbürgerungen" ebenso wie "erleichterte Einbürgerungen". Die Grundvoraussetzungen sind in der ganzen Schweiz gleich, aber zwischen den einzelnen Kantonen gibt es zahlreiche Unterschiede bei den Details. Auch härtere Einbürgerungen könnte es in Zukunft öfter geben. Alles Wichtige zum Einbürgerungsrecht der Schweiz haben wir hier für dich zusammengestellt.

Welche Gesetze gelten im Einbürgerungsrecht der Schweiz und wo bekomme ich Informationen?

Für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören:

  • Abstammung
  • Adoption
  • ordentliche Einbürgerung
  • erleichterte Einbürgerung
  • Wiedereinbürgerung

Neben dem Eidgenössischen Bürgerrecht, das für alle Bewerberinnen und Bewerber in der ganzen Schweiz gleich ist, gilt das Bürgerrecht der Kantone und Gemeinden, das je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich ist und durch die jeweiligen Kantonalparteien bestimmt wird. Hier sind Details wie etwa Sprach- oder Einbürgerungstests geregelt. Informationen zur Einbürgerung bekommst du bei deiner Schweizer Wohngemeinde oder beim Bürgerrechtsdienst des jeweiligen Kantons. Wo du das Gesuch um ordentliche Einbürgerung einreichst, ist in den Kantonen etwas unterschiedlich geregelt. Die zuständige Stelle ist entweder beim Kanton oder bei der jeweiligen Gemeinde angesiedelt. Wenn du das Einbürgerungsgesuch eingereicht hast, wirst du zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und dabei über die weiteren Schritte informiert. Im Detail sieht das Einbürgerungsverfahren in den verschiedenen Kantonen oder Wohngemeinden unterschiedlich aus: Es gibt mündliche oder schriftliche Einbürgerungstest, in manchen Gemeinden muss auch die Gemeindeversammlung der Stimmbürger über die Einbürgerung abstimmen. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Informationen bekommst du bei der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde.

Wer kann sich in der Schweiz einbürgern lassen?

Um in der Schweiz einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können, musst du seit mindestens zwölf Jahren in der Schweiz wohnen. Die Zeit zwischen dem zehnten und dem 20. Altersjahr wird dabei doppelt gerechnet, Kinder haben es also etwas einfacher. Ausserdem musst du in der Schweiz sozial und kulturell integriert sein. Und du musst natürlich die schweizerischen Gesetze beachten und darfst die „innere oder äussere Sicherheit der Schweiz“ nicht gefährden. Durch den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts übernimmst du zahlreiche Rechte und Pflichten, wie vor allem das Stimm- und Wahlrecht (du wirst dann zum „Stimmbürger“), aber auch die Militärdienstpflicht. Bei den Steuern gibt es dagegen keine Änderung, da die Steuerpflicht nicht von der Staatsbürgerschaft abhängt.

Was ist die "erleichterte Einbürgerung"?

Neben der sogenannten "ordentlichen Einbürgerung" gibt es für ausländische Ehepartner bzw. eingetragene Partner von Schweizerbürgern etwas andere Voraussetzungen. Dasselbe gilt für in der Schweiz geborene Kinder, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Für diese Personen gilt die sogenannte "erleichterte Einbürgerung". Voraussetzung dafür ist eine feste Beziehung mit einer Person, die bereits bei der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besessen hat. Ausserdem muss der Partner, der den Antrag stellt, seit mindestens drei Jahren in einer festen Beziehung mit dem schweizerischen Ehepartner leben, davon seit mindestens einem Jahr in der Schweiz, und insgesamt mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Leben die Partner im Ausland, müssen sie sich seit mindestens sechs Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft befinden und mit der Schweiz eng verbunden sein.

Welche Rolle spielt das Altersjahr?

Das "Altersjahr" ist schlicht ein spezieller Ausdruck für das Lebensjahr. Viele Gesetze zur Einbürgerung begünstigen Kinder vor dem 18. Altersjahr.

Was sind "härtere Einbürgerungen"?

In Zeiten verstärkter Migration wird auch in der Schweiz viel über härtere Einbürgerungen diskutiert. In einigen Kantonen haben sich seitdem die Einbürgerungsvorschriften verschärft. Im Kanton Bern etwa braucht es für eine Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung, den sogenannten C-Ausweis. Früher reichte dort eine Aufenthaltsbewilligung, der B-Ausweis. Auch in anderen Kantonen könnte es in Zukunft härtere Einbürgerungen geben.

Was wird durch die Kantonalparteien geregelt?

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die relativ viel Selbstständigkeit besitzen. Dadurch können die jeweiligen Kantonalparteien auch Details des Einbürgerungsverfahrens regeln. Diese Details fallen daher in der Schweiz recht unterschiedlich aus.

Wird ein Kind durch die Geburt in der Schweiz automatisch zum Schweizerbürger?

Nein, anders als etwa in den USA oder Australien erhält ein Kind, das in der Schweiz geboren wird, nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft. Das ist nur dann der Fall, wenn die Eltern verheiratet sind und mindestens einer den beiden Eltern Schweizer ist. Bei unverheirateten Eltern erhält das Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter Schweizerin ist oder wenn der Vater Schweizer ist und die Vaterschaft anerkennt, bevor das Kind das 18. Altersjahr erreicht. Für andere in der Schweiz geborene Kinder gilt das einfachere Verfahren der "erleichterten Einbürgerung". Ein Kind kann aber auch durch Adoption eingebürgert werden, wenn mindestens einer der Adoptiveltern Schweizerbürger ist und die Adoption noch vor dem 18. Altersjahr erfolgt.

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