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Bei dem Obhutsrecht oder der Obhutspflicht geht es um einen Anteil der elterlichen Sorge. Wie der Name bereits vermuten lässt, dreht sich alles um die Obhut des Kindes, die sich insbesondere auf zwei verschiedene Bereiche aufteilt:
Nein, es bekommt nach einer Trennung lediglich ein Elternteil die Obhutspflicht des Kindes. Diese beinhaltet die Bestimmung des Aufenthaltsorts des Kindes und somit auch den Wohnort. Wächst das Kind beispielsweise beim Vater auf, so muss dieser die Mutter des Kindes nicht um Erlaubnis bitten, wenn er beispielsweise einen Umzug in eine andere Stadt plant. Das Obhutsrecht wird nach der Scheidung also nur einem Elternteil zugeteilt. Während ein Wegzug oder alltägliche Situationen also nicht die Zustimmung des anderen Elternteils benötigen, ist dies bei Fragen, die dem allgemeinen Sorgerecht zugeteilt werden, sehr wohl der Fall. Inzwischen gibt es jedoch auch ein Modell, das den regelmässigen Wohnortwechsel des Kindes vorsieht, sodass es zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater wohnt.
Bei dem Sorgerecht geht es vor allem um die Befugnis, bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken oder diese alleine oder gemeinsam für das minderjährige Kind zu treffen. Themen sind etwa
Darüber hinaus beinhaltet das Sorgerecht auch die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Die Praxis sieht jedoch nicht selten etwas anders aus als die Theorie: Wie erwähnt, muss weder Vater noch Mutter den anderen Elternteil über einen Wegzug der Familie informieren. Ist die Situation jedoch so, dass mit dem neuen Wohnsitz ein Schulwechsel der gemeinsamen Kinder einhergeht, so muss der andere Elternteil dem Schulwechsel sehr wohl zustimmen. Er benötigt somit indirekt doch eine Zustimmung des Aufenthaltsortes des Kindes. Deshalb gilt: Je besser beide Elternteile miteinander kommunizieren und aufeinander eingehen, desto einfacher wird die Situation für alle Beteiligten.
Wie bei allen Fragen, die nach einer Scheidung bezüglich gemeinsamer Kinder geklärt werden müssen, so richtet sich auch diese Zuteilung nach dem Kindeswohl. Häufig wird hier weder ein Anwalt noch ein Gericht benötigt, da sich die Elternteile zumindest in dieser Hinsicht aus organisatorischen Gründen einig sind. Hierbei stellt sich zunächst die Frage, welcher der beiden Elternteile die Betreuung des Kindes besser gewährleisten kann. Je nach Alter des Kindes werden dafür Aspekte wie zeitliche Flexibilität, die Möglichkeit einer angemessenen Unterkunft oder Wohnortnähe zu Schule oder Kindergarten genauer betrachtet. Meist ergibt sich daraus, dass das Kind entweder beim Vater oder bei der Mutter wohnt. Der andere Elternteil hat dann ein Besuchsrecht.
Das Besuchsrecht steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind nicht wohnt. Nach dem Besuchsrecht hat der andere Elternteil das Recht sein Kind zu geregelten Zeiten zu sehen und dieses zu betreuen. In der Praxis ist es häufig so, dass das Kind während der Woche bei einem Elternteil wohnt und den anderen regelmässig am Wochenende besuchen kommt. Auch die Ferien werden entsprechend aufgeteilt.
Während der Besuchszeit hat der andere Elternteil rechtlich gesehen auch das Obhutsrecht für das Kind, auch wenn dieses zu allen anderen Zeiten dem anderen Elternteil gehört. Der betreuende Elternteil entscheidet also darüber, wo er mit dem Kind Zeit verbringen möchte, was er unternimmt und er entscheidet über alltägliche Dinge wie Essgewohnheiten, Schlafenszeiten oder Spielzeiten. In dieser Zeit ist der Elternteil also in vollem Umfang für die Betreuung des Kindes zuständig.
Eine weitere Regelung ist, dass der Elternteil, der dem Obhutsrecht nicht unterliegt, Alimente zahlen muss. Die dauerhafte Betreuung des Kindes, Schulausrüstung, Nahrungsmittel und Wohnen kosten Geld, das von beiden Teilen gleichermassen bereitgestellt werden soll. Weitere Aspekte werden durch das Jugendamt geregelt. Erst in letzter Instanz entscheidet ein Richter über das Obhutsrecht.
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