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Enterben in der Schweiz – nicht so einfach möglich

Enterben in der Schweiz – nicht so einfach möglich

Sollen bestimmte Erben nach einem Todesfall nichts vom Nachlass erhalten, kann der Erblasser sie unter Umständen enterben. Das ist aber gar nicht so einfach. Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können unliebsame Erben vom Erbe ausgeschlossen werden. Wann Enterben in der Schweiz möglich ist und wann der Pflichtteilschutz greift, was bei einer Enterbung beachtet werden muss, wer überhaupt enterbt werden kann und weitere Informationen rund um das Thema Erbschaft und Enterben findest du in diesem Artikel.

Wie können Eltern oder Nachkommen enterbt werden?

Wenn pflichtteilgeschützte Erben keine Erbschaft erhalten sollen, spricht man von einer Enterbung. Wenn du beispielsweise deinen Ehegatten begünstigen und aus diesem Grund die anderen Erben ausschliessen willst, reicht das als Grund nicht aus. Nur wenn eine Person gegenüber dem Erblasser oder einem Angehörigen familienrechtliche Pflichten schwer vernachlässigt und verletzt hat, kann diese enterbt werden. Dem Enterben ist in der Schweiz durch das Erbrecht enge Schranken gesetzt. Wenn du jemand enterben willst, musst du das im Testament begründen. Am besten ist es, wenn du mögliche Beweismittel für die Verfehlungen aufführst, die diese Person begangen hat.

Wer erhält einen Pflichtteil in einer Erbschaft?

Pflichtteilberechtigt sind deine Kinder und dein Ehegatte. Sind keine Kinder vorhanden, sind die Eltern bis Ende 2022 pflichtteilberechtigt, danach entfällt aufgrund einer Gesetzesänderung deren Berechtigung auf den Pflichtteil. Zeitgleich entfällt dann das Recht des Ehepartners, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ein Scheidungsverfahren läuft. Das Erbrecht sieht schon heute nicht mehr vor, dass deine Geschwister auch Anspruch auf einen Pflichtteil haben, selbst wenn du keine Kinder hast und deine Eltern bereits verstorben sind. Willst du aber nicht, dass deine Geschwister in diesem Fall erben, ist es zwingend nötig, dass du ein Testament aufsetzt. Denn auch wenn sie nicht in den Genuss eines Pflichtteilsschutzes kommen, sind können sie erben, wenn die gesetzliche Erbteilung zum Tragen kommt.

Welchen Teil meines Vermögens kann ich nach meinem Tod einer Drittperson vermachen?

Wenn du alle deine Erben auf den Pflichtteil setzt, bleibt ein bestimmter Teil des zu vererbenden Vermögens übrig, über den du frei verfügen kannst. Wie gross dieser Teil ist, ist sehr unterschiedlich und kommt auf die genaue Familienkonstellation an. Es ist auch möglich, dass jemand nicht verheiratet ist, keine Kinder hat und die Eltern bereits verstorben sind und somit keine Erben mit einem Pflichtteil existieren. Diese Person kann über ihr ganzes Erbe frei verfügen und auch einer Drittperson vermachen.

Was ist eine Präventiventerbung?

Es gibt im Erbrecht eine Strafenterbung und eine Präventiventerbung. Von einer Strafenterbung spricht man, wenn der Erblasser seinen Erben für etwas „bestrafen“ will, weil dieser etwa seine familienrechtlichen Pflichten schwer vernachlässigt hat. Eine Präventiventerbung bedeutet, dass eine Person enterbt wird, die überschuldet ist. Dann darf der Erblasser dieser Person die Hälfte des Pflichtteils entziehen. Dieser Teil muss aber dessen Kindern vermacht werden.

Was ist darunter zu verstehen, dass jemand seine familienrechtlichen Pflichten schwer vernachlässigt hat?

Das ist etwa der Fall, wenn eine Person die Unterstützungspflicht, die sie gegenüber den Eltern, den Kindern oder dem Ehegatten hat, vernachlässigt. Ein Familienstreit reicht als Grund nicht aus. Auch eine unliebsame Ehe oder eine Lebensführung, die nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht, kann für ein Enterben nicht angeführt werden.

Hier einige Beispiele für Gründe, die Gerichte bereits für eine Enterbung akzeptiert haben:

  • dem Ehepartner nach einer Krebsoperation die erforderliche Betreuung verweigern
  • Veruntreuung, die die restliche Familie in finanzielle Bedrängnis brachte
  • Einreichen einer unbegründeten Strafanzeige
  • Verlassen von Ehepartner und Kinder, ohne die finanziellen Verpflichtungen gegenüber diesen zu erfüllen

Was hat es für Folgen, wenn jemand gemäss dem Erbrecht für erbunwürdig erklärt wird?

Erbunwürdigkeit kann auch vorliegen, wenn jemand im Testament bedacht wurde. Erbunwürdig ist etwa, wer den Tod des Erblassers herbeiführt oder das versucht hat. Auch wenn jemand versucht, durch Drohung den Erblasser dazu zu bringen, ein Testament zu ändern oder ihn davon abhält es zu ändern, kann als erbunwürdig erklärt werden. Das bedeutet, dass diese Person nichts erhält. Die Person wird in der Erbfolge so behandelt, als wenn sie bereits verstorben wäre. Das bedeutet aber auch, dass die Nachkommen der Person, die als erbunwürdig erklärt wurde, erben. Eine allfällige Erbunwürdigkeit wird von Amts wegen festgestellt.

Was kann ich tun, wenn ich im Testament vom Erblasser enterbt wurde?

Mit einer Ungültigkeitsklage oder einer Herabsetzungsklage kannst du vorgehen, wenn du enterbt wurdest und damit nicht einverstanden bist. Dann müssen die Erben beweisen, dass es gerechtfertigte Gründe für das Enterben gibt. Gelingt ihnen das nicht, erhältst du den Pflichtteil zugesprochen. Wenn der Erblasser keinen Enterbungsgrund angegeben hat, ist die Enterbung nicht gültig. Wenn aber die Gründe, die er aufgeführt hat, nicht wahr sind oder vor Gericht als Enterbungsgrund nicht ausreichen würden, ist die Enterbung trotzdem gültig, wenn du nicht dagegen vorgehst.

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