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Wenn pflichtteilgeschützte Erben keine Erbschaft erhalten sollen, spricht man von einer Enterbung. Wenn du beispielsweise deinen Ehegatten begünstigen und aus diesem Grund die anderen Erben ausschliessen willst, reicht das als Grund nicht aus. Nur wenn eine Person gegenüber dem Erblasser oder einem Angehörigen familienrechtliche Pflichten schwer vernachlässigt und verletzt hat, kann diese enterbt werden. Dem Enterben ist in der Schweiz durch das Erbrecht enge Schranken gesetzt. Wenn du jemand enterben willst, musst du das im Testament begründen. Am besten ist es, wenn du mögliche Beweismittel für die Verfehlungen aufführst, die diese Person begangen hat.
Pflichtteilberechtigt sind deine Kinder und dein Ehegatte. Sind keine Kinder vorhanden, sind die Eltern bis Ende 2022 pflichtteilberechtigt, danach entfällt aufgrund einer Gesetzesänderung deren Berechtigung auf den Pflichtteil. Zeitgleich entfällt dann das Recht des Ehepartners, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ein Scheidungsverfahren läuft. Das Erbrecht sieht schon heute nicht mehr vor, dass deine Geschwister auch Anspruch auf einen Pflichtteil haben, selbst wenn du keine Kinder hast und deine Eltern bereits verstorben sind. Willst du aber nicht, dass deine Geschwister in diesem Fall erben, ist es zwingend nötig, dass du ein Testament aufsetzt. Denn auch wenn sie nicht in den Genuss eines Pflichtteilsschutzes kommen, sind können sie erben, wenn die gesetzliche Erbteilung zum Tragen kommt.
Wenn du alle deine Erben auf den Pflichtteil setzt, bleibt ein bestimmter Teil des zu vererbenden Vermögens übrig, über den du frei verfügen kannst. Wie gross dieser Teil ist, ist sehr unterschiedlich und kommt auf die genaue Familienkonstellation an. Es ist auch möglich, dass jemand nicht verheiratet ist, keine Kinder hat und die Eltern bereits verstorben sind und somit keine Erben mit einem Pflichtteil existieren. Diese Person kann über ihr ganzes Erbe frei verfügen und auch einer Drittperson vermachen.
Es gibt im Erbrecht eine Strafenterbung und eine Präventiventerbung. Von einer Strafenterbung spricht man, wenn der Erblasser seinen Erben für etwas „bestrafen“ will, weil dieser etwa seine familienrechtlichen Pflichten schwer vernachlässigt hat. Eine Präventiventerbung bedeutet, dass eine Person enterbt wird, die überschuldet ist. Dann darf der Erblasser dieser Person die Hälfte des Pflichtteils entziehen. Dieser Teil muss aber dessen Kindern vermacht werden.
Das ist etwa der Fall, wenn eine Person die Unterstützungspflicht, die sie gegenüber den Eltern, den Kindern oder dem Ehegatten hat, vernachlässigt. Ein Familienstreit reicht als Grund nicht aus. Auch eine unliebsame Ehe oder eine Lebensführung, die nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht, kann für ein Enterben nicht angeführt werden.
Hier einige Beispiele für Gründe, die Gerichte bereits für eine Enterbung akzeptiert haben:
Erbunwürdigkeit kann auch vorliegen, wenn jemand im Testament bedacht wurde. Erbunwürdig ist etwa, wer den Tod des Erblassers herbeiführt oder das versucht hat. Auch wenn jemand versucht, durch Drohung den Erblasser dazu zu bringen, ein Testament zu ändern oder ihn davon abhält es zu ändern, kann als erbunwürdig erklärt werden. Das bedeutet, dass diese Person nichts erhält. Die Person wird in der Erbfolge so behandelt, als wenn sie bereits verstorben wäre. Das bedeutet aber auch, dass die Nachkommen der Person, die als erbunwürdig erklärt wurde, erben. Eine allfällige Erbunwürdigkeit wird von Amts wegen festgestellt.
Mit einer Ungültigkeitsklage oder einer Herabsetzungsklage kannst du vorgehen, wenn du enterbt wurdest und damit nicht einverstanden bist. Dann müssen die Erben beweisen, dass es gerechtfertigte Gründe für das Enterben gibt. Gelingt ihnen das nicht, erhältst du den Pflichtteil zugesprochen. Wenn der Erblasser keinen Enterbungsgrund angegeben hat, ist die Enterbung nicht gültig. Wenn aber die Gründe, die er aufgeführt hat, nicht wahr sind oder vor Gericht als Enterbungsgrund nicht ausreichen würden, ist die Enterbung trotzdem gültig, wenn du nicht dagegen vorgehst.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Eltern möchten ihrem Kind die besten Voraussetzungen schaffen, ohne dass die Abwesenheit von der Arbeit Einbussen bringt. Alle Frauen in der Schweiz, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben hierzu Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Die Bestimmungen unterliegen dem Mutterschutz, sodass für Männer andere Regeln gelten – sie erhalten Vaterschaftsurlaub.
Ein Streit mit dem Nachbarn, die Ehescheidung oder unklare Erbverhältnisse machen den Gang zum Anwalt nötig. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, spart unter Umständen viele Tausend Franken ein. Prozesskosten, Anwälte, Behörden bekommen beim Rechtsstreit nicht wenig Geld. Hier springt die Rechtsschutzversicherung ein und verhilft dir zu deinem Recht. Auch in gewerblichen Fällen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Personal etwa, gibt es die passende Versicherung. Erfahre mehr über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und die geeignete Versicherung für jeden Fall.
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.