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Wenn pflichtteilgeschützte Erben keine Erbschaft erhalten sollen, spricht man von einer Enterbung. Wenn du beispielsweise deinen Ehegatten begünstigen und aus diesem Grund die anderen Erben ausschliessen willst, reicht das als Grund nicht aus. Nur wenn eine Person gegenüber dem Erblasser oder einem Angehörigen familienrechtliche Pflichten schwer vernachlässigt und verletzt hat, kann diese enterbt werden. Dem Enterben ist in der Schweiz durch das Erbrecht enge Schranken gesetzt. Wenn du jemand enterben willst, musst du das im Testament begründen. Am besten ist es, wenn du mögliche Beweismittel für die Verfehlungen aufführst, die diese Person begangen hat.
Pflichtteilberechtigt sind deine Kinder und dein Ehegatte. Sind keine Kinder vorhanden, sind die Eltern bis Ende 2022 pflichtteilberechtigt, danach entfällt aufgrund einer Gesetzesänderung deren Berechtigung auf den Pflichtteil. Zeitgleich entfällt dann das Recht des Ehepartners, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ein Scheidungsverfahren läuft. Das Erbrecht sieht schon heute nicht mehr vor, dass deine Geschwister auch Anspruch auf einen Pflichtteil haben, selbst wenn du keine Kinder hast und deine Eltern bereits verstorben sind. Willst du aber nicht, dass deine Geschwister in diesem Fall erben, ist es zwingend nötig, dass du ein Testament aufsetzt. Denn auch wenn sie nicht in den Genuss eines Pflichtteilsschutzes kommen, sind können sie erben, wenn die gesetzliche Erbteilung zum Tragen kommt.
Wenn du alle deine Erben auf den Pflichtteil setzt, bleibt ein bestimmter Teil des zu vererbenden Vermögens übrig, über den du frei verfügen kannst. Wie gross dieser Teil ist, ist sehr unterschiedlich und kommt auf die genaue Familienkonstellation an. Es ist auch möglich, dass jemand nicht verheiratet ist, keine Kinder hat und die Eltern bereits verstorben sind und somit keine Erben mit einem Pflichtteil existieren. Diese Person kann über ihr ganzes Erbe frei verfügen und auch einer Drittperson vermachen.
Es gibt im Erbrecht eine Strafenterbung und eine Präventiventerbung. Von einer Strafenterbung spricht man, wenn der Erblasser seinen Erben für etwas „bestrafen“ will, weil dieser etwa seine familienrechtlichen Pflichten schwer vernachlässigt hat. Eine Präventiventerbung bedeutet, dass eine Person enterbt wird, die überschuldet ist. Dann darf der Erblasser dieser Person die Hälfte des Pflichtteils entziehen. Dieser Teil muss aber dessen Kindern vermacht werden.
Das ist etwa der Fall, wenn eine Person die Unterstützungspflicht, die sie gegenüber den Eltern, den Kindern oder dem Ehegatten hat, vernachlässigt. Ein Familienstreit reicht als Grund nicht aus. Auch eine unliebsame Ehe oder eine Lebensführung, die nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht, kann für ein Enterben nicht angeführt werden.
Hier einige Beispiele für Gründe, die Gerichte bereits für eine Enterbung akzeptiert haben:
Erbunwürdigkeit kann auch vorliegen, wenn jemand im Testament bedacht wurde. Erbunwürdig ist etwa, wer den Tod des Erblassers herbeiführt oder das versucht hat. Auch wenn jemand versucht, durch Drohung den Erblasser dazu zu bringen, ein Testament zu ändern oder ihn davon abhält es zu ändern, kann als erbunwürdig erklärt werden. Das bedeutet, dass diese Person nichts erhält. Die Person wird in der Erbfolge so behandelt, als wenn sie bereits verstorben wäre. Das bedeutet aber auch, dass die Nachkommen der Person, die als erbunwürdig erklärt wurde, erben. Eine allfällige Erbunwürdigkeit wird von Amts wegen festgestellt.
Mit einer Ungültigkeitsklage oder einer Herabsetzungsklage kannst du vorgehen, wenn du enterbt wurdest und damit nicht einverstanden bist. Dann müssen die Erben beweisen, dass es gerechtfertigte Gründe für das Enterben gibt. Gelingt ihnen das nicht, erhältst du den Pflichtteil zugesprochen. Wenn der Erblasser keinen Enterbungsgrund angegeben hat, ist die Enterbung nicht gültig. Wenn aber die Gründe, die er aufgeführt hat, nicht wahr sind oder vor Gericht als Enterbungsgrund nicht ausreichen würden, ist die Enterbung trotzdem gültig, wenn du nicht dagegen vorgehst.
Der Ausländeranteil der in der Schweiz lebenden Menschen beträgt inzwischen über ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Das zeigt zum einen, wie attraktiv die Schweiz zum Arbeiten und Leben ist. Doch nicht nur wegen einer Anstellung ziehen Menschen in das Land. Zahlreiche hier lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind etwa Studierende oder Rentner. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen, Flüchtlinge in Notlagen aufzunehmen. Für alle diese und weitere Personengruppen gibt es eigene Regelungen, die den Aufenthaltsstatus betreffen. Hier verraten wir dir alles Wissenswerte zur Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
Wenn Schulden nicht durch eine Zahlung getilgt werden, haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Lohnpfändung zu beantragen. Das gilt gegen natürliche Personen, die keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben haben. Der Gläubiger darf, wenn der fällige Beitrag nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wurde, die Schuld vom Einkommen des Schuldners abziehen oder eine Pfändung der Vermögenswerte vornehmen.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.