Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Innerhalb eines Arbeits- oder Mietverhältnisses besteht in der Schweiz ein Kündigungsrecht für jeweils beide Parteien. In Anspruch genommen wird dieses als ordentliche und ausserordentliche Kündigung. Schutz soll das Kündigungsrecht dem Arbeitnehmer oder Mieter geben, wenn eine ungerechtfertigte Kündigung vorliegt, während gleichzeitig der Arbeitnehmer oder Vermieter durch das Kündigungsrecht seine Angelegenheiten geltend machen kann, falls es einen Grund gibt.
Die fristgerechte Kündigung wird von beiden Parteien akzeptiert und erfolgt, wenn nach dem Kündigungsschutzgesetz ein gerechtfertigter Grund vorliegt. Dafür gibt es gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Auch das gilt für beide Seiten.
Treten Fälle auf, die eine prekäre Richtung nehmen, sodass grundsätzliche Punkte im Vertrag nicht gewahrt sind oder sich bei einer Wohnung das Einmietverhalten erheblich verändert, etwa durch eine ausbleibende Mietzahlung oder Beschädigung der Wohnung, kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Das Kündigungsrecht schreibt vor, dass die ausserordentliche Kündigung keine gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen einhalten muss. Das Miet- oder Arbeitsverhältnis wird dann mit sofortiger Wirkung gekündigt und aufgelöst.
Eine Kündigung erfolgt in Fällen, wenn vertragliche Bedingungen nicht eingehalten werden oder sich ein Miet- oder Arbeitsverhältnis ändert. Im Grunde betrifft die Kündigung alle schriftlichen Verträge, die aufgelöst werden sollen, wenn die vertraglichen Beziehungen nicht mehr in ihrer Verlässlichkeit geregelt sind. Angst vor einer Kündigung müssen Mieter und Arbeitnehmer jedoch nicht haben, wenn sie sich an die Abmachungen des Vertrags halten. Die Kündigung erfordert immer einen Grund und unterliegt dazu gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Einfach so verlierst du deine Wohnung oder den Arbeitsplatz also nicht.
Kündigungen innerhalb des Mietrechts sind in der Schweiz streng geregelt und sollen dem Mieter ausreichend Schutz bei Wahrung seiner Pflichten bieten. Besonders ärgerlich sind Mieter, die Schwierigkeiten innerhalb eines Mietverhältnisses verursachen. Die Gutgläubigkeit wird dabei teilweise ausgenutzt. Handelt es sich um zur Zahlung unfähige Mieter, Mietnomaden oder Personen, die ihre Miete nur unregelmässig leisten oder allgemein gegen die vertraglichen Bedingungen verstossen, kann der Vermieter eine Kündigung in die Wege leiten. Ermittlungen helfen, die prekäre Richtung als Betrug zu entlarven. Das gilt auch dann, wenn die Mieter die Wohnung absichtlich verkommen lassen oder gegen die vertraglichen Bestimmungen verstossen.
Wenn Mieter weder die Miete noch die Nebenkosten bezahlen, kann der Vermieter zunächst schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und sich dann auch bei Ablauf der Frist auf eine Kündigung berufen. Zur Zahlung unfähige Mieter erhalten dann ein Kündigungsschreiben, das gleichzeitig mit der Zahlungsfristansetzung abgeschickt wird. Vertraglich kann die Frist durch den Vermieter nicht gekürzt werden. Genauso müssen laut Kündigungsrecht die Anforderungen klar und unmissverständlich verfasst sein. Fehlt die Kündigungsandrohung oder ist diese nicht gut verständlich, ist eine nachfolgende ausserordentliche Kündigung nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn der Mieter seine Rechnung begleicht.
Die Gutgläubigkeit eines Eigentümers oder Vermieters wird von manchen Mietern gerne ausgenutzt. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Eigentümer seinen Mietzahlungen ständig nachlaufen muss. Das kann persönliche Probleme oder Zahlungsschwierigkeiten des Mieters betreffen. Die Ausreden sind vielseitig, während die Miete weiterhin ausbleibt. Das Einmietverhalten lässt sich dabei auch vorab prüfen. Einmietbetrüger ziehen nur zu gerne in Wohnungen, ohne die Absicht, die Miete tatsächlich aufzubringen. Der Vermieter wird über die Zahlungskraft getäuscht, was diese Fälle zu einem Betrug macht.
Besser ist es, auf vorsorgliche Mieterüberprüfungen zurückzugreifen, die vor dem Einzug oder während der Mietzeit durch einen Detektiv veranlasst werden können. Das ist erlaubt, wenn es sich tatsächlich um Betrüger handelt, nicht wenn der Mieter unvorhergesehen die Zahlungsfähigkeit verliert. Schuldner und Straftäter werden entsprechend unterschieden, wobei auch das durch vorsorgliche Mieterüberprüfungen herausgefunden werden kann. Gleiches gilt für Mietnomaden, die die Wohnung unbezahlt und in einem desolaten Zustand hinterlassen. Hier dient die Mieterüberprüfung der Ermittlung des neuen Aufenthaltsorts.
Die Kündigung wird schriftlich verfasst und muss sich an vorgegebenen Kündigungsfristen orientieren. Unterschieden wird in ordentliche und ausserordentliche Kündigung. Letztere ist immer für eine vorzeitige Unterbrechung oder Auflösung eines Verhältnisses gedacht, etwa wenn ein Betrug vorliegt. So muss entsprechend ein triftiger Grund vorliegen. Damit ist die ausserordentliche Kündigung gleichzeitig eine fristlose Kündigung.
Eine Kündigung sollte immer verständlich formuliert sein und zwingend grundsätzliche Punkte und Angaben enthalten:
Die Gutgläubigkeit ist ein wichtiger Rechtsbegriff innerhalb des Vertrauensschutzes und besonders im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wichtig. In der Schweiz ist der gute Glaube gesetzlich in der BV der Schweizerischen Eidgenossenschaft verankert und enthält die Angaben, dass sowohl der Staat als auch private Personen nach Treu und Glauben handeln. Im Zivilrecht gibt es die Gutglaubens-Voraussetzung, sodass diese zunächst gültig ist und der Gegner den Beweis für einen Vertragsbruch oder die Böswilligkeit erbringen muss. Das gilt auch im Mietrecht, wenn eine ausbleibende Mietzahlung zu einer Kündigung führt. Der Vermieter muss nachweisen, dass zahlungsunfähige Mieter die Kündigung rechtfertigen.
Medizinische Fragen im Allgemeinen und die Transplantationsmedizin im Besonderen sind ein Gebiet, in dem der Gesetzgeber besonders umsichtig walten muss. Hinter jeder Person, die sich mit medizinischen Transplantationen beschäftigt, steht immer eine persönliche und oft sehr bewegende Geschichte. Allgemeinlösungen sind, auch wegen der jeweils individuell unterschiedlichen Situationen, in denen sich die Patienten befinden, nur sehr schwer zu finden. Das erklärt auch, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet werden und auf seine Effizienz überprüft werden sollte. In der Gesetzgebung muss dabei zugleich auf die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen und auf die Fortschritte in der Medizin Rücksicht genommen werden.
Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
In der Schweiz ist der Schuldbrief besonders für den Kauf einer Immobilie sinnvoll. Wer über eine Finanzierung dieser Art nachdenkt und auf einen Schlag nicht die Geldmittel zur Verfügung hat, kann den Schuldbrief als vor dem Gesetz gültiges Dokument einsetzen. In der Praxis können nur wenige Menschen den Hauskauf alleine mit dem Eigenkapital bewerkstelligen. Vielmehr wird auf das Fremdkapital einer Bank zurückgegriffen und eine Hypothek aufgenommen. Damit dieses Darlehen jedoch gewährt wird, sichert sich die Bank durch ein Grundpfand ab. Das ist dann häufig der Schuldbrief.