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Im Allgemeinen müssen die Ehepartner nach einer Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Aus diesem Grund sollte jeder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um unabhängig zu sein. Jedoch ist dies aufgrund von Kinderbetreuung oder anderen Umständen nicht immer möglich. Wenn einer der Ehepartner nach der Scheidung nicht alleine für den Lebensunterhalt aufkommen kann, so ist der andere zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Berechnung richtet sich in der Schweiz nach dem bisherigen Lebensstandard. Der Betrag, der für den Unterhalt gezahlt werden soll, soll den Betrag nicht überschreiten, der für den bisherigen Lebensunterhalt notwendig war.
Ob in der Schweiz nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, wird an verschiedenen Kriterien beurteilt. Auch die Höhe hängt von den im Folgenden genannten Faktoren ab:
Die Dauer der Unterhaltszahlung ist begrenzt und dient nur dazu, einen bestimmten Zeitraum zu überbrücken. Sie muss jedoch bis zu dem Datum geleistet werden, bis der andere Partner eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Wie lange man Unterhalt zahlen muss, hängt also vor allem von den Bedürfnissen des jeweiligen Lebenspartners ab. Die Situationen gestalten sich somit sehr individuell, sodass keine pauschale Angabe gemacht werden kann.
In vielen Fällen ist es so, dass der Partner nach der Ehetrennung bis zur Pensionierung Unterhalt zahlen muss. Dies ist vom Gesetz nicht so vorgegeben, ergibt sich jedoch oft aus den gegebenen Umständen. Nicht selten ist der Ex-Partner mit der Kinderbetreuung ausgelastet und findet später nur sehr schwer einen neuen Job. Sollte der Ehepartner also bis zur Rente bedürftig und nicht in der Lage sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so kann es auch durchaus vorkommen, dass nachehelicher Unterhalt bis zur Pensionierung gezahlt werden muss.
Alimente und Betreuungsunterhalt beziehen sich in der Regel auf die gemeinsamen Kinder. Während der nacheheliche Unterhalt für den anderen Ehepartner gezahlt wird, gehen Alimente an die gemeinsamen Kinder. Nach einer Ehescheidung wird laut Familienrecht einem der beiden Partner die Obhutspflicht für die gemeinsamen Kinder übertragen. Der andere Partner ist in diesem Fall unabhängig vom gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Die Berechnung dieser Zahlung bemisst sich an der Höhe des Einkommens der zahlenden Person. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder ist dabei unabhängig vom nachehelichen Unterhalt.
Nicht nur im Bereich des Vermögens, sondern auch im Bereich der Gütermasse müssen nach einer Scheidung in Regelungen getroffen werden. Die Ehepartner können eine Zugewinngemeinschaft ablehnen und sich für eine Trennung der Gütermasse entscheiden. Diese bewirkt, dass es in der Ehe keinen wirtschaftlichen Gewinn für Vermögenswerte gibt und die Trennung nach der Scheidung wieder zum ursprünglichen Besitztum vor der Ehe führt. Derartige Vereinbarungen müssen jedoch schon im Ehevertrag getroffen werden. Haben sich die Partner um den Eheschutz nicht rechtzeitig bemüht, so kann eine Abänderung im Nachhinein nicht mehr erfolgen.
Eine Scheidungsklage kommt dann in Betracht, wenn Regelungen und Vereinbarungen nicht eingehalten werden und es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Klagegründen: Zum einen kann er sich darauf beziehen, dass die gesetzliche vorgeschriebene Trennungszeit von zwei Jahren nicht einzuhalten oder unzumutbar ist. Zum anderen kann die Klage nach dieser Trennungszeit eingereicht werden und sich auf das weitere Vorgehen beziehen. Die Ehe wird unter bestimmten Voraussetzungen als endgültig gescheitert angesehen und die Bedürfnisse des Einzelnen eingefordert. Mit einer Scheidungsklage fällt das Gericht das Scheidungsurteil, sodass sich der klagende Ex-Partner nicht mehr persönlich mit dem anderen auseinandersetzen muss. Auch beim Anspruch auf Unterhalt und Alimente wird dann nicht selten ein Anwalt hinzugezogen.
Nicht immer funktioniert das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter reibungslos. Wegen Mietverträgen, Mieten, Mietzahlungen, Mängeln am Objekt etc. kann es schnell zu einem Streit kommen. Bevor jedoch eine der Parteien vor Gericht zieht, versucht erst einmal die Schlichtungsbehörde zwischen den beiden zu vermitteln und eine Einigung zu erreichen. Hier erfährst du mehr zu den Details, Aufgaben und Abläufen.
Für viele Situationen in der Schweiz ist ein Strafregisterauszug nötig. Ob bei der Wohnungs- oder Jobsuche, bei einem Visumsantrag oder der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit: Früher oder später musst du sicher einen Auszug aus dem Strafregister beantragen. Doch was steht eigentlich im Strafregister? Wer kann einen Strafregisterauszug bestellen und wo bekommt man ihn? Was ist der Unterschied zwischen einem Privatauszug und einem Sonderprivatauszug? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir dir hier.
Wenn auch die letzte Zahlungsaufforderung oder Mahnung nicht den erwünschten Erfolg hat, dann bleibt den Gläubigern häufig nur der Weg zum Betreibungsamt. Das sogenannte Betreibungsverfahren soll ihnen dabei helfen, an ihr Geld zu kommen. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Fragen zu beantworten, bevor du einen Antrag beim Betreibungsamt eingeben kannst, allein schon: Wie läutest du als Gläubiger das Verfahren über das Betreibungsamt am besten ein? Wir zeigen dir die schnellsten Wege auf, damit dein Konto ohne viel Verwaltungsaufwand den fehlenden Betrag zügig verbucht.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Du hast dich dazu entschieden, deine Arbeitsstelle zu kündigen? Vielleicht musstest du lange überlegen und hast nun Klarheit über dein zukünftiges Berufsleben, vielleicht treiben dich plötzliche Veränderungen im Leben dazu. Ist der Entschluss aber einmal gefasst, so ist der nächste Schritt derselbe: die schriftliche Kündigung. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef, um ihn über die Kündigung im Vorhinein zu informieren, ist ein Akt der Höflichkeit, insbesondere bei langjähriger Zusammenarbeit. Bei der schriftlichen Kündigung muss jedoch formal alles stimmen, damit diese auch rechtskräftig ist. Was du bei deiner schriftlichen Kündigung beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.