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Nachehelicher Unterhalt Schweiz: Solange muss gezahlt werden, wenn der Ex-Partner bedürftig ist

Nachehelicher Unterhalt Schweiz: Solange muss gezahlt werden, wenn der Ex-Partner bedürftig ist

Mit einer Trennung ändert sich oft das ganze Leben. Eine Scheidung betrifft nicht nur die Änderung des Lebensstils, der Wohnverhältnisse oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern – oft stehen auch finanzielle Sorgen im Vordergrund. Aus diesem Grunde ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sich im Vorhinein ausreichend Wissen bezüglich möglicher finanzieller Aspekte anzueignen. Insbesondere zum Thema nachehelicher Unterhalt tauchen vermehrt Fragen auf. Die häufigsten sollen in diesem Artikel beantwortet werden.

Wer hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in der Schweiz?

Im Allgemeinen müssen die Ehepartner nach einer Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Aus diesem Grund sollte jeder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um unabhängig zu sein. Jedoch ist dies aufgrund von Kinderbetreuung oder anderen Umständen nicht immer möglich. Wenn einer der Ehepartner nach der Scheidung nicht alleine für den Lebensunterhalt aufkommen kann, so ist der andere zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Berechnung richtet sich in der Schweiz nach dem bisherigen Lebensstandard. Der Betrag, der für den Unterhalt gezahlt werden soll, soll den Betrag nicht überschreiten, der für den bisherigen Lebensunterhalt notwendig war.

Welche Aspekte werden in die Berechnung des nachehelichen Unterhalts miteinbezogen?

Ob in der Schweiz nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, wird an verschiedenen Kriterien beurteilt. Auch die Höhe hängt von den im Folgenden genannten Faktoren ab:

  • Aufgabenverteilung zwischen den Ehepartnern während der Ehe (Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Haushaltsführung)
  • Dauer der Ehe
  • Lebensstellung in den Ehejahren
  • Einkommen und die Vermögenswerte bei der Ehepartner
  • Art und Dauer der zukünftigen Kinderbetreuung
  • Ausbildung und Berufserfahrung sowie Prognose auf eine angemessen bezahlte Erwerbstätigkeit der Ehepartner
  • Vorsorge und Anwartschaften
  • Alter und gesundheitlicher Zustand

Wie lange muss der Ehepartner dem anderen Unterhaltsbeiträge zahlen?

Die Dauer der Unterhaltszahlung ist begrenzt und dient nur dazu, einen bestimmten Zeitraum zu überbrücken. Sie muss jedoch bis zu dem Datum geleistet werden, bis der andere Partner eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Wie lange man Unterhalt zahlen muss, hängt also vor allem von den Bedürfnissen des jeweiligen Lebenspartners ab. Die Situationen gestalten sich somit sehr individuell, sodass keine pauschale Angabe gemacht werden kann.

Muss nachehelicher Unterhalt bis zur Pensionierung gezahlt werden?

In vielen Fällen ist es so, dass der Partner nach der Ehetrennung bis zur Pensionierung Unterhalt zahlen muss. Dies ist vom Gesetz nicht so vorgegeben, ergibt sich jedoch oft aus den gegebenen Umständen. Nicht selten ist der Ex-Partner mit der Kinderbetreuung ausgelastet und findet später nur sehr schwer einen neuen Job. Sollte der Ehepartner also bis zur Rente bedürftig und nicht in der Lage sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so kann es auch durchaus vorkommen, dass nachehelicher Unterhalt bis zur Pensionierung gezahlt werden muss.

Was versteht man unter Betreuungsunterhalt und Alimenten?

Alimente und Betreuungsunterhalt beziehen sich in der Regel auf die gemeinsamen Kinder. Während der nacheheliche Unterhalt für den anderen Ehepartner gezahlt wird, gehen Alimente an die gemeinsamen Kinder. Nach einer Ehescheidung wird laut Familienrecht einem der beiden Partner die Obhutspflicht für die gemeinsamen Kinder übertragen. Der andere Partner ist in diesem Fall unabhängig vom gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Die Berechnung dieser Zahlung bemisst sich an der Höhe des Einkommens der zahlenden Person. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder ist dabei unabhängig vom nachehelichen Unterhalt.

Wie wird die Gütermasse nach einer Scheidung getrennt?

Nicht nur im Bereich des Vermögens, sondern auch im Bereich der Gütermasse müssen nach einer Scheidung in Regelungen getroffen werden. Die Ehepartner können eine Zugewinngemeinschaft ablehnen und sich für eine Trennung der Gütermasse entscheiden. Diese bewirkt, dass es in der Ehe keinen wirtschaftlichen Gewinn für Vermögenswerte gibt und die Trennung nach der Scheidung wieder zum ursprünglichen Besitztum vor der Ehe führt. Derartige Vereinbarungen müssen jedoch schon im Ehevertrag getroffen werden. Haben sich die Partner um den Eheschutz nicht rechtzeitig bemüht, so kann eine Abänderung im Nachhinein nicht mehr erfolgen.

Was versteht man unter einer Scheidungsklage?

Eine Scheidungsklage kommt dann in Betracht, wenn Regelungen und Vereinbarungen nicht eingehalten werden und es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Klagegründen: Zum einen kann er sich darauf beziehen, dass die gesetzliche vorgeschriebene Trennungszeit von zwei Jahren nicht einzuhalten oder unzumutbar ist. Zum anderen kann die Klage nach dieser Trennungszeit eingereicht werden und sich auf das weitere Vorgehen beziehen. Die Ehe wird unter bestimmten Voraussetzungen als endgültig gescheitert angesehen und die Bedürfnisse des Einzelnen eingefordert. Mit einer Scheidungsklage fällt das Gericht das Scheidungsurteil, sodass sich der klagende Ex-Partner nicht mehr persönlich mit dem anderen auseinandersetzen muss. Auch beim Anspruch auf Unterhalt und Alimente wird dann nicht selten ein Anwalt hinzugezogen.

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