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Im Allgemeinen müssen die Ehepartner nach einer Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Aus diesem Grund sollte jeder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um unabhängig zu sein. Jedoch ist dies aufgrund von Kinderbetreuung oder anderen Umständen nicht immer möglich. Wenn einer der Ehepartner nach der Scheidung nicht alleine für den Lebensunterhalt aufkommen kann, so ist der andere zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Berechnung richtet sich in der Schweiz nach dem bisherigen Lebensstandard. Der Betrag, der für den Unterhalt gezahlt werden soll, soll den Betrag nicht überschreiten, der für den bisherigen Lebensunterhalt notwendig war.
Ob in der Schweiz nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, wird an verschiedenen Kriterien beurteilt. Auch die Höhe hängt von den im Folgenden genannten Faktoren ab:
Die Dauer der Unterhaltszahlung ist begrenzt und dient nur dazu, einen bestimmten Zeitraum zu überbrücken. Sie muss jedoch bis zu dem Datum geleistet werden, bis der andere Partner eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Wie lange man Unterhalt zahlen muss, hängt also vor allem von den Bedürfnissen des jeweiligen Lebenspartners ab. Die Situationen gestalten sich somit sehr individuell, sodass keine pauschale Angabe gemacht werden kann.
In vielen Fällen ist es so, dass der Partner nach der Ehetrennung bis zur Pensionierung Unterhalt zahlen muss. Dies ist vom Gesetz nicht so vorgegeben, ergibt sich jedoch oft aus den gegebenen Umständen. Nicht selten ist der Ex-Partner mit der Kinderbetreuung ausgelastet und findet später nur sehr schwer einen neuen Job. Sollte der Ehepartner also bis zur Rente bedürftig und nicht in der Lage sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so kann es auch durchaus vorkommen, dass nachehelicher Unterhalt bis zur Pensionierung gezahlt werden muss.
Alimente und Betreuungsunterhalt beziehen sich in der Regel auf die gemeinsamen Kinder. Während der nacheheliche Unterhalt für den anderen Ehepartner gezahlt wird, gehen Alimente an die gemeinsamen Kinder. Nach einer Ehescheidung wird laut Familienrecht einem der beiden Partner die Obhutspflicht für die gemeinsamen Kinder übertragen. Der andere Partner ist in diesem Fall unabhängig vom gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Die Berechnung dieser Zahlung bemisst sich an der Höhe des Einkommens der zahlenden Person. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder ist dabei unabhängig vom nachehelichen Unterhalt.
Nicht nur im Bereich des Vermögens, sondern auch im Bereich der Gütermasse müssen nach einer Scheidung in Regelungen getroffen werden. Die Ehepartner können eine Zugewinngemeinschaft ablehnen und sich für eine Trennung der Gütermasse entscheiden. Diese bewirkt, dass es in der Ehe keinen wirtschaftlichen Gewinn für Vermögenswerte gibt und die Trennung nach der Scheidung wieder zum ursprünglichen Besitztum vor der Ehe führt. Derartige Vereinbarungen müssen jedoch schon im Ehevertrag getroffen werden. Haben sich die Partner um den Eheschutz nicht rechtzeitig bemüht, so kann eine Abänderung im Nachhinein nicht mehr erfolgen.
Eine Scheidungsklage kommt dann in Betracht, wenn Regelungen und Vereinbarungen nicht eingehalten werden und es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Klagegründen: Zum einen kann er sich darauf beziehen, dass die gesetzliche vorgeschriebene Trennungszeit von zwei Jahren nicht einzuhalten oder unzumutbar ist. Zum anderen kann die Klage nach dieser Trennungszeit eingereicht werden und sich auf das weitere Vorgehen beziehen. Die Ehe wird unter bestimmten Voraussetzungen als endgültig gescheitert angesehen und die Bedürfnisse des Einzelnen eingefordert. Mit einer Scheidungsklage fällt das Gericht das Scheidungsurteil, sodass sich der klagende Ex-Partner nicht mehr persönlich mit dem anderen auseinandersetzen muss. Auch beim Anspruch auf Unterhalt und Alimente wird dann nicht selten ein Anwalt hinzugezogen.
Oft gibt es zwischen Paaren Probleme und Konfliktpotenzial, wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits hinter ihnen liegt. Noch einmal schwieriger wird die Zukunft jedoch, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind. Damit die Kinder nicht unnötig unter der Trennung leiden, empfiehlt es sich, eine möglichst klare Regelung für alle Beteiligten zu schaffen. Neben dem Sorgerecht geht es im Zuge dieser Regelungen auch um das sogenannte Obhutsrecht. Was darunter zu verstehen ist und welche Aspekte beim Umgang mit dem Kind zu beachten sind, erfährst du in diesem Artikel.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.
Der Ausländeranteil der in der Schweiz lebenden Menschen beträgt inzwischen über ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Das zeigt zum einen, wie attraktiv die Schweiz zum Arbeiten und Leben ist. Doch nicht nur wegen einer Anstellung ziehen Menschen in das Land. Zahlreiche hier lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind etwa Studierende oder Rentner. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen, Flüchtlinge in Notlagen aufzunehmen. Für alle diese und weitere Personengruppen gibt es eigene Regelungen, die den Aufenthaltsstatus betreffen. Hier verraten wir dir alles Wissenswerte zur Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige.
Beschwerden von Gästen sind genauso unangenehm wie Personen, die versuchen, sich vor dem Bezahlen der Rechnung zu drücken. Zechprellerei gilt als Betrug, muss jedoch in der Absicht vom Wirt des Lokals nachgewiesen werden. Sie liegt vor, wenn Gäste das Restaurant nach dem Verzehr der Speisen verlassen, ohne bezahlt zu haben. Liegt eine unabsichtliche Zechprellerei vor, beispielsweise wenn viele Gäste anwesend sind und schlicht vergessen wird, wer zahlt, genügt es meistens, die Rechnung zu begleichen. Zechprellerei muss mit einem eindeutigen Betrugsversuch einhergehen.
Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.