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Entmündigung – gesetzliche Regelung und Aufgaben des Betreuers

Entmündigung – gesetzliche Regelung und Aufgaben des Betreuers

Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.

Was ist eine Entmündigung?

Die Entmündigung ist im Betreuungsrecht mittlerweile durch die gesetzliche Betreuung ersetzt worden. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Vertretung durch einen Vormund für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Rechtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen können. Der Vormund wird vom Gericht als Betreuer festgelegt, der die Aufgabe übernimmt, die Rechtsangelegenheiten des Betroffenen zu klären. Dabei muss die Krankheit oder Behinderung so stark ausgeprägt sein, dass der Betroffene eigene Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Dann kann ein Antrag auf einen Betreuer von Amts wegen erfolgen. Nicht gültig ist eine Entmündigung bei behinderten Personen, die ihren eigenen Willen äussern können. Falls Probleme für die Alltagsbewältigung auftreten, ist hier möglich, dass der Betroffene selbst den Betreuer aussucht oder den Antrag stellt.

Wer kann entmündigt werden?

Entmündigt werden kann eine Person, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben selbstständig zu regeln oder Rechtsangelegenheiten wahrzunehmen. Das kann bei einer psychischen Krankheit, bei geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen oder auch bei Alkoholismus und Drogensucht sein. Bei Antrag auf Entmündigung prüft das Gericht, ob eine Unterstützung tatsächlich notwendig ist. Die Verantwortung kann ein Betreuer oder ein Familienmitglied übernehmen.

Was ist ein Vormund?

Einen Vormund gibt es heute nicht mehr, stattdessen wird durch das Amtsgericht ein Betreuer bestimmt, der im Grunde die gleichen Aufgaben hat, jedoch in der Regelung nicht ausschliesslich freie Hand hat, um die Interessen des Entmündigten zu schützen. Ernennt dich der Richter durch ein Betreuungsverfahren in der Schweiz zum Betreuer, musst du die Aufgabe übernehmen, wenn diese nicht durch persönliche Verhältnisse unzumutbar ist. Dann ist ein Widerruf beim Bundesrat notwendig.

Als Betreuer verpflichtest du dich dazu, die Verantwortung für den Entmündigten zu übernehmen, jedoch in seinen Interessen zu handeln und nicht in den eigenen. Der Betreuer hat die Stellung des gesetzlichen Vertreters. Du übernimmst die gleiche Rolle wie es Eltern für ein minderjähriges Kind tun. Die Eignung des Betreuers wird vom Amtsgericht regelmässig überprüft. Genauso kann ein Betreuer auch seine Entlassung vor Gericht beantragen, wenn die Umstände die Aufgabe unzumutbar machen.

Wer kann gesetzlicher Betreuer werden?

Vormund oder gesetzlicher Betreuer können grundsätzlich Angehörige oder Ehegatten werden, daneben Rechtsanwälte, Mitglieder von Betreuungsvereinen oder Mitarbeiter von Betreuungsbehörden. Der gesetzliche Betreuer wird als Person durch das Gericht bestimmt, während der Entmündigte ein Mitspracherecht hat. Genauso kann der Betroffene einen eigenen Betreuer bestimmen, wenn er dazu in der Lage ist.

Wann wird bei einer Entmündigung die Geschäftsfähigkeit entzogen?

Bei einer Entmündigung wird dem Betroffenen die Geschäftsfähigkeit entweder teilweise oder vollständig entzogen. Das ist dann der Fall, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  • Geistesschwäche
  • Geisteskrankheit
  • Behinderung
  • Trunksucht
  • Rauschgiftsucht
  • Verschwendungssucht

Wenn ein Familienmitglied einen Hang zu unvernünftigen Ausgaben hat, die dazu führen, dass die Familie in Not gerät, kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt werden. Es darf dann bei einer Entmündigung nicht mehr über Ausgaben und das eigene Vermögen entscheiden.

Welche Aufgaben übernimmt ein Betreuer bei einer Entmündigung für den Betroffenen?

Jeder Betreuer ist zunächst für die Erledigung aller finanziellen Angelegenheiten zuständig, ebenso für die Personensorge. Er hat die Vollmacht und steht in Vertretung der Geschäftsfähigkeit des Entmündigten. Das betrifft beispielsweise Einkommensansprüche, Renten- und Pflegekasse, Anträge auf Leistungen, die Steuererklärung oder Geschäftsabschlüsse. Auch regelt der Betreuer die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.

Das Gericht legt für den Betreuer genau fest, welche Aufgabenbereiche er hat. Das betrifft alle gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten der Person. Daneben gibt es Entscheidungen, die der Betreuer nicht selbstständig treffen kann und die eine Zustimmung des Betreuungsgerichts erfordern. Das umfasst:

  • Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt
  • Zwangssterilisation
  • schwerwiegende gesundheitliche Eingriffe
  • Auflösung von Mietverhältnissen
  • Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen

Was beinhaltet eine Patientenverfügung und wann ist eine Rechtsberatung sinnvoll?

Etwas anders als die Entmündigung ist die Patientenverfügung. Diese wird durch den Patienten selbst angeordnet. In der Regel teilst du dem Krankenhaus oder dem Arzt mit, ob du einer Operation oder Medikamenteneinnahme zustimmst. Schwierig wird das, wenn Personen nicht mehr sprechen können oder im Koma liegen.

Daher hast du als Patient die Möglichkeit, vorab mit Hilfe einer Patientenverfügung genau festzulegen, welche Behandlung du in welcher Situation möchtest. Dadurch weiss nicht nur der Arzt Bescheid, auch Angehörige müssen nicht die Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen. In einer Patientenverfügung bestimmst du gleichfalls, welche gesundheitlichen Einschränkungen du in Folge des ärztlichen Eingriffs akzeptierst und welche du nicht möchtest.

Die Patientenverfügung sollte dabei folgender Punkte enthalten:

  • Wertvorstellung der gewünschten Lebensqualität
  • Behandlungswünsche (Beatmung, Wiederbelebung, Behandlung bei medizinischen Situationen wie Koma oder Schlaganfall)
  • Pflege- und Hilfsbedürftigkeit
  • Wunsch auf Sterbehilfe oder Organspende
  • Kontaktpersonen und Ansprechpartner
  • Vorerkrankungen und Medikamente

Um genau zu klären, welche Angaben gemacht werden müssen, die detailliert und präzise sein sollten, ist eine Rechtsberatung für den Patienten empfehlenswert. Ein Anwalt kann dir beratend zur Seite stehen und auch bei der Festlegung einzelner Punkte helfen.

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