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Die Entmündigung ist im Betreuungsrecht mittlerweile durch die gesetzliche Betreuung ersetzt worden. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Vertretung durch einen Vormund für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Rechtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen können. Der Vormund wird vom Gericht als Betreuer festgelegt, der die Aufgabe übernimmt, die Rechtsangelegenheiten des Betroffenen zu klären. Dabei muss die Krankheit oder Behinderung so stark ausgeprägt sein, dass der Betroffene eigene Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Dann kann ein Antrag auf einen Betreuer von Amts wegen erfolgen. Nicht gültig ist eine Entmündigung bei behinderten Personen, die ihren eigenen Willen äussern können. Falls Probleme für die Alltagsbewältigung auftreten, ist hier möglich, dass der Betroffene selbst den Betreuer aussucht oder den Antrag stellt.
Entmündigt werden kann eine Person, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben selbstständig zu regeln oder Rechtsangelegenheiten wahrzunehmen. Das kann bei einer psychischen Krankheit, bei geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen oder auch bei Alkoholismus und Drogensucht sein. Bei Antrag auf Entmündigung prüft das Gericht, ob eine Unterstützung tatsächlich notwendig ist. Die Verantwortung kann ein Betreuer oder ein Familienmitglied übernehmen.
Einen Vormund gibt es heute nicht mehr, stattdessen wird durch das Amtsgericht ein Betreuer bestimmt, der im Grunde die gleichen Aufgaben hat, jedoch in der Regelung nicht ausschliesslich freie Hand hat, um die Interessen des Entmündigten zu schützen. Ernennt dich der Richter durch ein Betreuungsverfahren in der Schweiz zum Betreuer, musst du die Aufgabe übernehmen, wenn diese nicht durch persönliche Verhältnisse unzumutbar ist. Dann ist ein Widerruf beim Bundesrat notwendig.
Als Betreuer verpflichtest du dich dazu, die Verantwortung für den Entmündigten zu übernehmen, jedoch in seinen Interessen zu handeln und nicht in den eigenen. Der Betreuer hat die Stellung des gesetzlichen Vertreters. Du übernimmst die gleiche Rolle wie es Eltern für ein minderjähriges Kind tun. Die Eignung des Betreuers wird vom Amtsgericht regelmässig überprüft. Genauso kann ein Betreuer auch seine Entlassung vor Gericht beantragen, wenn die Umstände die Aufgabe unzumutbar machen.
Vormund oder gesetzlicher Betreuer können grundsätzlich Angehörige oder Ehegatten werden, daneben Rechtsanwälte, Mitglieder von Betreuungsvereinen oder Mitarbeiter von Betreuungsbehörden. Der gesetzliche Betreuer wird als Person durch das Gericht bestimmt, während der Entmündigte ein Mitspracherecht hat. Genauso kann der Betroffene einen eigenen Betreuer bestimmen, wenn er dazu in der Lage ist.
Bei einer Entmündigung wird dem Betroffenen die Geschäftsfähigkeit entweder teilweise oder vollständig entzogen. Das ist dann der Fall, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
Wenn ein Familienmitglied einen Hang zu unvernünftigen Ausgaben hat, die dazu führen, dass die Familie in Not gerät, kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt werden. Es darf dann bei einer Entmündigung nicht mehr über Ausgaben und das eigene Vermögen entscheiden.
Jeder Betreuer ist zunächst für die Erledigung aller finanziellen Angelegenheiten zuständig, ebenso für die Personensorge. Er hat die Vollmacht und steht in Vertretung der Geschäftsfähigkeit des Entmündigten. Das betrifft beispielsweise Einkommensansprüche, Renten- und Pflegekasse, Anträge auf Leistungen, die Steuererklärung oder Geschäftsabschlüsse. Auch regelt der Betreuer die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
Das Gericht legt für den Betreuer genau fest, welche Aufgabenbereiche er hat. Das betrifft alle gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten der Person. Daneben gibt es Entscheidungen, die der Betreuer nicht selbstständig treffen kann und die eine Zustimmung des Betreuungsgerichts erfordern. Das umfasst:
Etwas anders als die Entmündigung ist die Patientenverfügung. Diese wird durch den Patienten selbst angeordnet. In der Regel teilst du dem Krankenhaus oder dem Arzt mit, ob du einer Operation oder Medikamenteneinnahme zustimmst. Schwierig wird das, wenn Personen nicht mehr sprechen können oder im Koma liegen.
Daher hast du als Patient die Möglichkeit, vorab mit Hilfe einer Patientenverfügung genau festzulegen, welche Behandlung du in welcher Situation möchtest. Dadurch weiss nicht nur der Arzt Bescheid, auch Angehörige müssen nicht die Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen. In einer Patientenverfügung bestimmst du gleichfalls, welche gesundheitlichen Einschränkungen du in Folge des ärztlichen Eingriffs akzeptierst und welche du nicht möchtest.
Die Patientenverfügung sollte dabei folgender Punkte enthalten:
Um genau zu klären, welche Angaben gemacht werden müssen, die detailliert und präzise sein sollten, ist eine Rechtsberatung für den Patienten empfehlenswert. Ein Anwalt kann dir beratend zur Seite stehen und auch bei der Festlegung einzelner Punkte helfen.
Die Sicherheit ist auf Schweizer Strassen oberstes Gebot. Dafür initiierte der Bund 2013 das Programm Via sicura mit zahlreichen Massnahmen für Fahrzeuglenker. Im Visier sind insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen: Raser riskieren schwere Sanktionen, wie die Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs und Strafverfahren. Ein eventuelles Strafmass ist auch der Entzug des Führerausweises, den der Fahrzeuglenker nicht automatisch zurückbekommt. Eidgenossen und Urlauber tun gut daran, sich an das Tempolimit zu halten. Wer schneller unterwegs ist als die Schweiz erlaubt, macht unliebsame Bekanntschaft mit der Schweizer Polizei. Wir informieren, welche Sanktionen dich bei Verkehrsregelverletzungen erwarten und ob für Deutsche ein Vollstreckungsabkommen existiert.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.