Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Anwälte in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Entmündigung – gesetzliche Regelung und Aufgaben des Betreuers

Entmündigung – gesetzliche Regelung und Aufgaben des Betreuers

Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.

Was ist eine Entmündigung?

Die Entmündigung ist im Betreuungsrecht mittlerweile durch die gesetzliche Betreuung ersetzt worden. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Vertretung durch einen Vormund für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Rechtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen können. Der Vormund wird vom Gericht als Betreuer festgelegt, der die Aufgabe übernimmt, die Rechtsangelegenheiten des Betroffenen zu klären. Dabei muss die Krankheit oder Behinderung so stark ausgeprägt sein, dass der Betroffene eigene Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Dann kann ein Antrag auf einen Betreuer von Amts wegen erfolgen. Nicht gültig ist eine Entmündigung bei behinderten Personen, die ihren eigenen Willen äussern können. Falls Probleme für die Alltagsbewältigung auftreten, ist hier möglich, dass der Betroffene selbst den Betreuer aussucht oder den Antrag stellt.

Wer kann entmündigt werden?

Entmündigt werden kann eine Person, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben selbstständig zu regeln oder Rechtsangelegenheiten wahrzunehmen. Das kann bei einer psychischen Krankheit, bei geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen oder auch bei Alkoholismus und Drogensucht sein. Bei Antrag auf Entmündigung prüft das Gericht, ob eine Unterstützung tatsächlich notwendig ist. Die Verantwortung kann ein Betreuer oder ein Familienmitglied übernehmen.

Was ist ein Vormund?

Einen Vormund gibt es heute nicht mehr, stattdessen wird durch das Amtsgericht ein Betreuer bestimmt, der im Grunde die gleichen Aufgaben hat, jedoch in der Regelung nicht ausschliesslich freie Hand hat, um die Interessen des Entmündigten zu schützen. Ernennt dich der Richter durch ein Betreuungsverfahren in der Schweiz zum Betreuer, musst du die Aufgabe übernehmen, wenn diese nicht durch persönliche Verhältnisse unzumutbar ist. Dann ist ein Widerruf beim Bundesrat notwendig.

Als Betreuer verpflichtest du dich dazu, die Verantwortung für den Entmündigten zu übernehmen, jedoch in seinen Interessen zu handeln und nicht in den eigenen. Der Betreuer hat die Stellung des gesetzlichen Vertreters. Du übernimmst die gleiche Rolle wie es Eltern für ein minderjähriges Kind tun. Die Eignung des Betreuers wird vom Amtsgericht regelmässig überprüft. Genauso kann ein Betreuer auch seine Entlassung vor Gericht beantragen, wenn die Umstände die Aufgabe unzumutbar machen.

Wer kann gesetzlicher Betreuer werden?

Vormund oder gesetzlicher Betreuer können grundsätzlich Angehörige oder Ehegatten werden, daneben Rechtsanwälte, Mitglieder von Betreuungsvereinen oder Mitarbeiter von Betreuungsbehörden. Der gesetzliche Betreuer wird als Person durch das Gericht bestimmt, während der Entmündigte ein Mitspracherecht hat. Genauso kann der Betroffene einen eigenen Betreuer bestimmen, wenn er dazu in der Lage ist.

Wann wird bei einer Entmündigung die Geschäftsfähigkeit entzogen?

Bei einer Entmündigung wird dem Betroffenen die Geschäftsfähigkeit entweder teilweise oder vollständig entzogen. Das ist dann der Fall, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  • Geistesschwäche
  • Geisteskrankheit
  • Behinderung
  • Trunksucht
  • Rauschgiftsucht
  • Verschwendungssucht

Wenn ein Familienmitglied einen Hang zu unvernünftigen Ausgaben hat, die dazu führen, dass die Familie in Not gerät, kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt werden. Es darf dann bei einer Entmündigung nicht mehr über Ausgaben und das eigene Vermögen entscheiden.

Welche Aufgaben übernimmt ein Betreuer bei einer Entmündigung für den Betroffenen?

Jeder Betreuer ist zunächst für die Erledigung aller finanziellen Angelegenheiten zuständig, ebenso für die Personensorge. Er hat die Vollmacht und steht in Vertretung der Geschäftsfähigkeit des Entmündigten. Das betrifft beispielsweise Einkommensansprüche, Renten- und Pflegekasse, Anträge auf Leistungen, die Steuererklärung oder Geschäftsabschlüsse. Auch regelt der Betreuer die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.

Das Gericht legt für den Betreuer genau fest, welche Aufgabenbereiche er hat. Das betrifft alle gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten der Person. Daneben gibt es Entscheidungen, die der Betreuer nicht selbstständig treffen kann und die eine Zustimmung des Betreuungsgerichts erfordern. Das umfasst:

  • Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt
  • Zwangssterilisation
  • schwerwiegende gesundheitliche Eingriffe
  • Auflösung von Mietverhältnissen
  • Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen

Was beinhaltet eine Patientenverfügung und wann ist eine Rechtsberatung sinnvoll?

Etwas anders als die Entmündigung ist die Patientenverfügung. Diese wird durch den Patienten selbst angeordnet. In der Regel teilst du dem Krankenhaus oder dem Arzt mit, ob du einer Operation oder Medikamenteneinnahme zustimmst. Schwierig wird das, wenn Personen nicht mehr sprechen können oder im Koma liegen.

Daher hast du als Patient die Möglichkeit, vorab mit Hilfe einer Patientenverfügung genau festzulegen, welche Behandlung du in welcher Situation möchtest. Dadurch weiss nicht nur der Arzt Bescheid, auch Angehörige müssen nicht die Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen. In einer Patientenverfügung bestimmst du gleichfalls, welche gesundheitlichen Einschränkungen du in Folge des ärztlichen Eingriffs akzeptierst und welche du nicht möchtest.

Die Patientenverfügung sollte dabei folgender Punkte enthalten:

  • Wertvorstellung der gewünschten Lebensqualität
  • Behandlungswünsche (Beatmung, Wiederbelebung, Behandlung bei medizinischen Situationen wie Koma oder Schlaganfall)
  • Pflege- und Hilfsbedürftigkeit
  • Wunsch auf Sterbehilfe oder Organspende
  • Kontaktpersonen und Ansprechpartner
  • Vorerkrankungen und Medikamente

Um genau zu klären, welche Angaben gemacht werden müssen, die detailliert und präzise sein sollten, ist eine Rechtsberatung für den Patienten empfehlenswert. Ein Anwalt kann dir beratend zur Seite stehen und auch bei der Festlegung einzelner Punkte helfen.

Der Anwaltvergleich für die Schweiz. Finde die besten Anwälte in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Waffenrecht – Fragen und Antworten

In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.

Regelmässige Lohnerhöhungen? So sind sie in der Schweiz geregelt

Als Arbeitnehmer freut man sich darüber, wenn der Vorgesetzte einmal im Jahr eine Erhöhung der Löhne und Gehälter vornimmt. Im Allgemeinen sollten Lohnerhöhungen so hoch angesetzt sein, dass nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen noch spürbar mehr Geld auf das Konto kommt. Eine Verpflichtung zur Anhebung der Löhne trifft den Arbeitgeber, wenn sie in Kollektivverträgen für die gesamte Branche vereinbart wurden. Diese Verträge gibt es für fast alle grossen Branchen. Der Grund für Lohnerhöhungen liegt meist darin, dass sie für den Arbeitnehmer einen Ausgleich zum stetig steigenden Preisniveau bieten sollen.

Mit dem Retentionsrecht auf der sicheren Seite

In bestimmten Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist der Begriff der Retention im Recht weiterhin geläufig und wird entsprechend unter der Bezeichnung angewendet. Das Retentionsrecht soll vor allem den Gläubiger schützen und die Zahlungsmoralität des Schuldners verbessern. Eine Sache darf so lange einbehalten werden, bis die Schuld und Forderung beglichen ist. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Gläubiger das Pfand behalten oder weiter veräussern.

Gerechtigkeit: ein wichtiges Prinzip

Die Gerechtigkeit ist lebenswichtig und hat gleichzeitig auch viele Facetten. Sie bestimmt als Grundform das gesamte menschliche Leben und Zusammensein, gibt dabei auch an, welche Rechte und Pflichten der Mensch hat. Durch Gerechtigkeit wird die Interaktion zwischen allen Menschen geregelt, wobei vor allen Dingen auf Gleichheit und auf eine gerechte Verteilung aller Ansprüche Wert gelegt wird. Genauso ist die Gerechtigkeit immer eine Tugend und entspringt uralten klassischen Konzepten, die für das soziale Zusammenleben seit der Antike festgelegt wurden und sich im Laufe der Zeit immer mehr verbessert und angepasst haben.

Kinderrechte – wie genau ergänzen sie die Menschenrechte?

Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?

Immissionen – Einwirkungen von Emissionen auf Mensch und Umwelt

Der Begriff Immission ist weniger verbreitet als die Emission, die vor allem vor dem Hintergrund der Umweltdebatte wichtig ist. Die Immission richtet den Blick auf den oder das Geschädigte: Wie wirken sich Strahlen, Luftverunreinigungen, Lärm oder Schadstoffe aus? Welche Schäden entstehen und welche Einschränkungen gibt es durch verschiedene Emissionen? Sich mit Immission zu beschäftigen, heisst daher immer, sich mit Ursache und Wirkung zu befassen. Das ist nicht nur im Umweltkontext wichtig, sondern beispielsweise auch im Baurecht und insbesondere im Schweizer Nachbarschaftsrecht. Denn Immissionen haben nicht nur vermeintlich grosse Themen, wie etwa die Stickstoffbelastung, zum Thema, sondern auch kleine wie Zigarettenrauch.