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Die Entmündigung ist im Betreuungsrecht mittlerweile durch die gesetzliche Betreuung ersetzt worden. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Vertretung durch einen Vormund für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Rechtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen können. Der Vormund wird vom Gericht als Betreuer festgelegt, der die Aufgabe übernimmt, die Rechtsangelegenheiten des Betroffenen zu klären. Dabei muss die Krankheit oder Behinderung so stark ausgeprägt sein, dass der Betroffene eigene Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Dann kann ein Antrag auf einen Betreuer von Amts wegen erfolgen. Nicht gültig ist eine Entmündigung bei behinderten Personen, die ihren eigenen Willen äussern können. Falls Probleme für die Alltagsbewältigung auftreten, ist hier möglich, dass der Betroffene selbst den Betreuer aussucht oder den Antrag stellt.
Entmündigt werden kann eine Person, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben selbstständig zu regeln oder Rechtsangelegenheiten wahrzunehmen. Das kann bei einer psychischen Krankheit, bei geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen oder auch bei Alkoholismus und Drogensucht sein. Bei Antrag auf Entmündigung prüft das Gericht, ob eine Unterstützung tatsächlich notwendig ist. Die Verantwortung kann ein Betreuer oder ein Familienmitglied übernehmen.
Einen Vormund gibt es heute nicht mehr, stattdessen wird durch das Amtsgericht ein Betreuer bestimmt, der im Grunde die gleichen Aufgaben hat, jedoch in der Regelung nicht ausschliesslich freie Hand hat, um die Interessen des Entmündigten zu schützen. Ernennt dich der Richter durch ein Betreuungsverfahren in der Schweiz zum Betreuer, musst du die Aufgabe übernehmen, wenn diese nicht durch persönliche Verhältnisse unzumutbar ist. Dann ist ein Widerruf beim Bundesrat notwendig.
Als Betreuer verpflichtest du dich dazu, die Verantwortung für den Entmündigten zu übernehmen, jedoch in seinen Interessen zu handeln und nicht in den eigenen. Der Betreuer hat die Stellung des gesetzlichen Vertreters. Du übernimmst die gleiche Rolle wie es Eltern für ein minderjähriges Kind tun. Die Eignung des Betreuers wird vom Amtsgericht regelmässig überprüft. Genauso kann ein Betreuer auch seine Entlassung vor Gericht beantragen, wenn die Umstände die Aufgabe unzumutbar machen.
Vormund oder gesetzlicher Betreuer können grundsätzlich Angehörige oder Ehegatten werden, daneben Rechtsanwälte, Mitglieder von Betreuungsvereinen oder Mitarbeiter von Betreuungsbehörden. Der gesetzliche Betreuer wird als Person durch das Gericht bestimmt, während der Entmündigte ein Mitspracherecht hat. Genauso kann der Betroffene einen eigenen Betreuer bestimmen, wenn er dazu in der Lage ist.
Bei einer Entmündigung wird dem Betroffenen die Geschäftsfähigkeit entweder teilweise oder vollständig entzogen. Das ist dann der Fall, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
Wenn ein Familienmitglied einen Hang zu unvernünftigen Ausgaben hat, die dazu führen, dass die Familie in Not gerät, kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt werden. Es darf dann bei einer Entmündigung nicht mehr über Ausgaben und das eigene Vermögen entscheiden.
Jeder Betreuer ist zunächst für die Erledigung aller finanziellen Angelegenheiten zuständig, ebenso für die Personensorge. Er hat die Vollmacht und steht in Vertretung der Geschäftsfähigkeit des Entmündigten. Das betrifft beispielsweise Einkommensansprüche, Renten- und Pflegekasse, Anträge auf Leistungen, die Steuererklärung oder Geschäftsabschlüsse. Auch regelt der Betreuer die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
Das Gericht legt für den Betreuer genau fest, welche Aufgabenbereiche er hat. Das betrifft alle gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten der Person. Daneben gibt es Entscheidungen, die der Betreuer nicht selbstständig treffen kann und die eine Zustimmung des Betreuungsgerichts erfordern. Das umfasst:
Etwas anders als die Entmündigung ist die Patientenverfügung. Diese wird durch den Patienten selbst angeordnet. In der Regel teilst du dem Krankenhaus oder dem Arzt mit, ob du einer Operation oder Medikamenteneinnahme zustimmst. Schwierig wird das, wenn Personen nicht mehr sprechen können oder im Koma liegen.
Daher hast du als Patient die Möglichkeit, vorab mit Hilfe einer Patientenverfügung genau festzulegen, welche Behandlung du in welcher Situation möchtest. Dadurch weiss nicht nur der Arzt Bescheid, auch Angehörige müssen nicht die Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen. In einer Patientenverfügung bestimmst du gleichfalls, welche gesundheitlichen Einschränkungen du in Folge des ärztlichen Eingriffs akzeptierst und welche du nicht möchtest.
Die Patientenverfügung sollte dabei folgender Punkte enthalten:
Um genau zu klären, welche Angaben gemacht werden müssen, die detailliert und präzise sein sollten, ist eine Rechtsberatung für den Patienten empfehlenswert. Ein Anwalt kann dir beratend zur Seite stehen und auch bei der Festlegung einzelner Punkte helfen.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Sie dient zum Schutz sensibler Informationen und zieht bei Nichteinhaltung oft Konsequenzen wie eine Vertragsstrafe nach sich: Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Wenn du wissen möchtest, wann eine solche Vereinbarung Sinn ergibt, wie sie aussieht und mit wem du diese Art von Vereinbarung treffen kannst, erfährst du hier alle wichtigen Antworten zum Thema.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.
Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.