Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Der lateinische Terminus „ex tunc“ steht in der juristischen Fachsprache für die Rückwirkung eines Vertrags oder eines Urteils von einem früheren Zeitpunkt an. Ex tunc hat die Bedeutung „von Anfang an“ und kann sich auf zahlreiche juristische Vorgänge beziehen. Der Begriff steht dem „ex nunc“ gegenüber, dessen Wirkung „ab jetzt“ gilt. Eine Anfechtung oder Änderung der Vertragsbedingungen bezieht sich auf den jetzigen Zeitpunkt und auf die Zukunft, um die Fortgeltung einer Rechtsvorschrift zu verhindern. Es findet entsprechend keine Rückwirkung statt.
Hast du bestimmte Zahlungen geleistet, die im Vertrag vereinbart waren und ändern sich die Vertragsbedingungen durch Anfechtung, erhältst du diese nicht zurück, es gelten lediglich neue Bedingungen. Sachverhalte, die bereits verwirklicht wurden, bleiben unverändert. Die Wirkung et tunc wird gesondert angeordnet. Das ist in der Schweiz entweder gesetzlich oder vertraglich notwendig.
Die Wirkung „ex nunc“ kehrt sich bei einer Anfechtung fast immer in ein „ex tunc“ um. Das bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft, das du anfechtest, automatisch als von Anfang an nichtig angesehen werden muss. Leistungen, die du empfangen oder gewährt hast, müssen von beiden Vertragsparteien dann wieder zurückerstattet werden, was bei einem „ex nunc“ nicht notwendig wäre. Nicht gültig ist eine Wirkung „ex tunc“ bei Gesellschafts- und Arbeitsverträgen.
Bei der Beurteilung einer Anfechtung ist die Wirkung ex tunc die einer Willenserklärung, die das eigentliche Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig betrachtet. Die Folge ist, dass ein neuer Entscheid getroffen wird, der auch neue Vereinbarungen enthält. Der Begriff kennzeichnet unter Anwälten immer ein Ereignis mit Rückwirkung, bei dem die Rechtslage sich nicht nur für den Augenblick verändert, sondern auch für die Vergangenheit. Hast du einen Vertrag abgeschlossen, der angefochten wird, und fällt der Begriff ex tunc, bedeutet das, dass auch eine Rückabwicklung bereits aufgeführter Inhalte stattfindet.
Bei Kündigungen kommt die Rechtswirkung entweder ex nunc oder ex tunc zur Geltung. Reichst du eine Kündigung aus wichtigem Grund ein, gilt entweder eine Aufhebung oder eine Auflösung der Vertragsbedingungen. Verträge sind in der Regel bindend, bis sie angefochten oder gekündigt werden. Bestehen vorübergehende Schuldverhältnisse, gilt eine Kündigung meistens als „ex nunc“, sodass neue Regelungen ab dem Zeitpunkt der Kündigung wirksam werden.
Bei einem Mietvertrag gilt die Nichtigkeit des Vertrags, sobald die Wirkung „ex tunc“ gültig wird. Bei der Nichtigkeit des Vertrags gelten die Bedingungen rückwirkend, sodass der Vermieter, wenn du die Miete nicht zahlst und der Mietvertrag gekündigt wird, das Recht hat, einen Vermögensausgleich zu erwirken. Du musst für die Zeit dann rückwirkend gerade stehen und die fehlenden Mieten ersetzen, denn es entstand ein Vertrauensschaden, der ausgeglichen werden muss.
Bei der Kündigung gelten bei der Kommission Regelungen, die zunächst den Mieter schützen und ihm ein langfristiges Mietverhältnis sichern. Hältst du dich an die vertraglich vereinbarten Bedingungen, kann dir der Vermieter nicht grundlos kündigen. Bei einem schuldlosen Verhalten ist die Kündigung mit rechtzeitiger Benachrichtigung nur bei Eigenbedarf möglich. Selbst, wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, muss er dir das Vorkaufsrecht einräumen, während du, wenn du dies ablehnst, die Wohnung noch weiterhin nutzen kannst. Das gilt nicht, wenn eine Nichtigkeit des Vertrags von Anfang an gilt.
Grundsätzlich gilt bei der Rechtsprechung eines Urteils die Bindungswirkung ex tunc. Sie bezieht sich auf den gesamten Zeitraum der Geltungsnorm. Einzige Ausnahmen für diese Wirkung sind Beschränkungen der Rechtsfolgen bei Vorabentscheidungen.
Schuldverhältnisse wirken manchmal ex nunc, manchmal ex tunc. Einige sind dauerhaft, andere vorübergehend. Zielschuldverhältnisse sind Kaufverträge oder Werkverträge. Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind:
Beim Zielschuldverhältnis kommt es zum einmaligen Leistungsaustausch, wobei der Vertrag mit der Erfüllung endet. Eine Auflösung ist ex tunc geltend. Dauerschuldverhältnisse wiederum sind langfristig angelegt und abhängig von der Dauer des Schuldverhältnisses. Eine Auflösung gilt ex nunc. Nachvollziehbar ist das, da beim Zielschuldverhältnis der Leistungsinhalt von vorneherein bekannt ist und feststeht. Das bedeutet, du musst dich auch rückwirkend an die Erfüllung der Bedingungen halten.
Wenn du einen Arbeitsvertrag anfechtest, kommt es zu einer Nichtigkeit des Vertrags, die zwar rechtswirksam ex tunc gültig ist. Der Arbeitsvertrag wird jedoch trotzdem für die Zeit bis zur Vertragsänderung oder Kündigung als wirksam behandelt, wenn du als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gearbeitet hast. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss dich trotzdem für diesen Zeitraum bezahlen und versichern. Auch Gesetze oder Verordnungen dürfen nicht rückwirkend in Kraft treten. Hier gilt das Prinzip der verbotenen Rückwirkung, damit die Rechtssicherheit nicht verletzt wird.
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.
Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.
Während in anderen Ländern der Gerichtsschreiber als Beruf bereits veraltet ist, bleibt er in der Schweiz weiterhin ein häufig gewählter Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Er übernimmt dabei auch wichtige Aufgaben in einer Anwaltskanzlei und am Bundesgericht. Der Gerichtsschreiber ist heutzutage wieder gefragt, da die Schweizer Gerichte stark überlastet sind und der Gerichtsschreiber auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Er ist in der Schweiz mit einem grossen Aufgabenspektrum betraut und sogar in die Entscheidungsfindung des Urteils involviert.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …