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Der lateinische Terminus „ex tunc“ steht in der juristischen Fachsprache für die Rückwirkung eines Vertrags oder eines Urteils von einem früheren Zeitpunkt an. Ex tunc hat die Bedeutung „von Anfang an“ und kann sich auf zahlreiche juristische Vorgänge beziehen. Der Begriff steht dem „ex nunc“ gegenüber, dessen Wirkung „ab jetzt“ gilt. Eine Anfechtung oder Änderung der Vertragsbedingungen bezieht sich auf den jetzigen Zeitpunkt und auf die Zukunft, um die Fortgeltung einer Rechtsvorschrift zu verhindern. Es findet entsprechend keine Rückwirkung statt.
Hast du bestimmte Zahlungen geleistet, die im Vertrag vereinbart waren und ändern sich die Vertragsbedingungen durch Anfechtung, erhältst du diese nicht zurück, es gelten lediglich neue Bedingungen. Sachverhalte, die bereits verwirklicht wurden, bleiben unverändert. Die Wirkung et tunc wird gesondert angeordnet. Das ist in der Schweiz entweder gesetzlich oder vertraglich notwendig.
Die Wirkung „ex nunc“ kehrt sich bei einer Anfechtung fast immer in ein „ex tunc“ um. Das bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft, das du anfechtest, automatisch als von Anfang an nichtig angesehen werden muss. Leistungen, die du empfangen oder gewährt hast, müssen von beiden Vertragsparteien dann wieder zurückerstattet werden, was bei einem „ex nunc“ nicht notwendig wäre. Nicht gültig ist eine Wirkung „ex tunc“ bei Gesellschafts- und Arbeitsverträgen.
Bei der Beurteilung einer Anfechtung ist die Wirkung ex tunc die einer Willenserklärung, die das eigentliche Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig betrachtet. Die Folge ist, dass ein neuer Entscheid getroffen wird, der auch neue Vereinbarungen enthält. Der Begriff kennzeichnet unter Anwälten immer ein Ereignis mit Rückwirkung, bei dem die Rechtslage sich nicht nur für den Augenblick verändert, sondern auch für die Vergangenheit. Hast du einen Vertrag abgeschlossen, der angefochten wird, und fällt der Begriff ex tunc, bedeutet das, dass auch eine Rückabwicklung bereits aufgeführter Inhalte stattfindet.
Bei Kündigungen kommt die Rechtswirkung entweder ex nunc oder ex tunc zur Geltung. Reichst du eine Kündigung aus wichtigem Grund ein, gilt entweder eine Aufhebung oder eine Auflösung der Vertragsbedingungen. Verträge sind in der Regel bindend, bis sie angefochten oder gekündigt werden. Bestehen vorübergehende Schuldverhältnisse, gilt eine Kündigung meistens als „ex nunc“, sodass neue Regelungen ab dem Zeitpunkt der Kündigung wirksam werden.
Bei einem Mietvertrag gilt die Nichtigkeit des Vertrags, sobald die Wirkung „ex tunc“ gültig wird. Bei der Nichtigkeit des Vertrags gelten die Bedingungen rückwirkend, sodass der Vermieter, wenn du die Miete nicht zahlst und der Mietvertrag gekündigt wird, das Recht hat, einen Vermögensausgleich zu erwirken. Du musst für die Zeit dann rückwirkend gerade stehen und die fehlenden Mieten ersetzen, denn es entstand ein Vertrauensschaden, der ausgeglichen werden muss.
Bei der Kündigung gelten bei der Kommission Regelungen, die zunächst den Mieter schützen und ihm ein langfristiges Mietverhältnis sichern. Hältst du dich an die vertraglich vereinbarten Bedingungen, kann dir der Vermieter nicht grundlos kündigen. Bei einem schuldlosen Verhalten ist die Kündigung mit rechtzeitiger Benachrichtigung nur bei Eigenbedarf möglich. Selbst, wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, muss er dir das Vorkaufsrecht einräumen, während du, wenn du dies ablehnst, die Wohnung noch weiterhin nutzen kannst. Das gilt nicht, wenn eine Nichtigkeit des Vertrags von Anfang an gilt.
Grundsätzlich gilt bei der Rechtsprechung eines Urteils die Bindungswirkung ex tunc. Sie bezieht sich auf den gesamten Zeitraum der Geltungsnorm. Einzige Ausnahmen für diese Wirkung sind Beschränkungen der Rechtsfolgen bei Vorabentscheidungen.
Schuldverhältnisse wirken manchmal ex nunc, manchmal ex tunc. Einige sind dauerhaft, andere vorübergehend. Zielschuldverhältnisse sind Kaufverträge oder Werkverträge. Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind:
Beim Zielschuldverhältnis kommt es zum einmaligen Leistungsaustausch, wobei der Vertrag mit der Erfüllung endet. Eine Auflösung ist ex tunc geltend. Dauerschuldverhältnisse wiederum sind langfristig angelegt und abhängig von der Dauer des Schuldverhältnisses. Eine Auflösung gilt ex nunc. Nachvollziehbar ist das, da beim Zielschuldverhältnis der Leistungsinhalt von vorneherein bekannt ist und feststeht. Das bedeutet, du musst dich auch rückwirkend an die Erfüllung der Bedingungen halten.
Wenn du einen Arbeitsvertrag anfechtest, kommt es zu einer Nichtigkeit des Vertrags, die zwar rechtswirksam ex tunc gültig ist. Der Arbeitsvertrag wird jedoch trotzdem für die Zeit bis zur Vertragsänderung oder Kündigung als wirksam behandelt, wenn du als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gearbeitet hast. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss dich trotzdem für diesen Zeitraum bezahlen und versichern. Auch Gesetze oder Verordnungen dürfen nicht rückwirkend in Kraft treten. Hier gilt das Prinzip der verbotenen Rückwirkung, damit die Rechtssicherheit nicht verletzt wird.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.
Das Kündigungsrecht sichert für zwei Parteien eines Vertrags den Ausstieg aus diesem Vertrag, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden oder sich die Verhältnisse ändern. Dabei gilt das Kündigungsrecht zunächst als Schutzmassnahme für die Wahrnehmung der eigenen Rechte. Trotzdem sollten beide Parteien die Möglichkeit haben, einen Vertrag zu lösen, wenn Schwierigkeiten aufkommen.
Durch das Arbeitsgesetz sind Arbeitnehmer und Angestellte in der Schweiz geschützt, wenn es um eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder verschiedene Arbeitsanforderungen geht. Daher legt das Arbeitsgesetz alle entscheidenden Grundbedingungen fest, die für die Arbeits- und Ruhezeiten gültig sind. Es ist auf alle Unternehmen in der Schweiz anwendbar, wobei es einige Ausnahmen gibt, so etwa für Staatsangestellte, Familienbetriebe und Künstler.
Jeder Mensch hat ein Spezialgebiet, auf dem er völlig problemlos mit allen möglichen Fachbegriffen hantieren kann. Für Aussenstehende kann so ein Gespräch unter Spezialisten schnell zum Buch mit sieben Siegeln werden, wenn man mit den verwendeten Fachwörtern nichts anfangen kann. Das Rechtswesen ist in dieser Hinsicht ein Feld, das ganz besonders fremdartig erscheinen kann, denn auf diesem Gebiet wird häufig mit lateinischen Begriffen und mit einem ausgeprägten Hang zu einer verklausulierten Ausdrucksweise kommuniziert. Einige dieser Begriffe lassen sich aber schnell und unkompliziert erklären, zum Beispiel die Qualifikation des Assessors.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.