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Jemand macht sich dann einer üblen Nachrede schuldig, wenn er bei einem Dritten jemanden eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt. Oder er stellt Verdächtigungen an, die dem Beschuldigten rufschädigende Tatschen unterstellen. Die rufschädigende Äusserung kann dabei wahr oder unwahr sein. Wenn die Beschuldigung unwahr ist, der sie Äussernde das aber nicht weiss, dann spricht man von übler Nachrede. Wenn er aber weiss, dass die Tatsache unwahr ist, die Behauptung trotzdem bewusst tätigt, dann spricht man von Verleumdung. Übrigens gibt es auch den Tatbestand der üblen Nachrede gegenüber Verstorbenen oder als verschollen erklärten Personen.
Im Grunde handelt es sich bei einer Verleumdung um eine üble Nachrede, jedoch ist der Beschuldigte sich hier dessen bewusst, die Unwahrheit zu sprechen. Wider besseren Wissens setzt er unwahre und ehrverletzende Tatsachen in die Welt.
Man macht sich einer Beschimpfung strafbar, wenn man die Ehre einer Person angreift, ohne dabei auf eine üble Nachrede oder eine Verleumdung zurückzugreifen. Wer jemanden durch:
in seiner Ehre angreift, macht sich entsprechend einer Beschimpfung schuldig. Es ist dem Richter möglich, den Täter von der Strafe zu befreien, sollte das ungebührliche Verhalten des Beschimpften der Anlass für die Beschimpfung gewesen sein.
Rufschädigungen wie die üble Nachrede oder die Verleumdungen bezeichnet man auch als „Ehrverletzungen“. Ehrverletzungen sind Handlungen, die sich gegen die Ehre einer bestimmten Person richten. Dabei besteht eine Abgrenzung zwischen der sittlichen Ehre einer Person und ihrer gesellschaftlichen Ehre. Dabei geht es unter anderem um Persönlichkeiten, die im öffentlichen Leben stehen, etwa Geschäftsmänner, Sportler, Künstler, Politiker und andere Personen mit öffentlicher Aufmerksamkeit. Frei von Kritik sind diese Personen natürlich nicht. Dafür gibt es den Begriff der gesellschaftlichen Ehre. Es liegt keine Ehrverletzung vor, wenn man den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Ehre und in seiner sozialen Stellung herabsetzt. Dabei muss die Beschuldigung etwas mit der sozialen Stellung der Person und seiner gesellschaftlichen Stellung als Geschäftsmann, Künstler oder ähnlichem zu tun haben. Anders sieht es mit der sittlichen Ehre aus. Eine Ehrverletzung liegt dann vor, wenn man ausserhalb seines Berufstandes oder seiner Stellung die Ehre einer Person verletzt. Das betrifft etwa das Familienleben oder andere private Aspekte seines Lebens. Wichtig ist dabei der Sinn der Äusserung. Wenn diese geeignet ist, den Ruf einer Person zu schädigen, dann liegt eine Ehrverletzung vor. Bei der Rufschädigung spielt es in der Schweiz keine Rolle, ob andere die Behauptung für wahr halten oder nicht.
Das Strafrecht ist je nach Art der Rufschädigung anders. Wer jemanden beschimpft, kommt noch glimpflich davon. Auf Antrag muss der Schuldige eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen bezahlen. Die Strafe für die üble Nachrede beträgt bis zu 180 Tagessätzen. Schwerer fällt das Urteil bei einer Verleumdung aus. Auf Antrag kann der Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt bekommen oder er muss eine Geldstrafe bezahlen.
In der Regel werden die Gerichte nicht von selbst tätig. Das gilt selbst für den Fall, dass sie Kenntnis von der Straftat haben. Denn bei der Verleumdung oder der üblen Nachrede handelt es sich um „Antragsdelikte“. Das bedeutet, ohne einen Strafantrag passiert nichts. Solltest du das Ziel einer Rufschädigung sein, dann musst du dich an die Behörden wenden und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erstatten. Wichtig dabei ist die Antragsfrist. Dir steht ein Zeitraum von 90 Tagen zur Verfügung, in dem du die Strafanzeige erstatten kannst. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem dir der Täter bekannt wird. Das Problem bei der Antragsfrist ist, dass die Beschuldigten oftmals mit den Konsequenzen der Rufschädigung zu kämpfen haben und nicht an die dreimonatige Frist denken.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Straftat nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch zu bestrafen. Das Zivilrecht schützt die Persönlichkeitsrechte stärker als das Strafrecht. Beschuldigte haben beim Zivilrecht die Möglichkeit, Schadenersatz und eine Genugtuung einzuklagen. Sind Medien der Täter, dann ist eine Gewinnherausgabe möglich.
In der Regel findet der Prozess bei den Behörden statt, in deren Handlungsbereich der Täter die Straftat beging. Bei einer brieflichen Ehrverletzung wäre das der Ort der Sendung. Sollten Medien der Täter gewesen sein, dann findet der Prozess am Sitz des Medienunternehmens statt.
Die Medizinprodukteverordnung (MepV) regelt seit 2002 die Rechtslage für die Zulassung, den Handel und die Anwendung von Medizinprodukten wie Implantaten, Heilmitteln, Hilfsmitteln und Medizintechnik in der Schweiz. In Verbindung mit Brustimplantaten aus Silikon und Hüftprothesen hat es in der jüngeren Vergangenheit Aufsehen erregende Fehler und mangelnde Kontrolle gegeben. Weltweit erhöht sich seitdem der Fokus auf Patientensicherheit beim Einsatz dieser Produktgruppe. Deshalb ist in Europa die Gesetzgebung rund um Medizinprodukte verschärft worden. Spätestens ab 2021 müssen Unternehmen beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU der MDR (Medical Devices Regulation) folgen. Was bedeutet das für die Schweiz?
Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.
Lärmbelästigung zählt zu den häufigsten Streitpunkten unter Nachbarn. Gerade in Mehrfamilienhäusern sind die Räume oft hellhörig, sodass der Lärmpegel der anderen Wohnung auf die eigene übergeht. Gerade dann, wenn Nachbarn unterschiedliche Interessen haben und die einen beispielsweise viele Partys feiern, während die anderen lieber ihre Ruhe haben, kommt es schnell zu Konflikten. Im Allgemeinen wird Lärmbelästigung dann schnell der Polizei gemeldet, die den Lärmpegelverursacher darauf hinweist und zur Unterlassung auffordert. Eine dauerhafte Lösung ist dies jedoch nicht. Was du bei Lärmbelästigung tun kannst, welche Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Rechte du hast, erfährst du hier.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Eben mal ein neues Smartphone gekauft oder kurzfristig eine neue Schlafzimmer-Ausstattung bestellt – und schon bist du im Minus, weil es auf dem Bankkonto nicht so gut aussieht? Die meisten Menschen fürchten sich in einer solchen Situation vor dem Inkassobrief. Wer sich verschuldet und den Betrag nicht bezahlt, kommt an dem speziellen Mahnverfahren oft nicht vorbei. Dennoch ist vielen nicht bewusst, was Inkasso eigentlich bedeutet: Wie läuft zum Beispiel ein Inkassoverfahren korrekt ab? Welche Inkassokosten sind rechtens? Folgender Beitrag beantwortet, was es mit dem Begriff Inkasso auf sich hat und worauf du jetzt achten musst.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.