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Jemand macht sich dann einer üblen Nachrede schuldig, wenn er bei einem Dritten jemanden eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt. Oder er stellt Verdächtigungen an, die dem Beschuldigten rufschädigende Tatschen unterstellen. Die rufschädigende Äusserung kann dabei wahr oder unwahr sein. Wenn die Beschuldigung unwahr ist, der sie Äussernde das aber nicht weiss, dann spricht man von übler Nachrede. Wenn er aber weiss, dass die Tatsache unwahr ist, die Behauptung trotzdem bewusst tätigt, dann spricht man von Verleumdung. Übrigens gibt es auch den Tatbestand der üblen Nachrede gegenüber Verstorbenen oder als verschollen erklärten Personen.
Im Grunde handelt es sich bei einer Verleumdung um eine üble Nachrede, jedoch ist der Beschuldigte sich hier dessen bewusst, die Unwahrheit zu sprechen. Wider besseren Wissens setzt er unwahre und ehrverletzende Tatsachen in die Welt.
Man macht sich einer Beschimpfung strafbar, wenn man die Ehre einer Person angreift, ohne dabei auf eine üble Nachrede oder eine Verleumdung zurückzugreifen. Wer jemanden durch:
in seiner Ehre angreift, macht sich entsprechend einer Beschimpfung schuldig. Es ist dem Richter möglich, den Täter von der Strafe zu befreien, sollte das ungebührliche Verhalten des Beschimpften der Anlass für die Beschimpfung gewesen sein.
Rufschädigungen wie die üble Nachrede oder die Verleumdungen bezeichnet man auch als „Ehrverletzungen“. Ehrverletzungen sind Handlungen, die sich gegen die Ehre einer bestimmten Person richten. Dabei besteht eine Abgrenzung zwischen der sittlichen Ehre einer Person und ihrer gesellschaftlichen Ehre. Dabei geht es unter anderem um Persönlichkeiten, die im öffentlichen Leben stehen, etwa Geschäftsmänner, Sportler, Künstler, Politiker und andere Personen mit öffentlicher Aufmerksamkeit. Frei von Kritik sind diese Personen natürlich nicht. Dafür gibt es den Begriff der gesellschaftlichen Ehre. Es liegt keine Ehrverletzung vor, wenn man den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Ehre und in seiner sozialen Stellung herabsetzt. Dabei muss die Beschuldigung etwas mit der sozialen Stellung der Person und seiner gesellschaftlichen Stellung als Geschäftsmann, Künstler oder ähnlichem zu tun haben. Anders sieht es mit der sittlichen Ehre aus. Eine Ehrverletzung liegt dann vor, wenn man ausserhalb seines Berufstandes oder seiner Stellung die Ehre einer Person verletzt. Das betrifft etwa das Familienleben oder andere private Aspekte seines Lebens. Wichtig ist dabei der Sinn der Äusserung. Wenn diese geeignet ist, den Ruf einer Person zu schädigen, dann liegt eine Ehrverletzung vor. Bei der Rufschädigung spielt es in der Schweiz keine Rolle, ob andere die Behauptung für wahr halten oder nicht.
Das Strafrecht ist je nach Art der Rufschädigung anders. Wer jemanden beschimpft, kommt noch glimpflich davon. Auf Antrag muss der Schuldige eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen bezahlen. Die Strafe für die üble Nachrede beträgt bis zu 180 Tagessätzen. Schwerer fällt das Urteil bei einer Verleumdung aus. Auf Antrag kann der Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt bekommen oder er muss eine Geldstrafe bezahlen.
In der Regel werden die Gerichte nicht von selbst tätig. Das gilt selbst für den Fall, dass sie Kenntnis von der Straftat haben. Denn bei der Verleumdung oder der üblen Nachrede handelt es sich um „Antragsdelikte“. Das bedeutet, ohne einen Strafantrag passiert nichts. Solltest du das Ziel einer Rufschädigung sein, dann musst du dich an die Behörden wenden und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erstatten. Wichtig dabei ist die Antragsfrist. Dir steht ein Zeitraum von 90 Tagen zur Verfügung, in dem du die Strafanzeige erstatten kannst. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem dir der Täter bekannt wird. Das Problem bei der Antragsfrist ist, dass die Beschuldigten oftmals mit den Konsequenzen der Rufschädigung zu kämpfen haben und nicht an die dreimonatige Frist denken.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Straftat nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch zu bestrafen. Das Zivilrecht schützt die Persönlichkeitsrechte stärker als das Strafrecht. Beschuldigte haben beim Zivilrecht die Möglichkeit, Schadenersatz und eine Genugtuung einzuklagen. Sind Medien der Täter, dann ist eine Gewinnherausgabe möglich.
In der Regel findet der Prozess bei den Behörden statt, in deren Handlungsbereich der Täter die Straftat beging. Bei einer brieflichen Ehrverletzung wäre das der Ort der Sendung. Sollten Medien der Täter gewesen sein, dann findet der Prozess am Sitz des Medienunternehmens statt.
Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht die Pflege und Fürsorge für Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung oder Behinderung nicht vollständig für sich selbst sorgen können und die Verantwortung an eine andere Person abgeben. Dabei sind in der Schweiz mittlerweile seit 2013 Änderungen in Kraft getreten, die die Rechte der behinderten Person besser wahrnehmen. Eltern und Geschwister können weiterhin als Beistand fungieren und haben dabei mehr Verantwortung und Vorteile.
Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.
Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Paare ein Thema. Das Gesetzbuch der Schweiz beinhaltet bestimmte Voraussetzungen, wobei der biologische Vater nicht immer auch der rechtliche Vater ist. Ist die Mutter darüber hinaus zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater, auch wenn jemand anderes angibt, der leibliche Vater zu sein. Hier muss die Vaterschaft vor einem Gericht angefochten werden.
Der gesellschaftlicher Frieden und ein fairer Umgang mit den Nachbarn stellen die Grundpfeiler der Schweiz dar. Doch diese Gegebenheiten sind keine Selbstverständlichkeit: Die menschliche Geschichte ist voll von Gewalt und Krieg. Um rein nationalen Interessen Einhalt zu gebieten, existiert das Völkerrecht. Es besteht aus einer Reihe an Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene das Miteinander regeln. Aber auch Lebensbereiche innerhalb der Grenzen finden zunehmend Berücksichtigung. Dabei steht das Bewusstsein im Vordergrund, dass Stabilität für positive Beziehungen massgeblich ist. Auch die Schweiz, als Staat mitten in Europa und Teil einer globalisierten Welt, folgt internationalen Verträgen. Diese nehmen sogar Einfluss auf das Landesrecht.
Nur einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Beim Linksabbiegen hast du das entgegenkommende Fahrzeug übersehen und es hat heftig geknallt. Für den entstandenen Blechschaden am anderen Auto musst du nun aufkommen. Du stehst in der gesetzlichen Haftpflicht, Schadenersatz zu leisten – in voller Höhe und zeitlich unbegrenzt. Da die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls schnell enorme Höhen annehmen können, ist eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz, auch als Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezeichnet, für jeden Fahrzeughalter obligatorisch. Alles, was du über diesen notwendigen Versicherungsschutz wissen solltest, erfährst du im folgenden Ratgeber.
Die Hochzeit ist das romantischste Ereignis im Leben. Dennoch solltest du dir vor einer Heirat Gedanken darüber machen, wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard beim Güterstand. Er hat allerdings den Nachteil, dass du bei einer Scheidung dein Vermögen mit deinem Ehepartner teilen musst. Hast du viel Vermögen, ist eine Gütertrennung sinnvoll, denn dann bleibt dein Vermögen auch nach einer Trennung komplett bei dir. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, für den sich viele Eheleute entscheiden. Alles Wissenswerte dazu findest du im folgenden Artikel.