Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Jemand macht sich dann einer üblen Nachrede schuldig, wenn er bei einem Dritten jemanden eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt. Oder er stellt Verdächtigungen an, die dem Beschuldigten rufschädigende Tatschen unterstellen. Die rufschädigende Äusserung kann dabei wahr oder unwahr sein. Wenn die Beschuldigung unwahr ist, der sie Äussernde das aber nicht weiss, dann spricht man von übler Nachrede. Wenn er aber weiss, dass die Tatsache unwahr ist, die Behauptung trotzdem bewusst tätigt, dann spricht man von Verleumdung. Übrigens gibt es auch den Tatbestand der üblen Nachrede gegenüber Verstorbenen oder als verschollen erklärten Personen.
Im Grunde handelt es sich bei einer Verleumdung um eine üble Nachrede, jedoch ist der Beschuldigte sich hier dessen bewusst, die Unwahrheit zu sprechen. Wider besseren Wissens setzt er unwahre und ehrverletzende Tatsachen in die Welt.
Man macht sich einer Beschimpfung strafbar, wenn man die Ehre einer Person angreift, ohne dabei auf eine üble Nachrede oder eine Verleumdung zurückzugreifen. Wer jemanden durch:
in seiner Ehre angreift, macht sich entsprechend einer Beschimpfung schuldig. Es ist dem Richter möglich, den Täter von der Strafe zu befreien, sollte das ungebührliche Verhalten des Beschimpften der Anlass für die Beschimpfung gewesen sein.
Rufschädigungen wie die üble Nachrede oder die Verleumdungen bezeichnet man auch als „Ehrverletzungen“. Ehrverletzungen sind Handlungen, die sich gegen die Ehre einer bestimmten Person richten. Dabei besteht eine Abgrenzung zwischen der sittlichen Ehre einer Person und ihrer gesellschaftlichen Ehre. Dabei geht es unter anderem um Persönlichkeiten, die im öffentlichen Leben stehen, etwa Geschäftsmänner, Sportler, Künstler, Politiker und andere Personen mit öffentlicher Aufmerksamkeit. Frei von Kritik sind diese Personen natürlich nicht. Dafür gibt es den Begriff der gesellschaftlichen Ehre. Es liegt keine Ehrverletzung vor, wenn man den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Ehre und in seiner sozialen Stellung herabsetzt. Dabei muss die Beschuldigung etwas mit der sozialen Stellung der Person und seiner gesellschaftlichen Stellung als Geschäftsmann, Künstler oder ähnlichem zu tun haben. Anders sieht es mit der sittlichen Ehre aus. Eine Ehrverletzung liegt dann vor, wenn man ausserhalb seines Berufstandes oder seiner Stellung die Ehre einer Person verletzt. Das betrifft etwa das Familienleben oder andere private Aspekte seines Lebens. Wichtig ist dabei der Sinn der Äusserung. Wenn diese geeignet ist, den Ruf einer Person zu schädigen, dann liegt eine Ehrverletzung vor. Bei der Rufschädigung spielt es in der Schweiz keine Rolle, ob andere die Behauptung für wahr halten oder nicht.
Das Strafrecht ist je nach Art der Rufschädigung anders. Wer jemanden beschimpft, kommt noch glimpflich davon. Auf Antrag muss der Schuldige eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen bezahlen. Die Strafe für die üble Nachrede beträgt bis zu 180 Tagessätzen. Schwerer fällt das Urteil bei einer Verleumdung aus. Auf Antrag kann der Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt bekommen oder er muss eine Geldstrafe bezahlen.
In der Regel werden die Gerichte nicht von selbst tätig. Das gilt selbst für den Fall, dass sie Kenntnis von der Straftat haben. Denn bei der Verleumdung oder der üblen Nachrede handelt es sich um „Antragsdelikte“. Das bedeutet, ohne einen Strafantrag passiert nichts. Solltest du das Ziel einer Rufschädigung sein, dann musst du dich an die Behörden wenden und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erstatten. Wichtig dabei ist die Antragsfrist. Dir steht ein Zeitraum von 90 Tagen zur Verfügung, in dem du die Strafanzeige erstatten kannst. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem dir der Täter bekannt wird. Das Problem bei der Antragsfrist ist, dass die Beschuldigten oftmals mit den Konsequenzen der Rufschädigung zu kämpfen haben und nicht an die dreimonatige Frist denken.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Straftat nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch zu bestrafen. Das Zivilrecht schützt die Persönlichkeitsrechte stärker als das Strafrecht. Beschuldigte haben beim Zivilrecht die Möglichkeit, Schadenersatz und eine Genugtuung einzuklagen. Sind Medien der Täter, dann ist eine Gewinnherausgabe möglich.
In der Regel findet der Prozess bei den Behörden statt, in deren Handlungsbereich der Täter die Straftat beging. Bei einer brieflichen Ehrverletzung wäre das der Ort der Sendung. Sollten Medien der Täter gewesen sein, dann findet der Prozess am Sitz des Medienunternehmens statt.
Bei einer vertraglichen Vereinbarung gilt zunächst immer eine gesetzlich vorgeschriebene Haftungsverteilung auf beide Vertragsparteien. Diese kann jedoch durch Haftungsbeschränkungen oder sogar durch einen Haftungsausschluss verändert werden. Kommen dieser zur Geltung, ist ein rechtsgeschäftlicher Eingriff zugunsten des Schädigers nicht mehr möglich. Da beide Vertragspartner darüber Bescheid wissen, ist der Haftungsausschluss rechtlich erlaubt. Mehr zum Thema erfährst du hier.
Sollen bestimmte Erben nach einem Todesfall nichts vom Nachlass erhalten, kann der Erblasser sie unter Umständen enterben. Das ist aber gar nicht so einfach. Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können unliebsame Erben vom Erbe ausgeschlossen werden. Wann Enterben in der Schweiz möglich ist und wann der Pflichtteilschutz greift, was bei einer Enterbung beachtet werden muss, wer überhaupt enterbt werden kann und weitere Informationen rund um das Thema Erbschaft und Enterben findest du in diesem Artikel.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.
Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.
Vereinbarungen werden in vielen Bereichen getroffen. Auch der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, die auf schriftlichem Weg alle wichtigen Punkte und die Willenserklärung beider Parteien beinhaltet. Die Vereinbarung gilt für den Entstehungstatbestand eines Rechtssatzes und ist im Privatrecht und im öffentlichen Recht mit rechtsetzender Wirkung gültig.