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Aktives Wahlrecht in der Eidgenossenschaft – Wissenswertes zum Wahlsystem der Schweiz

Aktives Wahlrecht in der Eidgenossenschaft – Wissenswertes zum Wahlsystem der Schweiz

Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht sind die zwei Komponenten des schweizerischen Wahl- beziehungsweise Stimmrechts und damit Teil des demokratischen Systems der Eidgenossenschaft. Beim aktiven Wahlrecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So ist etwa die Auffindbarkeit in einem Wählerverzeichnis die Bedingung, dieses ausüben zu können. Auch kannst du nur unter bestimmten Bedingungen deine Stimmabgabe durchführen, insofern du nicht als Schweizer giltst. Das aktive Wahlrecht ist dabei die Grundvoraussetzung für Wahlen auf eidgenössischer, kantonaler und regionaler Ebene. Schliesslich heisst aktives Wahlrecht nichts anderes als das Recht darauf, wählen zu dürfen.

Was bedeutet aktives Wahlrecht?

Aktives Wahlrecht bedeutet, dass du eine Stimme bei einer etwaigen Wahl oder Abstimmung abgeben darfst. Du hast mit dem aktiven Wahlrecht also eine Wahlberechtigung. Die Voraussetzung hierfür in der Schweiz ist für gewöhnlich die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie das Vorhandensein des Schweizer Bürgerrechts. Allerdings gibt es auf kantonaler und auf Gemeindeebene zum Teil Abweichungen. Das aktive Wahlrecht, das Volksabstimmungen ermöglicht und die Demokratie der Schweiz formt und bestimmt, gibt es in Anfängen seit 1848. Damals waren es nur Männer, die ihre Stimmen bei entsprechenden Wahlorganen abgeben konnten. Zugleich waren viele Menschen, nicht zuletzt alle Frauen, vom Wählen aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen. Nach und nach wurden immer mehr Schweizer wahlberechtigt und bekamen somit ihr aktives Wahlrecht verliehen. Genutzt wird es bei klassischen Urnengängen, aber auch bei Versammlungen und Volksabstimmungen.

Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht – Was sind die Unterschiede?

Aktives Wahlrecht beschreibt das Recht zu wählen. Ob nun bei Kommunalwahlen ein neues Parlament zusammenkommen soll, über einen Vorschlag abgestimmt oder auf eidgenössischer Ebene gewählt wird – immer ist das Stimmvolk Entscheider und Quelle der Legitimation des Wahlergebnisses. Das Passive Wahl- oder Stimmrecht ist hingegen das Recht, selbst gewählt zu werden, also zu einer Wahl als Kandidat anzutreten. Derweil meistens gilt, dass wer aktives auch passives Wahlrecht hat, kann es regional Unterschiede geben. So ist beispielsweise in Glarus das Wählen auf kantonaler Ebene bereits mit 16 Jahren möglich. Wählbar ist aber nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Andernorts gibt es auch noch höhere Mindestalter für Kandidierende.

Wie hängen aktives Wahlrecht und das Wahlergebnis zusammen?

Ausgeübtes aktives Wahlrecht bedeutet Stimmabgaben bei den entsprechenden Wahlorganen. Abgegebene Stimmen für Kandidaten oder Vorschläge stärken diese. Am Ende ist es, je nach Wahl, eine Frage relativer oder einfacher Mehrheiten. Der Wert deiner Stimme ist bei einer unklar ausgehenden, in der Gemeinde stattfindenden Abstimmung recht hoch, da die Menge der Wähler geringer ist. Andersherum gilt bei der Sitzverteilung im eidgenössischen Parlament, dass es hier auf Mengen ankommt. Eine hohe Bürgerbeteiligung bei Wahlen lässt zudem auf eine grössere Repräsentanz des Ergebnisses schliessen und ist somit im Sinne des demokratischen Gedankens. Wenn du dein aktives Wahlrecht zudem nicht ausübst, hast du auch keinen Einfluss auf das Wahlergebnis.

Können auch Auslandsschweizer an Wahlen teilnehmen?

Auslandsschweizer können an bundesweiten Wahlen teilnehmen. Folgendes ist zu beachten:

  • Du musst als Auslandsschweizer bei einer Schweizer Vertretung registriert sein
  • Das Wahlalter beträgt 18 Jahre
  • Du kannst als Auslandsschweizer an Nationalratswahlen teilnehmen und über eidgenössische Vorlagen abstimmen
  • Das Wahlrecht von Auslandsschweizern auf kantonaler Ebene ist eine Sache kantonaler Verwaltung

Die Wahlhandlung kann auf Bundesebene ohne eine Reise in die Schweiz durchgeführt werden.

Achten die Wahlorgane darauf, dass nur Stimmberechtigte wählen können?

Ausschlaggebend ist das Wählerverzeichnis. Alle volljährigen Schweizer sollten darin stehen. Ausnahmen sind Schweizer mit festgestellter Geistesschwäche und diese mit gesetzlichem Vormund. Wenn du wählen gehst, wird deine Auffindbarkeit im Wählerverzeichnis also überprüft. Auch bei traditionelleren Formen der direkten Demokratie, etwa bei der Gemeindeversammlung, achten die Wahlorgane in der Regel darauf, dass nur Wahlberechtigte abstimmen und am der Diskussion teilnehmen. Bei der Wahl zum Gemeinderat und bei kleineren Abstimmungen kann es allerdings sein, dass auf Gemeinde- oder Kantonsebene die Stimmberechtigung ausgeweitet wird. Sie ist dann nicht an das Schweizer Bürgerrecht gekoppelt.

Können Ausländer aktives Wahlrecht haben und zur Stimmabgabe erscheinen?

Es gibt Kantone und Gemeinden, in denen auf regionaler und kantonaler Ebene auch Ausländer wählen können. Dies ist vom Kanton zu entscheiden. Meistens werden aktives Stimmrecht und Wählbarkeit als Kandidat an eine gewisse Mindestaufenthaltsdauer geknüpft. Auf Bundesebene sind Ausländer in der Regel nicht stimmberechtigt. Zieht man alle in der Schweiz Lebenden ohne aktives Wahlrecht ab, so sind nur etwa zwei Drittel (Stand: 2020) der Menschen wahlberechtigt.

Wie funktionieren aktives und passives Wahlrecht im Betriebsrat?

Die schweizerische Form des Betriebsrates, die Arbeitnehmervertretung, stellt ein reguliertes Organ für Arbeitnehmer in einem Unternehmen dar. So kann die Arbeitnehmervertretung ab Betriebsgrössen von 50 Mitarbeitern gegründet werden. Wahlen zu Vorständen oder Sprechern der Vertretung sind frei und damit nicht geheim, ausser, es wird anders verlangt. Auch Wahlperioden sind nicht näher definiert, sondern obliegen den organisierten Arbeitnehmern in der Arbeitnehmervertretung. In der Arbeitnehmervertretung ist das Schweizer Bürgerrecht keine Voraussetzung dafür, wählen zu dürfen oder selbst für einen Posten zu kandidieren.

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