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Hehlerei – die Straftat und ihre Folgen im Überblick

Hehlerei – die Straftat und ihre Folgen im Überblick

Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.

Wann liegt der Tatbestand der Hehlerei vor?

Laut Strafgesetzbuch ist die Voraussetzung für Hehlerei die Existenz der Sache als ein Tatobjekt, das aus einer rechtswidrigen Vortat durch eine andere Person stammt. Das kann durch Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl geschehen, wobei diese ebenfalls Strafbestände sind, die als eigenständige Delikte gelten.

Kaufst du den geklauten Gegenstand und behältst ihn oder veräusserst ihn weiter, ist das Hehlerei. Bei einem Verkauf von Diebesgut aus einer Vortat arbeitest du als Verkäufer für den Dieb oder Vortäter. Hast du eine Wertsache gefunden und behältst sie, ist das zunächst Unterschlagung. Versuchst du diese weiterzuverkaufen, ist das Hehlerei.

Welche Folgen hat die Straftat und wann droht eine Freiheitsstrafe?

Hehlerei ist eine Straftat, deren Auswirkungen in der Bestrafung unterschiedlich ausfallen. Geahndet wird Hehlerei mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren, wenn du Mitglied einer kriminellen Organisation bist, die Diebstahl, Raub und Hehlerei gewerbsmässig begehst. Minderschwer ist die Straftat der Hehlerei, wenn du alleine agierst. Dann fällt das Urteil der Strafe als Freiheitsentzug von sechs Monaten bis fünf Jahren aus.

Welche Handlung fällt unter Hehlerei?

Unter Hehlerei fällt immer eine Handlung, die Folge einer Vortat ist und wenn der rechtswidrige Zustand im Moment der erfolgten Hehlerei noch zutrifft und fortbesteht. Das bedeutet, dass die Wertsachen und Gegenstände, die du verkaufen willst, klar aus einer Straftat durch Betrug oder Diebstahl hervorgegangen sind. Dabei sind Vortäter und Hehler immer zwei verschiedene Personen. Der Hehlerei schuldig bist du nicht, wenn du den Gegenstand auch selbst geklaut hast. Dann wirst du nur wegen Diebstahl verurteilt und nicht noch zusätzlich wegen Hehlerei.

Als Hehler kannst du dich daneben auch wegen Beihilfe oder Anstiftung strafbar machen. Letzteres gilt, wenn du einer anderen Person den Auftrag gibst, etwas zu stehlen, das du verkaufen kannst. Hehlerei muss für die Rechtsprechung als Handlung immer unmittelbar aus der Vortat herrühren, um den Sachverhalt nachweisen zu können.

Wann gilt die Hehlerei als Strafbestand?

Der Hehler arbeitet auf der Seite des Erwerbers der Diebesbeute, indem er beim ihrem Ankauf behilflich bist, auf der Seite des Veräusserers, wenn er beim Absetzen hilfst. Wichtig für den Strafbestand ist jedoch, dass Hehler und Vortäter einvernehmlich kooperieren und die Übertragung des Diebesguts im gegenseitigen Einverständnis erfolgt. Tatbestandmerkmal ist immer das Erlangen der Verfügungsgewalt über die Beute, die aus einer Vortat stammt.

Daneben gibt es den Tatbestand des Ankaufs, wenn du die Sache auf Grundlage eines Kaufvertrags erwirbst und ihn dann weiterverkaufst, oder den des Absetzens, wenn du an der eigenständigen Verwertung einer Sache interessiert bist. Voraussetzung für alle Varianten ist das vorsätzliche Handeln. Das bedeutet das Wissen und den Wunsch, das Geschäft zu verwirklichen mit einer Bereicherungsabsicht.

Gibt es im Strafrecht die fahrlässige Hehlerei?

Bei Hehlerei ist es nicht möglich, gegenüber einer dritten Person fahrlässig zu handeln und so das Strafmass bei der Rechtsprechung zu senken. Hehlerei als Tatbestand gilt laut Definition nur, wenn vorsätzlich gehandelt wurde und zieht immer eine Freiheitsstrafe nach sich. Dagegen gibt es als Vorinstanz die versuchte Hehlerei. Diese liegt vor, wenn der Täter zwar unmittelbar nach der Vortat zur eigenen Tat ansetzt, diese jedoch durch verschiedene Gründe nicht vollendet wurde, er entsprechend das Diebesgut nicht verkaufen konnte.

Wann ist bei Hehlerei ein Strafantrag notwendig?

Liegt der Verdacht auf Hehlerei vor, ist es laut Strafgesetzbuch notwendig, einen Strafantrag zu stellen. Das weicht wiederum von einer einfachen Strafanzeige ab, die lediglich den strafrechtlichen Sachverhalt darstellt. Der Strafantrag verdeutlicht, dass der Wunsch auf strafrechtliche Verfolgung besteht.

Wann verjährt die Tat der Hehlerei und was ist bei einer Anzeige zu tun?

Straftaten können verjähren, das gilt auch in den verschiedenen Kantonen für den Bestand der Veruntreuung, der Gehilfenschaft oder der Hehlerei. Nach einer bestimmten Zeitspanne ist die Verfolgungsverjährung gültig. Nach Ablauf dieser Frist können weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder eine Ermittlung einleiten. Wie lange die Frist ist, hängt vom Höchstmass der Strafe ab. Einfache Hehlerei verjährt nach fünf Jahren und kann so lange geahndet werden.

Liegt eine Anzeige wegen Hehlerei durch den Absatz von geklauten Waren vor, deren Herkunft eine Vortat ist, drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsentzug. Es ist daher besser, dass du dir in diesem Fall einen Anwalt nimmst, sobald die Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlung einleitet. Der Anwalt für Strafrecht kann bei einer Anzeige beratend zur Seite stehen, welche Schritte vorteilhaft sind und welche vermieden werden müssen. Wichtig: Versuche nicht, dich ohne Anwalt um Kopf und Kragen zu reden. Besser ist es, zu den Vorwürfen zu schweigen und deinen Anwalt die Aussagen zu überlassen. Dieser kann dazu auch Akteneinsicht nehmen und verfolgen, wie die Ermittlungen fortschreiten. Das ermöglicht ihm, rechtlich dagegen vorzugehen und die Verteidigung optimal zu planen, um eine Begünstigung herauszuholen.

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