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Ja, die Invalidenversicherung (IV) ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung. Gemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Krankenversicherung soll sie die Existenzgrundlage der Versicherten schützen. Damit gehört die IV als wichtige Säule zum eidgenössischen Sozialversicherungsnetz. Sofern du die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllst, hast du einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Invalidenversicherung.
Verpflichtend ist die IV für alle Menschen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind. Für Staatsangehörige, die vorübergehend ausserhalb der Schweiz wohnen und arbeiten, gibt es teilweise besondere Bestimmungen. Für sie handelt es sich nicht mehr um eine obligatorische Versicherung, sie können sie aber teils weiterführen. Erkundige dich in einem solchen Fall, was mit deiner Invalidenversicherung geschieht, wenn du im Ausland lebst.
Als invalide gelten Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erwerbsunfähig sind. Auch für nicht erwerbstätige Menschen kann die Invalidenversicherung eintreten. Die Invalidität gilt dann als gegeben, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich im bisherigen Aufgabenbereich (zum Beispiel im Haushalt) zu betätigen. Die Erwerbsunfähigkeit muss für mindestens ein Jahr oder auch dauerhaft bestehen, um als Invalidität eingestuft zu werden. Die Invalidität wird in verschiedene Grade eingeteilt, sodass auch eine teilweise Erwerbsunfähigkeit relevant sein kann.
Wichtig für die Invalidenversicherung ist die Feststellung einer Invalidität. Wodurch diese entstanden ist, ist unerheblich. Es kann sich um eine Krankheit oder einen Unfall handeln. Auch bei Geburtsgebrechen tritt die Invalidenversicherung ein. Als Geburtsgebrechen gelten alle schweren gesundheitlichen Probleme, die schon bei der Geburt aufgetreten sind. Die Veranlagung zu einer bestimmten Krankheit gilt nicht als Geburtsgebrechen. Übrigens: Nicht nur bei körperlichen Erkrankungen springt die IV ein. Auch der psychische oder geistige Gesundheitsschaden ist abgedeckt.
Auf jeden Fall! Erstens ist die Invalidenversicherung auch schon für in der Schweiz lebende Kinder eine obligatorische Versicherung. Zweitens treten viele Gesundheitsschäden schon in der Kindheit auf, teils sogar schon vor oder bei der Geburt. Und drittens übernimmt die IV in vielen Fällen die Kosten für medizinische Massnahmen bis zum 20. Lebensjahr, die die berufliche Eingliederung erleichtern sollen.
Die IV ist vor allem für Eingliederungsmassnahmen zuständig. Im Rahmen der Früherfassung wird sie schon dann aktiv, wenn eine Person über mehrere Wochen hinweg oder immer wieder krank ist. Durch frühzeitige Massnahmen und Beratungen soll der Gesundheitsschaden gemildert werden. Ziel ist es, eine Invalidität zu verhindern. Das geschieht zum Beispiel durch Umstrukturierungen am Arbeitsplatz. Manchmal können schon kleine Massnahmen, zum Beispiel ein Stehpult, weitere Gesundheitsschäden verhindern. Auch Ausbildungskurse, Berufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation oder Beschäftigungsmassnahmen können zur Frühintervention der IV gehören. Nach einer Erkrankung kommen weitere Massnahmen zur Wiedereingliederung infrage. Zum Beispiel werden notwendige Hilfsmittel bezahlt, Integrationsmassnahmen durchgeführt und der Versicherte langfristig begleitet. Zeigen die Massnahmen zur Wiedereingliederung keinen Erfolg, kommt auch eine Invalidenrente oder Teilrente infrage. Das sind weitere Leistungen der Invalidenversicherung:
Wenn alle Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich sind oder nur teilweise greifen, kommt eine Invalidenrente infrage. Dazu muss zunächst der Invaliditätsgrad ermittelt werden. Bei Erwerbstätigen vergleicht die Versicherung: Wie viel könnte die Person verdienen, wenn sie gesund wäre? Und wie viel ist nach Eintreten des Gesundheitszustandes noch möglich? Je nachdem, wie gross die Differenz ist, ergibt sich ein Invaliditätsgrad. Und aus diesem berechnet sich die Invalidenrente oder auch Teilrente. Bei Nichterwerbstätigen läuft der Prozess ein bisschen anders ab: Hier klären Fachleute vor Ort, wie stark sich die Behinderung auswirkt und wie hoch die Rente sein muss. Bei Menschen, die teilweise erwerbstätig sind, werden beide Vorgehensweisen kombiniert. Übrigens: Anspruch auf eine Invalidenrente hast du frühestens nach einer einjährigen Wartezeit. Der Anspruch endet dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder wenn du Anspruch auf eine Altersrente hast.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.
Wenn einer Person bestimmte Dinge rechtlich zustehen, kann eine Gegenpartei durch eine Verzichtserklärung sicherstellen, dass die Person keine Ansprüche erhebt. In vielen Fällen ist für die Verzichtserklärung eine notarielle Beglaubigung notwendig, so vor allen Dingen bei Erbverzicht oder Unterhaltsverzicht. Die Verzichtserklärung ermöglicht Rechtsklarheit und vermeidet Streitigkeiten. Dem Verzichtserklärer kann dabei auch eine Entschädigung zugestanden werden. Mehr zum Thema erfährst du hier.