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Urteilsfähigkeit – alles rund um ein heikles Thema

Urteilsfähigkeit – alles rund um ein heikles Thema

Immer wieder hörst du in den Medien, dass eine Person eine andere verletzt oder gar getötet hat. Nicht selten verwenden Reporter und Journalisten bezüglich des Täters Formulierungen wie „begrenzt urteilsfähig“. Vor allem bei Straftaten, die sich auf Leib und Leben von Personen beziehen, verläuft die Diskussion aufgrund dieser oder ähnlicher Begriffes oft kontrovers. Dabei wissen die wenigsten Menschen, wann und warum eine Person als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig eingestuft wird. Unser FAQ rund um das Thema Urteilsfähigkeit erlaubt es dir, dir ein begründetes Urteil zu bilden.

Wie lässt sich fehlende Urteilsfähigkeit definieren?

Grundsätzlich gilt jede Person ab Erreichen der Volljährigkeit als urteilsfähige Person. Die Urteilsfähigkeit kann jedoch in bestimmten situativen Kontexten abgesprochen werden oder als gemindert gelten. Menschen mit einer geistigen Behinderung schwereren Grades erreichen diese Urteilsfähigkeit niemals. Eine Person gilt dann als urteilsunfähig, wenn durch Evaluationen festgestellt wurde, dass sie über einige oder mehrere moralische Prinzipien nicht verfügt oder diese in ihren Handlungen nicht beachten kann. Kurz gefasst, handelt es sich bei fehlender Urteilsfähigkeit um den Erlass der Verantwortung, eigene Entscheidungen treffen zu können und zu dürfen.

Wodurch kann es zu Zweifeln an der Urteilsfähigkeit kommen?

Zweifel an der Fähigkeit, über eigene Entscheidungen zu urteilen, tritt dann ein, wenn eine Person beispielsweise an Psychosen leidet, die sie zu falschen Entscheidungen führen. Diese betreffen in erster Linie Situationen, in denen sie nicht nur sich, sondern auch andere Menschen oder Lebewesen aktiv gefährdet. Ausserdem werden auch Menschen für urteilsunfähig erklärt, die eine geistige Behinderung haben. Je nach Schweregrad der Behinderung können einige Personen weder sprechen noch bestimmte Gedankengänge durch- oder zu Ende führen. Diesen Personen wird die Urteilsfähigkeit in Permanenz abgesprochen, sodass sie zum Beispiel in Krankheitsfall eine Patientenverfügung benötigen, die etwa ihr Betreuer ausstellt. Bestimmte Entscheidungen werden damit von Dritten gefällt und durchgeführt. Ein Fall, der im Alltag glücklicherweise eher selten vorkommt, ist der Umgang mit Personen, die entweder besonders schwere Straftaten begehen oder auch leichtere Straftaten besonders häufig. Einige Menschen werden durch Traumata in ihrer Kindheit zum Täter. Das kann etwa aufgrund psychischer oder körperlicher Misshandlungen geschehen. Andere Personen sind schwer drogenabhängig und begehen Taten im Rausch. Wieder andere handeln unter Halluzinationen oder Psychosen. Während der Tat ist der Täter dann kaum oder gar nicht er selbst. In all diesen Fällen kann die Urteilsfähigkeit bei einer Straftat gemindert sein.

Welche Kriterien gehören zur Feststellung der Urteilsfähigkeit?

Ein Urteil über die Urteils- und Handlungsfähigkeit einer Person kann nur durch ein psychiatrisches Gutachten gefällt werden. Das heisst, dass die betroffene Person Gespräche mit einem oder mehreren Psychiatern führt, die eine Evaluation der Situation anhand der gegebenen Antworten vornehmen. Zu den gängigen Kriterien gehören:

  1. Entscheidungen in Dilemma-Situationen
  2. Beschreibungen der eigenen Person
  3. Beschreibung der anderen Personen
  4. die eigene Lebensgeschichte
  5. die Art, wie über begangene Taten oder deren Opfer gesprochen wird

Diese Gespräche werden in anderer Form auch als Voraussetzungen für Menschen angesehen, die aufgrund einer geistigen Behinderung nicht selbst in der Lage sind, Entscheidungen für sich und Angehörige zu übernehmen.

Nach welchen Richtlinien wird über die Urteilsfähigkeit entschieden?

In der Schweiz gilt jeder Mensch laut des Schweizerischen Zivilgesetzbuches als „[u]rteilsfähig im Sinne des Gesetzes […], [dem] nicht wegen [seines] Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln." Das Gesetz geht demnach davon aus, dass jedem Menschen nach durchlaufener Entwicklung die Urteilsfähigkeit im ausreichenden Masse zukommt und die im Gesetz genannten Fälle als Abweichungen von der Norm zu verstehen sind. Diese Richtlinien kann nur ein Arzt für eine bestimmte Person in einer konkreten Situation überprüfen. Dabei darf es sich nicht um eine einmalige falsche Entscheidung durch die Person handeln. Vielmehr muss die Urteilsunfähigkeit ein lang andauernder Zustand sein, durch den die Sicherheit oder das Leben des Betroffenen und auch anderer Personen gefährdet wird. Je nachdem, welche Handlungen bereits gesetzt wurden, kann sich das ärztliche Urteil auf unterschiedliche Rechtsbereiche auswirken.

Wann erhält jemand ein psychiatrisches Gutachten?

Ein psychiatrisches Gutachten wird lediglich durch einen Arzt bzw. Psychiater ausgestellt. Dieses dauert in der Regel seine Zeit, da mehrere Gespräche geführt und evaluiert werden müssen. Eine Bestätigung der eingeschränkten Urteilsfähigkeit steht daher am Ende eines sorgfältigen Begutachtungsprozesses.

Welchen Zusammenhang haben Urteils- und Handlungsfähigkeit?

Wer alle Kriterien für eine Urteilsunfähigkeit erfüllt, wird grundsätzlich auch als handlungsunfähig bezeichnet.

Welche Zwangsmassnahmen können bei fehlender Urteilsfähigkeit erhoben werden?

Auch jenseits der juristischen Dimension kann es rein medizinische Gründe dafür geben, dass die Handlungsfähigkeit eines Menschen nur bedingt möglich ist. Durch Richtlinien wie den Vorsorgeauftrag werden alle Kriterien abgedeckt, um über Belange wie die Organspende oder eine Patientenverfügung zu entscheiden. Weitergehend können Zwangsmassnahmen erhoben werden, wenn eine Person im Rahmen einer Früherkennung sichtlich und gut evaluiert als suizidgefährdet gilt. Ein psychiatrisches Gutachten kann demnach nicht nur rückwirkend zur Evaluierung dienen, sondern auch vorausschauend, um negative Konsequenzen zu verhinder, ehe sie eintreten.

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