Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Grundsätzlich gilt jede Person ab Erreichen der Volljährigkeit als urteilsfähige Person. Die Urteilsfähigkeit kann jedoch in bestimmten situativen Kontexten abgesprochen werden oder als gemindert gelten. Menschen mit einer geistigen Behinderung schwereren Grades erreichen diese Urteilsfähigkeit niemals. Eine Person gilt dann als urteilsunfähig, wenn durch Evaluationen festgestellt wurde, dass sie über einige oder mehrere moralische Prinzipien nicht verfügt oder diese in ihren Handlungen nicht beachten kann. Kurz gefasst, handelt es sich bei fehlender Urteilsfähigkeit um den Erlass der Verantwortung, eigene Entscheidungen treffen zu können und zu dürfen.
Zweifel an der Fähigkeit, über eigene Entscheidungen zu urteilen, tritt dann ein, wenn eine Person beispielsweise an Psychosen leidet, die sie zu falschen Entscheidungen führen. Diese betreffen in erster Linie Situationen, in denen sie nicht nur sich, sondern auch andere Menschen oder Lebewesen aktiv gefährdet. Ausserdem werden auch Menschen für urteilsunfähig erklärt, die eine geistige Behinderung haben. Je nach Schweregrad der Behinderung können einige Personen weder sprechen noch bestimmte Gedankengänge durch- oder zu Ende führen. Diesen Personen wird die Urteilsfähigkeit in Permanenz abgesprochen, sodass sie zum Beispiel in Krankheitsfall eine Patientenverfügung benötigen, die etwa ihr Betreuer ausstellt. Bestimmte Entscheidungen werden damit von Dritten gefällt und durchgeführt. Ein Fall, der im Alltag glücklicherweise eher selten vorkommt, ist der Umgang mit Personen, die entweder besonders schwere Straftaten begehen oder auch leichtere Straftaten besonders häufig. Einige Menschen werden durch Traumata in ihrer Kindheit zum Täter. Das kann etwa aufgrund psychischer oder körperlicher Misshandlungen geschehen. Andere Personen sind schwer drogenabhängig und begehen Taten im Rausch. Wieder andere handeln unter Halluzinationen oder Psychosen. Während der Tat ist der Täter dann kaum oder gar nicht er selbst. In all diesen Fällen kann die Urteilsfähigkeit bei einer Straftat gemindert sein.
Ein Urteil über die Urteils- und Handlungsfähigkeit einer Person kann nur durch ein psychiatrisches Gutachten gefällt werden. Das heisst, dass die betroffene Person Gespräche mit einem oder mehreren Psychiatern führt, die eine Evaluation der Situation anhand der gegebenen Antworten vornehmen. Zu den gängigen Kriterien gehören:
Diese Gespräche werden in anderer Form auch als Voraussetzungen für Menschen angesehen, die aufgrund einer geistigen Behinderung nicht selbst in der Lage sind, Entscheidungen für sich und Angehörige zu übernehmen.
In der Schweiz gilt jeder Mensch laut des Schweizerischen Zivilgesetzbuches als „[u]rteilsfähig im Sinne des Gesetzes […], [dem] nicht wegen [seines] Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln." Das Gesetz geht demnach davon aus, dass jedem Menschen nach durchlaufener Entwicklung die Urteilsfähigkeit im ausreichenden Masse zukommt und die im Gesetz genannten Fälle als Abweichungen von der Norm zu verstehen sind. Diese Richtlinien kann nur ein Arzt für eine bestimmte Person in einer konkreten Situation überprüfen. Dabei darf es sich nicht um eine einmalige falsche Entscheidung durch die Person handeln. Vielmehr muss die Urteilsunfähigkeit ein lang andauernder Zustand sein, durch den die Sicherheit oder das Leben des Betroffenen und auch anderer Personen gefährdet wird. Je nachdem, welche Handlungen bereits gesetzt wurden, kann sich das ärztliche Urteil auf unterschiedliche Rechtsbereiche auswirken.
Ein psychiatrisches Gutachten wird lediglich durch einen Arzt bzw. Psychiater ausgestellt. Dieses dauert in der Regel seine Zeit, da mehrere Gespräche geführt und evaluiert werden müssen. Eine Bestätigung der eingeschränkten Urteilsfähigkeit steht daher am Ende eines sorgfältigen Begutachtungsprozesses.
Wer alle Kriterien für eine Urteilsunfähigkeit erfüllt, wird grundsätzlich auch als handlungsunfähig bezeichnet.
Auch jenseits der juristischen Dimension kann es rein medizinische Gründe dafür geben, dass die Handlungsfähigkeit eines Menschen nur bedingt möglich ist. Durch Richtlinien wie den Vorsorgeauftrag werden alle Kriterien abgedeckt, um über Belange wie die Organspende oder eine Patientenverfügung zu entscheiden. Weitergehend können Zwangsmassnahmen erhoben werden, wenn eine Person im Rahmen einer Früherkennung sichtlich und gut evaluiert als suizidgefährdet gilt. Ein psychiatrisches Gutachten kann demnach nicht nur rückwirkend zur Evaluierung dienen, sondern auch vorausschauend, um negative Konsequenzen zu verhinder, ehe sie eintreten.
Du möchtest deine Wohnung kündigen und hast dich bisher noch nicht darüber informiert, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist? Dann bist du hier richtig. Eine Wohnungskündigung kann verschiedene Gründe haben. Sie reichen von einem tollen Jobangebot in einer anderen Stadt über das Zusammenziehen mit einem Partner bis hin zu Problemen des aktuellen Mietverhältnisses. Wichtig ist nicht nur, dass das Kündigungsschreiben richtig aufgesetzt ist, sondern auch, dass der Kündigungstermin richtig eingehalten wird. Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungskündigung haben wir hier beantwortet.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Der Verkehr wird immer dichter, weil immer mehr Menschen so mobil wie möglich sein möchten. Damit nicht jeder auf den Schweizer Strassen macht, was er will, gibt es Vorschriften, die den Ablauf im Strassenverkehr regeln. Diese Vorschriften sind im Strassenverkehrsgesetz der Schweiz festgelegt. Sie gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, sondern auch für Velofahrer und Fussgänger.
Noch gibt es in der Schweiz keine anerkannte Rechtsform zwischen dem ungeregelten Konkubinat und der gesetzlich geregelten Ehe. Jedoch haben Paare dabei durchaus einen gewissen Spielraum. Das Schweizer Eherecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Welche Voraussetzunge für die Eheschliessung erfüllt sein müssen und welche Gesetze und Regeln in der Ehe gelten, erfährst du in diesem Artikel.