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Die fürsorgerische Unterbringung nach dem Zivilgesetzbuch der Schweiz regelt Massnahmen, die dich zwangsweise an einen Ort (in eine Psychiatrie) bringen und dort für eine gewisse Zeit festhalten. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in deine persönliche Bewegungsfreiheit. Erfolgt eine Medikation, wird zudem dein Recht auf körperliche Selbstbestimmung beschnitten. Deshalb ist es streng reglementiert, wann Zwangseinweisungen dieser Art durchgeführt werden dürfen. Die Schweiz hat allerdings den höchsten Anteil – nämlich circa 25 Prozent (Umfrage aus 2009) – aller nicht freiwilligen Einweisungen in Psychiatrien vorzuweisen.
Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug kann nur unter folgenden Bedingungen angeordnet und durchgeführt werden:
Du siehst also: Die Hürden, wann eine fürsorgerische Unterbringung gerechtfertigt ist, sind hoch. Allerdings kann dennoch im Zweifel eine Zwangseinweisung erfolgen – beispielsweise bei Suchtkranken und verwahrlosten Menschen, die zwar nicht psychisch krank sind, aber dennoch unmittelbare medizinische oder pflegerische Versorgung benötigen. Ob eine Unterbringung über einen längeren Zeitraum erfolgt, wird dann entschieden.
Streits und Vorfälle, bei denen Gefahr für dich oder Dritte besteht, machen eine fürsorgerische Unterbringung häufig notwendig. Dies kann beispielsweise gelten, wenn Drogen, Alkoholsmissbrauch oder psychische Störungen im Spiel sind. Die Polizei kann dich zwar nicht zwangseinweisen lassen, da es sich beim fürsorgerischen Freiheitsentzug nicht um eine polizeiliche Massnahme handelt. Wohl aber kann dich beispielsweise ein Arzt oder eine eingeschaltete Behörde in eine Psychiatrie bringen lassen. Dem gehen in der Regel medizinische Tests, eine Alkohol-Kontrolle und ähnliche Prüfungen voraus.
Die Behörden für Kindes- und Erwachsenenschutz sind in den Kantonen die ersten Instanzen, die dafür zuständig sind, den fürsorgerischen Freiheitsentzug anzustossen. Jedoch haben diese Behörden in jedem Kanton das Recht, diese Aufgabe zu delegieren. Dies führt dazu, dass sehr viele Ärzte, darunter Hausärzte, Krankenhausärzte und Notfallärzte, dazu berechtigt sind, einen fürsorgerischen Freiheitsentzug anzuordnen. Sie müssen diesen aber zwingend ausreichend begründen. Gibt es keine Begründung, ist die Anordnung zum fürsorgerischen Freiheitsentzug immer nichtig.
Wenn bei dir einmal eine fürsorgerische Unterbringung für notwendig erachtet wurde, hast du viele Möglichkeiten, dagegen anzugehen und nach ersten, eventuell zwingenden medizinischen Massnahmen, deine eigene Entlassung zu beantragen. Grundsätzlich hast du ein Recht auf Folgendes:
Das Gesuch auf Entlassung kannst du sofort nach Ankunft stellen. Es muss zügig beantwortet werden. Du kannst auch Auskunft darüber verlangen, welches Gericht in deinem Fall zuständig ist, und dieses anrufen. Grundsätzlich gilt zudem bei Behandlungen, dass du diesen zustimmen musst, insofern du zurechnungsfähig bist.
In der Regel ist es die Polizei, die den Stein ins Rollen bringt. Trifft sie etwa nach einem missglückten Suizid, welcher ein häufiger Grund für eine fürsorgerische Unterbringung ist, ein, wird sie in der Regel die zuständige Behörde und den Hausarzt kontaktieren. Im Rahmen der Erstbehandlung wird schnell entschieden, ob eine Einweisung in eine Psychiatrie sinnvoll ist. Ist dies der Fall, wird man versuchen, den Betroffenen hierzu zu überreden. Er soll sich freiwillig in Therapie begeben. Scheitert dies, erfolgt die Einweisung unter Zwang.
Die fürsorgerische Unterbringung ist immer wieder ein Grund für Streit vor Gerichten. Das Gesetz sieht explizit vor, dass eine Form von Hilflosigkeit gegeben sein muss, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug rechtens ist. Das Bundesgericht hat darüber hinaus mit dem BGE 138 III 593 E.3 festgestellt: «Insbesondere sieht das Gesetz keine fürsorgerische Freiheitsentziehung allein wegen Fremdgefährdung vor». Das Bundesgericht muss immer wieder verhandeln, ob beispielsweise eine fürsorgerische Unterbringung nach Verbüssung einer Haftstrafe rechtens ist oder ob eine solche Zwangsmassnahme im Falle von leicht geistig Behinderten ohne ausreichende Betreuung notwendig ist. Festgelegt hat das Bundesgericht aber, dass Hilflosigkeit und Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdung gegeben sein müssen, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug angemessen ist.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Das juristische Plädoyer hat eine wesentliche Aufgabe, wenn es um die Rechtsprechung und das Gesetz im Strafrecht geht. Sicherlich hast du das Abschlusswort vor der Verkündung eines Urteils, das Staatsanwaltschaft und Verteidiger aussprechen, als spannenden Teil einer Doku oder eines Filmes noch in Erinnerung. So sieht es auch in der Realität aus: Es stellt einen wichtigen Punkt nach der eigentlichen Verhandlung bei einem Strafprozess dar. Warum es so wichtig ist und was es beinhalten sollte und darf, schaffe dir darüber hier einen Überblick.
Du bist ungewollt schwanger und das Kind passt überhaupt nicht in deine Lebensplanung? Damit bis du nicht allein. Die Gründe, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, können vielfältig sein und reichen von einer schlechten finanziellen Ausgangslage über Streit mit dem Partner bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Viele Frauen fühlen sich auch einfach nicht dazu in der Lage, ein Kind zu gebären, geschweige denn es aufzuziehen. Eine Abtreibung in der Schweiz ist dann bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Option. Alle Fakten über das sensible Thema erhältst du hier.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Wenn eine Person eine andere beschimpft, dann kränkt sie diese in vielen Fällen nicht nur, sondern kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen. Es gibt im Strafrecht viele Delikte, die sich gegen die persönliche Ehre anderer Menschen richten. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Auf Letzteres gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was man unter übler Nachrede versteht, wann sie strafbar ist und womit der Täter rechnen musst, erfährst du hier.