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Die fürsorgerische Unterbringung nach dem Zivilgesetzbuch der Schweiz regelt Massnahmen, die dich zwangsweise an einen Ort (in eine Psychiatrie) bringen und dort für eine gewisse Zeit festhalten. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in deine persönliche Bewegungsfreiheit. Erfolgt eine Medikation, wird zudem dein Recht auf körperliche Selbstbestimmung beschnitten. Deshalb ist es streng reglementiert, wann Zwangseinweisungen dieser Art durchgeführt werden dürfen. Die Schweiz hat allerdings den höchsten Anteil – nämlich circa 25 Prozent (Umfrage aus 2009) – aller nicht freiwilligen Einweisungen in Psychiatrien vorzuweisen.
Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug kann nur unter folgenden Bedingungen angeordnet und durchgeführt werden:
Du siehst also: Die Hürden, wann eine fürsorgerische Unterbringung gerechtfertigt ist, sind hoch. Allerdings kann dennoch im Zweifel eine Zwangseinweisung erfolgen – beispielsweise bei Suchtkranken und verwahrlosten Menschen, die zwar nicht psychisch krank sind, aber dennoch unmittelbare medizinische oder pflegerische Versorgung benötigen. Ob eine Unterbringung über einen längeren Zeitraum erfolgt, wird dann entschieden.
Streits und Vorfälle, bei denen Gefahr für dich oder Dritte besteht, machen eine fürsorgerische Unterbringung häufig notwendig. Dies kann beispielsweise gelten, wenn Drogen, Alkoholsmissbrauch oder psychische Störungen im Spiel sind. Die Polizei kann dich zwar nicht zwangseinweisen lassen, da es sich beim fürsorgerischen Freiheitsentzug nicht um eine polizeiliche Massnahme handelt. Wohl aber kann dich beispielsweise ein Arzt oder eine eingeschaltete Behörde in eine Psychiatrie bringen lassen. Dem gehen in der Regel medizinische Tests, eine Alkohol-Kontrolle und ähnliche Prüfungen voraus.
Die Behörden für Kindes- und Erwachsenenschutz sind in den Kantonen die ersten Instanzen, die dafür zuständig sind, den fürsorgerischen Freiheitsentzug anzustossen. Jedoch haben diese Behörden in jedem Kanton das Recht, diese Aufgabe zu delegieren. Dies führt dazu, dass sehr viele Ärzte, darunter Hausärzte, Krankenhausärzte und Notfallärzte, dazu berechtigt sind, einen fürsorgerischen Freiheitsentzug anzuordnen. Sie müssen diesen aber zwingend ausreichend begründen. Gibt es keine Begründung, ist die Anordnung zum fürsorgerischen Freiheitsentzug immer nichtig.
Wenn bei dir einmal eine fürsorgerische Unterbringung für notwendig erachtet wurde, hast du viele Möglichkeiten, dagegen anzugehen und nach ersten, eventuell zwingenden medizinischen Massnahmen, deine eigene Entlassung zu beantragen. Grundsätzlich hast du ein Recht auf Folgendes:
Das Gesuch auf Entlassung kannst du sofort nach Ankunft stellen. Es muss zügig beantwortet werden. Du kannst auch Auskunft darüber verlangen, welches Gericht in deinem Fall zuständig ist, und dieses anrufen. Grundsätzlich gilt zudem bei Behandlungen, dass du diesen zustimmen musst, insofern du zurechnungsfähig bist.
In der Regel ist es die Polizei, die den Stein ins Rollen bringt. Trifft sie etwa nach einem missglückten Suizid, welcher ein häufiger Grund für eine fürsorgerische Unterbringung ist, ein, wird sie in der Regel die zuständige Behörde und den Hausarzt kontaktieren. Im Rahmen der Erstbehandlung wird schnell entschieden, ob eine Einweisung in eine Psychiatrie sinnvoll ist. Ist dies der Fall, wird man versuchen, den Betroffenen hierzu zu überreden. Er soll sich freiwillig in Therapie begeben. Scheitert dies, erfolgt die Einweisung unter Zwang.
Die fürsorgerische Unterbringung ist immer wieder ein Grund für Streit vor Gerichten. Das Gesetz sieht explizit vor, dass eine Form von Hilflosigkeit gegeben sein muss, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug rechtens ist. Das Bundesgericht hat darüber hinaus mit dem BGE 138 III 593 E.3 festgestellt: «Insbesondere sieht das Gesetz keine fürsorgerische Freiheitsentziehung allein wegen Fremdgefährdung vor». Das Bundesgericht muss immer wieder verhandeln, ob beispielsweise eine fürsorgerische Unterbringung nach Verbüssung einer Haftstrafe rechtens ist oder ob eine solche Zwangsmassnahme im Falle von leicht geistig Behinderten ohne ausreichende Betreuung notwendig ist. Festgelegt hat das Bundesgericht aber, dass Hilflosigkeit und Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdung gegeben sein müssen, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug angemessen ist.
Bei jeder Unternehmensgründung spielt die jeweilige Rechtsform eine entscheidende Rolle für den Erfolg und für die Verwirklichung. In der Schweiz gibt es vier verschiedene Firmenkonzepte, wobei jedoch nicht jede Rechtsform auch immer zu dem jeweiligen Unternehmen passt. Daher ist es wichtig, sich in diesem Bereich auszukennen und aus den vorhandenen Möglichkeiten die Optionen zu wählen, die für eine Firmengründung von Belang sind und die Verdienstspanne erhöhen.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?
Im Gegensatz zur normalen Kündigung, die entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgeht, erfolgt ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis. Diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zum sofortigen Zeitpunkt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung, bei welcher diverse Fristen und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen, ist ein solcher Auflösungsvertrag recht flexibel gestaltbar. Hier liegt einer der wesentlichen Vorteile des Aufhebungsvertrages. Möchtest du also schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle antreten, ohne das Beschäftigungsjahr zu beenden, solltest du mit deinem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag nachdenken.
Ein Erbe wird aus den verschiedensten Gründen ausgeschlagen. Sehr oft sind die finanziellen Verhältnisse dafür verantwortlich. Wer nur Schulden erben würde, tut etwa gut daran, das Erbe auszuschlagen. Aber auch persönliche Gründe, etwa Streitigkeiten in der Vergangenheit, können der Anlass dafür sein, auf ein Erbe zu verzichten. Wie du herausfinden kannst, ob du ein Vermögen oder nur Schulden erben sollst, was du bei einer Ausschlagung des Erbes beachten musst, welche Folgen eine solche Erbausschlagung hat und worauf du bei einer allfälligen Anwaltssuche achten musst, erfährst du in diesem Artikel.
In bestimmten Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist der Begriff der Retention im Recht weiterhin geläufig und wird entsprechend unter der Bezeichnung angewendet. Das Retentionsrecht soll vor allem den Gläubiger schützen und die Zahlungsmoralität des Schuldners verbessern. Eine Sache darf so lange einbehalten werden, bis die Schuld und Forderung beglichen ist. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Gläubiger das Pfand behalten oder weiter veräussern.