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Die fürsorgerische Unterbringung nach dem Zivilgesetzbuch der Schweiz regelt Massnahmen, die dich zwangsweise an einen Ort (in eine Psychiatrie) bringen und dort für eine gewisse Zeit festhalten. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in deine persönliche Bewegungsfreiheit. Erfolgt eine Medikation, wird zudem dein Recht auf körperliche Selbstbestimmung beschnitten. Deshalb ist es streng reglementiert, wann Zwangseinweisungen dieser Art durchgeführt werden dürfen. Die Schweiz hat allerdings den höchsten Anteil – nämlich circa 25 Prozent (Umfrage aus 2009) – aller nicht freiwilligen Einweisungen in Psychiatrien vorzuweisen.
Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug kann nur unter folgenden Bedingungen angeordnet und durchgeführt werden:
Du siehst also: Die Hürden, wann eine fürsorgerische Unterbringung gerechtfertigt ist, sind hoch. Allerdings kann dennoch im Zweifel eine Zwangseinweisung erfolgen – beispielsweise bei Suchtkranken und verwahrlosten Menschen, die zwar nicht psychisch krank sind, aber dennoch unmittelbare medizinische oder pflegerische Versorgung benötigen. Ob eine Unterbringung über einen längeren Zeitraum erfolgt, wird dann entschieden.
Streits und Vorfälle, bei denen Gefahr für dich oder Dritte besteht, machen eine fürsorgerische Unterbringung häufig notwendig. Dies kann beispielsweise gelten, wenn Drogen, Alkoholsmissbrauch oder psychische Störungen im Spiel sind. Die Polizei kann dich zwar nicht zwangseinweisen lassen, da es sich beim fürsorgerischen Freiheitsentzug nicht um eine polizeiliche Massnahme handelt. Wohl aber kann dich beispielsweise ein Arzt oder eine eingeschaltete Behörde in eine Psychiatrie bringen lassen. Dem gehen in der Regel medizinische Tests, eine Alkohol-Kontrolle und ähnliche Prüfungen voraus.
Die Behörden für Kindes- und Erwachsenenschutz sind in den Kantonen die ersten Instanzen, die dafür zuständig sind, den fürsorgerischen Freiheitsentzug anzustossen. Jedoch haben diese Behörden in jedem Kanton das Recht, diese Aufgabe zu delegieren. Dies führt dazu, dass sehr viele Ärzte, darunter Hausärzte, Krankenhausärzte und Notfallärzte, dazu berechtigt sind, einen fürsorgerischen Freiheitsentzug anzuordnen. Sie müssen diesen aber zwingend ausreichend begründen. Gibt es keine Begründung, ist die Anordnung zum fürsorgerischen Freiheitsentzug immer nichtig.
Wenn bei dir einmal eine fürsorgerische Unterbringung für notwendig erachtet wurde, hast du viele Möglichkeiten, dagegen anzugehen und nach ersten, eventuell zwingenden medizinischen Massnahmen, deine eigene Entlassung zu beantragen. Grundsätzlich hast du ein Recht auf Folgendes:
Das Gesuch auf Entlassung kannst du sofort nach Ankunft stellen. Es muss zügig beantwortet werden. Du kannst auch Auskunft darüber verlangen, welches Gericht in deinem Fall zuständig ist, und dieses anrufen. Grundsätzlich gilt zudem bei Behandlungen, dass du diesen zustimmen musst, insofern du zurechnungsfähig bist.
In der Regel ist es die Polizei, die den Stein ins Rollen bringt. Trifft sie etwa nach einem missglückten Suizid, welcher ein häufiger Grund für eine fürsorgerische Unterbringung ist, ein, wird sie in der Regel die zuständige Behörde und den Hausarzt kontaktieren. Im Rahmen der Erstbehandlung wird schnell entschieden, ob eine Einweisung in eine Psychiatrie sinnvoll ist. Ist dies der Fall, wird man versuchen, den Betroffenen hierzu zu überreden. Er soll sich freiwillig in Therapie begeben. Scheitert dies, erfolgt die Einweisung unter Zwang.
Die fürsorgerische Unterbringung ist immer wieder ein Grund für Streit vor Gerichten. Das Gesetz sieht explizit vor, dass eine Form von Hilflosigkeit gegeben sein muss, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug rechtens ist. Das Bundesgericht hat darüber hinaus mit dem BGE 138 III 593 E.3 festgestellt: «Insbesondere sieht das Gesetz keine fürsorgerische Freiheitsentziehung allein wegen Fremdgefährdung vor». Das Bundesgericht muss immer wieder verhandeln, ob beispielsweise eine fürsorgerische Unterbringung nach Verbüssung einer Haftstrafe rechtens ist oder ob eine solche Zwangsmassnahme im Falle von leicht geistig Behinderten ohne ausreichende Betreuung notwendig ist. Festgelegt hat das Bundesgericht aber, dass Hilflosigkeit und Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdung gegeben sein müssen, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug angemessen ist.
Nicht immer funktioniert das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter reibungslos. Wegen Mietverträgen, Mieten, Mietzahlungen, Mängeln am Objekt etc. kann es schnell zu einem Streit kommen. Bevor jedoch eine der Parteien vor Gericht zieht, versucht erst einmal die Schlichtungsbehörde zwischen den beiden zu vermitteln und eine Einigung zu erreichen. Hier erfährst du mehr zu den Details, Aufgaben und Abläufen.
Seit jeher gibt es in der Gesellschaft unterschiedliche Gruppierungen von Menschen. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten, die sich durch die Auseinandersetzung teilweise zu Klischees und Vorurteilen entwickeln. Das Resultat ist eines: Mobbing. Während manch einer hilflos ist und sich nicht aus der Opferrolle herauswinden kann, sind andere Personen aktiv und gehen sowohl gegen die Mobber, aber auch gegen die Ursachen des Mobbings vor. Eine spezifische Art des Mobbings ist das Mobbing am Arbeitsplatz. Wenn du auf der Arbeit gemobbt wirst oder jemanden kennst, dem es so ergeht, kannst du hier Antworten auf deine Fragen finden.
In der Schweiz ist der Schuldbrief besonders für den Kauf einer Immobilie sinnvoll. Wer über eine Finanzierung dieser Art nachdenkt und auf einen Schlag nicht die Geldmittel zur Verfügung hat, kann den Schuldbrief als vor dem Gesetz gültiges Dokument einsetzen. In der Praxis können nur wenige Menschen den Hauskauf alleine mit dem Eigenkapital bewerkstelligen. Vielmehr wird auf das Fremdkapital einer Bank zurückgegriffen und eine Hypothek aufgenommen. Damit dieses Darlehen jedoch gewährt wird, sichert sich die Bank durch ein Grundpfand ab. Das ist dann häufig der Schuldbrief.
Es ist ärgerlich – die Ware ist versandt, die Dienstleistung erbracht und die Rechnung wurde dem Kunden bereits vor einigen Wochen zugestellt. Ein Geldeingang ist jedoch noch nicht zu verzeichnen. Um auszuschliessen, dass es sich um ein versehentliches Versäumnis handelt, ist eine schriftliche Zahlungserinnerung eine gute Möglichkeit, an die ausstehende Forderung zu erinnern, ohne den Kunden dabei zu verärgern. Worauf du bei einer Zahlungserinnerung achten solltest, was sie von einer Mahnung unterscheidet und wie die Zahlungserinnerung im besten Fall zugestellt und formuliert wird, erklären wir dir ausführlich auf unserer Vergleichsplattform.
Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.