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Bevor ein Unternehmen gegründet wird, spielen verschiedene Kriterien eine entscheidende Rolle für die Umsetzung und den Erfolg, die die Rechtsform selbst betrifft. In die Planung miteinbezogen gehören immer Überlegungen, die den Kapitalbedarf, das Unternehmensrisiko, die Selbstständigkeit und die Art der Rechtsform stärker ins Auge fassen. In der Schweiz gibt es vier Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens. Diese unterscheiden sich in Personen- und in Kapitalgesellschaften und sind:
Bei der Einzelfirma werden alle Risiken selbst getragen und der Geschäftsführende haftet mit dem eigenen Privatvermögen. Der Betrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist meistens dann interessant, wenn es um die Gründung von Kleinfirmen geht, die noch am Anfang stehen. Möglich ist das für eine Person, die in der Schweiz einen Wohnsitz hat, wobei die Wohnsitzpflicht nicht notwendig ist. Die Vorteile der Einzelfirma sind die unkomplizierte und formlose Gründung und Ausführung der Tätigkeit. Nachteilig neben der eigenen Haftung mit dem Eigenvermögen ist auch, dass mitgestaltende Partner am Unternehmen nicht beteiligt werden können. Dazu gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten haftet das Gesellschaftsvermögen. Das ist für Firmen interessant, die gewinnorientiert sind und etwas aufbauen möchten. Voraussetzungen sind mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsrat und ein Mindestkapital in bestimmter Höhe. Dabei ist die Übertragung der Aktien sehr einfach und gut gelöst. Auch die Risiken in Hinblick auf die Finanzierung und Haftung sind geringer. Die Aktienart und die Statuten werden im Handelsregister eingetragen.
Die GmbH ist für kleine und für mittlere Unternehmen eine geeignete Gesellschaftsform und erfordert den Zusammenschluss mehrerer Personen. Jeder Unternehmer haftet mit dem eingetragenen Stammkapital. Die wichtigsten Anforderungen für die Gesellschaftsform betreffen neben dem sehr geringen Mindestkapital das Vorhandensein eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers, wobei dies auch ein- und dieselbe Person sein kann. Der Wohnsitz einer dieser Personen muss in der Schweiz sein.
Formeller Gründungsakt für eine Kollektivgesellschaft ist der Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen, um eine gewerbliche Tätigkeit auszuführen. Diese Gesellschaftsform ist für kleinere und personenbezogene Firmen gut geeignet und muss Bedingungen erfüllen wie die Anzahl von mindestens zwei natürlichen Personen und den Sitz der Gesellschaft in der Schweiz. Ein Mindestkapital dagegen ist nicht notwendig.
Für die Unternehmensgründung spielt das eingegangene Risiko eine entscheidende Rolle, ob eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft besser ist. Wenn das Risiko selbstständig getragen werden kann, ist es nicht notwendig, auf andere Rechtsformen als die Einzelfirma zurückzugreifen. Der Eintrag ins Handelsregister ist dabei auch schnell gemacht und unkompliziert. Sollen jedoch mitgestaltende Partner mit einbezogen oder das Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern gestartet werden, ist eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft günstiger.
Gegenüber der Einzelfirma und den Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind die Risiken für ein Unternehmen im finanziellen Bereich geringer, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, darunter die Aktiengesellschaft und die GmbH. Ebenso können eine Genossenschaft oder ein Verein Sinn ergeben, um eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen.
In der Schweiz wurde 2019 ein neues Gesetz verabschiedet, das die Abschaffung der Inhaberaktien für eine AG betrifft. Unterschieden wird immer in Namens- und Inhaberaktien, wobei die Namensaktien auf den Eigentümernamen lauten und im Aktienregister verbucht werden. Inhaberaktien wiederum ermöglichen dem Aktienbesitzer, gleichzeitig auch Aktionär zu werden. Das kann nach sich ziehen, dass der Aktienbesitzer dem Unternehmen selbst nicht namentlich bekannt sein muss. Die Anonymität ist dabei problematisch, da so auch Geldwäscherei oder Steuerhinterziehung die Folge sein können. Durch die Abschaffung der Inhaberaktien soll das verhindert werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt und die Statuten im Handelsregister angepasst werden müssen.
Bevor die Firma gegründet wird, kann die Entscheidung durch folgende Kriterien erleichtert werden, um die finanziellen Risiken kleinzuhalten. Abgeschätzt werden sollten vorab die Voraussetzungen:
Gegenüber den anderen Rechtsformen und Vereinen gibt es bei der Einzelfirma keinen Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit. Der Geschäftsinhaber ist entsprechend nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Auch der Beitrag in eine geeignete Pensionskasse ist bei der Einzelfirma freiwillig, während bei Kapitalgesellschaften Unternehmer als Angestellte gelten und so auch sozialversichert sind.
Seit jeher gibt es in der Gesellschaft unterschiedliche Gruppierungen von Menschen. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten, die sich durch die Auseinandersetzung teilweise zu Klischees und Vorurteilen entwickeln. Das Resultat ist eines: Mobbing. Während manch einer hilflos ist und sich nicht aus der Opferrolle herauswinden kann, sind andere Personen aktiv und gehen sowohl gegen die Mobber, aber auch gegen die Ursachen des Mobbings vor. Eine spezifische Art des Mobbings ist das Mobbing am Arbeitsplatz. Wenn du auf der Arbeit gemobbt wirst oder jemanden kennst, dem es so ergeht, kannst du hier Antworten auf deine Fragen finden.
Immer wieder hörst du in den Medien, dass eine Person eine andere verletzt oder gar getötet hat. Nicht selten verwenden Reporter und Journalisten bezüglich des Täters Formulierungen wie „begrenzt urteilsfähig“. Vor allem bei Straftaten, die sich auf Leib und Leben von Personen beziehen, verläuft die Diskussion aufgrund dieser oder ähnlicher Begriffes oft kontrovers. Dabei wissen die wenigsten Menschen, wann und warum eine Person als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig eingestuft wird. Unser FAQ rund um das Thema Urteilsfähigkeit erlaubt es dir, dir ein begründetes Urteil zu bilden.
Wenn jemand etwas damit begründet, es schon immer so getan zu haben, beruft er sich möglicherweise auf das Gewohnheitsrecht. In der Rechtsgemeinschaft versteht man darunter ein durch Brauch entstandenes, oftmals mündlich tradiertes Recht. Es steht im Gegensatz zum geschrieben Recht (Satzungsrecht). Oftmals geht es dabei konkret darum, von Dritten die Duldung einer Handlung auf ihrem Grundstück einzufordern.
Wenn du dich mit dem Thema Rechtsstreit beschäftigt, stellst du schnell fest, dass es die verschiedensten Straftatbestände gibt, die eine ganze Reihe von Rechtsgütern schützen. Während es bei Körperverletzung beispielsweise um die Integrität einer Person geht, steht in Betrugsfällen das Vermögen im Vordergrund. Doch wie ist eigentlich der Straftatbestand Hausfriedensbruch einzuordnen? Wie wird Hausfriedensbruch bestraft und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Handlung als Hausfriedensbruch sanktioniert wird? Diese und weitere Fragen werden dir im folgenden Artikel beantwortet.
Kein Mensch hat das Recht, einen anderen zu bedrohen, sei es durch Erpressung oder mit Gewalt. Das Strafgesetzbuch enthält eine klare Regelung, wann eine Drohung gemäss StGB strafbar ist. Wer seinem Nachbarn etwa droht, ihn anzuzeigen, macht sich nicht der Bedrohung schuldig. Wer jedoch mit einem Verbrechen droht oder dieses glaubhaft vortäuscht, auch wenn gar nicht die Absicht zu seiner Ausführung besteht, begeht ein Gefährdungsdelikt.
Bei einer Verursachung von Schäden wird der Schuldige haftbar gemacht und ist verpflichtet, an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen. Im Haftpflichtrecht der ist dann von Verschuldungshaftung die Rede. Sie kann etwa eintreten, wenn sich jemand im Strassenverkehr nicht an die Regeln hält und einen Unfall verursacht. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung.