Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Bevor ein Unternehmen gegründet wird, spielen verschiedene Kriterien eine entscheidende Rolle für die Umsetzung und den Erfolg, die die Rechtsform selbst betrifft. In die Planung miteinbezogen gehören immer Überlegungen, die den Kapitalbedarf, das Unternehmensrisiko, die Selbstständigkeit und die Art der Rechtsform stärker ins Auge fassen. In der Schweiz gibt es vier Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens. Diese unterscheiden sich in Personen- und in Kapitalgesellschaften und sind:
Bei der Einzelfirma werden alle Risiken selbst getragen und der Geschäftsführende haftet mit dem eigenen Privatvermögen. Der Betrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist meistens dann interessant, wenn es um die Gründung von Kleinfirmen geht, die noch am Anfang stehen. Möglich ist das für eine Person, die in der Schweiz einen Wohnsitz hat, wobei die Wohnsitzpflicht nicht notwendig ist. Die Vorteile der Einzelfirma sind die unkomplizierte und formlose Gründung und Ausführung der Tätigkeit. Nachteilig neben der eigenen Haftung mit dem Eigenvermögen ist auch, dass mitgestaltende Partner am Unternehmen nicht beteiligt werden können. Dazu gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten haftet das Gesellschaftsvermögen. Das ist für Firmen interessant, die gewinnorientiert sind und etwas aufbauen möchten. Voraussetzungen sind mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsrat und ein Mindestkapital in bestimmter Höhe. Dabei ist die Übertragung der Aktien sehr einfach und gut gelöst. Auch die Risiken in Hinblick auf die Finanzierung und Haftung sind geringer. Die Aktienart und die Statuten werden im Handelsregister eingetragen.
Die GmbH ist für kleine und für mittlere Unternehmen eine geeignete Gesellschaftsform und erfordert den Zusammenschluss mehrerer Personen. Jeder Unternehmer haftet mit dem eingetragenen Stammkapital. Die wichtigsten Anforderungen für die Gesellschaftsform betreffen neben dem sehr geringen Mindestkapital das Vorhandensein eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers, wobei dies auch ein- und dieselbe Person sein kann. Der Wohnsitz einer dieser Personen muss in der Schweiz sein.
Formeller Gründungsakt für eine Kollektivgesellschaft ist der Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen, um eine gewerbliche Tätigkeit auszuführen. Diese Gesellschaftsform ist für kleinere und personenbezogene Firmen gut geeignet und muss Bedingungen erfüllen wie die Anzahl von mindestens zwei natürlichen Personen und den Sitz der Gesellschaft in der Schweiz. Ein Mindestkapital dagegen ist nicht notwendig.
Für die Unternehmensgründung spielt das eingegangene Risiko eine entscheidende Rolle, ob eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft besser ist. Wenn das Risiko selbstständig getragen werden kann, ist es nicht notwendig, auf andere Rechtsformen als die Einzelfirma zurückzugreifen. Der Eintrag ins Handelsregister ist dabei auch schnell gemacht und unkompliziert. Sollen jedoch mitgestaltende Partner mit einbezogen oder das Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern gestartet werden, ist eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft günstiger.
Gegenüber der Einzelfirma und den Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind die Risiken für ein Unternehmen im finanziellen Bereich geringer, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, darunter die Aktiengesellschaft und die GmbH. Ebenso können eine Genossenschaft oder ein Verein Sinn ergeben, um eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen.
In der Schweiz wurde 2019 ein neues Gesetz verabschiedet, das die Abschaffung der Inhaberaktien für eine AG betrifft. Unterschieden wird immer in Namens- und Inhaberaktien, wobei die Namensaktien auf den Eigentümernamen lauten und im Aktienregister verbucht werden. Inhaberaktien wiederum ermöglichen dem Aktienbesitzer, gleichzeitig auch Aktionär zu werden. Das kann nach sich ziehen, dass der Aktienbesitzer dem Unternehmen selbst nicht namentlich bekannt sein muss. Die Anonymität ist dabei problematisch, da so auch Geldwäscherei oder Steuerhinterziehung die Folge sein können. Durch die Abschaffung der Inhaberaktien soll das verhindert werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt und die Statuten im Handelsregister angepasst werden müssen.
Bevor die Firma gegründet wird, kann die Entscheidung durch folgende Kriterien erleichtert werden, um die finanziellen Risiken kleinzuhalten. Abgeschätzt werden sollten vorab die Voraussetzungen:
Gegenüber den anderen Rechtsformen und Vereinen gibt es bei der Einzelfirma keinen Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit. Der Geschäftsinhaber ist entsprechend nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Auch der Beitrag in eine geeignete Pensionskasse ist bei der Einzelfirma freiwillig, während bei Kapitalgesellschaften Unternehmer als Angestellte gelten und so auch sozialversichert sind.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Wer sich in der Schweiz nicht an die geltenden Tempolimits hält und durch Blitzer oder Verkehrskontrollen der Polizei dabei erwischt wird, muss mit entsprechenden Geldbussen oder sogar einer Verzeigung rechnen. Was eine Verzeigung in ihrer Wortbedeutung eigentlich heisst, welche Strassenverkehrsregeln es in der Schweiz zu beachten gilt, um einer Verzeigung zu entgehen, ob Radar-Warnungen erlaubt sind sowie viele weitere nützliche Informationen erhältst du im folgenden FAQ.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.
Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.