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Bevor ein Unternehmen gegründet wird, spielen verschiedene Kriterien eine entscheidende Rolle für die Umsetzung und den Erfolg, die die Rechtsform selbst betrifft. In die Planung miteinbezogen gehören immer Überlegungen, die den Kapitalbedarf, das Unternehmensrisiko, die Selbstständigkeit und die Art der Rechtsform stärker ins Auge fassen. In der Schweiz gibt es vier Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens. Diese unterscheiden sich in Personen- und in Kapitalgesellschaften und sind:
Bei der Einzelfirma werden alle Risiken selbst getragen und der Geschäftsführende haftet mit dem eigenen Privatvermögen. Der Betrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist meistens dann interessant, wenn es um die Gründung von Kleinfirmen geht, die noch am Anfang stehen. Möglich ist das für eine Person, die in der Schweiz einen Wohnsitz hat, wobei die Wohnsitzpflicht nicht notwendig ist. Die Vorteile der Einzelfirma sind die unkomplizierte und formlose Gründung und Ausführung der Tätigkeit. Nachteilig neben der eigenen Haftung mit dem Eigenvermögen ist auch, dass mitgestaltende Partner am Unternehmen nicht beteiligt werden können. Dazu gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten haftet das Gesellschaftsvermögen. Das ist für Firmen interessant, die gewinnorientiert sind und etwas aufbauen möchten. Voraussetzungen sind mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsrat und ein Mindestkapital in bestimmter Höhe. Dabei ist die Übertragung der Aktien sehr einfach und gut gelöst. Auch die Risiken in Hinblick auf die Finanzierung und Haftung sind geringer. Die Aktienart und die Statuten werden im Handelsregister eingetragen.
Die GmbH ist für kleine und für mittlere Unternehmen eine geeignete Gesellschaftsform und erfordert den Zusammenschluss mehrerer Personen. Jeder Unternehmer haftet mit dem eingetragenen Stammkapital. Die wichtigsten Anforderungen für die Gesellschaftsform betreffen neben dem sehr geringen Mindestkapital das Vorhandensein eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers, wobei dies auch ein- und dieselbe Person sein kann. Der Wohnsitz einer dieser Personen muss in der Schweiz sein.
Formeller Gründungsakt für eine Kollektivgesellschaft ist der Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen, um eine gewerbliche Tätigkeit auszuführen. Diese Gesellschaftsform ist für kleinere und personenbezogene Firmen gut geeignet und muss Bedingungen erfüllen wie die Anzahl von mindestens zwei natürlichen Personen und den Sitz der Gesellschaft in der Schweiz. Ein Mindestkapital dagegen ist nicht notwendig.
Für die Unternehmensgründung spielt das eingegangene Risiko eine entscheidende Rolle, ob eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft besser ist. Wenn das Risiko selbstständig getragen werden kann, ist es nicht notwendig, auf andere Rechtsformen als die Einzelfirma zurückzugreifen. Der Eintrag ins Handelsregister ist dabei auch schnell gemacht und unkompliziert. Sollen jedoch mitgestaltende Partner mit einbezogen oder das Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern gestartet werden, ist eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft günstiger.
Gegenüber der Einzelfirma und den Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind die Risiken für ein Unternehmen im finanziellen Bereich geringer, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, darunter die Aktiengesellschaft und die GmbH. Ebenso können eine Genossenschaft oder ein Verein Sinn ergeben, um eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen.
In der Schweiz wurde 2019 ein neues Gesetz verabschiedet, das die Abschaffung der Inhaberaktien für eine AG betrifft. Unterschieden wird immer in Namens- und Inhaberaktien, wobei die Namensaktien auf den Eigentümernamen lauten und im Aktienregister verbucht werden. Inhaberaktien wiederum ermöglichen dem Aktienbesitzer, gleichzeitig auch Aktionär zu werden. Das kann nach sich ziehen, dass der Aktienbesitzer dem Unternehmen selbst nicht namentlich bekannt sein muss. Die Anonymität ist dabei problematisch, da so auch Geldwäscherei oder Steuerhinterziehung die Folge sein können. Durch die Abschaffung der Inhaberaktien soll das verhindert werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt und die Statuten im Handelsregister angepasst werden müssen.
Bevor die Firma gegründet wird, kann die Entscheidung durch folgende Kriterien erleichtert werden, um die finanziellen Risiken kleinzuhalten. Abgeschätzt werden sollten vorab die Voraussetzungen:
Gegenüber den anderen Rechtsformen und Vereinen gibt es bei der Einzelfirma keinen Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit. Der Geschäftsinhaber ist entsprechend nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Auch der Beitrag in eine geeignete Pensionskasse ist bei der Einzelfirma freiwillig, während bei Kapitalgesellschaften Unternehmer als Angestellte gelten und so auch sozialversichert sind.
Eine Scheidung muss nicht immer in einen Rosenkrieg ausarten. Manchmal sind sich verheiratete Paare auch einfach einig, dass sie nicht zusammen passen und möchten sich deshalb scheiden lassen. Vor allem in der Situation einer einvernehmlichen Trennung ist in der Schweiz eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich. Wie das Scheidungsverfahren ohne Anwalt abläuft, wie lange es dauert und welche Unterlagen das Gericht dafür benötigt, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir dir, was ein Scheidungsantrag ist, was eine Scheidungskonvention enthalten sollte und in welchen Fällen es sinnvoll ist, doch einen Scheidungsanwalt zu beauftragen.
Der Begriff Immission ist weniger verbreitet als die Emission, die vor allem vor dem Hintergrund der Umweltdebatte wichtig ist. Die Immission richtet den Blick auf den oder das Geschädigte: Wie wirken sich Strahlen, Luftverunreinigungen, Lärm oder Schadstoffe aus? Welche Schäden entstehen und welche Einschränkungen gibt es durch verschiedene Emissionen? Sich mit Immission zu beschäftigen, heisst daher immer, sich mit Ursache und Wirkung zu befassen. Das ist nicht nur im Umweltkontext wichtig, sondern beispielsweise auch im Baurecht und insbesondere im Schweizer Nachbarschaftsrecht. Denn Immissionen haben nicht nur vermeintlich grosse Themen, wie etwa die Stickstoffbelastung, zum Thema, sondern auch kleine wie Zigarettenrauch.
Egal, ob du dich noch in der Probezeit oder in einem langjährigen Arbeitsverhältnis befindest – Kündigungsgründe für einen Job kann es viele geben. Diese reichen von Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bis hin zu neuen privaten Zielen, die mit dem aktuellen Job nicht zu vereinen sind. Auch der Arbeitgeber kann zahlreiche Gründe haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Diese Gründe müssen nicht immer auf mangelnde Leistung zurückzuführen sein, sondern können auch aus betrieblichen Veränderungen hervorgehen. Welche Kündigungsgründe es bei einem Arbeitsverhältnis geben kann und was bei der Kündigung eine Arbeitsstelle sonst noch zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.
Ein Streit mit dem Nachbarn, die Ehescheidung oder unklare Erbverhältnisse machen den Gang zum Anwalt nötig. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, spart unter Umständen viele Tausend Franken ein. Prozesskosten, Anwälte, Behörden bekommen beim Rechtsstreit nicht wenig Geld. Hier springt die Rechtsschutzversicherung ein und verhilft dir zu deinem Recht. Auch in gewerblichen Fällen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Personal etwa, gibt es die passende Versicherung. Erfahre mehr über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und die geeignete Versicherung für jeden Fall.
Jeder Mensch hat ein Spezialgebiet, auf dem er völlig problemlos mit allen möglichen Fachbegriffen hantieren kann. Für Aussenstehende kann so ein Gespräch unter Spezialisten schnell zum Buch mit sieben Siegeln werden, wenn man mit den verwendeten Fachwörtern nichts anfangen kann. Das Rechtswesen ist in dieser Hinsicht ein Feld, das ganz besonders fremdartig erscheinen kann, denn auf diesem Gebiet wird häufig mit lateinischen Begriffen und mit einem ausgeprägten Hang zu einer verklausulierten Ausdrucksweise kommuniziert. Einige dieser Begriffe lassen sich aber schnell und unkompliziert erklären, zum Beispiel die Qualifikation des Assessors.