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Bevor ein Unternehmen gegründet wird, spielen verschiedene Kriterien eine entscheidende Rolle für die Umsetzung und den Erfolg, die die Rechtsform selbst betrifft. In die Planung miteinbezogen gehören immer Überlegungen, die den Kapitalbedarf, das Unternehmensrisiko, die Selbstständigkeit und die Art der Rechtsform stärker ins Auge fassen. In der Schweiz gibt es vier Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens. Diese unterscheiden sich in Personen- und in Kapitalgesellschaften und sind:
Bei der Einzelfirma werden alle Risiken selbst getragen und der Geschäftsführende haftet mit dem eigenen Privatvermögen. Der Betrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist meistens dann interessant, wenn es um die Gründung von Kleinfirmen geht, die noch am Anfang stehen. Möglich ist das für eine Person, die in der Schweiz einen Wohnsitz hat, wobei die Wohnsitzpflicht nicht notwendig ist. Die Vorteile der Einzelfirma sind die unkomplizierte und formlose Gründung und Ausführung der Tätigkeit. Nachteilig neben der eigenen Haftung mit dem Eigenvermögen ist auch, dass mitgestaltende Partner am Unternehmen nicht beteiligt werden können. Dazu gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten haftet das Gesellschaftsvermögen. Das ist für Firmen interessant, die gewinnorientiert sind und etwas aufbauen möchten. Voraussetzungen sind mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsrat und ein Mindestkapital in bestimmter Höhe. Dabei ist die Übertragung der Aktien sehr einfach und gut gelöst. Auch die Risiken in Hinblick auf die Finanzierung und Haftung sind geringer. Die Aktienart und die Statuten werden im Handelsregister eingetragen.
Die GmbH ist für kleine und für mittlere Unternehmen eine geeignete Gesellschaftsform und erfordert den Zusammenschluss mehrerer Personen. Jeder Unternehmer haftet mit dem eingetragenen Stammkapital. Die wichtigsten Anforderungen für die Gesellschaftsform betreffen neben dem sehr geringen Mindestkapital das Vorhandensein eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers, wobei dies auch ein- und dieselbe Person sein kann. Der Wohnsitz einer dieser Personen muss in der Schweiz sein.
Formeller Gründungsakt für eine Kollektivgesellschaft ist der Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen, um eine gewerbliche Tätigkeit auszuführen. Diese Gesellschaftsform ist für kleinere und personenbezogene Firmen gut geeignet und muss Bedingungen erfüllen wie die Anzahl von mindestens zwei natürlichen Personen und den Sitz der Gesellschaft in der Schweiz. Ein Mindestkapital dagegen ist nicht notwendig.
Für die Unternehmensgründung spielt das eingegangene Risiko eine entscheidende Rolle, ob eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft besser ist. Wenn das Risiko selbstständig getragen werden kann, ist es nicht notwendig, auf andere Rechtsformen als die Einzelfirma zurückzugreifen. Der Eintrag ins Handelsregister ist dabei auch schnell gemacht und unkompliziert. Sollen jedoch mitgestaltende Partner mit einbezogen oder das Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern gestartet werden, ist eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft günstiger.
Gegenüber der Einzelfirma und den Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind die Risiken für ein Unternehmen im finanziellen Bereich geringer, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, darunter die Aktiengesellschaft und die GmbH. Ebenso können eine Genossenschaft oder ein Verein Sinn ergeben, um eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen.
In der Schweiz wurde 2019 ein neues Gesetz verabschiedet, das die Abschaffung der Inhaberaktien für eine AG betrifft. Unterschieden wird immer in Namens- und Inhaberaktien, wobei die Namensaktien auf den Eigentümernamen lauten und im Aktienregister verbucht werden. Inhaberaktien wiederum ermöglichen dem Aktienbesitzer, gleichzeitig auch Aktionär zu werden. Das kann nach sich ziehen, dass der Aktienbesitzer dem Unternehmen selbst nicht namentlich bekannt sein muss. Die Anonymität ist dabei problematisch, da so auch Geldwäscherei oder Steuerhinterziehung die Folge sein können. Durch die Abschaffung der Inhaberaktien soll das verhindert werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt und die Statuten im Handelsregister angepasst werden müssen.
Bevor die Firma gegründet wird, kann die Entscheidung durch folgende Kriterien erleichtert werden, um die finanziellen Risiken kleinzuhalten. Abgeschätzt werden sollten vorab die Voraussetzungen:
Gegenüber den anderen Rechtsformen und Vereinen gibt es bei der Einzelfirma keinen Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit. Der Geschäftsinhaber ist entsprechend nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Auch der Beitrag in eine geeignete Pensionskasse ist bei der Einzelfirma freiwillig, während bei Kapitalgesellschaften Unternehmer als Angestellte gelten und so auch sozialversichert sind.
Verbrechen, bei denen der Täter unbemerkt bleibt, können sich wiederholen. Umso wichtiger ist es, in sensiblen Bereichen der Öffentlichkeit für maximalen Schutz und optimale Sicherheit zu sorgen. Videoüberwachung mittels Kameras, die im Dauerbetrieb laufen, hat sich als Prävention bewährt. Sie bietet gleich zwei Vorteile: Zum einen schrecken die Hinweise auf die Überwachung potenzielle Täter ab. Zum anderen können Verbrechen von der Polizei besser aufgedeckt werden. Die Aufzeichnungen der Kameras ersetzen die Fahndungszeichnungen und protokollieren den Tatverlauf. Auch im Privatbereich wird Videoüberwachung immer beliebter: Sei es, um ein weitläufiges Grundstück abzusichern oder aus der Ferne eine Ferienimmobilie im Blick zu behalten.
Das Bundesstrafgericht der Schweiz: Seit dem 01. April 2004 ist es ein fester Bestandteil der Judikative und nimmt eine entscheidende Rolle ein, wenn es um die Verhandlung von Strafsachen auf Bundesebene geht. Aber: Was heisst das nun für die Bürger? Bei den unterschiedlichen Arten von Gerichten in der Eidgenossenschaft fällt es nicht immer einfach, einen klaren Überblick zu behalten. Schliesslich gibt es in der Schweiz mehrere und zugleich unterschiedliche Gerichte, die mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut sind, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Hier findest du auf einen Blick die wichtigsten Fakten zum Thema Bundesstrafgericht.
Oft gibt es zwischen Paaren Probleme und Konfliktpotenzial, wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits hinter ihnen liegt. Noch einmal schwieriger wird die Zukunft jedoch, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind. Damit die Kinder nicht unnötig unter der Trennung leiden, empfiehlt es sich, eine möglichst klare Regelung für alle Beteiligten zu schaffen. Neben dem Sorgerecht geht es im Zuge dieser Regelungen auch um das sogenannte Obhutsrecht. Was darunter zu verstehen ist und welche Aspekte beim Umgang mit dem Kind zu beachten sind, erfährst du in diesem Artikel.
Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht sind die zwei Komponenten des schweizerischen Wahl- beziehungsweise Stimmrechts und damit Teil des demokratischen Systems der Eidgenossenschaft. Beim aktiven Wahlrecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So ist etwa die Auffindbarkeit in einem Wählerverzeichnis die Bedingung, dieses ausüben zu können. Auch kannst du nur unter bestimmten Bedingungen deine Stimmabgabe durchführen, insofern du nicht als Schweizer giltst. Das aktive Wahlrecht ist dabei die Grundvoraussetzung für Wahlen auf eidgenössischer, kantonaler und regionaler Ebene. Schliesslich heisst aktives Wahlrecht nichts anderes als das Recht darauf, wählen zu dürfen.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.