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Der Schuldbrief ist ein Dokument, das eine persönliche Forderung enthält, für die der Schuldner mit seinem gesamten Vermögen haftet. Meistens kommt der Schuldbrief in der Schweiz beim Erwerb und Kauf von Grundstücken und Immobilien zum Einsatz. Er ist ein Grundpfandrecht mit beschränktem dinglichem Recht, wodurch der Gläubiger das Recht erhält, ein Grundstück zu verwerten und aus dem Erlös die Bezahlung sicherzustellen. Für die Bank ist der Schuldbrief daher genauso als Absicherung geeignet wie für den Gläubiger.
Der Schuldner wiederum kann sich per Gesetz aufgrund der im Schuldbrief angeführten Forderung auf die persönliche Einrede berufen, die gegenüber Rechtsnachfolgern gültig ist. Möglich ist das als Papier Schuldbrief oder als Register Schuldbrief. Dabei muss nicht zwingend ein Notar hinzugezogen werden. Möglich ist auch, den Schuldbrief direkt über das Grundbuchamt ausstellen zu lassen. Dieses leitet den Schuldbrief dann an den angemeldeten Grundeigentümer weiter, der wiederum den Schuldbrief an den Gläubiger oder die Bank abgibt. Die Hilfe eines Notars vereinfacht das Ganze. Gläubiger oder Bank tragen sich ins Gläubigerregister ein.
Im Gesetz sind zwei Arten festgelegt, die als Grundpfand gültig sind. Diese sind:
Während der Schuldbrief ein Wertpapier darstellt, ist das bei der Grundpfandverschreibung nicht der Fall. Sie hat lediglich eine Sicherheitsfunktion im Rechtsgeschäft und sichert den Inhaber und Gläubiger gleichermassen ab. Das Papier kann auch über einen Notar erstellt werden. Dieser nimmt für die Beurkundung eine Gebühr. Der Schuldbrief enthält die Forderung des Gläubigers und das erhaltene Pfandrecht. Die Sicherheit stellen das Grundstück oder die Immobilie dar.
Im Zivilgesetzbuch ist der Schuldbrief ein verkehrsfähiges Wertpapier und benötigt die Eintragung in das Grundbuch. Wird ein Schuldbrief als Sicherstellung einer Forderung verwendet, ist das als Papier Schuldbrief oder als Register Schuldbrief möglich. Eingetragen wird der Inhaber oder ein festgelegter Partner. Hier bildet der Namens- oder der Inhaberschuldbrief den Unterschied.
Der Schuldbrief in traditioneller Papierform ist ein Wertpapier und wird beim Grundbuchamt eingetragen. Der Verwalter des Grundstücks stellt das Dokument aus und setzt seine Unterschrift darunter. Als Wertpapier wird der Schuldbrief meistens an einem sicheren Platz aufbewahrt, z. B. bei der Bank. Darum bekommt ihn der Immobilienbesitzer selten zu Gesicht. Der Register Schuldbrief ist die papierlose Variante. Er soll die Kosten und den Aufwand der Eintragung vereinfachen, ist jedoch auch kein Wertpapier mehr. Lediglich der Eintrag ins Grundbuch ist auch hier notwendig. Das Pfandrecht ist mit dem Eintrag gültig.
Alle Wertpapiere als Papier Schuldbrief, die vor 2012 ausgestellt wurden, können in einen Register Schuldbrief umgewandelt werden. Das geschieht durch einen schriftlichen Antrag des Nutzniessers bzw. des Gläubigers. Der Schuldner selbst hat damit nichts zu tun, da durch ihn keine Unterschrift oder Antragstellung benötigt wird. Der Schuldbrief muss lediglich öffentlich beurkundet werden. Das erfolgt durch einen Notar.
Wenn es sich um ein Wertpapier, entsprechend um einen Papier Schuldbrief handelt, ist es wichtig, die Lagerung mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten. Das kann in einem Safe sein oder direkt in einem Bankschliessfach. Auch das Deponieren bei einer Hypothekenbank ist sinnvoll, insbesondere wenn die Bank der Gläubiger ist.
Die Gewichtungen in einem Schuldbrief können sich verändern, sodass der Schuldbrief an einen anderen Partner übertragen werden kann. Entweder wird der Gläubiger oder der Schuldner gewechselt. Letzteres ist meistens dann der Fall, wenn ein Grundstück verpfändet werden muss. Dabei schliessen die Gläubiger oder die Bank mit dem neuen Eigentümer einen neuen Vertrag ab. Das zieht auch ein neues Schuldverhältnis nach sich, das die grundpfandrechtliche Sicherstellung benötigt. Die Schuld des Verkäufers wird zurückbezahlt, während mit dem Käufer ein neues Schuldverhältnis entsteht, da dieser die Schulden übernimmt.
Wenn ein Schuldner seine Schuld selbst begleicht, erlischt die Forderung des Schuldbriefs nicht automatisch, sondern besteht als ein Nominalbetrag weiter. Der Grundstückseigentümer kann den Schuldbrief unbelastet aufbewahren oder später weiterverwenden. Ist das Gläubiger-Schuldner-Verhältnis aufgelöst, muss auch der Papier Schuldbrief gelöscht werden. Der Inhaber eines Schuldbriefs haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Muss der Schuldner Konkurs anmelden, spielt der Schuldbrief eine entscheidende Rolle. Lediglich der Inhaber des Schuldbriefs hat das Recht, die Forderungen gültig zu machen. Das ist dann der Gläubiger oder die Bank, die gestützt auf das Dokument ein direktes Zugriffsrecht auf die Immobilie oder das Grundstück erhält. Diese können z. B. versteigert werden, um die geschuldete Summe zu erhalten. Das ist im Konkursgesetz verankert.
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