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Das Mietrecht ist in der Schweiz komplex aufgebaut und regelt die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters umfassen. Das Mietrecht ist dabei immer ein Teil des Zivilrechts und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt. Wohnen per Miete meint dann die zeitweilige entgeltliche Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache. Gemietet werden kann entsprechend auch ein Pkw als Mietwagen. Entscheidender ist jedoch die Miete eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses.
Im Mietrecht ist ebenso die Arbeit des Maklers festgehalten, der die Aufgabe eines Vermittlers zwischen Vermieter und Mieter übernimmt. Dieser erhält bei einem erfolgreichen Abschluss eine festgelegte Provision. Das damit verbundene Rechtsverhältnis regelt ein Maklervertrag. Möglich ist für den Wohnungssuchenden oder Vermieter auch die Inanspruchnahme verschiedener Makler, solange im Vertrag keine Alleinauftragsklausel enthalten ist. Bei einer Anzeige zu Mietobjekten in der Zeitung oder im Internet wird oft ein bestimmtes Zielpublikum angesprochen. In der Regel übernimmt diesen kommerziellen Teil das Maklerbüro.
Das Mietrecht wird schriftlich bei einem Mietverhältnis durch einen Mietvertrag fixiert. Das Mietverhältnis besteht immer zwischen Mieter und Vermieter, wobei der Mietvertrag das Kernstück des Mietrechts darstellt. Beim Mietvertrag handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien, wobei als Mieter die Person gilt, die im Vertrag benannt wird und das Mitverhältnis mit dem Vermieter abschliesst. Als Vermieter gilt laut Mietrecht die Person, die das Objekt zur Miete zur Verfügung stellt und im Mietvertrag als solche benannt wird. Das erfordert nicht immer die persönliche Unterschrift, sondern kann auch durch ein Vertretungsorgan wie etwa eine Hausverwaltung erfolgen.
Inhalt des Mietvertrags sind die wesentlichen Details, so:
Für die Vertragsunterzeichnung ist meistens die Unterschrift beider Eheleute notwendig, wenn die Wohnung gemeinsam genutzt und gemietet werden soll. Ehepaare werden dann auch namentlich im Mietvertrag aufgeführt. Wenn jedoch Ehepaare nur einen Mieter benennen möchten, genügt es, wenn einer der beiden Ehepartner den Vertrag unterschreibt.
Der Vermieter stellt ein Objekt zur Miete zu Verfügung und hat dabei die Verpflichtung, dieses dem Mieter zum Gebrauch zu überlassen. Im Mietrecht enthalten sind neben den Pflichten auch die Rechte des Vermieters. Diese betreffen:
Der Vermieter hat dabei neben der Bereitstellung der Wohnung die Pflicht, auftretende Mängel auszubessern oder eventuell eine Mietminderung zu gewährleisten. Genauer betreffen die Pflichten:
Das Mietrecht bietet gesetzlich vor allen Dingen den Schutz für den Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, seine Miete pünktlich und in voller Höhe zu zahlen und die Nebenkosten zu übernehmen. Darüber hinaus muss er dafür sorgen, dass der Wohnraum nicht gefährdet wird. Laut Mietrecht hat der Mieter dagegen das Recht:
Für die Gewerbevermietung gelten spezifische Mietverträge, die sich von den Verträgen im privaten Bereich unterscheiden. Hier wird dann auch nicht vom Wohnraummietrecht, sondern vom Gewerbemietrecht gesprochen. Dieses umfasst auch Pachtverträge, Zeitmietverträge oder die Miete für Geschäftsräume. Dagegen dürfen private Wohnungen, die als Wohnraum genutzt werden sollen, nicht als Geschäftsräume dienen. Wer ein Gewerbe betreibt, muss die Miete der Geschäftsräume durch einen Gewerbemietvertrag regulieren.
Wenn Ärger und Probleme im Mietrecht auftreten, ist es immer sinnvoll, Rechtsanwälte zur Klärung zu beauftragen. Der Mieter ist dabei gesetzlich geschützt. Normalerweise wird ein Mietvertrag beidseitig gekündigt, wenn das Mietverhältnis nicht befristet ist. Eine fristlose Kündigung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen. Der damit verbundenen ausserordentlichen Kündigung muss dabei immer mindestens eine Abmahnung vorausgehen, die auch Hinweise auf das Fehlverhalten enthält.
Fristlos darf der Vermieter kündigen, wenn:
Verstirbt jemand, dann hinterlässt er zumeist einen Nachlass. Seine Nachkommen dürfen erben. Doch wie viel und zu welchen Teilen? Wie genau ist das Erbe im Schweizer Recht geregelt? Grundsätzlich gibt es für solche Fälle eine gesetzliche Erbfolge. Ausserdem können Erblasser mithilfe eines Testamentes und anderen Mitteln ihre Erbteilung regeln. Die Grundlagen des Schweizer Erbrechts finden sich im Schweizer Zivilgesetzbuch. Eine einfache Darstellung der wichtigsten Fragen findest du hier.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Ein Erbe wird aus den verschiedensten Gründen ausgeschlagen. Sehr oft sind die finanziellen Verhältnisse dafür verantwortlich. Wer nur Schulden erben würde, tut etwa gut daran, das Erbe auszuschlagen. Aber auch persönliche Gründe, etwa Streitigkeiten in der Vergangenheit, können der Anlass dafür sein, auf ein Erbe zu verzichten. Wie du herausfinden kannst, ob du ein Vermögen oder nur Schulden erben sollst, was du bei einer Ausschlagung des Erbes beachten musst, welche Folgen eine solche Erbausschlagung hat und worauf du bei einer allfälligen Anwaltssuche achten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Geld ist immer ein gutes Geschenk – wer jedoch einen höheren Betrag verschenkt, sollte einkalkulieren, dass in der Schweiz darauf unter Umständen eine Schenkungssteuer anfällt. Mit der Frage, wie viel Geld du steuerfrei verschenken kannst, beschäftigt sich unser Ratgeber. Wir erörtern dabei die kantonalen Besonderheiten, welche Schenkungen steuerfrei sind und welche Freibeträge in den einzelnen Kantonen gelten. Ausserdem erklären wir dir, wann du eine Schenkung in deiner Steuererklärung angeben musst und wie hoch die jeweiligen Steuern sind.