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Sind dein Ehepartner und du euch über die Scheidung einig, dann macht das den Prozess der Scheidung um ein Vielfaches einfacher. In diesem Fall könnt ihr gemeinsam als Eheleute die Scheidung einreichen und euch bei Bedarf auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Ist der Noch-Ehepartner nicht gewillt, einer Scheidung zuzustimmen, kannst du auch auf einseitigem Begehren die Scheidung einreichen. Diese wird in der Regel jedoch erst dann ausgesprochen, wenn zwei sogenannte Trennungsjahre erfolgt sind, die meist auch eine örtliche Trennung voraussetzen. Die einzige Möglichkeit, die Trennungsfrist abzukürzen, ist die, dass die Weiterführung der Ehe für eine der beiden Parteien unzumutbar ist. Unzumutbar ist eine Ehe dann, wenn beispielsweise körperliche oder psychische Gewalt eine Rolle spielen.
In vielen Fällen sind die Kinder die Leidtragenden einer Scheidung. Es ist daher sehr wichtig, dass das Wohl der Kinder durch das Gericht geschützt wird. Das Scheidungsgericht entscheidet in meisten Fällen für ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile. Nur in speziellen Fällen bekommt nur der Vater oder nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es ist sinnvoll, dass du dich mit deinem Noch-Ehepartner zusammensetzt, um eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die auch Fragen zum Sorgerecht enthält. Diese Vereinbarung unterstützt eure Interessen, da sie später auch dem Richter als Grundlage dafür dient, die richtige Entscheidung für den Verbleib der gemeinsamen Kinder zu treffen.
Nicht zuletzt hat eine Scheidung erhebliche wirtschaftliche Folgen für die beteiligten Parteien. Leichter ist der Prozess dann, wenn bei der Heirat ein Ehevertrag beschlossen wurde, der die meisten finanziellen Fragen klärt. Ist das nicht passiert und besteht zudem Uneinigkeit bezüglich dem Vermögen und den gemeinsamen Gütern, macht das die Scheidung deutlich komplizierter. Letztendlich entscheidet das Gericht, wer was und wie viel bekommt, dennoch ist es zu empfehlen, dass du dich im Vorfeld mit deinem Ehepartner zusammensetzt, um die wichtigsten Fragen rund um die wirtschaftlichen Folgen eurer Ehe zu klären. Diese umfassen unter anderem:
Du bist zwar nicht dazu verpflichtet, dir einen Anwalt zu nehmen, der deine Interessen bezüglich der Scheidung vertritt. Dennoch gibt es gute Gründe, einen Anwalt herbeizuziehen. So gibt es zum Beispiel viele Aspekte, die in Bezug zu Gütertrennung, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen und Vermögensaufteilung eine Rolle spielen und in denen ein Scheidungsanwalt sich sehr gut auskennt. Gerade, wenn es Streitigkeiten zwischen dir und deinem zukünftigen Ex-Partner gibt, kann es sich daher lohnen, einen Anwalt als Interessenvertreter und rechtlichen Beistand zu haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Scheidung auf einseitigem Begehren erfolgt. Wenn die Trennung jedoch beidseitig gewollt ist und Einigkeit zwischen beiden Parteien besteht, kannst du, um Kosten zu sparen, auch auf einen Anwalt verzichten.
Bei welchem Gericht du den Scheidungsantrag stellen musst, hängt von deinem Wohnsitz ab. In der Schweiz organisiert jeder Kanton seine Gerichte unterschiedlich, sodass du dich zunächst über das zuständige Gericht informieren musst. Grundsätzlich ist das jeweilige Zivilgericht des Kantons für die Annahme und Bearbeitung von Scheidungsanträgen zuständig. Falls du nicht in der Schweiz wohnst oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du die Scheidung nur an das zuständige Gericht deines Wohnortes einreichen. Wenn du dir nicht sicher bist, an welche Adresse du den Scheidungsantrag stellen sollst, frage bei einer örtlichen Gerichtsbehörde nach oder bitte eine Anwaltskanzlei um Informationen.
Du reichst deinen Scheidungsantrag in schriftlicher Form beim zuständigen Gericht ein. Für diesen Zweck stellt dir das Zivilgericht in der Regel Formulare zur Verfügung, die alle nötigen Informationen abfragen und die beide Eheleuten unterschreiben müssen. Alternativ kannst du dein Scheidungsbegehren auch selbst aufsetzen, indem du einen Brief aufsetzt, der den Scheidungswunsch explizit enthält. Hier müssen ebenfalls beide Ehepartner unterschreiben. Bei einem einseitigen Scheidungsbegehren kannst du in der Regel erst dann einen Antrag stellen, wenn die zweijährige Trennungsfrist bereits abgelaufen ist. Widersetzt sich dein Noch-Ehegatte der Scheidung, kannst du die räumliche Trennung auch beantragen.
Je nach Komplexität einer Scheidung kann diese eine ganz unterschiedliche Zeit dauern. Das kann Monate, aber auch Jahre bedeuten. Es ist nicht immer einfach, mit dem psychischen Stress fertig zu werden, der in diesem Fall meist unvermeidbar ist. Falls du Schwierigkeiten hast, dem Druck Stand zu halten, ist es keine Schande, dir Hilfe bei einem Mediator, einer Selbsthilfegruppe oder einem Therapeuten zu suchen. Es kann immer hilfreich sein, Gleichgesinnte zu treffen, um sich auszutauschen.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Wenn Schulden nicht durch eine Zahlung getilgt werden, haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Lohnpfändung zu beantragen. Das gilt gegen natürliche Personen, die keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben haben. Der Gläubiger darf, wenn der fällige Beitrag nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wurde, die Schuld vom Einkommen des Schuldners abziehen oder eine Pfändung der Vermögenswerte vornehmen.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Wer sich in der Schweiz nicht an die geltenden Tempolimits hält und durch Blitzer oder Verkehrskontrollen der Polizei dabei erwischt wird, muss mit entsprechenden Geldbussen oder sogar einer Verzeigung rechnen. Was eine Verzeigung in ihrer Wortbedeutung eigentlich heisst, welche Strassenverkehrsregeln es in der Schweiz zu beachten gilt, um einer Verzeigung zu entgehen, ob Radar-Warnungen erlaubt sind sowie viele weitere nützliche Informationen erhältst du im folgenden FAQ.