Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz zwei Formen von Personen, jedenfalls aus rechtlicher Sicht. Die natürlichen Personen sind die Menschen. Von Geburt an haben sie Rechte und Pflichten, etwa in Bezug aufs Steuerrecht. Sie sind also rechtsfähig. Die Rechtsfähigkeit erwirbt eine Person mit ihrer lebendigen Geburt, sie gilt ohne weitere Voraussetzungen und erlischt erst mit dem Tod. Auch psychische Erkrankungen oder Schuldunfähigkeit ändern nichts an diesem grundsätzlich gesicherten Umstand. Ebenfalls rechtsfähig sind die juristischen Personen, die die zweite Kategorie ausmachen. Hiermit sind Unternehmen, Vereine oder Stiftungen gemeint. Sie sind ebenfalls rechtsfähig, was bedeutet, sie können klagen oder verklagt werden. Ausserdem unterliegen sie dem Steuerrecht, müssen also Gewinnsteuer zahlen, mitunter auch Kirchensteuer ans Steueramt abführen. In der Schweiz können Bund, Kantone und Gemeinden direkte Steuern erheben. Dabei unterscheiden sie ebenfalls zwischen natürlichen und juristischen Personen. Erstere zahlen Einkommens- und Vermögenssteuern, während bei letzteren Gewinnsteuer und Kapitalsteuer fällig wird.
Im Alltag wird der Begriff juristische Person oft als Synonym für Unternehmen verwendet, doch genau genommen ist auch die natürliche Person eine juristische. Der Einfachheit halber nutzen wir hier ebenfalls den Begriff für die Person im Sinne des Rechts. Grob gesagt, sind juristische Personen Unternehmen in unterschiedlichen Formen. Sie sind Körperschaften, die aus handelnden Personen bestehen und rechtlich selbstständig sind. Von den acht Gesellschaftsformen, die das Schweizer Recht kennt, sind nicht alle juristische Personen, sondern nur diejenigen, deren Tätigkeit einer Gewinnerzielung dient. Einfache Gesellschaften (beispielsweise die Bürogesellschaft) zählen nicht dazu. Personengesellschaften, etwa die Kollektivgesellschaft, gelten auch nicht als juristische Personen. Hier wird nicht die Gesellschaft, sondern der Gesellschafter als Person zur Zahlung ans Steueramt herangezogen. So gehören zum Kreis der juristischen Personen:
Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Genossenschaften
Vereine und Stiftungen sowie weitere „Unternehmen“ mit gemeinnütziger Tätigkeit
Ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften zahlen unter anderem Gewinnsteuer und Kapitalsteuer. Gemäss Art. 54 ZGB sind sie handlungsfähig und damit als juristische Personen zu betrachten.
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Bundesgesetz über das Obligationsrecht (OR) sind die Privatrechte geregelt. Sie beschreiben alle Regelungen, die das Rechtsverhältnis zwischen einander gleichgestellten Personen betreffen, in Abgrenzung zum öffentlichen Recht. Als Personen werden hier die natürlichen und die juristischen verstanden, also private Anstalten und Unternehmen, die nicht dem öffentlichen Recht zugeordnet werden können.
Dieser Ausdruck wird zur Bezeichnung von Vermögensmassen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Verwaltung öffentlichen Rechts in Abgrenzung von privaten Anstalten verwendet. Juristische Personen öffentlichen Rechts sind beispielsweise: • Schulen, Universitäten und Hochschulen
viele Verkehrsunternehmen
Kantonalbanken
Unfallversicherungsanstalten
Spitäler und Kliniken
aber auch die eidgenössische Finanzaufsicht oder das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt
Hierfür schreibt das Gesetz zwingend Organe innerhalb des Unternehmens vor. Diese Organe werden von natürlichen Personen besetzt, die für das Unternehmen, den Verein oder die Anstalt Entscheidungen treffen und handeln. Sie werden durch das OR und die Statuten des Unternehmens oder der Anstalt festgelegt. Als Statuten bezeichnet man den Gesellschaftsvertrag einer juristischen Person. Bei einer Stiftung ist das ausführende Organ beispielsweise der Stiftungsrat.
Innerhalb eines Unternehmens, einer Gesellschaft oder Stiftung gibt es Organe, die Entscheidungen treffen und somit für die juristische Person handeln. Sie vertreten das Unternehmen gegenüber dem Steueramt und allen anderen Institutionen. Im Gesetz heisst es dazu: „Organe sind berufen, dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben“ (Art. 55 ZGB). Diese Organe müssen zwingend bestellt werden, ohne sie kann das Unternehmen seinen Status als rechtliche Person nicht erlangen. Die Organe verleihen dem Willen der juristischen Person Ausdruck, etwa indem sie Rechtsgeschäfte abschliessen. Für diese Handlungen sind die Personen, die im Namen der juristischen Person agieren, persönlich verantwortlich. Allerdings haften sie nicht mit ihrem Privatvermögen, haftbar ist das Vermögen der Gesellschaft, also der juristischen Person. Auch zur Steuerberechnung wird das Privatvermögen der Gesellschafter nicht herangezogen.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister beginnt die Rechtsfähigkeit des Unternehmens, mit der Löschung aus diesem endet sie. Als juristische Person hat das Unternehmen fortan Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten zählen die Steuererklärung und die Zahlung anfallender Steuern. Kapitalgesellschaften zahlen die direkte Bundessteuer vom Gewinn, Gewinn- und Kapitalsteuer sowie Zuschläge oder Abschläge zur Staatssteuer. Eine Ausnahme bilden die öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten, die Vereine, die nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen, die kirchlichen Stiftungen und die Familienstiftungen. Sie benötigen keinen Eintrag ins Handelsregister.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Du möchtest deine Wohnung kündigen und hast dich bisher noch nicht darüber informiert, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist? Dann bist du hier richtig. Eine Wohnungskündigung kann verschiedene Gründe haben. Sie reichen von einem tollen Jobangebot in einer anderen Stadt über das Zusammenziehen mit einem Partner bis hin zu Problemen des aktuellen Mietverhältnisses. Wichtig ist nicht nur, dass das Kündigungsschreiben richtig aufgesetzt ist, sondern auch, dass der Kündigungstermin richtig eingehalten wird. Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungskündigung haben wir hier beantwortet.
Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen und dabei wohlmöglich noch gemeinsame Kinder haben, kommt es häufig zu Rechtsproblemen. Doch nicht nur in Sachen Scheidung, sondern auch bei einer scheinbar intakten Familie kann es schnell zu Konflikten kommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kindeswohl nicht beachtet wird und Behörden beauftragt werden, einzelne Familienkonstellationen genauer zu betrachten. Auf der rechtlichen Seite bildet hier das Familienrecht die Grundlage zur rechtlichen Orientierung in allen Fragen rund um das Thema Familie. Welche Angelegenheiten im Rechtsgebiet des Familienrechts geregelt werden, erfährst du hier.
Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.
Jemand hat Schulden bei dir und du siehst nach mehreren erfolglosen Mahnungen keinen anderen Ausweg, als das Geld gerichtlich einzuklagen? Dann solltest du ein sogenanntes Betreibungsverfahren einleiten, wobei das Betreibungsbegehren der erste Schritt ist. Ein solches Verfahren ist zwar zunächst mit Kosten verbunden, doch so wirst du deutlich schneller an dein Geld kommen.
Du bist ungewollt schwanger und das Kind passt überhaupt nicht in deine Lebensplanung? Damit bis du nicht allein. Die Gründe, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, können vielfältig sein und reichen von einer schlechten finanziellen Ausgangslage über Streit mit dem Partner bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Viele Frauen fühlen sich auch einfach nicht dazu in der Lage, ein Kind zu gebären, geschweige denn es aufzuziehen. Eine Abtreibung in der Schweiz ist dann bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Option. Alle Fakten über das sensible Thema erhältst du hier.