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Lediglich zwei natürliche oder juristische Personen sind für eine Vereinsgründung notwendig. Kapital muss bei der Vereinsgründung nicht vorhanden sein. Sobald die Gründungsmitglieder die Statuten genehmigt haben, existiert der Verein. Eine Gründungsversammlung ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll. Zudem müssen auch die notwendigen Organe, wie etwa der Vereinsvorstand, bei der Vereinsgründung gewählt werden. Wichtig ist, frühzeitig abzuklären, welche Versicherungen benötigt werden, ob der Verein ins Handelsregister eingetragen werden muss und ob er eine Kontrollstelle benötigt, die gewählt werden muss. Bei Unklarheiten ist eine Beratung bei einer Fachperson sinnvoll.
Wenn mehrere Personen gemeinsam einen ideellen und nicht einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, ist der Verein die Rechtsform der Wahl. Steht aber bei dir und deinen Mitstreitern eine unternehmerische Tätigkeit mit dem Zweck, einen Gewinn zu erwirtschaften, im Vordergrund, ist ein Verein nicht das Richtige. Dann ist eine Einzelfirma, eine Personengesellschaft, eine AG oder eine GmbH die korrekte Rechtsform. Auch wenn ihr ein grösseres Vermögen zur Verfügung stellen wollt, das für etwas Bestimmtes eingesetzt werden soll, ist ein Verein nicht zweckmässig.
In den Vereinsstatuten müssen laut Vereinsrecht mindestens folgende Angaben enthalten sein:
Weitere Angaben werden vom Gesetz zwar nicht verlangt, sind aber dennoch sinnvoll. Es sind dies etwa:
Ein Verein muss im Handelsregister eingetragen werden, wenn er ein Gewerbe betreibt oder wenn eine Revisionspflicht besteht. Es kann auch sein, dass er sich eintragen lassen muss, weil er gegenüber einer Partnerorganisation oder einem Dachverband gegenüber beweisen muss, dass er überhaupt existiert, da ein eigentliches Vereinsregister, in das sich alle Vereine eintragen lassen müssen, nicht besteht. Bei der Eintragung wird bei Handelsregisteramt neben den Vereinsstatuten auch ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder hinterlegt. Die Vereinsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten und Geschäfte, die nicht an ein Organ übertragen wurden.
Falls ein Verein zwei der drei folgenden Grössen in zwei Geschäftsjahren überschreitet, muss eine Revisionsstelle eine ordentliche Revision durchführen und der Verein muss ins Handelsregister eingetragen werden:
Für die Organisation eines Vereins sind bestimmte Organe nötig. Dies sind der Vorstand des Vereins, der aus mindestens einem Mitglied bestehen muss, sowie die Vereinsversammlung. Üblich bei Vereinen ist mindestens eine Mitgliederversammlung pro Jahr, die vom Vorstand einberufen wird. Laut Vereinsrecht muss der Vorstand zudem eine solche Vereinsversammlung organisieren, wenn mindestens ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies verlangen. Je nach Bestimmung und Grösse des Vereins sind aber noch weitere Organe sinnvoll und nötig, auch wenn diese nicht zwingend vom Gesetz vorgeschrieben werden. Es kann auch sinnvoll sein, die Aufgaben und die Kompetenzen aller Organe in den Statuten festzulegen.
Grundsätzlich muss der Vorstand über die Einnahmen, Ausgaben und über die Vermögenslage Buch führen. Anders sieht es aber aus, wenn du deinen Verein von Gesetzes wegen ins Handelsregister eintragen lassen musst. Dann unterliegt der Verein der ordentlichen Buchführungspflicht.
Es ist grundsätzlich möglich, mit einem Verein ein Gewerbe zu betreiben. Dies soll aber nicht der Hauptzweck des Vereins sein, sondern untergeordneter Natur und dazu dienen, den Vereinszweck zu erfüllen. Zudem musst du in einem solchen Fall deinen Verein im Handelsregister eintragen lassen. Dieser Eintrag muss am Sitz des Vereins erfolgen. Falls der Verein revisionspflichtig ist, muss auch eine Kontrollstelle gewählt werden.
Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.
Du kennst den Satz von Gewinnspielen, Lotterien und Preisausschreiben: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ steht da, häufig sehr klein und kaum lesbar. Diesen Satz findest du bei dem Gewinnspiel auf der Müslipackung genauso wie beim Kreuzworträtsel in der Tageszeitung und anderen Spielen. Gleich dahinter ist normalerweise vermerkt, dass Mitarbeiter und Personen aus deren unmittelbarem Familienkreis von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Was genau bedeuten diese Aussagen für die Verlosung? Wir haben uns schlau gemacht und die häufigsten Fragen zu dieser Phrase samt Antworten für dich zusammengetragen.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.