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Die Diskriminierung oder Benachteiligung hat unterschiedliche Ausprägungen. Sie kann am Arbeitsplatz stattfinden, aber auch bei der Wohnungssuche, bei Wahlen und im öffentlichen Leben ist sie spürbar. Unterschieden wird zwischen unterschiedlichen Formen der Diskriminierung. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn durch eine Regelung oder Massnahme eine Ungleichbehandlung geschieht; beispielsweise, wenn eine Person aufgrund ihrer ethnischen Herkunft nicht angestellt wird.
Von indirekter Diskriminierung spricht man dagegen, wenn sich eine Regelung so auswirkt, dass bestimmte Gruppen diskriminiert werden. Ein Beispiel am Arbeitsmarkt wäre, dass es wenig Aufstiegschancen für Teilzeitarbeitende gibt, die meisten Teilzeitarbeitenden aber Frauen sind. In diesem Fall wären Frauen indirekt diskriminiert. Weitere Diskriminierungsarten sind die strukturellen Diskriminierungen, die in der Organisation einer Gesellschaft zu finden sind, und die institutionelle Diskriminierung, beispielsweise die Benachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund in Grundschulen. Betroffen von Benachteiligung können Menschen aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts oder Alters sein, aber auch Behinderungen und die ethnische Herkunft spielen eine grosse Rolle.
Generell haben Menschen mit Behinderung dieselben Recht wie alle anderen Menschen. Aus diesem Grund muss laut Bundesgesetz die Benachteiligung dieser Menschen beseitigt werden. Benachteiligungen liegen vor, wenn Menschen mit Behinderung nicht oder nur erschwert Zugang zu öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln haben, weil die baulichen Voraussetzungen es nicht anders zulassen. Auch Erschwernisse bei der Arbeitssuche sollen mit diesem Gesetz aus dem Weg geräumt werden, was bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf die gleiche Behandlung wie nicht behinderte Menschen haben und beispielsweise auch Aus- und Fortbildungsangebote behindertengerecht gestaltet werden müssen.
Generell gilt in der Schweiz Religionsfreiheit. Doch die Gesellschaft reagiert nicht immer positiv auf Menschen mit anderem Glauben. Das zeigt deutlich das Minarett-Verbot, das 2009 beschlossen wurde. Generell legt das Schweizer Gesetz fest, dass alle Menschen in der Schweiz ihren Glauben frei wählen und nicht aufgrund ihrer Religion benachteiligt werden dürfen.
Menschen mit Behinderung haben häufig Nachteile bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz selbst. Aus diesem Grund ist im Gesetz verankert, dass Arbeitgeber Behinderten eine Chancengleichheit einräumen müssen. Auch Frauen werden am Arbeitsplatz häufig benachteiligt. Dagegen geht das Gleichstellungsgesetz vor. Genau bedeutet das, dass Arbeitgeber Frauen und Männer bei der Einstellung, Arbeitsverteilung und Entlohnung gleich behandeln müssen.
Die Weltanschauung ist nicht dasselbe wie die Religion oder die politische Zugehörigkeit, sondern eine kulturelle Orientierung. Häufig teilen Gruppen mit gleicher Religion aber auch die gleiche Weltanschauung. Aufgrund dieser haben manche Menschen Probleme, Arbeit zu finden oder am öffentlichen Leben teilzunehmen bzw. werden nur innerhalb einer Gruppe mit derselben Weltanschauung akzeptiert. Im Gesetz der Schweiz ist festgelegt, dass Menschen aufgrund ihrer weltanschaulichen Überzeugung nicht diskriminiert werden dürfen.
Obwohl die Gleichbehandlung im Gesetz verankert ist, wird sie in der Praxis nicht immer umgesetzt. Es ist auch nicht immer einfach, eine Diskriminierung nachzuweisen. Von Benachteiligung oder Diskriminierung Betroffene haben die Möglichkeit, sich an eine Beschwerdestelle oder Antidiskriminierungsstelle zu wenden und dort Hilfe zu suchen. Es gibt spezielle Stellen für die Diskriminierung wegen der ethnischen Zugehörigkeit, aber auch für Behinderte, Frauen und alle anderen Menschen, die Diskriminierung erfahren. Der strafrechtliche Schutz von Diskriminierten ist im Gesetz festgelegt. Werden Frauen am Arbeitsplatz diskriminiert, haben sie die Möglichkeit, vor Gericht die Beseitigung der Diskriminierung zu beantragen. Es ist auch festgeschrieben, dass diskriminierte Personen Anrecht auf eine Entschädigung haben, das gilt auch für Personen mit Behinderung.
Im Jahr 2006 gab es in der Schweiz eine parlamentarische Initiative, die zum Ziel hatte, dass nach dem Vorbild Deutschlands ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erlassen werden sollte. Allerdings wurde die Initiative abgelehnt, mit der Begründung, dass im Schweizer Recht die Gleichbehandlung schon umfassend verankert sei. Das bedeutet, dass es in der Schweiz kein besonderes allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gibt, sondern mehrere Artikel in der Bundesverfassung, die sich auf die Gleichbehandlung aller Menschen beziehen.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.
Für viele Situationen in der Schweiz ist ein Strafregisterauszug nötig. Ob bei der Wohnungs- oder Jobsuche, bei einem Visumsantrag oder der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit: Früher oder später musst du sicher einen Auszug aus dem Strafregister beantragen. Doch was steht eigentlich im Strafregister? Wer kann einen Strafregisterauszug bestellen und wo bekommt man ihn? Was ist der Unterschied zwischen einem Privatauszug und einem Sonderprivatauszug? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir dir hier.
Der Umzug in ein neues Zuhause ist ein besonderes Lebensereignis und weckt eine Fülle von Emotionen. Umso wichtiger ist es, dass die grosse Veränderung auf einer soliden rechtlichen Basis stattfinden kann. Ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter regelt alle zentralen Fragen rund um die Wohnung und gilt heute als unverzichtbar. In den meisten Fällen besprechen beide Parteien einen solchen schriftlichen Vertrag vor dem Einzug und können sich dabei auf einzelne Sonderregelungen wie zum Beispiel eine gemeinsame Gartennutzung einigen. Auch eine Untervermietung sollte immer durch einen Vertrag abgesichert werden.
Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.
In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.
Noch gibt es in der Schweiz keine anerkannte Rechtsform zwischen dem ungeregelten Konkubinat und der gesetzlich geregelten Ehe. Jedoch haben Paare dabei durchaus einen gewissen Spielraum. Das Schweizer Eherecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Welche Voraussetzunge für die Eheschliessung erfüllt sein müssen und welche Gesetze und Regeln in der Ehe gelten, erfährst du in diesem Artikel.