Das Arbeitsgericht als hilfreiche erste Instanz bei Streitigkeiten im Job
Wenn du als Arbeitnehmer im persönlichen Gespräch mit deinem Arbeitgeber keine Lösungsansätze mehr siehst oder du eine Kündigung erhalten hast, gibt es professionelle Hilfe für dich. Eine der wichtigsten Stellen, an die du dich wenden kannst, ist das Arbeitsgericht. Du kannst selbst eine Klageeinreichung in Erwägung ziehen. Sinnvoller und einfacher für dich ist aber die Beauftragung eines kompetenten Anwalts. Eine Klage ist im Arbeitsrecht nichts Ungewöhnliches und du solltest alle rechtlichen Mittel, die dir zur Verfügung stehen, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ausschöpfen lassen.
Wie verhalte ich mich richtig im Fall einer Kündigung?
Es ist ganz normal, dass du nach dem Erhalt einer Kündigung entsetzt bist und dich vielleicht auch ein bisschen hilflos fühlst. Doch dies sollte dich nicht allzu lange an der Einleitung wirkungsvoller und wichtiger Schritte hindern. Ein persönliches Gespräch mit deinem Arbeitgeber ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unbedingt empfehlenswert und sinnvoll. Deine effektivste Möglichkeit, die Kündigung zu verhindern, herauszuzögern oder zumindest eine gerechte Abfindung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Anwalts. Dieser wird nach genauer Prüfung deines Falles beim zuständigen Arbeitsgericht Klage für dich einreichen.
Kann ich als Arbeitnehmer auch selbst Klage einreichen?
Natürlich steht es dir frei, selbst beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen. Meistens verfügt man aber als „Normalbürger“ nicht über die notwendigen juristischen Kenntnisse. Klüger ist es, einen zuverlässigen Anwalt auf unserer Vergleichsseite auszuwählen. Er kennt sich zudem mit dem gesamten Prozedere im Arbeitsrecht und insbesondere bei Prozessen aus. Von diesem Wissen kannst du nicht nur profitieren, dir bleiben auch aufwendige Recherchearbeiten und zeitintensive Vorbereitungen erspart.
Welche Vorteile bietet das Engagieren eines Anwalts für Arbeitsrecht noch?
Einer der grössten Vorteile, wenn du als Kläger einen Anwalt mit der Durchführung einer Klage zum Kündigungsschutz beauftragst, ist der emotionale Abstand, den du damit gewinnst. Dadurch kannst du dich fast sofort auf die Planung deiner weiteren Zukunft konzentrieren. Du hast den Kopf viel schneller wieder frei, um Jobangebote zu lesen und dich so schnell wie möglich auf geeignete Posten zu bewerben. Ausserdem bleibt dir viel mehr Zeit, um dich auf Bewerbungsgespräche oder Einstellungstests ausgiebig vorzubereiten.
Angst vor dem Geschäftsführer – ein Grund, nicht zu klagen?
Spätestens jetzt sollte der Zeitpunkt gekommen sein, endlich keine Angst mehr vor dem Geschäftsführer zu haben, denn die Klage vor dem Arbeitsgericht hat keinen Nachteil für dich. Auch in diesem besonderen Fall stellt die Beauftragung eines guten Rechtanwalts eine grosse Hilfe für dich dar. Er bearbeitet deinen Fall mit höchster Professionalität und kennt alle infrage kommenden Gesetze, um deine Klage erfolgreich vor das Arbeitsgericht zu bringen. Auch ihm liegt der Erhalt eines zufriedenstellenden Ergebnisses für dich am Herzen.
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Wer trägt nach Ablauf des Verfahrens die Gerichtskosten?
Am besten ist es auf jeden Fall, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Sie übernimmt im vertraglich vereinbarten Umfang alle anfallenden Rechtanwaltskosten und auch die Gerichtskosten. Eine Rechtsschutzversicherung sollte mit Beginn deines Arbeitsleben eine der ersten Versicherungen sein, die du dir zulegst. Solltest du noch nicht über eine solche Versicherung verfügen, schliesse zeitnah eine ab. Auch wenn sie eventuell noch nicht für den aktuellen Fall eintreten kann, bist du beim nächsten Mal abgesichert.
Vor Gericht wird natürlich auch über die Begleichung der Kosten verhandelt. Besonders, wenn die Kündigung ungerechtfertigt war oder sich beide Parteien auf eine Abfindung einigen, kann der anfallende Gerichtskostenbetrag deinem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden. Je versierter dein Anwalt auf diesem Gebiet ist, desto günstiger werden auch die Kosten für dich ausfallen. Er wird natürlich zu erreichen versuchen, dass dein ehemaliger Arbeitgeber als Ausgleich für deinen gekündigten Job so viele Kosten wie möglich übernehmen muss.
Was kann ein Arbeitnehmer zum Gelingen des Prozesses beitragen?
Auch wenn du dir im Moment vielleicht nicht vorstellen kannst, jemals wieder irgendetwas zu tun, kannst du deinen Anwalt sehr hilfreich unterstützen. Wähle den zu dir und zu deinem Fall passenden Anwalt in aller Ruhe aus und vereinbare einen Gesprächstermin mit ihm in seiner Kanzlei. Bereite dich gut auf das Gespräch vor. Bringe alle relevanten Unterlagen für einen eventuellen Prozess mit. Diese können sein:
- Arbeitsvertrag
- Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
- Zwischenzeugnisse
- Arbeitszeugnis
- Abmahnungen
- Kündigungsschreiben
Zusätzlich kannst du ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, in dem du wichtige Telefongespräche und persönliche Gespräche, die dich und deine Kündigung betreffen, inhaltlich zusammenfasst.
Was tun gegen die Aufregung vor dem Gerichtstermin?
Es ist ganz menschlich, dass du an diesem Tag ein wenig aufgeregt bist. Wenn du als Arbeitnehmer am Tag des Prozesses als eine der beiden Parteien auf einen Vertreter deines ehemaligen Arbeitgebers triffst, solltest du ganz entspannt und offen an diesem Termin teilnehmen. Meist hat es weniger persönliche als wirtschaftliche Gründe, warum man sich von dir trennen will. Dein Anwalt wird den Grossteil der Arbeit für dich erledigen. Der zuständige Richter wird dir Gelegenheit geben, deine Sicht der Dinge mitzuteilen. Dies wird dein Anwalt im Vorfeld mit dir besprechen, so dass du bestens vorbereitet bist.
Erstellt: 07.04.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG