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Arbeitsvertrag – alles rund um das Anstellungsverhältnis

Arbeitsvertrag – alles rund um das Anstellungsverhältnis

Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag leitet ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber ein. Er kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, wobei zunächst auch der mündliche Vertrag Gültigkeit hat und bei Bedarf wirksam wird. Für beide Seiten besser ist es jedoch, wenn ein schriftlicher Nachweis vorliegt, der die Ansprüche, Pflichten und Rechte festhält. Häufig werden auch der Lohn und die Art der Kündigung im Arbeitsvertrag festgehalten.

Der Arbeitsvertrag ist gleichzeitig immer auch ein Dienstvertrag. Der Vertrag grenzt dabei das Arbeitsverhältnis als Arbeitsnehmer deutlich von dem der Selbstständigkeit und freien Mitarbeit ab. Arbeitnehmer ist jeder, der bei einem Arbeitgeber angestellt ist und für eine Leistung Geld bezieht. Bei einer Bewerbung wird zunächst eine mündliche Zusage durch den Arbeitgeber erteilt, das eigentliche Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis wird dann über den Arbeitsvertrag schriftlich geregelt. Dieser kann auch aus einer grösseren Anzahl an Seiten bestehen und unter anderem enthalten, wie der Arbeitnehmer mit sensiblen Daten umgehen muss. Um den Vertrag zu prüfen, lohnt es, dich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, da gerade in grossen Unternehmen die Klauseln des Vertrags für Laien oftmals schwer verständlich sind.

Was ist im Arbeitsvertrag enthalten?

Der Arbeitsvertrag enthält alle wichtigen Klauseln zum Arbeitsverhältnis und legt Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die geforderte Arbeit zu leisten, der Arbeitgeber zur Zahlung des Entgelts. Darüber hinaus werden im Vertrag jedoch auch etliche andere Punkte behandelt, so Bestimmungen über die Urlaubstage, Kündigung oder Geheimhaltung. Zwingender Inhalt eines Arbeitsvertrags ist dabei eine Auflistung

  • der Personalien
  • des Arbeitsorts
  • der ausgeübten Funktion
  • der Beschreibung des Aufgabengebiets
  • des Lohns
  • des Auszahlungstermins
  • der Arbeitszeit
  • der Urlaubstage
  • der Kündigungsfristen

Weshalb wird ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag eingeleitet?

Arbeitsverträge sichern beiden Parteien eine genaue, schriftlich festgelegte Auflistung aller Rechte und Pflichten, die dann im Fall eines Problems oder einer Kündigung geltend werden. Auch ist durch den Arbeitsvertrag genau definiert, welcher Lohn gezahlt wird, was vom Arbeitnehmer an Leistung gefordert wird und welche weiteren Bedingungen eingehalten werden müssen. Arbeitsverträge gibt es dabei auch für Minijobs, Praktikanten oder Teilzeitverträge. Notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist der Arbeitsvertrag bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.

Welche Pflichten und Rechte hat der Arbeitgeber?

Die Hauptpflichten des Arbeitsgebers setzen sich aus der Zahlung des Lohns und der Einhaltung aller schriftlich festgelegten Abmachungen zusammen. Der Arbeitgeber stellt eine Arbeit zur Verfügung. Der Arbeitnehmer erbringt die gewünschte Leistung. Pflicht des Arbeitsgebers bleibt es, den Lohn pünktlich zum festgelegten Termin auszuzahlen. Das kann auch eine wöchentliche Arbeitszeit betreffen.

Darüber hinaus ist im Vertrag definiert, dass auch eine Erkrankung des Arbeitsnehmers den Arbeitgeber nicht von der Auszahlung entbindet. Lohnsteuer und Sozialversicherung müssen dabei korrekt ermittelt und abgeführt werden. Laut Arbeitsvertrag ist das Unternehmen dann auch verpflichtet, dem Arbeitgeber eine schriftliche Lohnabrechnung auszuhändigen.

Zu den Nebenpflichten gehören:

  • die Fürsorgepflicht (Leben oder Gesundheit des Arbeitnehmers dürfen nicht gefährdet werden)
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte (darunter der Datenschutz)
  • Gewährung von Urlaubstagen
  • Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
  • Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses

Was bedeutet der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer?

Genauso sind im Arbeitsvertrag die Ansprüche des Arbeitnehmers festgehalten. Die entscheidende Pflicht ist natürlich, die Arbeit nach Anforderung korrekt und überhaupt auszuführen und nicht an Dritte abzugeben. Die Leistungspflicht entfällt lediglich bei Mutterschutz, Urlaub, Krankheit und Tod. Ein Recht hat der Arbeitnehmer auf Urlaub, Pausen und eine bestimmte Festlegung der Arbeitsdauer. Auch darf er Akten einsehen, die ihn betreffen.

Zu seinen Nebenpflichten gehören:

  • Treuepflicht
  • Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht (soweit explizit im Vertrag festgelegt)
  • Wettbewerbsverbot

Wie sieht die Kündigung eines Arbeitsvertrags aus?

Befristete Arbeitsverträge enthalten meistens Angaben über die begrenzte Dauer der Beschäftigung. Da diese bereits im Vertrag definiert ist, endet der Vertrag nach der vereinbarten Zeit, so dass eine Kündigung nicht notwendig ist. Befristet ist der Vertrag, wenn er entweder eine Zeit- oder Zweckbefristung oder auch verschiedene auflösende Bedingungen enthält. Letztere beinhalten keine genauen Angaben darüber, wann das Arbeitsverhältnis genau endet. Soll die Arbeit vorzeitig beendet werden, ist eine ausserordentliche Kündigung notwendig. Das Arbeitsverhältnis kann immer sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber gekündigt werden. Dabei müssen allerdings die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Was geschieht beim Tod des Arbeitnehmers?

Ein Arbeitsvertrag kann nicht nur durch Fristablauf oder Kündigung beendet werden, sondern auch durch den Tod des Arbeitnehmers oder durch das Erreichen einer Altersgrenze. Zwar sind diese Punkte im Arbeitsvertrag nicht gesetzlich festgelegt, da aber im Vertrag die Klausel steht, dass die Arbeit in Person abgeleistet wird, endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod automatisch. Ausstehende Lohnzahlungen gehen dann an die Erben über. Weitere Ansprüche auf eine Entgeltfortzahlung über den Tod des Arbeitnehmers hinaus haben Erben jedoch nicht.

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