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Ob du das Urheberrecht nach dem Schweizer Gesetz verletzt, hängt davon ab, ob du die Filme nur streamst oder derjenige bist, der sie zur Verfügung stellt. Laut der gegenwärtigen Rechtslage ist das Anschauen der Streams in der Schweiz legal. Wer sich also einen kostenlosen Stream anschaut, macht sich im Gegensatz zum europäischen Ausland nicht strafbar. Da haben die Schweizer Streamer bislang Glück. Wer sich allerdings strafbar macht, ist die Person oder das Unternehmen, das den Stream zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt für den Download und für das Filesharing.
Die Plattform-Betreiber machen sich dann strafbar, wenn sie keine Nutzungsrechte für die Serien, Filme oder die gestreamte Musik verfügen. Besitzt der Betreiber jedoch die Nutzungsrechte und hat er eine Vereinbarung mit dem Lieferanten der Inhalte geschlossen, dann ist das Streaming nicht illegal und er macht sich nicht strafbar. Doch gerade illegale Streaming-Dienste zieht es in die Schweiz. Denn hier lässt sich das Urheberrecht nicht so vehement durchsetzen wie im Ausland.
In erster Linie ja. Die Schweizer Rechtslage sieht es vor, die Internetpiraterie zu bekämpfen und das Urheberrecht der Filme- und Serienschöpfer zu schützen. Gleichzeitig bleiben die Nutzer der Streaming-Dienste vor Abmahnungen und Strafen verschont. Auch während man im europäischen Ausland härter gegen die Anbieter diverser Plattformen für das Streaming vorgehen will, können Schweizer Bürger noch immer legal streamen. Das Schweizer Urheberrecht bleibt in dieser Hinsicht liberal. Schwierig wird es nur für die Anbieter.
Im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Die Rechtslage ist in den Ländern der europäischen Union weitaus weniger liberal als in der Eidgenossenschaft. Wer im Ausland einen Kinofilm oder Serien streamt, der macht sich strafbar. Auch ein Anwalt kann in diesem Fall nicht helfen. Ausserhalb der Schweiz gibt es nicht dieselbe Grauzone, die es einem erlaubt, illegal angebotenes Film- und Serienmaterial zu konsumieren. Verzichte daher in anderen Ländern lieber auf die Streaming-Dienste.
Bislang bleibt die Filmindustrie über die Rechtslage in der Schweiz enttäuscht. Wer sich einen Kinofilm oder eine Serie über seinen PC oder das Smartphone streamt, der macht sich nicht strafbar, selbst wenn der Film urheberrechtlich geschützt ist. Dagegen wollen Firmen rechtlich vorgehen. Die Präsens-Film AG etwa klagte gegen den Internetprovider Swisscom, er müsste den Zugang zu illegalen Streaming-Plattformen für seine Nutzer sperren. Das Urteil fiel eindeutig aus: Swisscom selbst sei nicht dafür verantwortlich, welche Webseiten die Nutzer aufrufen. Netzsperren gibt es demnach nicht in der Schweiz.
Strafbar macht sich jeder, der Inhalte wie Serien, Filme und Musikstücke ohne die Zustimmung des Rechteinhabers auf eine Plattform hochlädt. Auch Teile davon hochzuladen ist verboten. Das gilt auch für den Fall, dass du für den Download bezahlt hast. Weiterhin ist es nicht erlaubt, den Download oder die gestreamten Inhalte weiterzuverbreiten. Sie sind nur für den Eigengebrauch zugelassen. „Eigengebrauch“ bedeutet: für dich selbst und andere Personen des gleichen Haushaltes. Wer die gestreamten oder heruntergeladenen Daten an andere Personen weitergibt, der macht sich strafbar. Bei manchen Anbietern kann das Kopieren auf verschiedene Datenträger limitiert sein. Die genaue Zahl steht dann in den Geschäftsbedingungen.
Es stimmt, dass dir bei der derzeitigen Rechtslage keine Strafanzeigen drohen, wenn du im Internet urheberrechtlich nicht geschützte Filme und Serien streamst. Dennoch können daraus andere Probleme erwachsen. Die Anbieter dieser Streaming-Dienste handeln noch immer illegal, weshalb deren Angebot mit Vorsicht zu geniessen ist. Unter anderem lässt sich der Datenschutz nicht garantieren. Werbung ist eine Methode, mit der die Anbieter ihr Geld verdienen, der Datenklau eine mögliche andere. Vorsicht gilt vor allem bei Plattformen, die bei der Registrierung die Kreditkarten-Daten abfragen. Probleme drohen auch durch Spy- und Malware oder Krypto-Miner, die im Hintergrund Kryptowährungen schürfen.
Das Streamen von Filmen und Serien wird zu einem immer beliebteren Zeitvertreib. Daher haben sich bereits verschiedenste Streaming-Dienste etabliert, die Inhalte vollkommen legal und kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Lästige Spyware oder andere kriminelle Machenschaften bleiben einem dabei erspart. Wer nach einer vollkommen legalen und sicheren Alternative sucht, der wird schnell fündig. Es gibt auch einige Streaming-Dienste, die vollkommen kostenlos urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte zur Verfügung stellen.
In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
In der Schweiz gibt es rund 100.000 Vereine. Diese sind in den verschiedensten Bereichen tätig: Vom Sport, über Kultur bis hin zu Viehzucht und Wohltätigkeit sind alle Bereiche vertreten. Es ist in der Schweiz auch sehr einfach, einen Verein zu gründen – zumindest in der Theorie. Du benötigst nur schriftliche Statuten und einen Mitstreiter. Sobald die Statuten an der Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern angenommen wurden, existiert der neue Verein. Doch es gibt dennoch einige Dinge, die erfüllt werden müssen, damit der Verein auch auf Dauer bestehen bleiben kann. Hier erfährst du, was du alles beachten musst.
Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.
Im Gerichtssaal sind es häufig nicht nur beruflich ausgebildete Strafrichter, die die Urteile fällen. Viele Gerichte sind zusätzlich mit sogenannten Schöffen besetzt. Eine derartige Verhandlung nennt sich auf diesem Grund auch Schöffengericht. Was man darunter versteht, wie man zum Schöffen wird und bei welcher Höhe von Freiheitsstrafen sie mitwirken dürfen, erfährst du hier.
In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.