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Ob du das Urheberrecht nach dem Schweizer Gesetz verletzt, hängt davon ab, ob du die Filme nur streamst oder derjenige bist, der sie zur Verfügung stellt. Laut der gegenwärtigen Rechtslage ist das Anschauen der Streams in der Schweiz legal. Wer sich also einen kostenlosen Stream anschaut, macht sich im Gegensatz zum europäischen Ausland nicht strafbar. Da haben die Schweizer Streamer bislang Glück. Wer sich allerdings strafbar macht, ist die Person oder das Unternehmen, das den Stream zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt für den Download und für das Filesharing.
Die Plattform-Betreiber machen sich dann strafbar, wenn sie keine Nutzungsrechte für die Serien, Filme oder die gestreamte Musik verfügen. Besitzt der Betreiber jedoch die Nutzungsrechte und hat er eine Vereinbarung mit dem Lieferanten der Inhalte geschlossen, dann ist das Streaming nicht illegal und er macht sich nicht strafbar. Doch gerade illegale Streaming-Dienste zieht es in die Schweiz. Denn hier lässt sich das Urheberrecht nicht so vehement durchsetzen wie im Ausland.
In erster Linie ja. Die Schweizer Rechtslage sieht es vor, die Internetpiraterie zu bekämpfen und das Urheberrecht der Filme- und Serienschöpfer zu schützen. Gleichzeitig bleiben die Nutzer der Streaming-Dienste vor Abmahnungen und Strafen verschont. Auch während man im europäischen Ausland härter gegen die Anbieter diverser Plattformen für das Streaming vorgehen will, können Schweizer Bürger noch immer legal streamen. Das Schweizer Urheberrecht bleibt in dieser Hinsicht liberal. Schwierig wird es nur für die Anbieter.
Im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Die Rechtslage ist in den Ländern der europäischen Union weitaus weniger liberal als in der Eidgenossenschaft. Wer im Ausland einen Kinofilm oder Serien streamt, der macht sich strafbar. Auch ein Anwalt kann in diesem Fall nicht helfen. Ausserhalb der Schweiz gibt es nicht dieselbe Grauzone, die es einem erlaubt, illegal angebotenes Film- und Serienmaterial zu konsumieren. Verzichte daher in anderen Ländern lieber auf die Streaming-Dienste.
Bislang bleibt die Filmindustrie über die Rechtslage in der Schweiz enttäuscht. Wer sich einen Kinofilm oder eine Serie über seinen PC oder das Smartphone streamt, der macht sich nicht strafbar, selbst wenn der Film urheberrechtlich geschützt ist. Dagegen wollen Firmen rechtlich vorgehen. Die Präsens-Film AG etwa klagte gegen den Internetprovider Swisscom, er müsste den Zugang zu illegalen Streaming-Plattformen für seine Nutzer sperren. Das Urteil fiel eindeutig aus: Swisscom selbst sei nicht dafür verantwortlich, welche Webseiten die Nutzer aufrufen. Netzsperren gibt es demnach nicht in der Schweiz.
Strafbar macht sich jeder, der Inhalte wie Serien, Filme und Musikstücke ohne die Zustimmung des Rechteinhabers auf eine Plattform hochlädt. Auch Teile davon hochzuladen ist verboten. Das gilt auch für den Fall, dass du für den Download bezahlt hast. Weiterhin ist es nicht erlaubt, den Download oder die gestreamten Inhalte weiterzuverbreiten. Sie sind nur für den Eigengebrauch zugelassen. „Eigengebrauch“ bedeutet: für dich selbst und andere Personen des gleichen Haushaltes. Wer die gestreamten oder heruntergeladenen Daten an andere Personen weitergibt, der macht sich strafbar. Bei manchen Anbietern kann das Kopieren auf verschiedene Datenträger limitiert sein. Die genaue Zahl steht dann in den Geschäftsbedingungen.
Es stimmt, dass dir bei der derzeitigen Rechtslage keine Strafanzeigen drohen, wenn du im Internet urheberrechtlich nicht geschützte Filme und Serien streamst. Dennoch können daraus andere Probleme erwachsen. Die Anbieter dieser Streaming-Dienste handeln noch immer illegal, weshalb deren Angebot mit Vorsicht zu geniessen ist. Unter anderem lässt sich der Datenschutz nicht garantieren. Werbung ist eine Methode, mit der die Anbieter ihr Geld verdienen, der Datenklau eine mögliche andere. Vorsicht gilt vor allem bei Plattformen, die bei der Registrierung die Kreditkarten-Daten abfragen. Probleme drohen auch durch Spy- und Malware oder Krypto-Miner, die im Hintergrund Kryptowährungen schürfen.
Das Streamen von Filmen und Serien wird zu einem immer beliebteren Zeitvertreib. Daher haben sich bereits verschiedenste Streaming-Dienste etabliert, die Inhalte vollkommen legal und kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Lästige Spyware oder andere kriminelle Machenschaften bleiben einem dabei erspart. Wer nach einer vollkommen legalen und sicheren Alternative sucht, der wird schnell fündig. Es gibt auch einige Streaming-Dienste, die vollkommen kostenlos urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte zur Verfügung stellen.
Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?
Die neue Uhr ist gerade geliefert worden. Auch wenn sie optisch deinen Vorstellungen entspricht, weist sie leider einen grossen Kratzer auf dem Zifferblatt auf. Ein Umstand, der ärgerlich ist, den du allerdings nicht einfach hinnehmen musst. Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung hast du das Recht, die beschädigte Ware zu reklamieren, um einen einwandfreien Artikel zu erhalten. Was bei einer Reklamation zu beachten ist, für welche Mängel sie gilt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein und welchen Service Verkäufer bei einer Reklamation bieten müssen – das alles verraten wir dir hier mit vielen hilfreichen Tipps.
Du hast dich dazu entschieden, deine Arbeitsstelle zu kündigen? Vielleicht musstest du lange überlegen und hast nun Klarheit über dein zukünftiges Berufsleben, vielleicht treiben dich plötzliche Veränderungen im Leben dazu. Ist der Entschluss aber einmal gefasst, so ist der nächste Schritt derselbe: die schriftliche Kündigung. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef, um ihn über die Kündigung im Vorhinein zu informieren, ist ein Akt der Höflichkeit, insbesondere bei langjähriger Zusammenarbeit. Bei der schriftlichen Kündigung muss jedoch formal alles stimmen, damit diese auch rechtskräftig ist. Was du bei deiner schriftlichen Kündigung beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Die Rechtsfähigkeit tritt für jeden Menschen mit der Vollendung der Geburt ein und erlaubt seine Anerkennung als Träger von Rechten und Pflichten. Das betrifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische, die noch einmal eine erweiterte Definition benötigen, um den Sinn der Handlungen und die daraus resultierende Rechtsprechung festzulegen.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Ein Erbe wird aus den verschiedensten Gründen ausgeschlagen. Sehr oft sind die finanziellen Verhältnisse dafür verantwortlich. Wer nur Schulden erben würde, tut etwa gut daran, das Erbe auszuschlagen. Aber auch persönliche Gründe, etwa Streitigkeiten in der Vergangenheit, können der Anlass dafür sein, auf ein Erbe zu verzichten. Wie du herausfinden kannst, ob du ein Vermögen oder nur Schulden erben sollst, was du bei einer Ausschlagung des Erbes beachten musst, welche Folgen eine solche Erbausschlagung hat und worauf du bei einer allfälligen Anwaltssuche achten musst, erfährst du in diesem Artikel.