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Ob du das Urheberrecht nach dem Schweizer Gesetz verletzt, hängt davon ab, ob du die Filme nur streamst oder derjenige bist, der sie zur Verfügung stellt. Laut der gegenwärtigen Rechtslage ist das Anschauen der Streams in der Schweiz legal. Wer sich also einen kostenlosen Stream anschaut, macht sich im Gegensatz zum europäischen Ausland nicht strafbar. Da haben die Schweizer Streamer bislang Glück. Wer sich allerdings strafbar macht, ist die Person oder das Unternehmen, das den Stream zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt für den Download und für das Filesharing.
Die Plattform-Betreiber machen sich dann strafbar, wenn sie keine Nutzungsrechte für die Serien, Filme oder die gestreamte Musik verfügen. Besitzt der Betreiber jedoch die Nutzungsrechte und hat er eine Vereinbarung mit dem Lieferanten der Inhalte geschlossen, dann ist das Streaming nicht illegal und er macht sich nicht strafbar. Doch gerade illegale Streaming-Dienste zieht es in die Schweiz. Denn hier lässt sich das Urheberrecht nicht so vehement durchsetzen wie im Ausland.
In erster Linie ja. Die Schweizer Rechtslage sieht es vor, die Internetpiraterie zu bekämpfen und das Urheberrecht der Filme- und Serienschöpfer zu schützen. Gleichzeitig bleiben die Nutzer der Streaming-Dienste vor Abmahnungen und Strafen verschont. Auch während man im europäischen Ausland härter gegen die Anbieter diverser Plattformen für das Streaming vorgehen will, können Schweizer Bürger noch immer legal streamen. Das Schweizer Urheberrecht bleibt in dieser Hinsicht liberal. Schwierig wird es nur für die Anbieter.
Im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Die Rechtslage ist in den Ländern der europäischen Union weitaus weniger liberal als in der Eidgenossenschaft. Wer im Ausland einen Kinofilm oder Serien streamt, der macht sich strafbar. Auch ein Anwalt kann in diesem Fall nicht helfen. Ausserhalb der Schweiz gibt es nicht dieselbe Grauzone, die es einem erlaubt, illegal angebotenes Film- und Serienmaterial zu konsumieren. Verzichte daher in anderen Ländern lieber auf die Streaming-Dienste.
Bislang bleibt die Filmindustrie über die Rechtslage in der Schweiz enttäuscht. Wer sich einen Kinofilm oder eine Serie über seinen PC oder das Smartphone streamt, der macht sich nicht strafbar, selbst wenn der Film urheberrechtlich geschützt ist. Dagegen wollen Firmen rechtlich vorgehen. Die Präsens-Film AG etwa klagte gegen den Internetprovider Swisscom, er müsste den Zugang zu illegalen Streaming-Plattformen für seine Nutzer sperren. Das Urteil fiel eindeutig aus: Swisscom selbst sei nicht dafür verantwortlich, welche Webseiten die Nutzer aufrufen. Netzsperren gibt es demnach nicht in der Schweiz.
Strafbar macht sich jeder, der Inhalte wie Serien, Filme und Musikstücke ohne die Zustimmung des Rechteinhabers auf eine Plattform hochlädt. Auch Teile davon hochzuladen ist verboten. Das gilt auch für den Fall, dass du für den Download bezahlt hast. Weiterhin ist es nicht erlaubt, den Download oder die gestreamten Inhalte weiterzuverbreiten. Sie sind nur für den Eigengebrauch zugelassen. „Eigengebrauch“ bedeutet: für dich selbst und andere Personen des gleichen Haushaltes. Wer die gestreamten oder heruntergeladenen Daten an andere Personen weitergibt, der macht sich strafbar. Bei manchen Anbietern kann das Kopieren auf verschiedene Datenträger limitiert sein. Die genaue Zahl steht dann in den Geschäftsbedingungen.
Es stimmt, dass dir bei der derzeitigen Rechtslage keine Strafanzeigen drohen, wenn du im Internet urheberrechtlich nicht geschützte Filme und Serien streamst. Dennoch können daraus andere Probleme erwachsen. Die Anbieter dieser Streaming-Dienste handeln noch immer illegal, weshalb deren Angebot mit Vorsicht zu geniessen ist. Unter anderem lässt sich der Datenschutz nicht garantieren. Werbung ist eine Methode, mit der die Anbieter ihr Geld verdienen, der Datenklau eine mögliche andere. Vorsicht gilt vor allem bei Plattformen, die bei der Registrierung die Kreditkarten-Daten abfragen. Probleme drohen auch durch Spy- und Malware oder Krypto-Miner, die im Hintergrund Kryptowährungen schürfen.
Das Streamen von Filmen und Serien wird zu einem immer beliebteren Zeitvertreib. Daher haben sich bereits verschiedenste Streaming-Dienste etabliert, die Inhalte vollkommen legal und kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Lästige Spyware oder andere kriminelle Machenschaften bleiben einem dabei erspart. Wer nach einer vollkommen legalen und sicheren Alternative sucht, der wird schnell fündig. Es gibt auch einige Streaming-Dienste, die vollkommen kostenlos urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte zur Verfügung stellen.
Du kennst den Satz von Gewinnspielen, Lotterien und Preisausschreiben: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ steht da, häufig sehr klein und kaum lesbar. Diesen Satz findest du bei dem Gewinnspiel auf der Müslipackung genauso wie beim Kreuzworträtsel in der Tageszeitung und anderen Spielen. Gleich dahinter ist normalerweise vermerkt, dass Mitarbeiter und Personen aus deren unmittelbarem Familienkreis von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Was genau bedeuten diese Aussagen für die Verlosung? Wir haben uns schlau gemacht und die häufigsten Fragen zu dieser Phrase samt Antworten für dich zusammengetragen.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
Ob Fahrzeug, Staubsauger oder Smartphone: Wer sich nach dem Abschluss eines Kaufvertrags dazu entschliesst, vom Vertrag zurückzutreten, hat es nicht ganz einfach. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung für den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn kein triftiger Grund dafür vorliegt (Stand 2020). Das heisst: Käufer halten sich an den Vertrag und bezahlen für die erbrachte Leistung, Verkäufer stellen sicher, ein Produkt oder eine Dienstleistung sachgemäss an den Käufer zu übergeben. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, sich von einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu befreien. Lies hier die wichtigsten Fragen und Antworten nach.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.