Die einstweilige Verfügung als zügiger Rechts- und Gewaltschutz
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Die einstweilige Verfügung stellt den schnellsten Weg dar, um eine vorläufige gerichtliche Anordnung für die Sicherung deiner Ansprüche zu erwirken. Voraussetzung ist, dass du einen Verfügungsanspruch hast und diesen gegenüber dem Schuldner glaubhaft machst. Gewährleistet sein muss, dass ein Verfügungsgrund vorliegt, der eines schnellen Rechtsschutzes bedarf.
Dem Gericht legst du dar, warum der Rechtsfrieden ohne vorläufigen Rechtsschutz gefährdet sind. Dazu musst du dein Anliegen glaubhaft machen und Beweismittel vorlegen. Die einstweilige Verfügung basiert auf einer Antragsstellung. Das Verfügungsgesuch kannst du beim zuständigen Gericht in der Schweiz oder durch einen Rechtsanwalt einreichen.
Wie erfolgt die Zustellung einer einstweiligen Verfügung?
Die einstweilige Verfügung erlässt das jeweils zuständige Gericht in der Regel auf Antrag und ohne eine anschliessende mündliche Verhandlung nach wenigen Tagen nach der Antragsstellung. Eine mündliche Verhandlung ist notwendig, wenn du als Betroffener entweder eine Schutzschrift einreichst oder wenn die Verfügung schwerwiegende Folgen für dich hätte. Wurde Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, erfolgt die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher als Originalschreiben oder beglaubigte Abschrift.
Wie wende ich mithilfe eines Rechtsanwalts eine einstweilige Verfügung ab?
Hast du eine einstweilige Verfügung erhalten, solltest du dich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Die einzelnen Verfahrungsschritte sind sehr komplex. Du hast dabei mehrere Möglichkeiten, auf eine einstweilige Verfügung zu reagieren. Ein Ignorieren des Schreibens ist nicht ratsam, was dir auch ein Rechtsanwalt bestätigt, da das ein Ordnungsgeld als Strafe nach sich zieht. Schritte, die mehr Nutzen haben, sind folgende:
- Schutzschrift (gilt bei Erhalt einer vorgerichtlichen Abmahnung, wobei die Schutzschrift im Zentralen Schutzschriftenregister eingereicht wird und den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückweist)
- Widerspruch (hebt die einstweilige Verfügung nicht auf, sondern bewirkt eine Prüfung der Sachlage vor Gericht, dem stattgegeben werden kann)
- Berufung (nach getätigten Widerspruch oder der Urteilsverfügung)
- Hauptsachklage (Antragsteller wird dazu aufgefordert, eine Hauptsachklage zu erheben, während die einstweilige Verfügung verfällt, wenn er die Frist für die Klage nicht einhält)
- Antrag auf Aufhebung (wegen veränderter Umstände)
- Abschlusserklärung (als Nichtanerkennung der einstweiligen Verfügung)
Wie sieht die Regelung für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung aus?
Für den Erlass der einstweiligen Verfügung musst du einen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Möglich ist das bei dem Gericht, das für die Hauptverhandlung zuständig ist. Handelt es sich dagegen um Verstösse im Internet oder um fliegende Gerichtsstände, hast du die Auswahl aus verschiedenen Gerichten. Für Wettbewerbsstreitigkeiten sind Landgerichte zuständig. Das bedeutet, die Regelung umfasst bei Antragstellung, dass du dir einen Rechtsanwalt nehmen musst und dich durch diesen vertreten lässt. Sinnvoll ist ein juristischer Experte, der auf das Fachgebiet spezialisiert ist. Genauso kannst du dir einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nehmen.
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Wie erfolgt der Erlass einer einstweiligen Verfügung?
Besonders im Wettbewerbsrecht ist eine einstweilige Verfügung ähnlich wirksam wie eine Abmahnung. Du kannst den Antrag auf einstweilige Verfügung vor Gericht stellen, wobei das Gericht den Erlass dann innerhalb eines kurzen Zeitraums bestätigt. Das dazugehörige Klageverfahren hingegen kommt erst nach mehreren Monaten zum Abschluss.
Durch den Erlass der Verfügung kannst du einen Verstoss gegen deine Rechte schnellstmöglich verhindern und unwiederbringliche Nachteile abwenden. Entscheidend ist dabei immer, dass du deine Ansprüche und Behauptungen glaubhaft belegst. Oft führt der Erlass bereits zu einer Erledigung des Rechtsstreits, wenn der Antragsgegner eine Abschlusserklärung abgibt. Es ist sogar möglich, dass du eine einstweilige Verfügung zeitgleich mit der Unterlassungsklage erhebst.
Was sind die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt?
Voraussetzung für die Antragstellung sind immer ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund. Das umfasst beispielsweise die Dringlichkeit einer Sache, wenn eine schnelle Klärung und Rechtsprechung benötigt wird. Die Umstände müssen glaubhaft vorgetragen und nachgewiesen werden. Du musst dem Gericht erklären, dass ein Verstoss vorliegt und schnellstmöglich geklärt werden muss.
Bei einem benötigten Schutz vor Gewalt ist die einstweilige Verfügung dann notwendig, wenn:
- eine Bedrohung oder Misshandlung durch eine Person erfolgt
- die Person psychischen Terror ausübt
- ein Zusammentreffen zwischen den Personen einer Seite unzumutbar ist
- eine Kontaktaufnahme zwischen Opfer und Täter vermieden werden soll
Welche Beweise müssen vorgelegt werden, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen?
Die Regelung sieht vor, dass ein Strengbeweis für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung nicht notwendig ist, sondern nur die Glaubhaftmachung. Du musst daher keine Urkunde vorlegen oder einen Sachverständigen oder Zeugen zur Hand haben, sondern kannst durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen, dass der Inhalt der Anklage der Wahrheit entspricht. Achte bei der Ausführung darauf, dass die eidesstattliche Erklärung mit Sorgfalt formuliert ist, da Falschangaben eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen können. Um deine Angaben glaubhafter zu machen, hast du natürlich die Möglichkeit, Kopien und Abmahnungen oder Ausdrucke von relevanten Internetseiten vorzulegen sowie Zeugen beizubringen, die deine Angaben bestätigt.
Erstellt: 08.12.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG