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In der Schweiz ist eine Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal. Dies geschieht in der Regel problemlos, allerdings muss die Betroffene den Wunsch zur Abtreibung schriftlich äussern. Ein Abbruch ab der 13. Woche ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies können sein:
Eine sogenannte Wohnsitzklausel gibt es in der Schweiz übrigens nicht. Dies bedeutet, dass auch Frauen aus anderen Ländern in der Schweiz eine Abtreibung vornehmen lassen können. Übrigens: Etwa 95 Prozent der Abtreibungen in der Schweiz werden in den ersten zwölf Wochen vorgenommen.
Grundsätzlich stehen für eine Abtreibung drei verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche angewandt wird, ist in erster Linie vom Zeitpunkt der Schwangerschaft abhängig. Im frühen Stadium, also bis zur siebten Woche, ist der Abbruch recht unkompliziert und erfolgt in der Regel medikamentös. Hier kommt der Wirkstoff Mifepriston zum Einsatz, durch den der Embryo ähnlich wie bei einer Fehlgeburt abgestossen wird. Bis zur vollendeten zwölften Woche wird meist operativ eine Absaugung vorgenommen. In den meisten Fällen zahlen die Krankenkassen den Eingriff. Die Kosten für den Selbstbehalt und Franchise hingegen musst du selbst tragen. Selbst wenn du eine Erklärung auf den Verzicht der Zahlung unterzeichnet hast, zahlt die Kasse in der Schweiz den Abbruch. Vor dem eigentlichen Eingriff muss die zuständige Ärztin in der Praxis oder dem Krankenhaus noch einmal ein ausführliches Gespräch mit dir führen. Ebenso musst du ein Gesuchsformular unterschreiben.
Kommt es tatsächlich zum Eingriff, ist dieser recht unkompliziert und mit keinen nennenswerten Risiken verbunden. Häufig wird er sogar ambulant oder im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthalts durchgeführt. Auch auf die Fruchtbarkeit hat eine Abtreibung im Normalfall keine Auswirkung; bereits nach zwei oder drei Wochen findet der nächste Eisprung statt.
Laut Statistik ist jede dritte Schwangerschaft in der Schweiz nicht geplant. Dennoch verzichtet der überwiegende Teil der ungewollt Schwangeren auf einen Abbruch; den richtigen Zeitpunkt für ein Kind gibt es ohnehin nicht. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwerwiegende Entscheidung, die sich die wenigsten Betroffenen leicht machen. Umso wichtiger ist es, dass du in dieser Situation gute Freunde hast, egal wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Minderjährige benötigen für eine Abtreibung in der Schweiz zwar keine Einverständniserklärung der Eltern. Dennoch kann es hilfreich sein, wenn du dir bei Familien und Freunden Rat und Unterstützung holst. Möchten Jugendliche unter 16 Jahren einen Abbruch vornehmen lassen, werden diese angehalten, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Wenn du dich auf die Internetpräsenz der Nationalen Ethikkommission begibst, wirst du dort viele Gründe finden, die gegen eine Abtreibung sprechen. Natürlich stellt sich die Kommission klar gegen Abtreibungen, sie betont aber auch etwas anderes: Frauen in der Schwangerschaft und auch solche, die einen Abbruch hinter sich haben, sollten umfassend medizinisch und psychologisch betreut werden. Ebenso stellt die Nationale Ethikkommission Überlegungen zu einer Optimierung der Abtreibungsfinanzierung an.
Hast du keine Freunde, mit denen du über eine Abtreibung sprechen kannst, musst du nicht verzweifeln. Es gibt genügend Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst. Bei den kantonalen Beratungsstellen zu Schwangerschaft und Sexualität beispielsweise erhältst du eine kostenlose und wenn gewünscht auch anonyme Beratung. Im vertraulichen Gespräch mit den fachlich ausgebildeten Frauen wirst du schnell merken, ob ein Abbruch wirklich nötig ist oder du das Kind vielleicht doch austragen möchtest.
Solltest du es dir beim besten Willen nicht zutrauen, ein Kind grosszuziehen, muss eine Abtreibung nicht unbedingt die einzige Lösung sein. Du kannst das Neugeborene auch zur Adoption freigeben oder es in einer Pflegefamilie unterbringen. Eine weitere Alternative ist die Babyklappe, von der es in der Schweiz immerhin drei gibt. Auch diese Klappe, zu der jeder Zugang hat, ist selbstverständlich anonym. Du solltest aber auch jeden Fall bedenken, dass es eine Entscheidung ist, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Sei dir also im Klaren darüber, dass dein Baby nie erfahren wird, woher es eigentlich stammt, und was dies für einen Verzicht für dich bedeutet. Damit es ab einem bestimmten Alter gar nicht erst zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, kannst du auch über den Einsatz einer Spirale oder gar eine Sterilisation nachdenken.
Als Arbeitnehmer freut man sich darüber, wenn der Vorgesetzte einmal im Jahr eine Erhöhung der Löhne und Gehälter vornimmt. Im Allgemeinen sollten Lohnerhöhungen so hoch angesetzt sein, dass nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen noch spürbar mehr Geld auf das Konto kommt. Eine Verpflichtung zur Anhebung der Löhne trifft den Arbeitgeber, wenn sie in Kollektivverträgen für die gesamte Branche vereinbart wurden. Diese Verträge gibt es für fast alle grossen Branchen. Der Grund für Lohnerhöhungen liegt meist darin, dass sie für den Arbeitnehmer einen Ausgleich zum stetig steigenden Preisniveau bieten sollen.
Bevor du dich für den Kauf eines Grundstückes oder eine Immobilie entscheidest, solltest du zunächst einen Blick in das Grundbuch werfen. Dadurch informierst du dich über die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes und vermeidest schwerwiegende Fehler: Liegt eine Grundlast auf dem Grundstück? Darfst du Leitungen, wenn nötig, über Nachbargrundstücke führen? Darfst du Wohneinheiten vermieten? Dies alles ist im Grundbuch geregelt. Wissenswertes dazu findest du hier.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Bei einer Verursachung von Schäden wird der Schuldige haftbar gemacht und ist verpflichtet, an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen. Im Haftpflichtrecht der ist dann von Verschuldungshaftung die Rede. Sie kann etwa eintreten, wenn sich jemand im Strassenverkehr nicht an die Regeln hält und einen Unfall verursacht. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung.
Wir alle schliessen im Laufe unseres Lebens unzählige Verträge ab. Bei den meisten von ihnen geschieht das unbewusst – etwa beim täglichen Einkauf. Andere Vertragsabschlüsse dagegen sind von grosser Bedeutung für unser Leben: der Abschluss eines Arbeitsvertrages beispielsweise oder der Kauf einer Immobilie. Dass man aus bereits geschlossenen Verträgen oft nur schwer herauskommt, davon können viele ein Lied singen. Doch es gibt auch gute Gründe und Möglichkeiten, fehlerhafte Vereinbarungen wieder zu lösen oder umzuwandeln. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung verschiedene Sachverhalte. Die grundlegendsten haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.