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In der Schweiz ist eine Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal. Dies geschieht in der Regel problemlos, allerdings muss die Betroffene den Wunsch zur Abtreibung schriftlich äussern. Ein Abbruch ab der 13. Woche ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies können sein:
Eine sogenannte Wohnsitzklausel gibt es in der Schweiz übrigens nicht. Dies bedeutet, dass auch Frauen aus anderen Ländern in der Schweiz eine Abtreibung vornehmen lassen können. Übrigens: Etwa 95 Prozent der Abtreibungen in der Schweiz werden in den ersten zwölf Wochen vorgenommen.
Grundsätzlich stehen für eine Abtreibung drei verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche angewandt wird, ist in erster Linie vom Zeitpunkt der Schwangerschaft abhängig. Im frühen Stadium, also bis zur siebten Woche, ist der Abbruch recht unkompliziert und erfolgt in der Regel medikamentös. Hier kommt der Wirkstoff Mifepriston zum Einsatz, durch den der Embryo ähnlich wie bei einer Fehlgeburt abgestossen wird. Bis zur vollendeten zwölften Woche wird meist operativ eine Absaugung vorgenommen. In den meisten Fällen zahlen die Krankenkassen den Eingriff. Die Kosten für den Selbstbehalt und Franchise hingegen musst du selbst tragen. Selbst wenn du eine Erklärung auf den Verzicht der Zahlung unterzeichnet hast, zahlt die Kasse in der Schweiz den Abbruch. Vor dem eigentlichen Eingriff muss die zuständige Ärztin in der Praxis oder dem Krankenhaus noch einmal ein ausführliches Gespräch mit dir führen. Ebenso musst du ein Gesuchsformular unterschreiben.
Kommt es tatsächlich zum Eingriff, ist dieser recht unkompliziert und mit keinen nennenswerten Risiken verbunden. Häufig wird er sogar ambulant oder im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthalts durchgeführt. Auch auf die Fruchtbarkeit hat eine Abtreibung im Normalfall keine Auswirkung; bereits nach zwei oder drei Wochen findet der nächste Eisprung statt.
Laut Statistik ist jede dritte Schwangerschaft in der Schweiz nicht geplant. Dennoch verzichtet der überwiegende Teil der ungewollt Schwangeren auf einen Abbruch; den richtigen Zeitpunkt für ein Kind gibt es ohnehin nicht. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwerwiegende Entscheidung, die sich die wenigsten Betroffenen leicht machen. Umso wichtiger ist es, dass du in dieser Situation gute Freunde hast, egal wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Minderjährige benötigen für eine Abtreibung in der Schweiz zwar keine Einverständniserklärung der Eltern. Dennoch kann es hilfreich sein, wenn du dir bei Familien und Freunden Rat und Unterstützung holst. Möchten Jugendliche unter 16 Jahren einen Abbruch vornehmen lassen, werden diese angehalten, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Wenn du dich auf die Internetpräsenz der Nationalen Ethikkommission begibst, wirst du dort viele Gründe finden, die gegen eine Abtreibung sprechen. Natürlich stellt sich die Kommission klar gegen Abtreibungen, sie betont aber auch etwas anderes: Frauen in der Schwangerschaft und auch solche, die einen Abbruch hinter sich haben, sollten umfassend medizinisch und psychologisch betreut werden. Ebenso stellt die Nationale Ethikkommission Überlegungen zu einer Optimierung der Abtreibungsfinanzierung an.
Hast du keine Freunde, mit denen du über eine Abtreibung sprechen kannst, musst du nicht verzweifeln. Es gibt genügend Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst. Bei den kantonalen Beratungsstellen zu Schwangerschaft und Sexualität beispielsweise erhältst du eine kostenlose und wenn gewünscht auch anonyme Beratung. Im vertraulichen Gespräch mit den fachlich ausgebildeten Frauen wirst du schnell merken, ob ein Abbruch wirklich nötig ist oder du das Kind vielleicht doch austragen möchtest.
Solltest du es dir beim besten Willen nicht zutrauen, ein Kind grosszuziehen, muss eine Abtreibung nicht unbedingt die einzige Lösung sein. Du kannst das Neugeborene auch zur Adoption freigeben oder es in einer Pflegefamilie unterbringen. Eine weitere Alternative ist die Babyklappe, von der es in der Schweiz immerhin drei gibt. Auch diese Klappe, zu der jeder Zugang hat, ist selbstverständlich anonym. Du solltest aber auch jeden Fall bedenken, dass es eine Entscheidung ist, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Sei dir also im Klaren darüber, dass dein Baby nie erfahren wird, woher es eigentlich stammt, und was dies für einen Verzicht für dich bedeutet. Damit es ab einem bestimmten Alter gar nicht erst zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, kannst du auch über den Einsatz einer Spirale oder gar eine Sterilisation nachdenken.
Mit einer Trennung ändert sich oft das ganze Leben. Eine Scheidung betrifft nicht nur die Änderung des Lebensstils, der Wohnverhältnisse oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern – oft stehen auch finanzielle Sorgen im Vordergrund. Aus diesem Grunde ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sich im Vorhinein ausreichend Wissen bezüglich möglicher finanzieller Aspekte anzueignen. Insbesondere zum Thema nachehelicher Unterhalt tauchen vermehrt Fragen auf. Die häufigsten sollen in diesem Artikel beantwortet werden.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz sehr einfach. Der Grund: Hier herrscht die sogenannte Kündigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer jederzeit ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Diese Kündigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Diese richten sich in der Regel nach den bereits geleisteten Dienstjahren. Worauf aber musst du bei einer Kündigung noch achten und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?
Die Gerechtigkeit ist lebenswichtig und hat gleichzeitig auch viele Facetten. Sie bestimmt als Grundform das gesamte menschliche Leben und Zusammensein, gibt dabei auch an, welche Rechte und Pflichten der Mensch hat. Durch Gerechtigkeit wird die Interaktion zwischen allen Menschen geregelt, wobei vor allen Dingen auf Gleichheit und auf eine gerechte Verteilung aller Ansprüche Wert gelegt wird. Genauso ist die Gerechtigkeit immer eine Tugend und entspringt uralten klassischen Konzepten, die für das soziale Zusammenleben seit der Antike festgelegt wurden und sich im Laufe der Zeit immer mehr verbessert und angepasst haben.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
Deinen Willen drückst du in aller Regel verbal aus. Im Schweizer Recht ist eine Willenserklärung aber auch möglich, ohne etwas zu sagen. Die rechtliche Bezeichnung dafür ist das konkludente Verhalten, das im Vertragsrecht und bei Vertragsschluss eine wichtige Bedeutung hat. Was das ist und wie es zum Ausdruck kommt, erläutern wir im folgenden Text.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.