Abtreibung Schweiz – diese Fakten solltest du kennen
Du bist ungewollt schwanger und das Kind passt überhaupt nicht in deine Lebensplanung? Damit bis du nicht allein. Die Gründe, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, können vielfältig sein und reichen von einer schlechten finanziellen Ausgangslage über Streit mit dem Partner bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Viele Frauen fühlen sich auch einfach nicht dazu in der Lage, ein Kind zu gebären, geschweige denn es aufzuziehen. Eine Abtreibung in der Schweiz ist dann bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Option. Alle Fakten über das sensible Thema erhältst du hier.
Bis zu welcher Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung legal und wer hat in der Schweiz Zugang dazu?
In der Schweiz ist eine Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal. Dies geschieht in der Regel problemlos, allerdings muss die Betroffene den Wunsch zur Abtreibung schriftlich äussern. Ein Abbruch ab der 13. Woche ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies können sein:
- eine schwere Krankheit oder Behinderung des Fötus
- eine schwere seelische Schädigung der Frau
Eine sogenannte Wohnsitzklausel gibt es in der Schweiz übrigens nicht. Dies bedeutet, dass auch Frauen aus anderen Ländern in der Schweiz eine Abtreibung vornehmen lassen können. Übrigens: Etwa 95 Prozent der Abtreibungen in der Schweiz werden in den ersten zwölf Wochen vorgenommen.
Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen?
Grundsätzlich stehen für eine Abtreibung drei verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche angewandt wird, ist in erster Linie vom Zeitpunkt der Schwangerschaft abhängig. Im frühen Stadium, also bis zur siebten Woche, ist der Abbruch recht unkompliziert und erfolgt in der Regel medikamentös. Hier kommt der Wirkstoff Mifepriston zum Einsatz, durch den der Embryo ähnlich wie bei einer Fehlgeburt abgestossen wird. Bis zur vollendeten zwölften Woche wird meist operativ eine Absaugung vorgenommen. In den meisten Fällen zahlen die Krankenkassen den Eingriff. Die Kosten für den Selbstbehalt und Franchise hingegen musst du selbst tragen. Selbst wenn du eine Erklärung auf den Verzicht der Zahlung unterzeichnet hast, zahlt die Kasse in der Schweiz den Abbruch. Vor dem eigentlichen Eingriff muss die zuständige Ärztin in der Praxis oder dem Krankenhaus noch einmal ein ausführliches Gespräch mit dir führen. Ebenso musst du ein Gesuchsformular unterschreiben.
Ist eine Abtreibung sehr risikoreich?
Kommt es tatsächlich zum Eingriff, ist dieser recht unkompliziert und mit keinen nennenswerten Risiken verbunden. Häufig wird er sogar ambulant oder im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthalts durchgeführt. Auch auf die Fruchtbarkeit hat eine Abtreibung im Normalfall keine Auswirkung; bereits nach zwei oder drei Wochen findet der nächste Eisprung statt.
Wie können Freunde helfen?
Laut Statistik ist jede dritte Schwangerschaft in der Schweiz nicht geplant. Dennoch verzichtet der überwiegende Teil der ungewollt Schwangeren auf einen Abbruch; den richtigen Zeitpunkt für ein Kind gibt es ohnehin nicht. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwerwiegende Entscheidung, die sich die wenigsten Betroffenen leicht machen. Umso wichtiger ist es, dass du in dieser Situation gute Freunde hast, egal wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Minderjährige benötigen für eine Abtreibung in der Schweiz zwar keine Einverständniserklärung der Eltern. Dennoch kann es hilfreich sein, wenn du dir bei Familien und Freunden Rat und Unterstützung holst. Möchten Jugendliche unter 16 Jahren einen Abbruch vornehmen lassen, werden diese angehalten, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Top Anwälte in Zurich und in der Nähe
Ist ein Schwangerschaftsabbruch ethisch vertretbar?
Wenn du dich auf die Internetpräsenz der Nationalen Ethikkommission begibst, wirst du dort viele Gründe finden, die gegen eine Abtreibung sprechen. Natürlich stellt sich die Kommission klar gegen Abtreibungen, sie betont aber auch etwas anderes: Frauen in der Schwangerschaft und auch solche, die einen Abbruch hinter sich haben, sollten umfassend medizinisch und psychologisch betreut werden. Ebenso stellt die Nationale Ethikkommission Überlegungen zu einer Optimierung der Abtreibungsfinanzierung an.
Wo finde ich Hilfe und Beratung?
Hast du keine Freunde, mit denen du über eine Abtreibung sprechen kannst, musst du nicht verzweifeln. Es gibt genügend Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst. Bei den kantonalen Beratungsstellen zu Schwangerschaft und Sexualität beispielsweise erhältst du eine kostenlose und wenn gewünscht auch anonyme Beratung. Im vertraulichen Gespräch mit den fachlich ausgebildeten Frauen wirst du schnell merken, ob ein Abbruch wirklich nötig ist oder du das Kind vielleicht doch austragen möchtest.
Welche Alternativen gibt es, wenn ich auf eine Abtreibung verzichte?
Solltest du es dir beim besten Willen nicht zutrauen, ein Kind grosszuziehen, muss eine Abtreibung nicht unbedingt die einzige Lösung sein. Du kannst das Neugeborene auch zur Adoption freigeben oder es in einer Pflegefamilie unterbringen. Eine weitere Alternative ist die Babyklappe, von der es in der Schweiz immerhin drei gibt. Auch diese Klappe, zu der jeder Zugang hat, ist selbstverständlich anonym. Du solltest aber auch jeden Fall bedenken, dass es eine Entscheidung ist, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Sei dir also im Klaren darüber, dass dein Baby nie erfahren wird, woher es eigentlich stammt, und was dies für einen Verzicht für dich bedeutet. Damit es ab einem bestimmten Alter gar nicht erst zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, kannst du auch über den Einsatz einer Spirale oder gar eine Sterilisation nachdenken.
Erstellt: 07.04.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG