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Für die Eheschliessung müssen beide Partner hat das 18. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss das Paar heterosexuell sein – gleichgeschlechtliche Paare dürfen dagegen eine die eingetragene Partnerschaft anerkennen lassen. Darüber hinaus müssen beide Partner – sofern sie nicht Schweizer Bürger sind – ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besitzen. Beider müssen urteilsfähig sein und dürfen nicht bereits mit jemand anders verheiratet sein. Partner aus der nahen Verwandtschaft sind ebenfalls ausgeschlossen. Für die Eheschliessung muss ein Gesuch beim zuständigen Amt verkündet werden. Die Behörden überprüfen dieses und bestätigen die Voraussetzungen zur Eheschliessung. Vor einer kirchlichen Trauung muss die Heirat auf dem Zielstandesamt bereits erfolgt sein. Bei der Trauung müssen zudem zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen dabei sein, die ebenfalls den Eintrag im Register der Ehen unterschreiben.
Wenn beide Partner volljährig sind, ist die Heirat in der Schweiz möglich. Eine Eheschliessung basiert stets auf Freiwilligkeit und beide Ehegatten haben gleiche Rechte und Pflichten. Die Partner berücksichtigen den Willen des anderen und handeln immer zum Wohle von beiden Ehepartnern. Weiter gilt:
Eine güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehegatten erfolgt
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung geht es um Vermögenswerte wie Geld, Wertpapiere, Möbel und Liegenschaften, die entweder vor oder während der Ehe erworben wurden. Diese müssen nach Auflösung der Ehe aufgeteilt werden, was in einer güterrechtlichen Auseinandersetzung geklärt wird. Mithilfe von Güterständen wird also vereinbart, welchem Ehegatten was in der Ehe gehört. Darüber hinaus wird im Vorhinein festgelegt, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung oder des Todes aufgeteilt werden sollen. In der Schweiz werden dabei drei verschiedene Güterstände unterschieden: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung.
Die Errungenschaftsbeteiligung wird zum Teil auch Zugewinngemeinschaft genannt. Wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren, so gilt der ordentliche Güterstand einer sogenannten Errungenschaftsbeteiligung. Diese beinhaltet folgende Aspekte:
Voraussetzung dafür, dass eine Gütergemeinschaft in Kraft tritt, ist ein Ehevertrag. Dabei gibt es drei Kategorien von Gütern, die auch als Gütermassen bezeichnet werden:
Das Gesamtgut beinhaltet sämtliches Vermögen und Einkommen von beiden Partnern. Dieses steht beiden ungeteilt zu, wird von beiden gleichermassen verwaltet und im Falle einer Gütertrennung exakt gleich aufgeteilt. Ausgenommen sind hierbei lediglich persönliche Gegenstände, die im Ehevertrag als Eigengut festgelegt sind. Die Regelung des Vermögens gilt ebenfalls bei Schulden, denn hier haftet der andere Ehepartner ebenfalls, zunächst jedoch nur mit der Hälfe des Gesamtguts.
Bei der sogenannten Gütertrennung gibt es keine Gütergemeinschaft. Es existieren somit weder Güter noch Schulden. Beide Ehepartner sind und bleiben Eigentümer aller Güter und Vermögen und verwalten diese selbst. Aus diesem Grund gibt es nach Ende der Ehe auch keine Aufteilung. Die Gütertrennung muss genauso wie die Gütergemeinschaft im Ehevertrag festgelegt und der Vertrag beim Notar zur Beurkundung vorgelegt werden.
Die Regeln zur güterrechtlichen Auseinandersetzung gelten bei Schulden genauso wie bei Vermögen. Egal, ob Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung – was im Ehevertrag festgelegt wurde, gilt auch für Schulden. Aus diesem Grund sollten sich beide Partner gründlich mit dem Ehevertrag auseinandersetzen und möglicherweise im Vorhinein schon eine Beratung in Anspruch nehmen.
Dokumente bestimmen unser Leben. Sie bescheinigen unsere beruflichen Fähigkeiten, unsere Staatsangehörigkeit, welche Fahrzeuge wir fahren dürfen und bis wann der Mietvertrag läuft. Wir verlassen uns darauf, dass diese korrekt sind, denn was, wenn nicht? Eine gefälschte Entschuldigung für die Schule ist vergleichsweise harmlos, einer Person mit gefälschter Approbation als Arzt möchte man lieber nicht in die Hände fallen. Wo beginnt Urkundenfälschung? Was stehen darauf für Strafen? Wie lange steht die Sanktion im Strafregisterauszug? Hier gibt es Antworten auf die sieben wichtigsten Fragen!
Die Welt wird immer digitaler. Daher ist ein umfassender und praktischer Datenschutz wichtig. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) den Umgang mit den Daten und die Rechte der Bürger im digitalen Raum. Doch so wie sich die digitale Welt ständig verändert, so befindet sich auch das Datenschutzgesetz der Schweiz im Wandel.
Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Paare ein Thema. Das Gesetzbuch der Schweiz beinhaltet bestimmte Voraussetzungen, wobei der biologische Vater nicht immer auch der rechtliche Vater ist. Ist die Mutter darüber hinaus zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater, auch wenn jemand anderes angibt, der leibliche Vater zu sein. Hier muss die Vaterschaft vor einem Gericht angefochten werden.
Bei einem neuen Anstellungsverhältnis wird im Normalfall eine Probezeit vereinbart. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Phase der Rekrutierung nicht genügend kennenlernen können, beginnt die Zusammenarbeit mit einer Zeit, in der beide Parteien einfacher den Arbeitsvertrag kündigen können. Diese Zeit einer kürzeren Kündigungsfrist wird Probezeit genannt. Wir sagen dir, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Probezeit und insbesondere bei einer Kündigung in der Probezeit gelten. Du erfährst, wie lange eine solche Probezeit dauern darf, ob und unter welchen Umständen sie verlängert werden kann, wie lange die Kündigungsfristen sind und welcher Kündigungsschutz gilt.
Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.