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Für die Eheschliessung müssen beide Partner hat das 18. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss das Paar heterosexuell sein – gleichgeschlechtliche Paare dürfen dagegen eine die eingetragene Partnerschaft anerkennen lassen. Darüber hinaus müssen beide Partner – sofern sie nicht Schweizer Bürger sind – ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besitzen. Beider müssen urteilsfähig sein und dürfen nicht bereits mit jemand anders verheiratet sein. Partner aus der nahen Verwandtschaft sind ebenfalls ausgeschlossen. Für die Eheschliessung muss ein Gesuch beim zuständigen Amt verkündet werden. Die Behörden überprüfen dieses und bestätigen die Voraussetzungen zur Eheschliessung. Vor einer kirchlichen Trauung muss die Heirat auf dem Zielstandesamt bereits erfolgt sein. Bei der Trauung müssen zudem zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen dabei sein, die ebenfalls den Eintrag im Register der Ehen unterschreiben.
Wenn beide Partner volljährig sind, ist die Heirat in der Schweiz möglich. Eine Eheschliessung basiert stets auf Freiwilligkeit und beide Ehegatten haben gleiche Rechte und Pflichten. Die Partner berücksichtigen den Willen des anderen und handeln immer zum Wohle von beiden Ehepartnern. Weiter gilt:
Eine güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehegatten erfolgt
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung geht es um Vermögenswerte wie Geld, Wertpapiere, Möbel und Liegenschaften, die entweder vor oder während der Ehe erworben wurden. Diese müssen nach Auflösung der Ehe aufgeteilt werden, was in einer güterrechtlichen Auseinandersetzung geklärt wird. Mithilfe von Güterständen wird also vereinbart, welchem Ehegatten was in der Ehe gehört. Darüber hinaus wird im Vorhinein festgelegt, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung oder des Todes aufgeteilt werden sollen. In der Schweiz werden dabei drei verschiedene Güterstände unterschieden: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung.
Die Errungenschaftsbeteiligung wird zum Teil auch Zugewinngemeinschaft genannt. Wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren, so gilt der ordentliche Güterstand einer sogenannten Errungenschaftsbeteiligung. Diese beinhaltet folgende Aspekte:
Voraussetzung dafür, dass eine Gütergemeinschaft in Kraft tritt, ist ein Ehevertrag. Dabei gibt es drei Kategorien von Gütern, die auch als Gütermassen bezeichnet werden:
Das Gesamtgut beinhaltet sämtliches Vermögen und Einkommen von beiden Partnern. Dieses steht beiden ungeteilt zu, wird von beiden gleichermassen verwaltet und im Falle einer Gütertrennung exakt gleich aufgeteilt. Ausgenommen sind hierbei lediglich persönliche Gegenstände, die im Ehevertrag als Eigengut festgelegt sind. Die Regelung des Vermögens gilt ebenfalls bei Schulden, denn hier haftet der andere Ehepartner ebenfalls, zunächst jedoch nur mit der Hälfe des Gesamtguts.
Bei der sogenannten Gütertrennung gibt es keine Gütergemeinschaft. Es existieren somit weder Güter noch Schulden. Beide Ehepartner sind und bleiben Eigentümer aller Güter und Vermögen und verwalten diese selbst. Aus diesem Grund gibt es nach Ende der Ehe auch keine Aufteilung. Die Gütertrennung muss genauso wie die Gütergemeinschaft im Ehevertrag festgelegt und der Vertrag beim Notar zur Beurkundung vorgelegt werden.
Die Regeln zur güterrechtlichen Auseinandersetzung gelten bei Schulden genauso wie bei Vermögen. Egal, ob Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung – was im Ehevertrag festgelegt wurde, gilt auch für Schulden. Aus diesem Grund sollten sich beide Partner gründlich mit dem Ehevertrag auseinandersetzen und möglicherweise im Vorhinein schon eine Beratung in Anspruch nehmen.
Die Welt wird immer digitaler. Daher ist ein umfassender und praktischer Datenschutz wichtig. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) den Umgang mit den Daten und die Rechte der Bürger im digitalen Raum. Doch so wie sich die digitale Welt ständig verändert, so befindet sich auch das Datenschutzgesetz der Schweiz im Wandel.
Wenn du als Arbeitnehmer im persönlichen Gespräch mit deinem Arbeitgeber keine Lösungsansätze mehr siehst oder du eine Kündigung erhalten hast, gibt es professionelle Hilfe für dich. Eine der wichtigsten Stellen, an die du dich wenden kannst, ist das Arbeitsgericht. Du kannst selbst eine Klageeinreichung in Erwägung ziehen. Sinnvoller und einfacher für dich ist aber die Beauftragung eines kompetenten Anwalts. Eine Klage ist im Arbeitsrecht nichts Ungewöhnliches und du solltest alle rechtlichen Mittel, die dir zur Verfügung stehen, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ausschöpfen lassen.
Während in anderen Ländern der Gerichtsschreiber als Beruf bereits veraltet ist, bleibt er in der Schweiz weiterhin ein häufig gewählter Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Er übernimmt dabei auch wichtige Aufgaben in einer Anwaltskanzlei und am Bundesgericht. Der Gerichtsschreiber ist heutzutage wieder gefragt, da die Schweizer Gerichte stark überlastet sind und der Gerichtsschreiber auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Er ist in der Schweiz mit einem grossen Aufgabenspektrum betraut und sogar in die Entscheidungsfindung des Urteils involviert.
Der Bussenkatalog der Schweiz wird periodisch angepasst, wobei die Strafen seit dem Jahr 2013 kontinuierlich verschärft wurden. Das Ziel der Massnahme: Weniger Schwerverletzte und Tote auf den Schweizer Strassen. Egal ob zulässige Höchstgeschwindigkeiten oder Alkohol am Steuer: Du solltest dich unbedingt an die Strassenverkehrsvorschriften halten, um Bussgelder zu vermeiden. Nicht nur wegen der unnötigen Kosten, sondern auch deiner eigenen Sicherheit zuliebe, hältst du dich besser an die Regeln. Diese gelten selbstverständlich nicht nur für PKW-Fahrer, sondern auch für Motorräder und Lastwagen. Wie hoch die Bussen für die einzelnen Vergehen sind, kannst du in der Ordnungsbussenverordnung nachlesen – oder hier.
Oft gibt es zwischen Paaren Probleme und Konfliktpotenzial, wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits hinter ihnen liegt. Noch einmal schwieriger wird die Zukunft jedoch, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind. Damit die Kinder nicht unnötig unter der Trennung leiden, empfiehlt es sich, eine möglichst klare Regelung für alle Beteiligten zu schaffen. Neben dem Sorgerecht geht es im Zuge dieser Regelungen auch um das sogenannte Obhutsrecht. Was darunter zu verstehen ist und welche Aspekte beim Umgang mit dem Kind zu beachten sind, erfährst du in diesem Artikel.
Wenn einer Person bestimmte Dinge rechtlich zustehen, kann eine Gegenpartei durch eine Verzichtserklärung sicherstellen, dass die Person keine Ansprüche erhebt. In vielen Fällen ist für die Verzichtserklärung eine notarielle Beglaubigung notwendig, so vor allen Dingen bei Erbverzicht oder Unterhaltsverzicht. Die Verzichtserklärung ermöglicht Rechtsklarheit und vermeidet Streitigkeiten. Dem Verzichtserklärer kann dabei auch eine Entschädigung zugestanden werden. Mehr zum Thema erfährst du hier.