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Für die Eheschliessung müssen beide Partner hat das 18. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss das Paar heterosexuell sein – gleichgeschlechtliche Paare dürfen dagegen eine die eingetragene Partnerschaft anerkennen lassen. Darüber hinaus müssen beide Partner – sofern sie nicht Schweizer Bürger sind – ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besitzen. Beider müssen urteilsfähig sein und dürfen nicht bereits mit jemand anders verheiratet sein. Partner aus der nahen Verwandtschaft sind ebenfalls ausgeschlossen. Für die Eheschliessung muss ein Gesuch beim zuständigen Amt verkündet werden. Die Behörden überprüfen dieses und bestätigen die Voraussetzungen zur Eheschliessung. Vor einer kirchlichen Trauung muss die Heirat auf dem Zielstandesamt bereits erfolgt sein. Bei der Trauung müssen zudem zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen dabei sein, die ebenfalls den Eintrag im Register der Ehen unterschreiben.
Wenn beide Partner volljährig sind, ist die Heirat in der Schweiz möglich. Eine Eheschliessung basiert stets auf Freiwilligkeit und beide Ehegatten haben gleiche Rechte und Pflichten. Die Partner berücksichtigen den Willen des anderen und handeln immer zum Wohle von beiden Ehepartnern. Weiter gilt:
Eine güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehegatten erfolgt
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung geht es um Vermögenswerte wie Geld, Wertpapiere, Möbel und Liegenschaften, die entweder vor oder während der Ehe erworben wurden. Diese müssen nach Auflösung der Ehe aufgeteilt werden, was in einer güterrechtlichen Auseinandersetzung geklärt wird. Mithilfe von Güterständen wird also vereinbart, welchem Ehegatten was in der Ehe gehört. Darüber hinaus wird im Vorhinein festgelegt, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung oder des Todes aufgeteilt werden sollen. In der Schweiz werden dabei drei verschiedene Güterstände unterschieden: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung.
Die Errungenschaftsbeteiligung wird zum Teil auch Zugewinngemeinschaft genannt. Wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren, so gilt der ordentliche Güterstand einer sogenannten Errungenschaftsbeteiligung. Diese beinhaltet folgende Aspekte:
Voraussetzung dafür, dass eine Gütergemeinschaft in Kraft tritt, ist ein Ehevertrag. Dabei gibt es drei Kategorien von Gütern, die auch als Gütermassen bezeichnet werden:
Das Gesamtgut beinhaltet sämtliches Vermögen und Einkommen von beiden Partnern. Dieses steht beiden ungeteilt zu, wird von beiden gleichermassen verwaltet und im Falle einer Gütertrennung exakt gleich aufgeteilt. Ausgenommen sind hierbei lediglich persönliche Gegenstände, die im Ehevertrag als Eigengut festgelegt sind. Die Regelung des Vermögens gilt ebenfalls bei Schulden, denn hier haftet der andere Ehepartner ebenfalls, zunächst jedoch nur mit der Hälfe des Gesamtguts.
Bei der sogenannten Gütertrennung gibt es keine Gütergemeinschaft. Es existieren somit weder Güter noch Schulden. Beide Ehepartner sind und bleiben Eigentümer aller Güter und Vermögen und verwalten diese selbst. Aus diesem Grund gibt es nach Ende der Ehe auch keine Aufteilung. Die Gütertrennung muss genauso wie die Gütergemeinschaft im Ehevertrag festgelegt und der Vertrag beim Notar zur Beurkundung vorgelegt werden.
Die Regeln zur güterrechtlichen Auseinandersetzung gelten bei Schulden genauso wie bei Vermögen. Egal, ob Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung – was im Ehevertrag festgelegt wurde, gilt auch für Schulden. Aus diesem Grund sollten sich beide Partner gründlich mit dem Ehevertrag auseinandersetzen und möglicherweise im Vorhinein schon eine Beratung in Anspruch nehmen.
Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.
Die Echtheit eines Dokuments lässt sich durch eine notarielle Beglaubigung nachweisen, wobei der Notar die im Schriftstück enthaltene Unterschrift als echt bestätigt. Heute ist es immer häufiger notwendig, nachzuweisen, dass ein Dokument das Original und keine Kopie ist. Aber auch Kopien können durch den Notar beglaubigt werden. Juristen sprechen dabei von einer Abschrift, wenn es um eine identische Vervielfältigung des Originals geht.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.
Nutzungsrechte werden in vielen Bereichen eingeräumt und gestatten den Gebrauch von Sachen und Werken, die einen anderen Eigentümer haben oder urheberrechtlich geschützt sind. Sie beinhalten das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag. Genauso können durch ein eingeräumtes Nutzungsrecht bestimmte Rechte abgegeben werden, für die eine Lizenz notwendig ist. Nutzbare Sachen sind bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke.
Das juristische Plädoyer hat eine wesentliche Aufgabe, wenn es um die Rechtsprechung und das Gesetz im Strafrecht geht. Sicherlich hast du das Abschlusswort vor der Verkündung eines Urteils, das Staatsanwaltschaft und Verteidiger aussprechen, als spannenden Teil einer Doku oder eines Filmes noch in Erinnerung. So sieht es auch in der Realität aus: Es stellt einen wichtigen Punkt nach der eigentlichen Verhandlung bei einem Strafprozess dar. Warum es so wichtig ist und was es beinhalten sollte und darf, schaffe dir darüber hier einen Überblick.