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Wenn du nicht mehr in der Lage bist, Rechtsgeschäfte zu tätigen, dann geht die Verfügungsgewalt nicht automatisch auf einen Familienangehörigen oder auf den Ehepartner über. In einem solchen Fall ist das Gericht dazu berechtigt, einen entsprechenden Betreuer auszuwählen und ihm diese Aufgabe zu übergeben. Somit kann es passieren, dass eine völlig fremde Person deine Angelegenheiten abwickelt. Um dies zu verhindern, kann eine Generalvollmacht beantragt werden. Diese bezieht sich auf alle Rechtsgeschäfte, die übertragbar sind. Eine Generalvollmacht bedeutet also, dass eine andere Person eine „generelle Vollmacht“ über alle Angelegenheiten bekommt.
Die Generalvollmacht ist sehr weitgehend, jedoch darf der Bevollmächtigte dennoch nicht alle Rechtsgeschäfte regeln. Ausgeschlossen sind hiervon die folgenden, sehr persönlichen Geschäfte:
Somit gilt die Vollmacht für alle Geschäfte, bei denen auch im Allgemeinen eine Regelung durch Dritte (etwa aufgrund zeitlicher Verhinderung) infrage kommt. Darüber hinaus gibt es auch eine Spezial- oder Einzelvollmacht, die sich auf einen bestimmten Bereich beschränkt. Beispielsweise kann mit einer Einzelvollmacht die Vollmacht über die Abwicklung von Bankgeschäften erteilt werden.
Ja, eine Vollmacht kann auch an mehrere Personen erteilt werden. In diesem Fall muss für den Vorsorgeauftrag jedoch eine Reihenfolge bestimmt werden, die darüber Auskunft gibt, in welcher Reihenfolge die Bevollmächtigten Angelegenheiten regeln dürfen. In der Schweiz wird in einem Formular festgehalten und vom Notar beglaubigt, wer an erster Stelle handeln und Massnahmen bestimmen darf. Nur wenn der erste verhindert ist, kann der Vorsorgeauftrag an den zweiten übergehen und dieser darf dann entsprechende Massnahmen in allen Angelegenheiten ergreifen.
Wann eine Generalvollmacht wirksam wird, bestimmt jeweils der Vollmachtgeber bei der Erteilung der Generalvollmacht. Er kann also in der Vorlage des Auftrags festlegen, dass der Vorsorgeauftrag sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird. Beispielsweise kann der Vollmachtgeber angeben, dass die Vollmacht erst mit dem Eintritt der in der Schweiz anerkannten Betreuungsbedürftigkeit wirksam wird. Hier ist dann jedoch eine öffentliche Bescheinigung über den Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit notwendig. Darüber hinaus kann auch angegeben werden, dass die Betreuungsbedürftigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss. Bei der sofortigen Wirksamkeit einer Generalvollmacht bleibt dem Bevollmächtigten der bürokratische Aufwand mit allen gesetzlichen Vorlagen erspart und er kann sich sofort im vollen Umfang um alle dringenden Inhalte laufender Angelegenheiten kümmern.
Eine Generalvollmacht sollte immer möglichst frühzeitig aufgesetzt werden. Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein, um die Generalvollmacht zu erstellen. Ist er bereits betreuungsbedürftig oder hat starke gesundheitliche Einschränkungen wie zum Beispiel eine Demenz-Erkrankung, dann kann er unter Umständen keine Vollmacht mehr erteilen. Da auch jeder gesunde Mensch durch einen plötzlichen Unfall ausser Gefecht gesetzt werden kann, ist es immer empfehlenswert, eine Stellvertretung für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu bestimmen. Eine Generalvollmacht kommt also nicht nur bei älteren oder kranken Menschen infrage. Darüber hinaus bedeutet die Ausübung der Vollmacht nicht, dass du im Nachhinein nichts mehr selbst regeln kannst. Wenn du beispielsweise nach einem Unfall wochenlang im Koma liegst, danach glücklicherweise wieder gesund wirst, so wirst du vermutlich sehr froh sein, dass jemand in dieser Zeit deine Angelegenheiten geregelt hat und du keine Probleme mit den Banken oder anderen Institutionen hast.
Die Vorsorgevollmacht wird oft mit dem Begriff der Generalvollmacht verwechselt. Es handelt sich hierbei jedoch um zwei verschiedene Patientenverfügungen. Eine Vorsorgevollmacht regelt verschiedenste Angelegenheiten, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Somit sind sich Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht im Kanton recht ähnlich. Folgende Bereiche werden mit der Vorsorgevollmacht abgedeckt:
Die Generalvollmacht kann, wie auch die Vorsorgevollmacht, sofort wirksam werden. In den meisten Fällen ist die Generalvollmacht jedoch an die Geschäftsunfähigkeit der Person geknüpft. Eine Entscheidung über freiheitsentziehende Massnahmen kann hierbei auf keinen Fall an den Bevollmächtigten abgegeben werden. Geht es bei der Entscheidung also beispielsweise um den Umzug in ein Pflegeheim oder um das Verabreichen von Beruhigungsmedikamenten, so werden diese Entscheidungen immer vom Betreuungsgericht und nicht von der bevollmächtigten Person getroffen. Die Vorsorgevollmacht geht also über die Generalvollmacht hinaus, sodass solche Entscheidungen nicht von fremden Personen getroffen werden müssen. Welche Art der Vollmacht im individuellen Fall angebracht da ist, muss jedoch jeder selbst entscheiden.
Der Ausländeranteil der in der Schweiz lebenden Menschen beträgt inzwischen über ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Das zeigt zum einen, wie attraktiv die Schweiz zum Arbeiten und Leben ist. Doch nicht nur wegen einer Anstellung ziehen Menschen in das Land. Zahlreiche hier lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind etwa Studierende oder Rentner. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen, Flüchtlinge in Notlagen aufzunehmen. Für alle diese und weitere Personengruppen gibt es eigene Regelungen, die den Aufenthaltsstatus betreffen. Hier verraten wir dir alles Wissenswerte zur Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige.
Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
In der Schweiz gibt es rund 100.000 Vereine. Diese sind in den verschiedensten Bereichen tätig: Vom Sport, über Kultur bis hin zu Viehzucht und Wohltätigkeit sind alle Bereiche vertreten. Es ist in der Schweiz auch sehr einfach, einen Verein zu gründen – zumindest in der Theorie. Du benötigst nur schriftliche Statuten und einen Mitstreiter. Sobald die Statuten an der Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern angenommen wurden, existiert der neue Verein. Doch es gibt dennoch einige Dinge, die erfüllt werden müssen, damit der Verein auch auf Dauer bestehen bleiben kann. Hier erfährst du, was du alles beachten musst.
In manchen Situationen wünschen wir uns sehnlichst, dass wir etwas "rückgängig" machen könnten. Was uns im Leben in der Regel nicht möglich ist, löst das Recht mit dem juristischen Konzept der Annullierung. Rechtlich verankert, ist sie uns oft eine Hilfe in Situationen, in denen wir Entscheidungen nochmals überdenken wollen. Manchmal stehen wir aber auch auf der falschen Seite einer Annullierung: etwa am Flughafen, wenn unsere Reise in den wohlverdienten Urlaub entfällt. Hier erfährst du, was es mit dem Begriff "Annullierung" auf sich hat und in welchen Fällen sie möglich ist.
Der Bussenkatalog der Schweiz wird periodisch angepasst, wobei die Strafen seit dem Jahr 2013 kontinuierlich verschärft wurden. Das Ziel der Massnahme: Weniger Schwerverletzte und Tote auf den Schweizer Strassen. Egal ob zulässige Höchstgeschwindigkeiten oder Alkohol am Steuer: Du solltest dich unbedingt an die Strassenverkehrsvorschriften halten, um Bussgelder zu vermeiden. Nicht nur wegen der unnötigen Kosten, sondern auch deiner eigenen Sicherheit zuliebe, hältst du dich besser an die Regeln. Diese gelten selbstverständlich nicht nur für PKW-Fahrer, sondern auch für Motorräder und Lastwagen. Wie hoch die Bussen für die einzelnen Vergehen sind, kannst du in der Ordnungsbussenverordnung nachlesen – oder hier.