Haftpflichtversicherung Schweiz: Alles rund um die obligatorische Versicherung fürs Auto
Nur einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Beim Linksabbiegen hast du das entgegenkommende Fahrzeug übersehen und es hat heftig geknallt. Für den entstandenen Blechschaden am anderen Auto musst du nun aufkommen. Du stehst in der gesetzlichen Haftpflicht, Schadenersatz zu leisten – in voller Höhe und zeitlich unbegrenzt. Da die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls schnell enorme Höhen annehmen können, ist eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz, auch als Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezeichnet, für jeden Fahrzeughalter obligatorisch. Alles, was du über diesen notwendigen Versicherungsschutz wissen solltest, erfährst du im folgenden Ratgeber.
Gilt bei der Haftpflichtversicherung in der Schweiz der Grundsatz der Versicherungspflicht?
Wer ein zulassungspflichtiges motorisiertes Fahrzeug besitzt, benötigt in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung, auch Motorfahrzeughaftpflichtversicherung genannt. Nur wer den entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen kann, darf sich mit seinem Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegen. Die Versicherungspflicht gilt neben Pkws auch für Motorräder, Lastkraftwagen, Wohnmobile, zulassungspflichtige E-Bikes und weitere Fahrzeuge.
Welche Schadensarten sind über die Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht unmittelbar und ohne eine Wartezeit Versicherungsschutz für Schäden, die du mit deinem Fahrzeug im Strassenverkehr gegenüber Dritten schuldhaft verursachst und für die du in der gesetzlichen Haftung stehst, Schadensersatz zu leisten. Konkret versichert über die Haftpflichtversicherung sind in der Schweiz folgende eventuelle Schäden:
- Sachschäden
- Personenschäden
- indirekte, aus einem Sach- oder Personenschaden resultierende Vermögensschäden
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bezieht sich vom Grundsatz her übrigens immer auf das versicherte Fahrzeug und nicht auf den Halter des Fahrzeugs. Dementsprechend sind auch Fahrer, die nicht Fahrzeughalter sind, im Falle eines Unfalls über die Haftpflichtversicherung geschützt. Grundsätzlich bist du damit in der gesamten Schweiz versichert. Inwieweit auch ein Auslandsschutz in die Police inkludiert ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.
Welche Leistungen bietet die Haftpflichtversicherung in der Schweiz?
Die Leistungen sind bei einer Haftpflichtversicherung vom Grundsatz her bei allen Tarifen identisch. Im Schadensfall kannst du dementsprechend folgende Leistungen des Versicherers in Anspruch nehmen:
- die Prüfung des gestellten Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf seine Berechtigung
- bei berechtigten Ansprüchen: die Kostenerstattung für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung eines beschädigten oder zerstörten Fahrzeugs sowie anderer Gegenstände (Sachschäden) beziehungsweise die Erstattung der Kosten, die zur Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit notwendig sind (Personenschäden)
- bei unberechtigten Ansprüchen: die Abwehr dieser Forderungen, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln. Die Haftpflichtversicherung inkludiert daher auch einen passiven Rechtsschutz
Was sind gebotene Zusatzleistungen bei der Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung kann in der Schweiz auf Wunsch des Versicherungsnehmers um gebotene Zusatzleistungen erweitert werden. Zur Auswahl stehen hier unter anderem:
- Bonusschutz: Mit dieser Vereinbarung vermeidet der Versicherungsnehmer eine Beitragserhöhung beziehungsweise eine Prämienhochstufung im Schadensfall.
- Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit: Selbst wenn ein Unfall grob fahrlässig entstanden ist, besteht bei Vereinbarung dieser Zusatzleistung Versicherungsschutz bei der Haftpflichtversicherung.
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Worauf sollte ich bei der Auswahl der Deckung bei der Haftpflichtversicherung achten?
Da für die Haftpflichtversicherung eine Versicherungspflicht besteht, ist auch die Höhe der Deckung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Absicherung in Höhe von fünf Millionen Franken für alle Sach- und Personenschäden ist daher obligatorisch. Viele Versicherungsgesellschaften bieten jedoch in ihren Tarifen deutlich höhere Deckungssummen an. Wer einen Premiumtarif wählt, erhält eine Deckung von bis zu 100 Millionen Franken.
Kann ich die Haftpflichtversicherung mit zusätzlichen Tarifen erweitern?
Wer zusätzlich zum Haftpflichtschutz auch Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug wünscht, erweitert die Haftpflichtversicherung freiwillig um einen Kaskoschutz. Zur Auswahl stehen:
- eine Teilkaskoversicherung, die eventuelle Schäden am Fahrzeug durch äussere Einflüsse abdeckt;
- eine Vollkaskoversicherung, die zusätzlich für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug Schutz bietet.
Weitere sinnvolle Erweiterungen der Haftpflichtversicherung können sein:
- ein Pannen-Schutzbrief: Wenn du mit deinem eigenen Fahrzeug einen Unfall oder eine Panne hast, erhältst du mit dem Pannen-Schutzbrief diverse Leistungen. Dazu gehört unter anderem der Abschleppdienst.
- eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Die Verkehrs-Rechtsschutz springt bei allen Streitigkeiten im Strassenverkehr ein und übernimmt die Kosten für einen Rechtsbeistand und das Gericht.
- eine (Insassen-)Unfallversicherung: Werden die Insassen im eigenen Fahrzeug bei einem Unfall verletzt, kommt die Insassen-Unfallversicherung für alle dadurch entstandenen Schäden auf.
Eine Versicherungspflicht besteht für diese Versicherungen jedoch nicht.
Wie wird der Beitrag bei der Haftpflichtversicherung kalkuliert?
Auch wenn die Höhe des Beitrags für die Haftpflichtversicherung in der Schweiz von Anbieter zu Anbieter schwankt, wird die Prämie vom Grundsatz her immer anhand derselben Faktoren kalkuliert. Einfluss auf den Beitrag für die Haftpflichtversicherung nehmen vor allem:
- die Höhe der gewählten Deckung
- die Motorisierung des Fahrzeugs und seine Ausstattung
- die Erweiterung der Haftpflichtversicherung um gebotene Zusatzleistungen oder um weitere Versicherungen
- das Alter des Fahrzeughalters
- mögliche Vorschäden beziehungsweise die bisherige Schadensfreiheitsklasse
- der Wohnort des Fahrzeughalters (festgelegt als Regionalklasse)
- individuelle vertragliche Vereinbarungen, wie ein Selbstbehalt im Schadensfall, die Zahlungsweise und die Laufzeitdauer der Police
Erstellt: 07.04.2020 - Aktualisiert: 28.02.2021 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG