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Eine Scheidung ist nach Ablauf einer Frist möglich, wenn beide Ehepartner die Trennung vollzogen haben und ein Jahr lang nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dann können sie einen Scheidungsantrag stellen, um vor Gericht die Scheidung rechtskräftig zu machen. Sind sich beide Eheleute darüber einig, dass die Ehe nicht mehr möglich ist, folgt keine umfassende Prüfung durch das Gericht. Liegt keine Einigung über die Scheidung und Scheidungsfolgen vor, muss der Antragssteller dem Gericht erklären, warum die Ehe zerrüttet ist. Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Die räumliche Trennung zuvor ist für das Scheidungsurteil die Voraussetzung.
Das wichtigste Ziel einer Scheidung ist die Auflösung der Ehe. Trotzdem entsteht mit der Scheidung eine Reihe an persönlichen und finanziellen Scheidungsfolgen, die die Beteiligten gemeinsam regeln müssen. Eine Scheidungskonvention ist ein Weg, über alle Scheidungsfolgen Einigkeit zu erzielen oder die Scheidung vor einem Scheidungsgericht zu regeln. Scheidungsfolgen sind immer:
Eine Ehe wird nur auf Antrag geschieden. Habt ihr euch zur Scheidung entschlossen, musst du mit dem Partner vor Gericht und dort einen Scheidungsantrag vorlegen. Daneben sind auch Scheidungspapiere und Unterlagen notwendig, durch die eine Auskunft über eure persönlichen Verhältnisse gewährleistet ist. Für eine Scheidung ist ein Anwalt gesetzlich vorgeschrieben, der die Beantragung der Scheidung übernimmt. Du kannst die Scheidungspapiere nicht selbst beim Familiengericht einreichen. Das gilt auch für die Antragsstellung. Dem Rechtsanwalt gibst du die Vollmacht, dich in der Angelegenheit zu vertreten.
Willst du dich einvernehmlich scheiden lassen, ist eine Scheidungskonvention notwendig. Diese gibt es als Musterkonvention auch als Download im Internet. Darin werden alle Scheidungsfolgen geregelt. Ansonsten brauchst du zusätzlich folgende Papiere in Kopie:
Hinzu kommen weitere Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs.
Die wichtigste Grundlage einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ist die Scheidungskonvention. Gemeinsames Begehren oder die einvernehmliche Scheidung bedeuten, dass beide Ehepartner die Scheidung beantragen und an einer schnellen und friedlichen Einigung interessiert sind. Das Begehren ist daher mit einer vollständigen Vereinbarung vor Gericht einzureichen. Das ist mittels einer Scheidungskonvention möglich. In dieser legen beide Ehepartner den Scheidungswillen und die daraus resultierenden Folgen der Scheidung fest.
Vor Gericht wird die Scheidungsvereinbarung in einer Anhörung geprüft, die sich Scheidungsverfahren nennt. Dabei geht der Richter alle Scheidungsfolgen und Vereinbarungen durch und klärt bei Bedarf Unklarheiten oder nicht berücksichtigte Nebenpunkte. Jede Scheidungskonvention benötigt für ihre Gültigkeit die gerichtliche Genehmigung. Enthält sie unangemessene Vereinbarungen, kann das Gericht diese auch verweigern. Das betrifft jedoch nicht schon einseitige Regelungen, die zugunsten einer Partei ausfallen. Nur ein massives Ungleichgewicht oder gar eine Gesetzwidrigkeit führen zur Ablehnung der Scheidungsbedingungen.
Gesetzlich soll mit einer Genehmigung der Scheidungskonvention möglich sein, dass alle Regelungen einvernehmlich und unter gerechten Bedingungen getroffen sind. Das betrifft besonders das Wohl der Kinder. Hier vergewissert sich das Gericht, dass die gewählten Vereinbarungen dem Kindswohl entsprechen, wobei das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen abklären muss. Das beinhaltet auch eine Anhörung der Kinder. Die gerichtliche Genehmigung ist immer Bestandteil des Scheidungsurteils. Der gesamte Wortlaut der Konvention wird in das Urteilsdispositiv aufgenommen.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung umfasst die Erklärung der Ehegatten für den Scheidungsantrag, ob und inwieweit die Scheidungsfolgen geregelt wurden. Neben der eigenverantwortlichen Einigung kann das Gericht fordern, dass bestimmte Vereinbarungen eine notarielle Beurteilung benötigen, die du bei der Verhandlung vorlegst. Der Zweck einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung ist, dass sich das Gericht ein Bild darüber machen kann, in welchem Ausmass zwischen den Ehegatten noch Streitigkeiten bestehen, um passende Beratungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auch in einer notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung werden typische Scheidungsfolgen festgelegt, die nicht mehr widerrufen werden können, da es sich um einen Vertrag handelt.
Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
Wenn bei einer Trennung gemeinsame Kinder im Spiel sind, wird der Trennungsprozess oft komplizierter, als er es ohnehin schon ist. Neben den emotionalen Belastungen und Fragen zur Betreuung des Kindes, kommen hier auf beide Partner Zahlungsverpflichtungen zu. Zu diesen Verpflichtungen gehören vor allem Unterhaltsleistungen, aber auch Alimente. Während einer der beiden Partner die Obhutspflicht für das Kind übernimmt, ist der andere zur Zahlung von Alimenten und Unterhalt zuständig. Was Alimente eigentlich sind, wie die Berechnung funktioniert und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Du hast dich dazu entschieden, deine Arbeitsstelle zu kündigen? Vielleicht musstest du lange überlegen und hast nun Klarheit über dein zukünftiges Berufsleben, vielleicht treiben dich plötzliche Veränderungen im Leben dazu. Ist der Entschluss aber einmal gefasst, so ist der nächste Schritt derselbe: die schriftliche Kündigung. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef, um ihn über die Kündigung im Vorhinein zu informieren, ist ein Akt der Höflichkeit, insbesondere bei langjähriger Zusammenarbeit. Bei der schriftlichen Kündigung muss jedoch formal alles stimmen, damit diese auch rechtskräftig ist. Was du bei deiner schriftlichen Kündigung beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.
Durch eine Abmahnung soll der Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, heisst es: ruhig Blut bewahren, um das Arbeitsverhältnis nicht nachhaltig zu stören. Du solltest dich als Arbeitnehmer nicht so davon belasten lassen, dass das gewünschte Ziel, nämlich deine Weiterbeschäftigung mit verändertem Verhalten, sich nicht mehr erreichen lässt. Was eine Abmahnung bedeutet und wie du dich verhalten kannst, soll im Folgenden geklärt werden.