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Eine Scheidung ist nach Ablauf einer Frist möglich, wenn beide Ehepartner die Trennung vollzogen haben und ein Jahr lang nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dann können sie einen Scheidungsantrag stellen, um vor Gericht die Scheidung rechtskräftig zu machen. Sind sich beide Eheleute darüber einig, dass die Ehe nicht mehr möglich ist, folgt keine umfassende Prüfung durch das Gericht. Liegt keine Einigung über die Scheidung und Scheidungsfolgen vor, muss der Antragssteller dem Gericht erklären, warum die Ehe zerrüttet ist. Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Die räumliche Trennung zuvor ist für das Scheidungsurteil die Voraussetzung.
Das wichtigste Ziel einer Scheidung ist die Auflösung der Ehe. Trotzdem entsteht mit der Scheidung eine Reihe an persönlichen und finanziellen Scheidungsfolgen, die die Beteiligten gemeinsam regeln müssen. Eine Scheidungskonvention ist ein Weg, über alle Scheidungsfolgen Einigkeit zu erzielen oder die Scheidung vor einem Scheidungsgericht zu regeln. Scheidungsfolgen sind immer:
Eine Ehe wird nur auf Antrag geschieden. Habt ihr euch zur Scheidung entschlossen, musst du mit dem Partner vor Gericht und dort einen Scheidungsantrag vorlegen. Daneben sind auch Scheidungspapiere und Unterlagen notwendig, durch die eine Auskunft über eure persönlichen Verhältnisse gewährleistet ist. Für eine Scheidung ist ein Anwalt gesetzlich vorgeschrieben, der die Beantragung der Scheidung übernimmt. Du kannst die Scheidungspapiere nicht selbst beim Familiengericht einreichen. Das gilt auch für die Antragsstellung. Dem Rechtsanwalt gibst du die Vollmacht, dich in der Angelegenheit zu vertreten.
Willst du dich einvernehmlich scheiden lassen, ist eine Scheidungskonvention notwendig. Diese gibt es als Musterkonvention auch als Download im Internet. Darin werden alle Scheidungsfolgen geregelt. Ansonsten brauchst du zusätzlich folgende Papiere in Kopie:
Hinzu kommen weitere Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs.
Die wichtigste Grundlage einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ist die Scheidungskonvention. Gemeinsames Begehren oder die einvernehmliche Scheidung bedeuten, dass beide Ehepartner die Scheidung beantragen und an einer schnellen und friedlichen Einigung interessiert sind. Das Begehren ist daher mit einer vollständigen Vereinbarung vor Gericht einzureichen. Das ist mittels einer Scheidungskonvention möglich. In dieser legen beide Ehepartner den Scheidungswillen und die daraus resultierenden Folgen der Scheidung fest.
Vor Gericht wird die Scheidungsvereinbarung in einer Anhörung geprüft, die sich Scheidungsverfahren nennt. Dabei geht der Richter alle Scheidungsfolgen und Vereinbarungen durch und klärt bei Bedarf Unklarheiten oder nicht berücksichtigte Nebenpunkte. Jede Scheidungskonvention benötigt für ihre Gültigkeit die gerichtliche Genehmigung. Enthält sie unangemessene Vereinbarungen, kann das Gericht diese auch verweigern. Das betrifft jedoch nicht schon einseitige Regelungen, die zugunsten einer Partei ausfallen. Nur ein massives Ungleichgewicht oder gar eine Gesetzwidrigkeit führen zur Ablehnung der Scheidungsbedingungen.
Gesetzlich soll mit einer Genehmigung der Scheidungskonvention möglich sein, dass alle Regelungen einvernehmlich und unter gerechten Bedingungen getroffen sind. Das betrifft besonders das Wohl der Kinder. Hier vergewissert sich das Gericht, dass die gewählten Vereinbarungen dem Kindswohl entsprechen, wobei das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen abklären muss. Das beinhaltet auch eine Anhörung der Kinder. Die gerichtliche Genehmigung ist immer Bestandteil des Scheidungsurteils. Der gesamte Wortlaut der Konvention wird in das Urteilsdispositiv aufgenommen.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung umfasst die Erklärung der Ehegatten für den Scheidungsantrag, ob und inwieweit die Scheidungsfolgen geregelt wurden. Neben der eigenverantwortlichen Einigung kann das Gericht fordern, dass bestimmte Vereinbarungen eine notarielle Beurteilung benötigen, die du bei der Verhandlung vorlegst. Der Zweck einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung ist, dass sich das Gericht ein Bild darüber machen kann, in welchem Ausmass zwischen den Ehegatten noch Streitigkeiten bestehen, um passende Beratungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auch in einer notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung werden typische Scheidungsfolgen festgelegt, die nicht mehr widerrufen werden können, da es sich um einen Vertrag handelt.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Wenn eine Person eine andere beschimpft, dann kränkt sie diese in vielen Fällen nicht nur, sondern kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen. Es gibt im Strafrecht viele Delikte, die sich gegen die persönliche Ehre anderer Menschen richten. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Auf Letzteres gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was man unter übler Nachrede versteht, wann sie strafbar ist und womit der Täter rechnen musst, erfährst du hier.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Ein Streit mit dem Nachbarn, die Ehescheidung oder unklare Erbverhältnisse machen den Gang zum Anwalt nötig. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, spart unter Umständen viele Tausend Franken ein. Prozesskosten, Anwälte, Behörden bekommen beim Rechtsstreit nicht wenig Geld. Hier springt die Rechtsschutzversicherung ein und verhilft dir zu deinem Recht. Auch in gewerblichen Fällen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Personal etwa, gibt es die passende Versicherung. Erfahre mehr über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und die geeignete Versicherung für jeden Fall.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.