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Ein Indossament bedeutet die Übertragung des Eigentums an einem Wertpapier auf einen anderen Inhaber. In der rechtlichen Definition beschreibt dieser Begriff also einen handschriftlichen Vermerk, verbunden mit einer Unterschrift. Normalerweise wird diese Eigentumserklärung auf der Rückseite der Urkunde abgegeben. Findet sich dort kein Platz, kann das Indossament auch auf einem Zusatzpapier angefügt werden. Der Aussteller bestätigt mit seiner Unterschrift den neuen Inhaber. Dieser hält nun die Rechte an dem Papier und kann auf Leistungen – beispielsweise Auszahlung – bestehen.
Wie viele Fachbegriffe aus dem Banken- und Handelswesen stammt das Wort aus dem Italienischen. „Indossare“ bedeutet so viel wie „auf den Rücken nehmen“, oder allgemein: etwas tragen. Der Eigentümer wird dabei als „Indossant“ bezeichnet, der neue Begünstigte ist der „Indossar“. Ihren Ursprung haben die Wertpapiere wohl als Warenbegleitscheine im Überseehandel. Schon früh ersetzten Dokumente in Papierform das Bargeld im Zahlungsverkehr. Besonders für die Kaufleute vergangener Jahrhunderte stellte das Mitführen hoher Mengen an Geldmittel ein Sicherheitsrisiko dar. Da diese Papiere oft den Besitzer wechselten, führte man dazu allgemeingültige Standards ein.
Das Indossament ist eine Sonderform zur Übertragung von Rechten nach den Bestimmungen des HGB. Das betrifft vor allem Orderpapiere. Zu ihnen zählen
Diese Dokumente haben meist einen hohen Verkehrswert und sind auf einen Inhaber ausgestellt. Daher hat das Gesetz mit dem Indossament eine gewisse Hürde bei der Übertragung von Orderpapieren geschaffen. Als Gegenstücke dazu gelten die Inhaberpapiere. Sie können formlos durch Einigung übergeben werden. Im Rahmen von Geldgeschäften im In- und Ausland dienen indossierte Wertpapiere als Forderungs- oder Haftungsdokumente. Genauso kann der Eigentümer jedoch diese Haftung durch eine formelle Erklärung ausschliessen.
Seine Rechtswirkung erreicht das Dokument nur mit der Unterschrift des Indossanten. Im Normalfall schreibt man den Namen des Begünstigten auf das Papier, versehen mit dem Zusatz: „an die Order“. Zudem sollte es Angaben über Zeit und Ort der Übertragung enthalten. Das bezeichnet man als Vollindossament. Umgekehrt kann mit einem sogenannten Rektaindossament eine Übertragung ausgeschlossen werden. Dann muss der Eigentümer die Urkunde mit dem Vermerk „nicht an die Order“ versehen. Ist auf dem Dokument kein Empfänger ausgewiesen, spricht man von einem Blankoindossament. Jeder Inhaber kann in diesem Fall die Rechte aus dem Orderpapier geltend machen.
In den meisten Fällen wird als Legitimation ein Vollindossament ausgestellt. Es gibt aber auch speziellere Formen zur Übergabe eines Wertpapiers. Diese sind das
Ein Indossament erfüllt im Wertpapiergeschäft verschiedene (verbindliche) Funktionen. Dazu zählen die
Zur Abgabe eines Indossaments ist die Schriftform erforderlich. Darüber hinaus muss es vom Eigentümer eigenhändig unterschrieben sein – sonst ist das Dokument nicht rechtsgültig. Nach der neuen Gesetzgebung braucht das Wort „Order“ nicht mehr zwingend vorzukommen. Der Indossant ist verpflichtet, dem Indossar das Wertpapier zu überlassen. Wer die Urkunde nicht vorliegen hat, kann auch keine Ansprüche daraus geltend machen. Zum Nachweis über die Gültigkeit eines solchen Orderpapiers muss ein Schuldner eine „Indossamentenkette“ nachweisen. Wer ein Wertpapier weitergibt, sollte also unbedingt auf eine lückenlose Dokumentation achten.
Wer in der Schweiz heiratet, muss sich darum kümmern, wie das Vermögen und anderer Besitz in der Ehe aufgeteilt werden soll. Da stellt sich die Frage, ob alles beiden Ehegatten gehören soll. Oder ist es nicht doch besser ist, wenn beide das behalten, was sie besitzen und im Laufe der Ehe verdienen oder anderweitig bekommen. All das nennt sich Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung ist einer der Güterstände neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Die Gerechtigkeit ist lebenswichtig und hat gleichzeitig auch viele Facetten. Sie bestimmt als Grundform das gesamte menschliche Leben und Zusammensein, gibt dabei auch an, welche Rechte und Pflichten der Mensch hat. Durch Gerechtigkeit wird die Interaktion zwischen allen Menschen geregelt, wobei vor allen Dingen auf Gleichheit und auf eine gerechte Verteilung aller Ansprüche Wert gelegt wird. Genauso ist die Gerechtigkeit immer eine Tugend und entspringt uralten klassischen Konzepten, die für das soziale Zusammenleben seit der Antike festgelegt wurden und sich im Laufe der Zeit immer mehr verbessert und angepasst haben.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
Finanzierungsgeschäfte sind eine komplexe Sache. Forderungsabtretung und Factoring – das klingt nach Wirtschafts- und Rechtslehre. Damit hat man ja im Alltag nichts zu tun, so werden viele denken. Einen Kredit aufnehmen, einen Darlehensvertrag abschliessen – mit solchen Dingen haben allerdings nicht wenige von uns schon Erfahrung. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss, wird oft mit einer Reihe von abstrakten Bezeichnungen konfrontiert. Eine davon ist die Zession. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht, wenn man darüber Bescheid weiss…
Bei einer vertraglichen Vereinbarung gilt zunächst immer eine gesetzlich vorgeschriebene Haftungsverteilung auf beide Vertragsparteien. Diese kann jedoch durch Haftungsbeschränkungen oder sogar durch einen Haftungsausschluss verändert werden. Kommen dieser zur Geltung, ist ein rechtsgeschäftlicher Eingriff zugunsten des Schädigers nicht mehr möglich. Da beide Vertragspartner darüber Bescheid wissen, ist der Haftungsausschluss rechtlich erlaubt. Mehr zum Thema erfährst du hier.