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Damit eine Namensänderung von den zuständigen Behörden bewilligt wird, müssen achtenswerte Gründe vorliegen. Das bedeutet, dass das Tragen des Namens für dich subjektiv oder objektiv mit Unannehmlichkeiten verbunden sein muss. Ein Gesuch um eine Namensänderung musst du begründen. Die Gründe, die du für die neue Namenswahl und die gewünschte Namensänderung vorbringst, müssen verständlich, nachvollziehbar und überzeugend sein.
Folgende Punkte müssen bei einer Namensänderung erfüllt sein:
Auch wenn du im Ausland eine Namensänderung hast durchführen lassen, musst du diese in der Schweiz bestätigen lassen und auch bei den Behörden in der Schweiz ein Gesuch stellen.
Folgende Unterlagen musst zusammen mit dem Gesuch um Namensänderung einreichen:
Transsexuelle Personen, die ihren Vornamen ändern lassen wollen, müssen zusätzlich ein medizinisches Gutachten einreichen und einen Nachweis, dass der Namen in der Öffentlichkeit schon mindestens zwei Jahre benutzt wird. Die Vornamensänderung kann beim zuständigen Gericht auch zusammen mit der Geschlechtsänderung beantragt werden.
Du musst das Gesuch unterschreiben. Urteilsfähige Erwachsene und Kinder unterschreiben das Gesuch selbständig. Bei minderjährigen Kindern unterschreibt das Elternteil, das die elterliche Sorge hat. Haben Vater und Mutter gemeinsam die elterliche Sorge, unterschreiben beide. Sind die Eltern nicht die gesetzlichen Vertreter der Kinder sowie im Falle von nicht urteilsfähigen Erwachsenen unterschreibt der Beistand oder der Vormund das Gesuch.
Nein. Es gibt in jedem Kanton ein bestimmtes Departement, ein Amt oder eine Abteilung, wo diese Gesuche eingereicht werden können. Dies sind aber nicht die Zivilstandesämter. Wünschst du eine Namensänderung, reichst du das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen bei der entsprechenden Behörde ein.
Die Zivilstandesämter sind einzig bei einer sogenannten Namenserklärung die zuständige Behörde. Das heisst, wenn du nach einer Scheidung deinen Namen wieder tragen willst, kannst du dich auf dem zuständigen Zivilstandesamt melden.
Ist eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst worden oder ist der Partner verstorben, behältst du deinen Namen, den du auch während der Ehe oder Partnerschaft getragen hast. Du kannst aber jederzeit auf dem Zivilstandesamt eine Namenserklärung abgeben. Das heisst, du erklärst, dass du deinen Ledignamen wieder tragen möchtest. Dabei musst du keine Fristen einhalten, während der du das machen kannst. Es ist auch Jahre nach einer Scheidung noch möglich.
Wer nach altem Namensrecht, also vor 2013, geheiratet hat, kann ganz einfach wieder seinen Ledignamen annehmen. Dafür musst du einfach auf dem Zivilstandesamt erklären, dass du wieder deinen Ledignamen tragen willst.
Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf das Bürgerrecht. Du behältst das Bürgerrecht, das du mit dem „alten“ Namen hattest, auch mit dem neuen Namen. Auch eine Heirat, und damit teilweise verbunden eine Änderung des Namens, hat keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht der einzelnen Ehepartner. Vor der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 war es bei einer Heirat so, dass die Braut das Bürgerrecht des Ehemannes angenommen hat. Das ist jetzt nicht mehr so. Auch bei einer Heirat, selbst wenn der Name des Bräutigams als Familienname geführt wird, behält die Braut den Heimatort, den sie auch vor der Heirat hatte.
Nach einer erfolgten Namensänderung musst du zahlreiche Papiere und Unterlagen ändern lassen und verschiedene Stellen müssen über die Namensänderung informiert werden. Gerade in der Anfangsphase, wenn noch nicht alle Ausweise auf den neuen Namen ausgestellt wurden, lohnt es sich, stets eine Kopie der entsprechenden Verfügung der Behörde mit dem Pass oder der Identitätskarte mitzuführen.
Ändern lassen musst du:
Die Gemeinde musst du nicht zwingend benachrichtigen. Diese können deinen neuen Namen in ihrem System einsehen, sobald das Gesuch bewilligt und die dazugehörige Verfügung rechtskräftig geworden ist.
Folgende Stellen musst du unter anderem benachrichtigen:
Eine Scheidung muss nicht immer in einen Rosenkrieg ausarten. Manchmal sind sich verheiratete Paare auch einfach einig, dass sie nicht zusammen passen und möchten sich deshalb scheiden lassen. Vor allem in der Situation einer einvernehmlichen Trennung ist in der Schweiz eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich. Wie das Scheidungsverfahren ohne Anwalt abläuft, wie lange es dauert und welche Unterlagen das Gericht dafür benötigt, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir dir, was ein Scheidungsantrag ist, was eine Scheidungskonvention enthalten sollte und in welchen Fällen es sinnvoll ist, doch einen Scheidungsanwalt zu beauftragen.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
Während in Deutschland und Österreich das Privatrecht gleichzeitig auch das Schuldrecht ist, gibt es für die Schweiz Besonderheiten, die die Schuldverhältnisse und die Rechtsgrundlagen im Obligationenrecht betreffen. Das umfasst alle schuldrechnerischen Beziehungen und die Grundlagen beim Austausch von Vermögenswerten oder ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen. Ein allgemeiner und besonderer Teil beschreibt genau die Bestimmungen und die einzelnen Vertragsverhältnisse, die für die Schweiz gültig sind.
Ein Erbe wird aus den verschiedensten Gründen ausgeschlagen. Sehr oft sind die finanziellen Verhältnisse dafür verantwortlich. Wer nur Schulden erben würde, tut etwa gut daran, das Erbe auszuschlagen. Aber auch persönliche Gründe, etwa Streitigkeiten in der Vergangenheit, können der Anlass dafür sein, auf ein Erbe zu verzichten. Wie du herausfinden kannst, ob du ein Vermögen oder nur Schulden erben sollst, was du bei einer Ausschlagung des Erbes beachten musst, welche Folgen eine solche Erbausschlagung hat und worauf du bei einer allfälligen Anwaltssuche achten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Beschwerden von Gästen sind genauso unangenehm wie Personen, die versuchen, sich vor dem Bezahlen der Rechnung zu drücken. Zechprellerei gilt als Betrug, muss jedoch in der Absicht vom Wirt des Lokals nachgewiesen werden. Sie liegt vor, wenn Gäste das Restaurant nach dem Verzehr der Speisen verlassen, ohne bezahlt zu haben. Liegt eine unabsichtliche Zechprellerei vor, beispielsweise wenn viele Gäste anwesend sind und schlicht vergessen wird, wer zahlt, genügt es meistens, die Rechnung zu begleichen. Zechprellerei muss mit einem eindeutigen Betrugsversuch einhergehen.
Bei einer Verursachung von Schäden wird der Schuldige haftbar gemacht und ist verpflichtet, an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen. Im Haftpflichtrecht der ist dann von Verschuldungshaftung die Rede. Sie kann etwa eintreten, wenn sich jemand im Strassenverkehr nicht an die Regeln hält und einen Unfall verursacht. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung.