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Damit eine Namensänderung von den zuständigen Behörden bewilligt wird, müssen achtenswerte Gründe vorliegen. Das bedeutet, dass das Tragen des Namens für dich subjektiv oder objektiv mit Unannehmlichkeiten verbunden sein muss. Ein Gesuch um eine Namensänderung musst du begründen. Die Gründe, die du für die neue Namenswahl und die gewünschte Namensänderung vorbringst, müssen verständlich, nachvollziehbar und überzeugend sein.
Folgende Punkte müssen bei einer Namensänderung erfüllt sein:
Auch wenn du im Ausland eine Namensänderung hast durchführen lassen, musst du diese in der Schweiz bestätigen lassen und auch bei den Behörden in der Schweiz ein Gesuch stellen.
Folgende Unterlagen musst zusammen mit dem Gesuch um Namensänderung einreichen:
Transsexuelle Personen, die ihren Vornamen ändern lassen wollen, müssen zusätzlich ein medizinisches Gutachten einreichen und einen Nachweis, dass der Namen in der Öffentlichkeit schon mindestens zwei Jahre benutzt wird. Die Vornamensänderung kann beim zuständigen Gericht auch zusammen mit der Geschlechtsänderung beantragt werden.
Du musst das Gesuch unterschreiben. Urteilsfähige Erwachsene und Kinder unterschreiben das Gesuch selbständig. Bei minderjährigen Kindern unterschreibt das Elternteil, das die elterliche Sorge hat. Haben Vater und Mutter gemeinsam die elterliche Sorge, unterschreiben beide. Sind die Eltern nicht die gesetzlichen Vertreter der Kinder sowie im Falle von nicht urteilsfähigen Erwachsenen unterschreibt der Beistand oder der Vormund das Gesuch.
Nein. Es gibt in jedem Kanton ein bestimmtes Departement, ein Amt oder eine Abteilung, wo diese Gesuche eingereicht werden können. Dies sind aber nicht die Zivilstandesämter. Wünschst du eine Namensänderung, reichst du das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen bei der entsprechenden Behörde ein.
Die Zivilstandesämter sind einzig bei einer sogenannten Namenserklärung die zuständige Behörde. Das heisst, wenn du nach einer Scheidung deinen Namen wieder tragen willst, kannst du dich auf dem zuständigen Zivilstandesamt melden.
Ist eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst worden oder ist der Partner verstorben, behältst du deinen Namen, den du auch während der Ehe oder Partnerschaft getragen hast. Du kannst aber jederzeit auf dem Zivilstandesamt eine Namenserklärung abgeben. Das heisst, du erklärst, dass du deinen Ledignamen wieder tragen möchtest. Dabei musst du keine Fristen einhalten, während der du das machen kannst. Es ist auch Jahre nach einer Scheidung noch möglich.
Wer nach altem Namensrecht, also vor 2013, geheiratet hat, kann ganz einfach wieder seinen Ledignamen annehmen. Dafür musst du einfach auf dem Zivilstandesamt erklären, dass du wieder deinen Ledignamen tragen willst.
Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf das Bürgerrecht. Du behältst das Bürgerrecht, das du mit dem „alten“ Namen hattest, auch mit dem neuen Namen. Auch eine Heirat, und damit teilweise verbunden eine Änderung des Namens, hat keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht der einzelnen Ehepartner. Vor der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 war es bei einer Heirat so, dass die Braut das Bürgerrecht des Ehemannes angenommen hat. Das ist jetzt nicht mehr so. Auch bei einer Heirat, selbst wenn der Name des Bräutigams als Familienname geführt wird, behält die Braut den Heimatort, den sie auch vor der Heirat hatte.
Nach einer erfolgten Namensänderung musst du zahlreiche Papiere und Unterlagen ändern lassen und verschiedene Stellen müssen über die Namensänderung informiert werden. Gerade in der Anfangsphase, wenn noch nicht alle Ausweise auf den neuen Namen ausgestellt wurden, lohnt es sich, stets eine Kopie der entsprechenden Verfügung der Behörde mit dem Pass oder der Identitätskarte mitzuführen.
Ändern lassen musst du:
Die Gemeinde musst du nicht zwingend benachrichtigen. Diese können deinen neuen Namen in ihrem System einsehen, sobald das Gesuch bewilligt und die dazugehörige Verfügung rechtskräftig geworden ist.
Folgende Stellen musst du unter anderem benachrichtigen:
Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht die Pflege und Fürsorge für Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung oder Behinderung nicht vollständig für sich selbst sorgen können und die Verantwortung an eine andere Person abgeben. Dabei sind in der Schweiz mittlerweile seit 2013 Änderungen in Kraft getreten, die die Rechte der behinderten Person besser wahrnehmen. Eltern und Geschwister können weiterhin als Beistand fungieren und haben dabei mehr Verantwortung und Vorteile.
Sollen bestimmte Erben nach einem Todesfall nichts vom Nachlass erhalten, kann der Erblasser sie unter Umständen enterben. Das ist aber gar nicht so einfach. Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können unliebsame Erben vom Erbe ausgeschlossen werden. Wann Enterben in der Schweiz möglich ist und wann der Pflichtteilschutz greift, was bei einer Enterbung beachtet werden muss, wer überhaupt enterbt werden kann und weitere Informationen rund um das Thema Erbschaft und Enterben findest du in diesem Artikel.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Der gesellschaftlicher Frieden und ein fairer Umgang mit den Nachbarn stellen die Grundpfeiler der Schweiz dar. Doch diese Gegebenheiten sind keine Selbstverständlichkeit: Die menschliche Geschichte ist voll von Gewalt und Krieg. Um rein nationalen Interessen Einhalt zu gebieten, existiert das Völkerrecht. Es besteht aus einer Reihe an Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene das Miteinander regeln. Aber auch Lebensbereiche innerhalb der Grenzen finden zunehmend Berücksichtigung. Dabei steht das Bewusstsein im Vordergrund, dass Stabilität für positive Beziehungen massgeblich ist. Auch die Schweiz, als Staat mitten in Europa und Teil einer globalisierten Welt, folgt internationalen Verträgen. Diese nehmen sogar Einfluss auf das Landesrecht.
Das Vorhandensein einer sogenannten Generalvollmacht kann sehr wichtig sein. Denn aufgrund eines plötzlichen Unfalls oder andere Schicksalsschläge kann es passieren, dass du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Eine Generalvollmacht legt fest, wer in diesen Fällen für dich handeln darf. In diesem Artikel erklären wir genauer, was eine Generalvollmacht ist, warum sie wichtig ist und worauf du dabei achten solltest.
Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.