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Damit eine Namensänderung von den zuständigen Behörden bewilligt wird, müssen achtenswerte Gründe vorliegen. Das bedeutet, dass das Tragen des Namens für dich subjektiv oder objektiv mit Unannehmlichkeiten verbunden sein muss. Ein Gesuch um eine Namensänderung musst du begründen. Die Gründe, die du für die neue Namenswahl und die gewünschte Namensänderung vorbringst, müssen verständlich, nachvollziehbar und überzeugend sein.
Folgende Punkte müssen bei einer Namensänderung erfüllt sein:
Auch wenn du im Ausland eine Namensänderung hast durchführen lassen, musst du diese in der Schweiz bestätigen lassen und auch bei den Behörden in der Schweiz ein Gesuch stellen.
Folgende Unterlagen musst zusammen mit dem Gesuch um Namensänderung einreichen:
Transsexuelle Personen, die ihren Vornamen ändern lassen wollen, müssen zusätzlich ein medizinisches Gutachten einreichen und einen Nachweis, dass der Namen in der Öffentlichkeit schon mindestens zwei Jahre benutzt wird. Die Vornamensänderung kann beim zuständigen Gericht auch zusammen mit der Geschlechtsänderung beantragt werden.
Du musst das Gesuch unterschreiben. Urteilsfähige Erwachsene und Kinder unterschreiben das Gesuch selbständig. Bei minderjährigen Kindern unterschreibt das Elternteil, das die elterliche Sorge hat. Haben Vater und Mutter gemeinsam die elterliche Sorge, unterschreiben beide. Sind die Eltern nicht die gesetzlichen Vertreter der Kinder sowie im Falle von nicht urteilsfähigen Erwachsenen unterschreibt der Beistand oder der Vormund das Gesuch.
Nein. Es gibt in jedem Kanton ein bestimmtes Departement, ein Amt oder eine Abteilung, wo diese Gesuche eingereicht werden können. Dies sind aber nicht die Zivilstandesämter. Wünschst du eine Namensänderung, reichst du das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen bei der entsprechenden Behörde ein.
Die Zivilstandesämter sind einzig bei einer sogenannten Namenserklärung die zuständige Behörde. Das heisst, wenn du nach einer Scheidung deinen Namen wieder tragen willst, kannst du dich auf dem zuständigen Zivilstandesamt melden.
Ist eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst worden oder ist der Partner verstorben, behältst du deinen Namen, den du auch während der Ehe oder Partnerschaft getragen hast. Du kannst aber jederzeit auf dem Zivilstandesamt eine Namenserklärung abgeben. Das heisst, du erklärst, dass du deinen Ledignamen wieder tragen möchtest. Dabei musst du keine Fristen einhalten, während der du das machen kannst. Es ist auch Jahre nach einer Scheidung noch möglich.
Wer nach altem Namensrecht, also vor 2013, geheiratet hat, kann ganz einfach wieder seinen Ledignamen annehmen. Dafür musst du einfach auf dem Zivilstandesamt erklären, dass du wieder deinen Ledignamen tragen willst.
Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf das Bürgerrecht. Du behältst das Bürgerrecht, das du mit dem „alten“ Namen hattest, auch mit dem neuen Namen. Auch eine Heirat, und damit teilweise verbunden eine Änderung des Namens, hat keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht der einzelnen Ehepartner. Vor der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 war es bei einer Heirat so, dass die Braut das Bürgerrecht des Ehemannes angenommen hat. Das ist jetzt nicht mehr so. Auch bei einer Heirat, selbst wenn der Name des Bräutigams als Familienname geführt wird, behält die Braut den Heimatort, den sie auch vor der Heirat hatte.
Nach einer erfolgten Namensänderung musst du zahlreiche Papiere und Unterlagen ändern lassen und verschiedene Stellen müssen über die Namensänderung informiert werden. Gerade in der Anfangsphase, wenn noch nicht alle Ausweise auf den neuen Namen ausgestellt wurden, lohnt es sich, stets eine Kopie der entsprechenden Verfügung der Behörde mit dem Pass oder der Identitätskarte mitzuführen.
Ändern lassen musst du:
Die Gemeinde musst du nicht zwingend benachrichtigen. Diese können deinen neuen Namen in ihrem System einsehen, sobald das Gesuch bewilligt und die dazugehörige Verfügung rechtskräftig geworden ist.
Folgende Stellen musst du unter anderem benachrichtigen:
Durch das Arbeitsgesetz sind Arbeitnehmer und Angestellte in der Schweiz geschützt, wenn es um eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder verschiedene Arbeitsanforderungen geht. Daher legt das Arbeitsgesetz alle entscheidenden Grundbedingungen fest, die für die Arbeits- und Ruhezeiten gültig sind. Es ist auf alle Unternehmen in der Schweiz anwendbar, wobei es einige Ausnahmen gibt, so etwa für Staatsangestellte, Familienbetriebe und Künstler.
Die neue Uhr ist gerade geliefert worden. Auch wenn sie optisch deinen Vorstellungen entspricht, weist sie leider einen grossen Kratzer auf dem Zifferblatt auf. Ein Umstand, der ärgerlich ist, den du allerdings nicht einfach hinnehmen musst. Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung hast du das Recht, die beschädigte Ware zu reklamieren, um einen einwandfreien Artikel zu erhalten. Was bei einer Reklamation zu beachten ist, für welche Mängel sie gilt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein und welchen Service Verkäufer bei einer Reklamation bieten müssen – das alles verraten wir dir hier mit vielen hilfreichen Tipps.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
Innerhalb gesetzlicher Vorschriften können einige vertragliche Absprachen zwischen zwei Parteien auch anders getroffen werden, als im Gesetz vorgesehen ist. Das trifft jedoch nicht auf alle Fälle zu, sodass es Situationen gibt, in denen keine Abweichungen möglich sind. Abweichende Regelungen fallen unter das dispositive Recht. Gesprochen wird hier auch von abdingbaren Vorschriften, etwa durch eine Änderung oder einen vollständigen Ausschluss.
Üble Nachrede, falsche Anschuldigungen und Verleumdungen können zu einer Rufschädigung führen. Die Betroffenen haben dann unter den sozialen und beruflichen Folgen zu leiden. Wenn du dich dagegen wehren möchtest, musst du schnell handeln, denn die Fristen für einen Strafantrag sind recht kurz. Was du bei Rufschädigung in der Schweiz tun kannst, sagen wir dir hier.