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Es kann vorkommen, dass deine die Geldmittel trotz einer weitsichtigen Planung deiner finanziellen Angelegenheiten nicht ausreichen. Da kommen Kredite wie gerufen. Doch Vorsicht! Zahlt der Schuldner dem Gläubiger das Geld nicht zurück, kann der Gläubiger ein Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt stellen. Das gilt zum Beispiel für ausstehende Kredite. Dafür benötigt das Betreibungsamt allerdings folgende Daten des Schuldners und Gläubigers:
Sobald ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt ist, liegt dieser erst einmal dort: Selbst nach der Rückzahlung des Kredits bleibt der Eintrag im Register vorläufig bestehen. Eine Löschung geschieht jedoch automatisch nach einer fünfjährigen Frist. Danach können nur noch Behörden und Gerichte Auszüge verlangen, wenn dies im Interesse eines möglichen Verfahrens nötig ist.
Nicht immer ist eine Betreibung gerechtfertigt. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Betreibung, so kann der Schuldner einen Rückzug beziehungsweise eine vorzeitige Löschung dieser Betreibung verlangen. Diese Option kann wichtig sein, denn ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt auch nach einer ungerechtfertigten Betreibung! Um eine Betreibung löschen zu lassen, musst du einen gewissen Ablauf einhalten. Es gilt:
Bist du als Gläubiger der Ansicht, dass du Opfer einer ungerechtfertigten Betreibung bist, hast du die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag einzureichen. Allerdings löscht dieser Rechtsvorschlag keine Betreibung. Zudem kann der Gläubiger die Aufhebung des Rechtsvorschlags bei einem Richter verlangen, sollte der Gläubiger Beweise für eine rechtskräftige Veranlagung vorlegen.
Um die Löschung einer Betreibung vor einem Gericht durchzusetzen, ist eine vorige kostenlose Rechtsberatung unabdingbar. Viele Schweizer Anwälte sind auf Betreibungen spezialisiert und geben eine kostenlose Erstauskunft über den möglichen Ausgang der Löschung einer Betreibung vor Gericht. Noch vor der Rechtsauskunft über einen Anwalt und der Entstehung hoher Gerichtskosten ist in der Regel das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen, um eventuell noch zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen.
Ein Fachanwalt kann dir eine kostenlose Erstauskunft über mögliche gerichtliche Folgen geben. Allerdings ist der Gang zu einem Fachanwalt nicht immer nötig. Über das Schweizer Behördenportal ch.ch erhältst du ebenfalls eine kostenlose und kompetente Beratung, die dir im Fall der Fälle detaillierte Informationen zum Betreibungsverfahren und zur Rechtsvorlage sowie Löschung einer Betreibung zur Verfügung stellt.
Damit eine ungerechtfertigte Betreibung so schnell wie möglich aus dem Betreibungsregister entfernt wird, sind gewisse Fristen einzuhalten. Das automatische Löschen einer Betreibung erfolgt nach fünf Jahren. Möchtest du die Betreibung schon vor dieser Frist löschen lassen, ist entweder ein Gesuch beim Gläubiger oder beim Gericht vonnöten. Zudem solltest du bei einer ungerechtfertigten Betreibung einen Rechtsvorschlag einreichen. Ein Rechtsvorschlag löscht die Betreibung zwar nicht, allerdings sorgt er schon einmal für die Einstellung einer Betreibung. Einen Rechtsvorschlag solltest du innert zehn Tagen dem Betreibungsamt vorlegen. Ausschlaggebend ist dabei der Poststempel und nicht der Tag der tatsächlichen Zustellung beim Betreibungsamt. Neben der förmlichen Zustellung der Rechtsvorlage ist auch eine mündliche Rechtsvorlage möglich. Diese lässt sich auch dem Zusteller der Betreibung mitteilen. Übrigens: Bei einer Wechselbetreibung liegt die Frist nicht bei zehn, sondern bei fünf Tagen!
Eine Besonderheit bei der Betreibung sind die sogenannten Umtriebsgebühren. Diese Gebühren fallen an, sollte sich der Gläubiger damit einverstanden zeigen, die Betreibung zurückzuziehen. Allerdings müssen sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Regel verlangen die Gläubiger Gebühren zwischen 100 und 200 Schweizer Franken.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Wenn sich Eltern scheiden lassen, dann entscheidet manchmal das Gericht über die Obhut des Kindes. In den meisten Fällen übernehmen Eltern, die sich getrennt haben, das gemeinsame Sorgerecht und sorgen somit weiterhin gleichermassen für das Wohl des Kindes. Ist dieses jedoch gefährdet, so kann es vorkommen, dass einer der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt. Doch was bedeutet es eigentlich, das alleinige Sorgerecht oder die alleinige Obhut für die gemeinsamen Kinder zu tragen und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Diese und weitere Fragen werden dir im folgenden Artikel beantwortet.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.
Wir alle schliessen im Laufe unseres Lebens unzählige Verträge ab. Bei den meisten von ihnen geschieht das unbewusst – etwa beim täglichen Einkauf. Andere Vertragsabschlüsse dagegen sind von grosser Bedeutung für unser Leben: der Abschluss eines Arbeitsvertrages beispielsweise oder der Kauf einer Immobilie. Dass man aus bereits geschlossenen Verträgen oft nur schwer herauskommt, davon können viele ein Lied singen. Doch es gibt auch gute Gründe und Möglichkeiten, fehlerhafte Vereinbarungen wieder zu lösen oder umzuwandeln. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung verschiedene Sachverhalte. Die grundlegendsten haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.
Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.