Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Anwälte in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Wie sich eine Betreibung löschen lässt

Wie sich eine Betreibung löschen lässt

Wenn ein Gläubiger ein Betreibungsbegehren einleitet, befindet sich der Schuldner in Zugzwang: Ein Kredit ist schnell aufgenommen, kann aber auch zu Problemen führen. Dieses How-to soll dir zeigen, wie sich eine Betreibung am besten löschen lässt. Dabei präsentieren wir dir eine Anleitung, über die du einen detaillierten Ablauf zum Löschen der Betreibung im Register erhältst. Welchen Antrag du auszufüllen hast, welche Frist einzuhalten ist und wie lange sich eine Löschung hinziehen kann, fassen wir dir hier ebenfalls zusammen. Grundsätzlich gilt: Um eine Betreibung schnell löschen zu lassen, kommst du häufig um eine kompetente Beratung nicht herum.

1. Einleiten eines Betreibungsbegehrens nach nicht erfolgter Rückzahlung eines Kredits

Es kann vorkommen, dass deine die Geldmittel trotz einer weitsichtigen Planung deiner finanziellen Angelegenheiten nicht ausreichen. Da kommen Kredite wie gerufen. Doch Vorsicht! Zahlt der Schuldner dem Gläubiger das Geld nicht zurück, kann der Gläubiger ein Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt stellen. Das gilt zum Beispiel für ausstehende Kredite. Dafür benötigt das Betreibungsamt allerdings folgende Daten des Schuldners und Gläubigers:

  1. Kompletter Name des Gläubigers (und etwaiger Bevollmächtigter)
  2. Kompletter Name des Schuldners (und möglicher Ansprechpartner oder gesetzlicher Vertreter)
  3. Forderungssumme in Schweizer Franken
  4. Für verzinsliche Forderungen: Zinsfuss sowie der Tag der Zinsforderung

2. Der Eintrag in das Betreibungsregister

Sobald ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt ist, liegt dieser erst einmal dort: Selbst nach der Rückzahlung des Kredits bleibt der Eintrag im Register vorläufig bestehen. Eine Löschung geschieht jedoch automatisch nach einer fünfjährigen Frist. Danach können nur noch Behörden und Gerichte Auszüge verlangen, wenn dies im Interesse eines möglichen Verfahrens nötig ist.

3. Der Ablauf beim Löschen einer Betreibung

Nicht immer ist eine Betreibung gerechtfertigt. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Betreibung, so kann der Schuldner einen Rückzug beziehungsweise eine vorzeitige Löschung dieser Betreibung verlangen. Diese Option kann wichtig sein, denn ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt auch nach einer ungerechtfertigten Betreibung! Um eine Betreibung löschen zu lassen, musst du einen gewissen Ablauf einhalten. Es gilt:

  • Eine Betreibung wird nach fünf Jahren automatisch gelöscht. Ein Aussitzen dieser Frist ist daher gegebenenfalls möglich
  • Für eine Löschung stellst du ein Gesuch an den Gläubiger. Triffst du eine Vereinbarung mit dem Gläubiger, so kann dieser die Betreibung zurückziehen, wodurch der Eintrag aus dem Register getilgt wird.
  • Ausserdem ist eine Aufhebung der Betreibung über ein Gericht möglich. Allerdings musst du hierbei mit recht hohen Gerichtskosten rechnen, wodurch sich die Aufhebung der Betreibung möglicherweise gar nicht mehr lohnt. Eine kostenlose Rechtsberatung und kompetente Beratung durch einen Fachanwalt solltest du hier unbedingt in Anspruch nehmen.

Bist du als Gläubiger der Ansicht, dass du Opfer einer ungerechtfertigten Betreibung bist, hast du die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag einzureichen. Allerdings löscht dieser Rechtsvorschlag keine Betreibung. Zudem kann der Gläubiger die Aufhebung des Rechtsvorschlags bei einem Richter verlangen, sollte der Gläubiger Beweise für eine rechtskräftige Veranlagung vorlegen.

4. Kostenlose Rechtsberatung

Um die Löschung einer Betreibung vor einem Gericht durchzusetzen, ist eine vorige kostenlose Rechtsberatung unabdingbar. Viele Schweizer Anwälte sind auf Betreibungen spezialisiert und geben eine kostenlose Erstauskunft über den möglichen Ausgang der Löschung einer Betreibung vor Gericht. Noch vor der Rechtsauskunft über einen Anwalt und der Entstehung hoher Gerichtskosten ist in der Regel das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen, um eventuell noch zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen.

5. Kompetente Beratung im Falle einer ungerechtfertigten Betreibung

Ein Fachanwalt kann dir eine kostenlose Erstauskunft über mögliche gerichtliche Folgen geben. Allerdings ist der Gang zu einem Fachanwalt nicht immer nötig. Über das Schweizer Behördenportal ch.ch erhältst du ebenfalls eine kostenlose und kompetente Beratung, die dir im Fall der Fälle detaillierte Informationen zum Betreibungsverfahren und zur Rechtsvorlage sowie Löschung einer Betreibung zur Verfügung stellt.

6. Fristen sind einzuhalten

Damit eine ungerechtfertigte Betreibung so schnell wie möglich aus dem Betreibungsregister entfernt wird, sind gewisse Fristen einzuhalten. Das automatische Löschen einer Betreibung erfolgt nach fünf Jahren. Möchtest du die Betreibung schon vor dieser Frist löschen lassen, ist entweder ein Gesuch beim Gläubiger oder beim Gericht vonnöten. Zudem solltest du bei einer ungerechtfertigten Betreibung einen Rechtsvorschlag einreichen. Ein Rechtsvorschlag löscht die Betreibung zwar nicht, allerdings sorgt er schon einmal für die Einstellung einer Betreibung. Einen Rechtsvorschlag solltest du innert zehn Tagen dem Betreibungsamt vorlegen. Ausschlaggebend ist dabei der Poststempel und nicht der Tag der tatsächlichen Zustellung beim Betreibungsamt. Neben der förmlichen Zustellung der Rechtsvorlage ist auch eine mündliche Rechtsvorlage möglich. Diese lässt sich auch dem Zusteller der Betreibung mitteilen. Übrigens: Bei einer Wechselbetreibung liegt die Frist nicht bei zehn, sondern bei fünf Tagen!

7. Vorsicht vor den Umtriebs-Gebühren!

Eine Besonderheit bei der Betreibung sind die sogenannten Umtriebsgebühren. Diese Gebühren fallen an, sollte sich der Gläubiger damit einverstanden zeigen, die Betreibung zurückzuziehen. Allerdings müssen sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Regel verlangen die Gläubiger Gebühren zwischen 100 und 200 Schweizer Franken.

Der Anwaltvergleich für die Schweiz. Finde die besten Anwälte in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Urkundenfälschung: Kavaliersdelikt oder Verbrechen?

Dokumente bestimmen unser Leben. Sie bescheinigen unsere beruflichen Fähigkeiten, unsere Staatsangehörigkeit, welche Fahrzeuge wir fahren dürfen und bis wann der Mietvertrag läuft. Wir verlassen uns darauf, dass diese korrekt sind, denn was, wenn nicht? Eine gefälschte Entschuldigung für die Schule ist vergleichsweise harmlos, einer Person mit gefälschter Approbation als Arzt möchte man lieber nicht in die Hände fallen. Wo beginnt Urkundenfälschung? Was stehen darauf für Strafen? Wie lange steht die Sanktion im Strafregisterauszug? Hier gibt es Antworten auf die sieben wichtigsten Fragen!

Kündigungsgründe für den Arbeitsplatz

Egal, ob du dich noch in der Probezeit oder in einem langjährigen Arbeitsverhältnis befindest – Kündigungsgründe für einen Job kann es viele geben. Diese reichen von Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bis hin zu neuen privaten Zielen, die mit dem aktuellen Job nicht zu vereinen sind. Auch der Arbeitgeber kann zahlreiche Gründe haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Diese Gründe müssen nicht immer auf mangelnde Leistung zurückzuführen sein, sondern können auch aus betrieblichen Veränderungen hervorgehen. Welche Kündigungsgründe es bei einem Arbeitsverhältnis geben kann und was bei der Kündigung eine Arbeitsstelle sonst noch zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.

Mutterschaftsurlaub Schweiz: Regelungen, Dauer und Ansprüche von Frauen und Männern

Eltern möchten ihrem Kind die besten Voraussetzungen schaffen, ohne dass die Abwesenheit von der Arbeit Einbussen bringt. Alle Frauen in der Schweiz, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben hierzu Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Die Bestimmungen unterliegen dem Mutterschutz, sodass für Männer andere Regeln gelten – sie erhalten Vaterschaftsurlaub.

Personenbezogene Daten – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Datenschutz

Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.

Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz - Ehe-Alternative für gleichgeschlechtliche Paare

Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz ist für dort lebende homosexuelle Paare die einzige Möglichkeit, ihre Beziehung amtlich eintragen zu lassen. Sie ermöglicht ihnen daher einen rechtlichen Status, der in den meisten Hinsichten einer Ehe gleichgestellt ist. Mit dem Partnerschaftsgesetz folgte die Schweiz 2007 dem internationalen Trend, Homosexuellen, die in einer festen Beziehung leben, eine Rechtsform ähnlich der Ehe anzubieten. Alles rund um das Thema haben wir hier zusammengestellt.

Rücktritt vom Kaufvertrag – diese Regeln müssen Verbraucher beachten

Ob Fahrzeug, Staubsauger oder Smartphone: Wer sich nach dem Abschluss eines Kaufvertrags dazu entschliesst, vom Vertrag zurückzutreten, hat es nicht ganz einfach. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung für den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn kein triftiger Grund dafür vorliegt (Stand 2020). Das heisst: Käufer halten sich an den Vertrag und bezahlen für die erbrachte Leistung, Verkäufer stellen sicher, ein Produkt oder eine Dienstleistung sachgemäss an den Käufer zu übergeben. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, sich von einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu befreien. Lies hier die wichtigsten Fragen und Antworten nach.