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Es kann vorkommen, dass deine die Geldmittel trotz einer weitsichtigen Planung deiner finanziellen Angelegenheiten nicht ausreichen. Da kommen Kredite wie gerufen. Doch Vorsicht! Zahlt der Schuldner dem Gläubiger das Geld nicht zurück, kann der Gläubiger ein Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt stellen. Das gilt zum Beispiel für ausstehende Kredite. Dafür benötigt das Betreibungsamt allerdings folgende Daten des Schuldners und Gläubigers:
Sobald ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt ist, liegt dieser erst einmal dort: Selbst nach der Rückzahlung des Kredits bleibt der Eintrag im Register vorläufig bestehen. Eine Löschung geschieht jedoch automatisch nach einer fünfjährigen Frist. Danach können nur noch Behörden und Gerichte Auszüge verlangen, wenn dies im Interesse eines möglichen Verfahrens nötig ist.
Nicht immer ist eine Betreibung gerechtfertigt. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Betreibung, so kann der Schuldner einen Rückzug beziehungsweise eine vorzeitige Löschung dieser Betreibung verlangen. Diese Option kann wichtig sein, denn ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt auch nach einer ungerechtfertigten Betreibung! Um eine Betreibung löschen zu lassen, musst du einen gewissen Ablauf einhalten. Es gilt:
Bist du als Gläubiger der Ansicht, dass du Opfer einer ungerechtfertigten Betreibung bist, hast du die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag einzureichen. Allerdings löscht dieser Rechtsvorschlag keine Betreibung. Zudem kann der Gläubiger die Aufhebung des Rechtsvorschlags bei einem Richter verlangen, sollte der Gläubiger Beweise für eine rechtskräftige Veranlagung vorlegen.
Um die Löschung einer Betreibung vor einem Gericht durchzusetzen, ist eine vorige kostenlose Rechtsberatung unabdingbar. Viele Schweizer Anwälte sind auf Betreibungen spezialisiert und geben eine kostenlose Erstauskunft über den möglichen Ausgang der Löschung einer Betreibung vor Gericht. Noch vor der Rechtsauskunft über einen Anwalt und der Entstehung hoher Gerichtskosten ist in der Regel das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen, um eventuell noch zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen.
Ein Fachanwalt kann dir eine kostenlose Erstauskunft über mögliche gerichtliche Folgen geben. Allerdings ist der Gang zu einem Fachanwalt nicht immer nötig. Über das Schweizer Behördenportal ch.ch erhältst du ebenfalls eine kostenlose und kompetente Beratung, die dir im Fall der Fälle detaillierte Informationen zum Betreibungsverfahren und zur Rechtsvorlage sowie Löschung einer Betreibung zur Verfügung stellt.
Damit eine ungerechtfertigte Betreibung so schnell wie möglich aus dem Betreibungsregister entfernt wird, sind gewisse Fristen einzuhalten. Das automatische Löschen einer Betreibung erfolgt nach fünf Jahren. Möchtest du die Betreibung schon vor dieser Frist löschen lassen, ist entweder ein Gesuch beim Gläubiger oder beim Gericht vonnöten. Zudem solltest du bei einer ungerechtfertigten Betreibung einen Rechtsvorschlag einreichen. Ein Rechtsvorschlag löscht die Betreibung zwar nicht, allerdings sorgt er schon einmal für die Einstellung einer Betreibung. Einen Rechtsvorschlag solltest du innert zehn Tagen dem Betreibungsamt vorlegen. Ausschlaggebend ist dabei der Poststempel und nicht der Tag der tatsächlichen Zustellung beim Betreibungsamt. Neben der förmlichen Zustellung der Rechtsvorlage ist auch eine mündliche Rechtsvorlage möglich. Diese lässt sich auch dem Zusteller der Betreibung mitteilen. Übrigens: Bei einer Wechselbetreibung liegt die Frist nicht bei zehn, sondern bei fünf Tagen!
Eine Besonderheit bei der Betreibung sind die sogenannten Umtriebsgebühren. Diese Gebühren fallen an, sollte sich der Gläubiger damit einverstanden zeigen, die Betreibung zurückzuziehen. Allerdings müssen sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Regel verlangen die Gläubiger Gebühren zwischen 100 und 200 Schweizer Franken.
Du möchtest deine Wohnung kündigen und hast dich bisher noch nicht darüber informiert, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist? Dann bist du hier richtig. Eine Wohnungskündigung kann verschiedene Gründe haben. Sie reichen von einem tollen Jobangebot in einer anderen Stadt über das Zusammenziehen mit einem Partner bis hin zu Problemen des aktuellen Mietverhältnisses. Wichtig ist nicht nur, dass das Kündigungsschreiben richtig aufgesetzt ist, sondern auch, dass der Kündigungstermin richtig eingehalten wird. Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungskündigung haben wir hier beantwortet.
Seit jeher gibt es in der Gesellschaft unterschiedliche Gruppierungen von Menschen. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten, die sich durch die Auseinandersetzung teilweise zu Klischees und Vorurteilen entwickeln. Das Resultat ist eines: Mobbing. Während manch einer hilflos ist und sich nicht aus der Opferrolle herauswinden kann, sind andere Personen aktiv und gehen sowohl gegen die Mobber, aber auch gegen die Ursachen des Mobbings vor. Eine spezifische Art des Mobbings ist das Mobbing am Arbeitsplatz. Wenn du auf der Arbeit gemobbt wirst oder jemanden kennst, dem es so ergeht, kannst du hier Antworten auf deine Fragen finden.
Mistkerl, Idiot, Dummkopf: Beleidigende Worte gegenüber einer anderen Person sind nicht nur äusserst unhöflich und verletzend, sondern mitunter auch strafbar. Vor allem dann, wenn die ungehobelten Kraftausdrücke den privaten Rahmen verlassen, kann es für den "Rüpel" schnell teuer werden. Die Beleidigung beziehungsweise die Beschimpfung ist als Straftat sogar im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankert. Was genau ist eine Beleidigung eigentlich? Und in welchen Fällen ist sie strafbar? Was passiert bei einer Beleidigung am Arbeitsplatz oder im Strassenverkehr? In unserem Vergleichsportal erfährst du alle wichtigen Fakten, die du über die Beleidigung wissen musst.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Ein Fahrverbot wird in der Regel für schwerwiegendere Verkehrsverstösse erteilt, kann aber auch durch die zunehmende Umweltbelastung und Luftverschmutzung für spezielle Bereiche gelten, z. B. wenn ältere Autos eine zu hohe Schadstoffbelastung aufweisen oder das Fahren in bestimmten Stadtbereichen wie einer Fussgängerzone verboten ist. Das Fahrverbot ist entsprechend eine übliche Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten und hat auch einen verkehrserzieherischen Sinn. Daher ist es wichtig, die Regeln zu kennen und sich an die Vorgaben zu halten.
In der Schweiz ist der Schuldbrief besonders für den Kauf einer Immobilie sinnvoll. Wer über eine Finanzierung dieser Art nachdenkt und auf einen Schlag nicht die Geldmittel zur Verfügung hat, kann den Schuldbrief als vor dem Gesetz gültiges Dokument einsetzen. In der Praxis können nur wenige Menschen den Hauskauf alleine mit dem Eigenkapital bewerkstelligen. Vielmehr wird auf das Fremdkapital einer Bank zurückgegriffen und eine Hypothek aufgenommen. Damit dieses Darlehen jedoch gewährt wird, sichert sich die Bank durch ein Grundpfand ab. Das ist dann häufig der Schuldbrief.