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Es kann vorkommen, dass deine die Geldmittel trotz einer weitsichtigen Planung deiner finanziellen Angelegenheiten nicht ausreichen. Da kommen Kredite wie gerufen. Doch Vorsicht! Zahlt der Schuldner dem Gläubiger das Geld nicht zurück, kann der Gläubiger ein Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt stellen. Das gilt zum Beispiel für ausstehende Kredite. Dafür benötigt das Betreibungsamt allerdings folgende Daten des Schuldners und Gläubigers:
Sobald ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt ist, liegt dieser erst einmal dort: Selbst nach der Rückzahlung des Kredits bleibt der Eintrag im Register vorläufig bestehen. Eine Löschung geschieht jedoch automatisch nach einer fünfjährigen Frist. Danach können nur noch Behörden und Gerichte Auszüge verlangen, wenn dies im Interesse eines möglichen Verfahrens nötig ist.
Nicht immer ist eine Betreibung gerechtfertigt. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Betreibung, so kann der Schuldner einen Rückzug beziehungsweise eine vorzeitige Löschung dieser Betreibung verlangen. Diese Option kann wichtig sein, denn ein Eintrag in das Betreibungsregister erfolgt auch nach einer ungerechtfertigten Betreibung! Um eine Betreibung löschen zu lassen, musst du einen gewissen Ablauf einhalten. Es gilt:
Bist du als Gläubiger der Ansicht, dass du Opfer einer ungerechtfertigten Betreibung bist, hast du die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag einzureichen. Allerdings löscht dieser Rechtsvorschlag keine Betreibung. Zudem kann der Gläubiger die Aufhebung des Rechtsvorschlags bei einem Richter verlangen, sollte der Gläubiger Beweise für eine rechtskräftige Veranlagung vorlegen.
Um die Löschung einer Betreibung vor einem Gericht durchzusetzen, ist eine vorige kostenlose Rechtsberatung unabdingbar. Viele Schweizer Anwälte sind auf Betreibungen spezialisiert und geben eine kostenlose Erstauskunft über den möglichen Ausgang der Löschung einer Betreibung vor Gericht. Noch vor der Rechtsauskunft über einen Anwalt und der Entstehung hoher Gerichtskosten ist in der Regel das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen, um eventuell noch zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen.
Ein Fachanwalt kann dir eine kostenlose Erstauskunft über mögliche gerichtliche Folgen geben. Allerdings ist der Gang zu einem Fachanwalt nicht immer nötig. Über das Schweizer Behördenportal ch.ch erhältst du ebenfalls eine kostenlose und kompetente Beratung, die dir im Fall der Fälle detaillierte Informationen zum Betreibungsverfahren und zur Rechtsvorlage sowie Löschung einer Betreibung zur Verfügung stellt.
Damit eine ungerechtfertigte Betreibung so schnell wie möglich aus dem Betreibungsregister entfernt wird, sind gewisse Fristen einzuhalten. Das automatische Löschen einer Betreibung erfolgt nach fünf Jahren. Möchtest du die Betreibung schon vor dieser Frist löschen lassen, ist entweder ein Gesuch beim Gläubiger oder beim Gericht vonnöten. Zudem solltest du bei einer ungerechtfertigten Betreibung einen Rechtsvorschlag einreichen. Ein Rechtsvorschlag löscht die Betreibung zwar nicht, allerdings sorgt er schon einmal für die Einstellung einer Betreibung. Einen Rechtsvorschlag solltest du innert zehn Tagen dem Betreibungsamt vorlegen. Ausschlaggebend ist dabei der Poststempel und nicht der Tag der tatsächlichen Zustellung beim Betreibungsamt. Neben der förmlichen Zustellung der Rechtsvorlage ist auch eine mündliche Rechtsvorlage möglich. Diese lässt sich auch dem Zusteller der Betreibung mitteilen. Übrigens: Bei einer Wechselbetreibung liegt die Frist nicht bei zehn, sondern bei fünf Tagen!
Eine Besonderheit bei der Betreibung sind die sogenannten Umtriebsgebühren. Diese Gebühren fallen an, sollte sich der Gläubiger damit einverstanden zeigen, die Betreibung zurückzuziehen. Allerdings müssen sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Regel verlangen die Gläubiger Gebühren zwischen 100 und 200 Schweizer Franken.
Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.
Immer wieder gibt es bei einer Wohnung Gründe für eine ausserordentliche Kündigung. Diese kann sowohl von Seiten des Mieters als auch des Vermieters veranlasst werden. Gründe können beispielsweise der Konkurs des Mieters oder auch das unsachgemässe Verhalten des Vermieters sein. In diesem Artikel erfährst du, was du bei einer ausserordentlichen Kündigung beachten solltest.