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Der Begriff Güterstand ist Bestandteil des Güterrechts im Schweizer Familienrecht. Eine Bedeutung hat das Güterrecht vor allem für die Ehe, es wird daher auch als Ehegüterrecht bezeichnet. Mit dem Güterstand wird dabei festgelegt, welche Güter beziehungsweise welches Vermögens in welcher Höhe welchem Partner gehören und wie es im Falle einer güterrechtlichen Auseinandersetzung bei einer Scheidung oder im Todesfall eines Partners aufgeteilt wird.
Diese drei Güterstände gibt es in der Schweiz:
Bei der Errungenschaftsbeteiligung handelt es sich um einen sogenannten ordentlichen Güterstand. Dieser gilt automatisch, wenn die Eheleute keinen Ehevertrag abschliessen. Dagegen sind die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung sogenannte ausserordentliche Güterstände, für die es das schriftliche Einverständnis beider Ehegatten bedarf. Sie können nur mit einem Ehevertrag vereinbart werden. Innerhalb der gesetzlichen Richtlinien sind individuelle Anpassungen möglich.
Grundsätzlich wird bei der Errungenschaftsbeteiliung zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Bei einer Scheidung beziehungsweise dem Tod eines Ehepartners verbleibt das Eigengut im Besitz des jeweiligen Partners, während die Errungenschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. So ist zu differenzieren:
Eine Haftung besteht bei der Errungenschaftsbeteiligung übrigens nur für die eigenen Schulden und nicht für die des Ehepartners.
Grundsätzlich regelt die Vereinbarung der Gütergemeinschaft, dass bei einer Trennung die Vermögen beider Partner zu einer Güterverbindung zusammengefasst und dann hälftig geteilt werden. Im Ehevertrag wird dabei aber unterschieden zwischen
Die Vermögenswerte, die vertraglich als Eigengut angesehen werden, erhält jeder zurück. Diese Regelung gilt jedoch nur bei einer Scheidung. Im Todesfall erhält der überlebende Partner das gesamte Vermögen inklusive des Eigenguts des Partners.
Bei der Vereinbarung einer Gütertrennung erfolgt eine strikte Trennung der beiden Vermögen per Ehevertrag. Das bedeutet, dass es keine gesamte Gütermasse, sondern nur Eigengut gibt. Im Falle einer Scheidung erfolgt keine Vermögensaufteilung. Jeder bleibt während der Ehe Eigentümer seines Vermögens und verwaltet es auch selbst.
Ein Ehevertrag wird, wie der Name bereits aussagt, unter Eheleuten geschlossen. Das ist bereits vor der Heirat möglich, aber auch zu jedem beliebigen anderen Zeitpunkt während der Ehezeit, sofern beide Partner damit einverstanden sind. Damit ein Ehevertrag vor einem Schweizer Gericht Gültigkeit besitzt und nicht angefochten werden kann, bedarf er immer einer notariellen Beglaubigung. Der Notar setzt den Ehevertrag gemäss den Vorstellungen der Eheleute auf. Zu beachten ist hierbei, dass ein Notar stets neutral berät. Wer unsicher ist, kann zur Beratung zusätzlich einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen.
Grundsätzlich ist es in der Schweiz nicht zwingend erforderlich, einen Ehevertrag zu schliessen. Viele Paare sind zudem mit der „gerechten“ gesetzlichen Regelung der Errungenschaftsbeteiligung einverstanden und wünschen keinen Ehevertrag. Die vertragliche Vereinbarung der Gütergemeinschaft ist heutzutage keine gängige Praxis mehr und wird in den seltensten Fällen gewählt. Ein Ehevertrag mit Gütertrennung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen jedoch lohnen, zum Beispiel dann, wenn beide Partner gut verdienen oder ein Ehepartner hohe Vermögenswerte, zum Beispiel Wertanlagen besitzt. Darüber hinaus ist es auch möglich, mit einem Ehevertrag einzelne Bestandteile der Errungenschaftsbeteiligung zu verändern. So kann zum Beispiel eine Modifizierung bei der Regelung der Erbfolge vorgenommen werden. Während auf gesetzlicher Grundlage beim Tod eines Ehegatten der eigene Teil der Errungenschaft unter allen Erben (meist der Witwe und den Kindern) aufgeteilt wird, lässt sich in einem Ehevertrag festhalten, dass dem hinterbliebenen Ehepartner das gesamte Vermögen der Errungenschaft zusteht.
Nicht immer funktioniert das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter reibungslos. Wegen Mietverträgen, Mieten, Mietzahlungen, Mängeln am Objekt etc. kann es schnell zu einem Streit kommen. Bevor jedoch eine der Parteien vor Gericht zieht, versucht erst einmal die Schlichtungsbehörde zwischen den beiden zu vermitteln und eine Einigung zu erreichen. Hier erfährst du mehr zu den Details, Aufgaben und Abläufen.
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.
Nur einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Beim Linksabbiegen hast du das entgegenkommende Fahrzeug übersehen und es hat heftig geknallt. Für den entstandenen Blechschaden am anderen Auto musst du nun aufkommen. Du stehst in der gesetzlichen Haftpflicht, Schadenersatz zu leisten – in voller Höhe und zeitlich unbegrenzt. Da die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls schnell enorme Höhen annehmen können, ist eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz, auch als Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezeichnet, für jeden Fahrzeughalter obligatorisch. Alles, was du über diesen notwendigen Versicherungsschutz wissen solltest, erfährst du im folgenden Ratgeber.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.
Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Paare ein Thema. Das Gesetzbuch der Schweiz beinhaltet bestimmte Voraussetzungen, wobei der biologische Vater nicht immer auch der rechtliche Vater ist. Ist die Mutter darüber hinaus zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater, auch wenn jemand anderes angibt, der leibliche Vater zu sein. Hier muss die Vaterschaft vor einem Gericht angefochten werden.
Bei einem neuen Anstellungsverhältnis wird im Normalfall eine Probezeit vereinbart. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Phase der Rekrutierung nicht genügend kennenlernen können, beginnt die Zusammenarbeit mit einer Zeit, in der beide Parteien einfacher den Arbeitsvertrag kündigen können. Diese Zeit einer kürzeren Kündigungsfrist wird Probezeit genannt. Wir sagen dir, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Probezeit und insbesondere bei einer Kündigung in der Probezeit gelten. Du erfährst, wie lange eine solche Probezeit dauern darf, ob und unter welchen Umständen sie verlängert werden kann, wie lange die Kündigungsfristen sind und welcher Kündigungsschutz gilt.