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Grundsätzlich kann dir dein Arbeitgeber immer kündigen, solange er die Kündigungsfristen einhält. Auch eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsrechtlich möglich. Wichtig ist: Eine Kündigung bedarf in der Schweiz keiner bestimmten Form. Zwar erfolgt sie meist schriftlich, doch auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtens. Theoretisch könnte dir eine Kündigung sogar via SMS oder per WhatsApp ausgesprochen werden. Eine Ausnahme: Wenn du krankgeschrieben bist, darf dein Chef dir nicht kündigen.
Grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit. Im Arbeitsrecht ist diese wie folgt geregelt:
Angestellte in gehobenen Positionen besitzen meist eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten. Möchtest du selbst das Arbeitsverhältnis beenden und diese längeren Fristen umgehen, kannst du dich mit deinem Chef auf einen sogenannten Aufhebungsvertrag einigen. Bei diesem handelt es sich um eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis, bei welcher keine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist greift.
Eine fristlose Kündigung ist eher selten. Eine solche wird in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten, sprich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schwer gestört ist. Dies kann unter anderem die folgenden Gründe haben:
Auch in diesem Fall hast du natürlich Anspruch auf eine Überstundenvergütung, sofern du Überstunden geleistet hast. Überstundenrechner, mit denen du den dir zustehenden Betrag einfach ausrechnen kannst, gibt es online reichlich. Ausführliche weitere Informationen zum Thema fristlose Kündigung kannst du im Artikel 337 Absatz 1 des Obligationenrechts nachlesen.
Schwangere Frauen und stillende Mütter sind in der Schweiz durch das sogenannte revidierte Arbeitsgesetz (ArG) gut geschützt. Während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Geburt darf Frauen nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz gilt allerdings nicht mehr, wenn eine Abtreibung vorgenommen wurde. Als Frau selbst darfst du natürlich während der Schwangerschaft kündigen, wenn du die entsprechenden Fristen einhältst. Wie aber sieht es nach Ablauf der Elternzeit aus? Der Mutterschaftsurlaub kann für sieben Wochen genommen werden; sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte haben Anspruch darauf. Während dieser Zeit erhältst du 80 Prozent deines Lohns, maximal aber 196 Franken pro Tag. Voraussetzung für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes ist, dass du vor deiner Schwangerschaft mindestens fünf Monate durchgehend gearbeitet hast.
Nach einer Kündigung durch deinen Chef hast du selbstverständlich Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse. Dies gilt natürlich nur dann, wenn du eine entsprechende Wartezeit erfüllt hast. Entsprechende Anträge sind bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsämtern (RAV) zu stellen.
Einen Sonderfall der Kündigung stellt die Änderungskündigung dar. Auch in diesem Fall erhältst du zwar zunächst eine Kündigung. Gleich darauf wird dir aber ein neuer Arbeitsvertrag ausgehändigt. Für Arbeitnehmer ist solch eine Änderungskündigung häufig nachteilig, da der Arbeitgeber meist für ihn vorteilhafte Konditionen in den neuen Arbeitsvertrag schreibt.
Es gibt einige Fälle, in denen eine ausgesprochene Kündigung durch den Chef nicht rechtens ist. Dies ist häufig dann der Fall, wenn eine Kündigung aufgrund persönlicher Gründe ausgesprochen wurde, zum Beispiel:
In diesem Fall solltest du dich entweder sofort an die Gewerkschaft wenden oder einen Anwalt zu Rate ziehen.
Befindest du dich als Arbeitnehmer noch in der Probezeit, gelten andere Kündigungsfristen. Diese beträgt dann nur sieben Tage. Wichtig ist es allerdings, dass dir die Kündigung noch während deiner Probezeit zugeht. Wie lang deine Probezeit ist, kannst du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Meist werden Zeiten zwischen einem und drei Monaten angesetzt. Übrigens: Hast du während deiner Probezeit einen Unfall, wirst krank oder schwanger, gilt kein besonderer Kündigungsschutz. Ein weiterer Sonderfall ist das sogenannte befristete Arbeitsverhältnis. Dieses wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und endet nach diesem, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Menschen nach einem schweren Unfall, in gesundheitlich schwierigen Situationen und bei einem Heimeintritt nach ihrem eigenen Willen versorgt werden. Aber wie soll ein Mensch, der bewusstlos, komatös oder psychisch sehr eingeschränkt ist, seinen Willen äussern? Mit der Patientenverfügung steht in der Schweiz ein Formular bereit, in dem du schon vor dem Eintreten einer solchen Situation einen Vorsorgeauftrag gibst. Du triffst damit Entscheidungen proaktiv und entlastest nahestehende Personen im Ernstfall – denn wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, müssen diese die Entscheidungen treffen.
Die Welt wird immer digitaler. Daher ist ein umfassender und praktischer Datenschutz wichtig. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) den Umgang mit den Daten und die Rechte der Bürger im digitalen Raum. Doch so wie sich die digitale Welt ständig verändert, so befindet sich auch das Datenschutzgesetz der Schweiz im Wandel.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz ist für dort lebende homosexuelle Paare die einzige Möglichkeit, ihre Beziehung amtlich eintragen zu lassen. Sie ermöglicht ihnen daher einen rechtlichen Status, der in den meisten Hinsichten einer Ehe gleichgestellt ist. Mit dem Partnerschaftsgesetz folgte die Schweiz 2007 dem internationalen Trend, Homosexuellen, die in einer festen Beziehung leben, eine Rechtsform ähnlich der Ehe anzubieten. Alles rund um das Thema haben wir hier zusammengestellt.
Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.