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Grundsätzlich kann dir dein Arbeitgeber immer kündigen, solange er die Kündigungsfristen einhält. Auch eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsrechtlich möglich. Wichtig ist: Eine Kündigung bedarf in der Schweiz keiner bestimmten Form. Zwar erfolgt sie meist schriftlich, doch auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtens. Theoretisch könnte dir eine Kündigung sogar via SMS oder per WhatsApp ausgesprochen werden. Eine Ausnahme: Wenn du krankgeschrieben bist, darf dein Chef dir nicht kündigen.
Grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit. Im Arbeitsrecht ist diese wie folgt geregelt:
Angestellte in gehobenen Positionen besitzen meist eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten. Möchtest du selbst das Arbeitsverhältnis beenden und diese längeren Fristen umgehen, kannst du dich mit deinem Chef auf einen sogenannten Aufhebungsvertrag einigen. Bei diesem handelt es sich um eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis, bei welcher keine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist greift.
Eine fristlose Kündigung ist eher selten. Eine solche wird in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten, sprich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schwer gestört ist. Dies kann unter anderem die folgenden Gründe haben:
Auch in diesem Fall hast du natürlich Anspruch auf eine Überstundenvergütung, sofern du Überstunden geleistet hast. Überstundenrechner, mit denen du den dir zustehenden Betrag einfach ausrechnen kannst, gibt es online reichlich. Ausführliche weitere Informationen zum Thema fristlose Kündigung kannst du im Artikel 337 Absatz 1 des Obligationenrechts nachlesen.
Schwangere Frauen und stillende Mütter sind in der Schweiz durch das sogenannte revidierte Arbeitsgesetz (ArG) gut geschützt. Während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Geburt darf Frauen nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz gilt allerdings nicht mehr, wenn eine Abtreibung vorgenommen wurde. Als Frau selbst darfst du natürlich während der Schwangerschaft kündigen, wenn du die entsprechenden Fristen einhältst. Wie aber sieht es nach Ablauf der Elternzeit aus? Der Mutterschaftsurlaub kann für sieben Wochen genommen werden; sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte haben Anspruch darauf. Während dieser Zeit erhältst du 80 Prozent deines Lohns, maximal aber 196 Franken pro Tag. Voraussetzung für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes ist, dass du vor deiner Schwangerschaft mindestens fünf Monate durchgehend gearbeitet hast.
Nach einer Kündigung durch deinen Chef hast du selbstverständlich Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse. Dies gilt natürlich nur dann, wenn du eine entsprechende Wartezeit erfüllt hast. Entsprechende Anträge sind bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsämtern (RAV) zu stellen.
Einen Sonderfall der Kündigung stellt die Änderungskündigung dar. Auch in diesem Fall erhältst du zwar zunächst eine Kündigung. Gleich darauf wird dir aber ein neuer Arbeitsvertrag ausgehändigt. Für Arbeitnehmer ist solch eine Änderungskündigung häufig nachteilig, da der Arbeitgeber meist für ihn vorteilhafte Konditionen in den neuen Arbeitsvertrag schreibt.
Es gibt einige Fälle, in denen eine ausgesprochene Kündigung durch den Chef nicht rechtens ist. Dies ist häufig dann der Fall, wenn eine Kündigung aufgrund persönlicher Gründe ausgesprochen wurde, zum Beispiel:
In diesem Fall solltest du dich entweder sofort an die Gewerkschaft wenden oder einen Anwalt zu Rate ziehen.
Befindest du dich als Arbeitnehmer noch in der Probezeit, gelten andere Kündigungsfristen. Diese beträgt dann nur sieben Tage. Wichtig ist es allerdings, dass dir die Kündigung noch während deiner Probezeit zugeht. Wie lang deine Probezeit ist, kannst du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Meist werden Zeiten zwischen einem und drei Monaten angesetzt. Übrigens: Hast du während deiner Probezeit einen Unfall, wirst krank oder schwanger, gilt kein besonderer Kündigungsschutz. Ein weiterer Sonderfall ist das sogenannte befristete Arbeitsverhältnis. Dieses wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und endet nach diesem, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wenn auch die letzte Zahlungsaufforderung oder Mahnung nicht den erwünschten Erfolg hat, dann bleibt den Gläubigern häufig nur der Weg zum Betreibungsamt. Das sogenannte Betreibungsverfahren soll ihnen dabei helfen, an ihr Geld zu kommen. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Fragen zu beantworten, bevor du einen Antrag beim Betreibungsamt eingeben kannst, allein schon: Wie läutest du als Gläubiger das Verfahren über das Betreibungsamt am besten ein? Wir zeigen dir die schnellsten Wege auf, damit dein Konto ohne viel Verwaltungsaufwand den fehlenden Betrag zügig verbucht.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.
Wer auf der Suche nach einer schicken Mietwohnung ist, einen neuen Arbeitsplatz sucht oder einen Kredit bei einer Bank aufnehmen will, sollte unbedingt solvent sein und eine solide Kreditwürdigkeit haben. Doch was ist das eigentlich? Wie beweist man, dass man finanziell in geordneten Verhältnissen lebt, keine übermässig hohen Schulden hat und alle Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit zuverlässig erfüllt hat? Der Betreibungsregisterauszug ist in diesem Fall unverzichtbar. Er dient dir in nahezu jeder Situation als Dokument, wenn du deine finanzielle Zuverlässigkeit nachweisen sollst. Was also musst du zu diesem Auszug wissen?