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Zwischen den Begriffen Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede gibt es bedeutende Unterschiede. Unter der üblen Nachrede versteht man ein Ehrdelikt, bei dem Tatsachen behauptet und verbreitet werden. Bei diesen Tatsachen handelt es sich um einen Zustand, der grundsätzlich beweisbar ist. Unterschieden wird hier wiederum zwischen äusseren und inneren Tatsachen, wobei beide ein Bestandteil übler Nachrede sind. Äussere Tatsachen sind Zustände, die nach aussen hin wahrzunehmen sind. Bei inneren Tatsachen handelt es sich dagegen um die Absichten einer Person.
Im Gesetzbuch ist der Tatsachenbestand für die Nachrede „nicht erweislich wahr“, während er für die Verleumdung „erweislich unwahr“ sein muss. Darüber hinaus muss der Täter sich bei der Verleumdung der Unwahrheit der behaupteten Tatsachen bewusst sein.
Im Strafgesetzbuch der Schweiz regelt Paragraph 186 den Tatbestand:
Welche Strafe dem Beschuldigten bei übler Nachrede oder Verleumdung droht, ist dem Strafgesetzbuch zu entnehmen. Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe ist eine solche Ehrverletzung ein ernstzunehmendes Delikt. Schliesslich können das Täterverhalten und die Ehrverletzung dem Opfer grosse Probleme bereiten. Die Handlung kann sich sowohl auf das Privatleben als auch auf das Berufsleben der betroffenen Person auswirken. Eine Entlastung im Nachhinein hilft hier oft wenig, da die Beschuldigung zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Konsequenzen verursacht hat. Wenn die Äusserung öffentlich oder mithilfe von Schriften begangen wurde, kann sich die Strafe sogar noch erhöhen. Es drohen dann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Laut dem Gesetzbuch kann die üble Nachrede wie viele andere Straftaten nicht zeitlich unbegrenzt verfolgt und dementsprechend bestraft werden. Die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre, was bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit kein Verfahren mehr stattfindet. Der Beschuldigte muss in diesem Fall keinen negativen Entscheid vom Richter fürchten. Vor Ablauf der drei Jahre regelt die Staatsanwaltschaft jedoch jeden Vorfall, der den Bedingungen im Strafgesetzbuch entspricht. Bei Beschimpfung und Verleumdung gilt die Verjährungsfrist ebenfalls, sodass der Täter auch hier nach drei Jahren kein Urteil mehr befürchten muss.
Wenn du ein Opfer übler Nachrede bist und dich fragst, wie du dich dagegen wehren kannst, gilt: Wenn es sich bei den Äusserungen um gravierende Tatsachen handelt, kannst du eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Vergewissere dich im Vorhinein auf jeden Fall über die Beweislage, sodass du Klarheit über den bestehenden Fall hast. Je nach Umstand kann sich auch der Gang zu einem Anwalt lohnen. Er kann gegebenenfalls eine Unterlassungsklage erstellen oder Schadensersatz einklagen.
Solltest du selbst Beschuldigter im Fall einer üblen Nachrede sein, so kommt es ganz auf den Fall und die individuellen Gegebenheiten an. Wenn es keine weiteren Vorwürfe gibt und es sich lediglich um einen geringen Tatbestand handelt, musst du nicht zwangsläufig einen Anwalt in Anspruch nehmen. Hier ist keine Verteidigung im Sinne der Strafprozessordnung notwendig. Eine üble Nachrede ist kein Verbrechen, bei der die Hilfe eines Rechtsanwaltes unabdingbar ist. Sollte es sich jedoch um einen schwerwiegenderen Tatbestand handeln und das augenscheinliche Opfer an einer Genugtuung in Form einer hohen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe interessiert ist, so kann ein Rechtsanwalt auf jeden Fall hilfreich sein. Oftmals hilft hier schon ein Erstgespräch, bei dem du dir einen fachlichen Rat zu der gegebenen Äusserung einholen kannst. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du dich rechtlich vertreten lassen möchtest.
Während in Deutschland und Österreich das Privatrecht gleichzeitig auch das Schuldrecht ist, gibt es für die Schweiz Besonderheiten, die die Schuldverhältnisse und die Rechtsgrundlagen im Obligationenrecht betreffen. Das umfasst alle schuldrechnerischen Beziehungen und die Grundlagen beim Austausch von Vermögenswerten oder ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen. Ein allgemeiner und besonderer Teil beschreibt genau die Bestimmungen und die einzelnen Vertragsverhältnisse, die für die Schweiz gültig sind.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
Jede Scheidung ist mit allerlei Stress, Aufwand und Zeit verbunden und kann zu einer echten Belastung für die Familie werden. Besonders, wenn die Ehepartner Eltern eines oder mehrerer Kinder sind, besteht die Gefahr, dass eine Scheidung zu einer hässlichen Angelegenheit ausartet. Umso wichtiger ist es, dass du Bescheid weisst, welche wichtigen Aspekte du beachten musst, wenn du eine Scheidung einreichst. Welche sieben Schritte du dabei einhalten solltest, erfährst du hier.
Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.
Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.