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Zwischen den Begriffen Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede gibt es bedeutende Unterschiede. Unter der üblen Nachrede versteht man ein Ehrdelikt, bei dem Tatsachen behauptet und verbreitet werden. Bei diesen Tatsachen handelt es sich um einen Zustand, der grundsätzlich beweisbar ist. Unterschieden wird hier wiederum zwischen äusseren und inneren Tatsachen, wobei beide ein Bestandteil übler Nachrede sind. Äussere Tatsachen sind Zustände, die nach aussen hin wahrzunehmen sind. Bei inneren Tatsachen handelt es sich dagegen um die Absichten einer Person.
Im Gesetzbuch ist der Tatsachenbestand für die Nachrede „nicht erweislich wahr“, während er für die Verleumdung „erweislich unwahr“ sein muss. Darüber hinaus muss der Täter sich bei der Verleumdung der Unwahrheit der behaupteten Tatsachen bewusst sein.
Im Strafgesetzbuch der Schweiz regelt Paragraph 186 den Tatbestand:
Welche Strafe dem Beschuldigten bei übler Nachrede oder Verleumdung droht, ist dem Strafgesetzbuch zu entnehmen. Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe ist eine solche Ehrverletzung ein ernstzunehmendes Delikt. Schliesslich können das Täterverhalten und die Ehrverletzung dem Opfer grosse Probleme bereiten. Die Handlung kann sich sowohl auf das Privatleben als auch auf das Berufsleben der betroffenen Person auswirken. Eine Entlastung im Nachhinein hilft hier oft wenig, da die Beschuldigung zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Konsequenzen verursacht hat. Wenn die Äusserung öffentlich oder mithilfe von Schriften begangen wurde, kann sich die Strafe sogar noch erhöhen. Es drohen dann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Laut dem Gesetzbuch kann die üble Nachrede wie viele andere Straftaten nicht zeitlich unbegrenzt verfolgt und dementsprechend bestraft werden. Die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre, was bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit kein Verfahren mehr stattfindet. Der Beschuldigte muss in diesem Fall keinen negativen Entscheid vom Richter fürchten. Vor Ablauf der drei Jahre regelt die Staatsanwaltschaft jedoch jeden Vorfall, der den Bedingungen im Strafgesetzbuch entspricht. Bei Beschimpfung und Verleumdung gilt die Verjährungsfrist ebenfalls, sodass der Täter auch hier nach drei Jahren kein Urteil mehr befürchten muss.
Wenn du ein Opfer übler Nachrede bist und dich fragst, wie du dich dagegen wehren kannst, gilt: Wenn es sich bei den Äusserungen um gravierende Tatsachen handelt, kannst du eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Vergewissere dich im Vorhinein auf jeden Fall über die Beweislage, sodass du Klarheit über den bestehenden Fall hast. Je nach Umstand kann sich auch der Gang zu einem Anwalt lohnen. Er kann gegebenenfalls eine Unterlassungsklage erstellen oder Schadensersatz einklagen.
Solltest du selbst Beschuldigter im Fall einer üblen Nachrede sein, so kommt es ganz auf den Fall und die individuellen Gegebenheiten an. Wenn es keine weiteren Vorwürfe gibt und es sich lediglich um einen geringen Tatbestand handelt, musst du nicht zwangsläufig einen Anwalt in Anspruch nehmen. Hier ist keine Verteidigung im Sinne der Strafprozessordnung notwendig. Eine üble Nachrede ist kein Verbrechen, bei der die Hilfe eines Rechtsanwaltes unabdingbar ist. Sollte es sich jedoch um einen schwerwiegenderen Tatbestand handeln und das augenscheinliche Opfer an einer Genugtuung in Form einer hohen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe interessiert ist, so kann ein Rechtsanwalt auf jeden Fall hilfreich sein. Oftmals hilft hier schon ein Erstgespräch, bei dem du dir einen fachlichen Rat zu der gegebenen Äusserung einholen kannst. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du dich rechtlich vertreten lassen möchtest.
Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.
Wer eine neue Immobilie für sich nutzen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, sie ich per Kauf zum Eigentum zu machen. Darüber hinaus gibt es Varianten, bei denen lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum gegen einen Geldbetrag überlassen wird. Diese sind vorrangig der Mietvertrag und der sogenannte Pachtvertrag. Gerade bei Letzterem herrschen bei vielen Unklarheit. Die häufigsten Fragen rund um das Thema Pachtvertrag wollen wir daher in diesem Artikel einmal kurz beantworten.
Der Umzug in ein neues Zuhause ist ein besonderes Lebensereignis und weckt eine Fülle von Emotionen. Umso wichtiger ist es, dass die grosse Veränderung auf einer soliden rechtlichen Basis stattfinden kann. Ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter regelt alle zentralen Fragen rund um die Wohnung und gilt heute als unverzichtbar. In den meisten Fällen besprechen beide Parteien einen solchen schriftlichen Vertrag vor dem Einzug und können sich dabei auf einzelne Sonderregelungen wie zum Beispiel eine gemeinsame Gartennutzung einigen. Auch eine Untervermietung sollte immer durch einen Vertrag abgesichert werden.
Bevor du dich für den Kauf eines Grundstückes oder eine Immobilie entscheidest, solltest du zunächst einen Blick in das Grundbuch werfen. Dadurch informierst du dich über die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes und vermeidest schwerwiegende Fehler: Liegt eine Grundlast auf dem Grundstück? Darfst du Leitungen, wenn nötig, über Nachbargrundstücke führen? Darfst du Wohneinheiten vermieten? Dies alles ist im Grundbuch geregelt. Wissenswertes dazu findest du hier.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es häufig ein heikles Thema: Geht es um das Konkurrenzverbot, können auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen, die nicht selten zu Streit führen, weil Uneinigkeit herrscht. Damit dir das nicht passiert, gilt es, auf einige Punkte im Arbeitsvertrag zu achten. Hier kannst du herausfinden, wie das Konkurrenzverbot definiert wird, wann es sinnvoll und vor allem gültig ist.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.